SECTION 19

rot: Zählrichtung der Grabreihen · schwarz: Zählrichtung der Grabnummern

#19 – 1 – 1 (Payr)


Julius Payr’s Familiengrab

Julius Payr
Rentier
geb. 31. März 1824, gest. 12. Febr. 1888
zu Mindelheim.
Dessen Gattin
Crescentia Payr
geb. d. 17. Juni 1835, gest. d. 7. Dez. 1901
zu München.
Alfred Payr,
Polytechniker, gest. d. 5. Juni 1880, 18 Jahre alt.
Josef Payr
geb. d. 12. März 1863 gest. d. 4. Aug. 1891
Julius Payr
geb. d. 23. Sept. 1860 gest. im April 1902
Oberstleutnant
Armin Payr
geb. 21. März 1874 gest. 3. Okt. 1927.


  • Payr, Alfred; – 5.6.1880 (München), 18 Jahre alt; Polytechniker
  • Payr, Armin; 21.3.1874 – 3.10.1927 (Rosenheim); Oberstleutnant a. D.
  • Payr, Josef; 12.3.1863 – 4.8.1891
  • Payr, Julius; 23.9.1860 – April 1902 (New York)
  • Payr, Julius; 31.3.1824 – 12.2.1888 (Mindelheim); Rentier
  • Payr, Krescentia (vw); 17.6.1835 – 7.12.1901 (München); Rentiers-Witwe

Todesanzeige für Alfred Payr

Todesanzeige für Armin Payr

Grab der Familie Payr auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2011)

#19 – 1 – 3* (Unterstein)


Die Grabinschrift ist nicht überliefert


  • Unterstein, Elisabetha; 2.1.1811 – 10.12.1831 (München), Tod infolge jahrelanger Misshandlung; Oberpostamtrevisors-Tochter

Das Grab ist nicht erhalten


#Elisabetha Unterstein

* 2.1.1811
† 10.12.1831 (München), Tod infolge jahrelanger Misshandlung
Oberpostamtrevisors-Tochter

#Bayerischer Volksfreund (17.12.1831)

Nachrichten aus Bayern.

(Schaudervolle Geschichte!) Es geschehen seit längerer Zeit leider viele Mordthaten und andere abscheuliche Verbrechen, man vernimmt sie stets mit Abscheu und nach einigen Tagen spricht Niemand mehr davon; allein ein solches unnatürliches und Grausen erregendes Verbrechen, welches seit einigen Tagen zum allgemeinen Tagesgespräch geworden ist, muß selbst das gefühlloseste Menschenherz empören und aber das zarte weiche Gemüth tief verletzen!

Um alle Lügen und Uebertreibungen, welche in Rücksicht der verstorbenen k. Ober-Post-Amts-Revisors-Tochter, Elisabetha Unterstein, im Publikum zirkuliren niederzuschlagen, wollen wir diese Geschichte nach den Resultaten erzählen, welche bis zum gegenwärtigen Augenblicke sich aus den vorliegenden Umständen ergeben haben, wie folgt.

Am 10. d. wurde die 20 jährige Unterstein, angeblich an der Auszehrung gestorben in die Todtenkapelle gebracht, und Montag am 12. d. Mts. sollte dieselbe begraben werden, als die K. Polizeydirektion in einer anonymen Anzeige auf die Bedenklichkeit der angeblichen Todesart aufmerksam gemacht, das Begräbniß sogleich einstellen, und die Sektion der Leiche veranstalten ließ. Aus derselben ergab sich zwar nicht, daß die Verblichene den unmittelbaren Hungertod gestorben war, jedoch zeigten sich an dem ganzen Körper von Außen die Spuren der schrecklichsten Vernachläßigung; der Körper war Schauder erregend anzusehen, er glich in seiner eingeschrumpften Knochengestalt einem 10jährigen Kinde. Die Kniee waren angeschwollen und besonders die Vorderfüße und Zehen von faulem Fleische und Geschwüren gräßlich zugerichtet! Die Eingeweide waren beinahe zusammengeschrumpft wie der Magen, in welchem nur etwas Thee gefunden wurde. Bei Ankunft der Seelennonne in der Wohnung, waren die Füße der Verstorbenen schon mit Strümpfen bekleidet, und die Wirthschafterin bemerkte, daß dieselbe an den Füßen mit Geschwüren behaftet sey und ihr deßwegen die Strümpfe angezogen habe, worauf die Seelennonne aber der Verblichenen noch ein Paar Strümpfe anzuziehen für gut befunden hat.

Die Wirthschafterin des Ober-Post-Amts-Revisors, eine ledige Sekretärstochter aus Nürnberg, Elisabetha Birnbaum, wurde nun mit dem Vater der Verstorbenen anfänglich, auf die an dem Leichnam gefundenen Verdachtsgründe, amtlich zur Verantwortung gezogen. Die erstere benahm sich resolut und eher frech als betroffen. Der Letztere aber vertheidkgte sich kleinlaut und mit todtblaßem Angesichte, und eben so haben sich dieselben bei der Rekognition des Leichnams benommen, mit dem weitern Bemerken, daß dem höchst erschütterten Vater der Angstschweiß auf der Stirne stand, den er sich immer abwischen mußte. Am Abend dieses Tages wurde die gerichtliche Hausuntersuchung an der Dachauerstraße vorgenommen und der Revisor nicht angetroffen, die Wirthschafterin aber sammt der Magd und einem im Hause wohnenden Studenten verhaftet. Ein elendes abgelegenes kleines Kämmerchen ohne Ofen war der Aufenthalt des unglücklichen Mädchens, welches sich schon zweiJahre in diesem hülflosen Zustande befunden haben soll. Tages darauf wurde der Revisor Unterstein bei weiterer Hausdurchsuchung eine Treppe höher in einer Kammer mit einem Kanzleispaget an einem Nagel erhängt gefunden und die an seinem Leibe entdeckten Wunden und Blutspuren haben unwiderlegbar bewiesen, daß er sich mit einem Messer am Leibe und an den Füßen eine Ader öffnen wollte, und es scheint, daß er schon Tages ehevor während der Wohnungsbesichtigung zu diesem verzweifelten Schritt seine Zuflucht genommen hat. Die leider ohne ärztlichen Beistand Verstorbene wurde vorgestern begraben.

Schon vor zwei Jahren ist von der Nachbarschaft eine amtliche Anzeige wegen Mißhandlung dieses Mädchens geschehen, welches früherhin nicht nur sehr hart im Garten arbeiten und an Freiheit und Nahrnngsmitteln den bittersten Mangel leiden mußte; sondern immer sehr mißhandelt und einstens sogar mit den Füßen aufgehangen wurde. So sagen die Nachbarsleute und andere Gerüchte, die sich jedoch bei der eingeleiteten Untersuchung erst bestättigen müßen. Die Mutter dieser Unglücklichen, welche von Unterstein getrennt zu Ingolstadt leben, und schon Anno 1825 einen Knaben auf eine bedenkliche Weise verloren haben soll, hatte der armen Tochter manchmal einiges Geld geschickt um derselben eine genügendere Nahrung zu verschaffen, aber auch diese Unterstützung soll dem Mädchen von der entmenschten Wirthschafterin entrissen und hintertrieben worden seyn.

Der Vater soll im bürgerlichen Leben, so wie in seinen Diensten als ein braver Mann bekannt gewesen seyn, und man vermuthet daher, daß er sich durch eine unglückselige Leidenschaft und schwächliche Nachgiebigkeit zu dieser unnatürlichen Verläugnung des väterlichen Herzens habe hinreißen lassen. Was sich weiters an diesem entsetzlichen Faktum in Wahrheit ergeben wird, werden wir nachträglich berichten.

Bayerischer Volksfreund Nro. 97. München; Samstag, den 17.12.1831.

#Bayerischer Volksfreund (19.12.1831)

Nachrichten aus Bayern.

München. Die Untersuchungs-Commission des K. Kreis- und Stadtgerichts dahier ist mit rastlosem Eifer beschäftiget, den Thatbestand über vorgefallene Verbrechen in Bezug auf den Tod der Postrevisorstochter Elisabetha Unterstein herzustellen. Die Sektion des Cadavers wurde von den Gerichtsärzten mit der größtmöglichsten Genauigkeit vorgenommen, und in dem traurigen Zustande gefunden, welchen wir im vorigen Blatte beschrieben haben. Zur Vermeidung jeder Collissions Gefahr wurde die Haushälterin des Vaters, das Mädchen Maria Anna (nicht Elisabetha) Birnbaum, nebst noch zwey andern Personen in provisorische Detention genommen. Während die Gerichts-Kommission auf das thätigste beschäftigt war, alle Befehle und Notizen durch Hausuntersuchung, Zeugenvernehmungen etc. Behufs der weitern Einschreitung gegen den Revisor Unterstein nach Erforderniß der Gesetze zu sammeln, entleibte sich derselbe, wie ebenfalls schon berichtet, in einer Kammer seines Hauses.

An der Wand waren folgende von ihm mit Bleistift geschriebene Zeilen zu lesen:

»Gott sey mir gnädig!
In deine Hände empfehle ich mich!
Ich habe das Unglück nicht verdient, würde ich solche Behandlung gewußt haben, ich hätte es nie mehr gelitten.
Ich bin unschuldig, und eben deßwegen kann ich die Schande nicht ertragen. Mein Unglück ist, daß ich zu gut bin.
Freunde beunruhiget euch nicht. Ich bin kein böser Mensch. Gott weiß das Innere meines Herzens, das gut ist.
Franz Unterstein.«

Möchte nicht aus diesen Zeilen des Unglücklichen hervorgehen, daß vielleicht nicht ihm, sondern seiner Haushälterin die größte direkte Schuld an dem Tode seiner Tochter zur Last liegt?

Es ist zu erwarten, daß die Justiz alles aufbieten werde, dieser Sache, wo die Anschuldigung eines, alles menschliche Gefühl empörenden grausamen Verbrechens vorliegt, ganz auf den Grund zu kommen, damit der Thäter dem strafenden Arme der Gerechtigkeit nicht entgehe, anderer Seits aber übertriebene und unwahre Gerüchte beseitiget werden.

Bey der Wichtigkeit des Gegenstandes wurde die Untersuchung einem der thätigsten und gründlichsten Untersuchungrichter des hiesigen Kreis- und Stadtgerichtes übertragen.

Bayerischer Volksfreund Nro. 98. München; Montag, den 19. Dezember 1831.

#Münchener Conversations-Blatt (20.12.1831)

Münchener Conversation

Die Oeffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens würde bei der Untersuchung des Unterstein'schen Verbrechens die Tribunen mit Zuschauern füllen, um den Thatbestand genau kennen zu lernen, der dem Publikum bei unserer gegenwärtigen Gerichtsordnung größtentheils ein Geheimniß bleiben wird und muß. Dem unbefangenen Beurtheiler dringen sich allerlei Fragen über dieses schreckliche Ereigniß auf, das uns an Caspar Hauser erinnert, von welchem die Blätter seit langer Zeit völlig schweigen. So viel unbekannt ist, konnte die Behandlung des bedauernswerthen Opfers grausamer Bosheit nicht durch den Eigennutz veranlaßt worden seyn, nicht durch die Hoffnung, durch den Tod des Mädchens ein Vermögen zu erschleichen. Das Böse aber nur deswegen thun, weil es böse ist, liegt außer der menschlichen Natur, und bleibt stets ein Vorrecht des Teufels. Sollte Unterstein seine von ihm geschiedene Gattin, eine kränkliche, gutmüthige Frau, in solchem Grade gehaßt haben, daß er diesen Hass eine lange Reihe von Jahren hindurch auf sein eigenes unschuldiges Kind übertragen konnte? Sollte ihn leidenschaftliche Neigung zu seiner Wirthschafterin so verblendet haben, daß er alle väterlichen Gefühle, vielleicht ihr zu Liebe, mit Füßen trat, und sich von den heiligsten Banden der Menschheit lossagte? Sollte die Wirthschafterin wirklich eine so verruchte Kreatur seyn? Ist es möglich, daß jede Magd, oder hatte er nur immer die nämliche, die barbarische Behandlung des Mädchens nicht den Gerichten anzeigte? Ist es möglich, daß das Mädchen nie aus dem väterlichen Hause zu entspringen suchte? War sie vielleicht blödsinnig, und wenn sie es gewesen, war sie es vor jener Behandlung, oder in Folge derselben? Hat das Mädchen nie eine öffentliche Schule besucht? Was bemerkten Leute, welche den Unterstein besuchten? Welches Resultat gab die frühere polizeiliche Untersuchung, welche gegen den Rabenvater in dieser Beziehung verhängt wurde? Hat die königl. Polizei-Direktion damals pflichtmäßig Sorge getragen, das Mädchen gegen fernere Ueberschreitung des väterlichen Züchtigungsrechtes zu schützen? Unterstein hat sich selbst gerichtet durch einen schauderhaften Selbstmord. Die Wirthschafterin und die Magd sitzen in der Frohnfeste. Beide wissen zwar nicht, daß Unterstein nicht mehr lebt; wenn aber dessenungeachtet Beide beharrlich läugnen, wer kann sie überweisen? Weder das ermordete Mädchen, noch der Selbstmörder. Der eigentliche Grad ihrer Strafbarkeit wird sich nicht ermitteln lassen, und ihre Strafe sodann in keinem Falle ihrer gräßlichen Mitschuld angemessen erkannt werden. Der weltliche Richter wird sie nicht mit der ganzen Strenge des Gesetzes erreichen, aber der allwissende Richter da oben wird das Verbrechen an dem richten, der es begangen hat, ein Verbrechen, das strafbarer ist, als ein Mord, weil dieser eine vorübergehende That ist, während die barbarische, planmäßige Ermordung des armen Mädchens ein Mord ist, der von Minute zu Minute, von Stund zu Stund, von Tag zu Tag, von Woche zu Woche, von Monat zu Monat, von Jahr zu Jahr ist, ein Mord, den kein Tiger vollführt, und keine Hyäne, ein Mord, dessen selbst kein Menschenfresser sich schuldig macht, ein Mord, der jedes menschliche Wesen mit empörendem Abscheu erfüllt, ein Mord endlich, darob selbst die Hölle in ihren mit ewiger Nacht bedeckten Tiefen sich entsetzen muß.

Folgende Worte schrieb Unterstein wie hiesige Blätter melden, an die Mauer seiner Todeskammer: (Beim Eingang in die Kammer): »Gott sey mir gnädig! In deine Hände empfehle ich mich. Ich habe das Unglück nicht verdient; würde ich solche Behandlung gewußt haben, ich hätte es nie mehr gelitten. (Ober dem Haupte des Entleibten): Ich bin unschuldig, und eben deßwegen kann ich die Schande nicht ertragen. Mein Unglück ist, daß ich zu gut bin. Freunde! beunruhiget euch nicht. Ich bin kein böser Mensch. Gott weiß das Innere meines Herzens das gut ist. Franz Unterstein.«

Münchener Conversations-Blatt Nro. 354. München; Dienstag, den 20. Dezember 1831.

#Bayerischer Volksfreund (21.12.1831)

Nachrichten aus Bayern.

Unterstein'sche Schaudergeschichte.

Streng und einsichtsvoll wird ohne Unterlaß die Untersuchung dieser Geschichte gepflogen und leider wurde bisher schon – wie wir in unserer ersten Erzählung bereits berichtet, – die schreckliche Gewißheit erhoben, daß die unglückliche Unterstein in Folge mehrjähriger unmenschlicher Mißhandlung ihr qualvolles Leben in der schönsten Blüthe ihrer Jahre geendet hatte. Die bisher in Umlauf gekommenen Gerüchte, als hätte man bei Räumung der Dunggrube Menschengebeine aufgefunden, sowie Vieles andere, was über diesen Gegenstand gesprochen wird, ist ungegründet; allein wir werden vielleicht der Bekanntmachung der Wahrheit manchen Beitrag zur Erleichterung der Untersuchung zu verdanken haben und nicht dieselbe dadurch erschweren, wie kurzsichtige oder befangene Leute bemerken wollen, besonders da die in dieser Geschichte betheiligten Personen theils verhaftet und theils gestorben sind! Die Theilnahme oder vielmehr die Indignation gegen dieses Verbrechen ist allgemeinen und groß, und die Kundmachung,derselben wird, wie bereits schon geschehen, noch manche Personen aus der frühern Mitwissenschaft der Untersteikn'schen Familien-Verhältniße aufmerksam machen, und zu schnelleren Resultaten führen.

Es ist bereits bekannt geworden, daß die Konkubine Anna Birnbaum, das Hauswesen mit einer arroganten Herrschaft geführt, sich den Titel Frau von Unterstein oder gnädige Frau geben ließ, schon vor 12 Jahren die Kinder barbarisch behandelte, und dieselben bei dem geringfügigsten oder unsinnigsten Anlaß hinter die Thüre warf, oder blutig schlug, und man kann daher nicht ohne Grund vermuthen, daß der schöne Knabe, welcher schon lange in der Erde modert, den schrecklichen Tod seiner unglücklichen Schwester gestorben sey.

Damalige Einwohner des Hauses, welche wegen diesen Scandalen ausgezogen sind, wollen auch wissen, daß der Vater die Dirne öfters zur ernstlichen Verantwortung gezogen habe, wenn ihm die Mißhandlungen der Kinder kund geworden sind, und es deßhalb zwischen beiden öfters zu ernsthaften und lärmenden Auftritten gekommen sey; allein der schwache Mann, den ganzen Tag vom Hause entfernt, konnte leicht hintergangen und wieder besänftiget werden.

Traurig ist es indeß noch, daß die Todtenschau so wenig dem Zwecke entspricht, und mit solcher unverantwortlichen Nachläßigkeit besorgt wird, wie diese Geschichte bezeugt, welche sammt dem gräßlichen Verbrechen nur durch besondere Gottesfügung an den Tag gekommen ist.

(Fortsetzung folgt.)

Bei dieser Gelegenheit finden wir uns veranlaßt einen sichern Herrn Doktor auf seine barbarische Frau aufmerksam zu machen und ihn zu warnen, daß er die schändlichen Mißhandlungen seines Kindes ferner nicht mehr gedulde; indem man aus den Fluchworten und unmenschlichen Begegnungen der zwar schönen, aber schlechten Mutter gegen das eigene Kind, genugsam die verbrecherische Absicht, ein Seitenstück zu dem Unterstein'schen Schaudergemälde zu liefern, entnehmen kann!

Bayerischer Volksfreund Nro. 99. München; Mittwoch, den 21. Dezember 1831.

#Bayerischer Volksfreund (29.12.1831)

Nachrichten aus Bayern.

München. (Die Unterstein'sche Schaudergeschichte. Fortsetzung.) Die Untersuchung dieser gräulichen Geschichte, welche sogar die Aufmerksamkeit des Auslandes in Anspruch nimmt, wird mit unausgesetzter Thätigkeit gepflogen, und es werden zu diesem Zwecke nicht nur alle auszumittelnde Dienstboten, sondern auch andere Personen aus der Bekanntschaft dieser so schrecklich vernichteten Familie zur Vernehmung gezogen, welche Maßregeln ohne Zweifel zu einem genügenden Resultate führen können. Die Sage, daß die Inquisitin einen Versuch gemacht hätte, um sich zu entleiben, ist ungegründet; sie lebt in sorgenloser Ruhe mit der größten Gleichgiltigkeit über das Vorgefallene, was entweder eine wahre gaunerhafte Verstellung, oder eine gänzliche Verdorbenheit ihres Herzens beurkunden mag. Zu den Barbareien, welche die Haushälterin Birnbaum nach unsern Erzählungen an den armen Kindern verübt, berichtet man noch weiter: sie habe einstens dem unglücklichen Mädchen den Mund visitirt, und als sie nun etwas von dem genossenen, durch eine mitleidige Hand dem hungrigen Kinde aus der Nachbarschaft zugekommenen Brode vorgefunden, demselben mit einem Messer die Zunge blutig gerieben, mit der verruchten Aeußerung: »Nun, dir hab' ich das Essen auf lange Zeit vertrieben!« – Eine Frau, die vor ungefähr zehn Jahren in diesem Folterhaufe gedient hat, berichtet: daß die entmenschte Person die Kinder ohne Rücksichtnahme ihrer damaligen zarten Jugend, täglich, ohne ihnen nur etwas Brod zu gewähren, im nüchtern Zustande zum Schulbesuche aus dem Hause getrieben, dieselben stets ganz abgesondert in einen kalten Winkel gesperrt und ihnen öfters mit dem Todschlagen gedroht habe, insoferne sie dem Vater oder sonst Jemanden etwas von den erhaltenen Schlägen sagen oder klagen würden. Dieser Umstand verbreitet nun ein helles Licht über die dunkle und unbegreifliche Erscheinung einer solch gänzlich stillschweigenden Hingebung, welche man an den armen Kindern mit besonderer Theilnahme bewundert hat.

(Fortsetzung folgt)

Bayerischer Volksfreund Nro. 104. München; Donnerstag, den 29. Dezember 1831.

#Bayerischer Volksfreund (31.12.1831)

Nachrichten aus Bayern.

München. (Die Unterstein'sche Schaudergeschichte. Fortsetzung.) Während nun die Haushälterin Birnbaum den in jeder Hinsicht gut gerathenen und folgsamen Kindern die nöthigsten Lebensmittel, entweder aus schändlichem Geize oder der verbrecherischen Absicht, dieselben dem Tode zu überliefern, entzog, hat sie sich selbst recht wohl gepflegt; weißes Bier und Kaffee waren ihre Lieblingsgetränke und schöne Kleider ihr auch nicht zuwider und ihre Eitelkeit ging so weit, daß sie in der Küche kein Geschirr mit blossen Händen ergriff, sondern dieselben immer mit Handschuhen bekleidete, um dieselben, ihrer Aeußerung gemäß, nicht schwarz oder rauh zu machen. Weder die Kinder noch die Dienstboten durften im Hause oder in der Nachbarschaft mit Jemand sprechen; auch war den Dienstboten nicht erlaubt, die armen Kinder vom Ungeziefer zu reinigen, welches oft dergestalt überhand genommen hat, daß sie sich nicht mehr sehen lassen konnten. In diesem Falle wußte sich die Stiefmutter durch das Abschneiden der Haare zu helfen, um weitern Bemühungen zu entgehen. Bei dem geringsten Anlasse zu einer Zurechtweisung, bei dem kleinsten schmutzigen Flecke, den sie an den Kleidern der Kinder bemerkte, schlug sie dieselben dergestalt in das Gesicht und an den Kopf, daß ihnen das Blut aus Mund und Nasen strömte oder dadurch niedergestürzt sind. Bemerkte nun der Vater bei Tische, an welchem die Kinder äußerst spärlich zu essen bekamen, verweinte Augen oder die Anzeigen einer Mißhandlung, so wurden dieselben auf sein Befragen hierüber als äußerst ungezogen und bösartig geschildert und somit hatte diese weibliche Hyäne Spielraum genug, um ihre Barbareien unter dem Scheine der mütterlichen Zucht nach Lust und Belieben fortzusetzen. Die Kunst einen schwachen, verliebten Mann am Gängelbande zu führen und denselben unter die Pantoffelherrschaft zu ziehen, hat die Kokette meisterlich verstanden; denn selten entfernte sich der verführte Unterstellt, ohne von derselben bis vor die Thüre begleitet und geküßt zu werden, und eben so wurde er auch wieder bei seiner Rückkunft und seinem Eintritte in das Haus von dieser Heuchlerin empfangen. Wir sagen Heuchlerin, und warum? Kann ein Weib, das eine wahre, edle Liebe gegen den Vater empfindet, gegen seine schuldlosen Kinder teuflisch handeln?! Nein! dessen ist kein liebendes Menschenherz fähig, welches im Hochgefühle solcher Freuden selbst die Feinde segnet; es ist das Abzeichen einer lasterhaften Seele, eines entarteten Gemüthes, welchem nichts zu niederträchtig ist, um die Zwecke der Habsucht und Sinnlichkeit zu erreichen!

(Fortsetzung folgt.)

Bayerischer Volksfreund Nro. 105. München; Samstag, den 31.12.1831.

#Bayerischer Volksfreund (4.1.1832)

Nachrichten aus Bayern.

München. (Unterstein'sche Schaudergeschichte. Fortsetzung.) Die öffentliche Bekanntmachung dieser Gräuel hat schon manchen wichtigen Beitrag als Anhaltspunkt und Aufklärung für die Untersuchung geliefert, welche dem thätigen und umsichtsvollen Hrn. Kreis- und Stadtgerichts-Rath Schropp übertragen ist, und diese Beiträge von Augenzeugen beigebracht, welche durch die große allgemeine Thelnahme herbeigezogen, und nun wohl einen solchen Beweis an Handen geben werden, welcher zur Ueberführurg eines allenfallsigen und wahrscheinlich frechen Läugnens genügen dürfte. Mehrere Blätter erzählen zu den schon berichteten Schandthaten noch andere gräßliche Dinge, welche mit der Zeit wohl noch Folianten füllen können? Das weibliche Ungeheuer soll dem unglücklichen, so folterhaft dem Tode hingelieferten Mädchen am Tage vor ihrem Hinscheiden mit einem Stück Holz viele Hiebe gegeben haben, und zwar dergestalt, daß der Armen die Nägel und einige Stücke von den Fingern weggefallen sind, und mit einem Vierkreuzer-Brode müße das unglückliche Kind 4 Wochen lang leben und hungern?! Hier dringt sich nun die ernstliche Frage auf, ob man solchen Personen, welche sich von einer so schändlichen und unmenschlichen Todtquälerei überzeugen konnten, und hievon entweder aus Gefühllosigkeit oder feiger Furcht die geeignete Anzeige zur Abhilfe vernachläßigten, keine theilweise Mitschuld zurechnen kann? Wahrlich, wären diese Gräuel auf einer Einöde von aller menschlichen Kommunikation und Hilfe geschehen, so würde man sich weniger entrüsten, aber wir wollen schweigen darüber!

(Fortsetzung folgt.)

Bayerischer Volksfreund Nro. 2. München; Mittwoch, den 4. Januar 1832.

#Münchener Politische Zeitung (7.1.1832)

Bekanntmachung.

Künftigen Donnerstag, den 12 Januar, wird Vormittags von 9 Uhr bis Nachmittags um 2 Uhr, in der Behausung an der Dachauerstraße Nro. 172, oder dem ehemaligen Schauspieler Karl'schen Hause, der Rücklaß des Revisors Unterstein gegen baare Bezahlung versteigert.

Die Gegenstände bestehen in Betten, Kommode- und andern Kästen, Kanapee und Sesseln, Kleidung und Wasch, dann in verschiedenen Büchern und Romanen, so wie in 76 Stück Madonna-Bildern, wobey bemerkt wird, daß derjenige, welcher etwas in Natura als Eigenthum in Anspruch zu nehmen glaubt, sich unverzüglich bey unterzeichneter Behörde zu melden hat. Den 31. Dezbr. 1831.

K. B. Kreis- und Stadtgericht München.
Allweyer, Direktor.
Dätzl.

Münchener Politische Zeitung Nro. 6. Samstag, den 7. Januar 1832.

#Bayerischer Volksfreund (14.1.1832)

Nachrichten aus Bayern.

München. (Unterstein'sche Schaudergeschichte. Fortsetzung.) In der mit äußerster Thätigkeit und Umsicht geführt werdenden Untersuchung über die Todesart der Elise Unterstein treten immer mehrere Zeugen hervor, welche von der grausamen jedes menschliche Gefühl empörenden Behandlungsart der Unglüklichen durch die M. A. Birnbaum Wissenschaft haben. Es sollen sich auch starke Verdachtsgründe ergeben haben, daß auch der vor 6 Jahren verstorbene Sohn August durch Hunger und gewaltthätige Mißhandlungen zu einem frühzeitigen Tode gebracht wurde. Eben soll jedoch die Untersuchung bewähren, daß der unglükliche Vater frei von jeder direkten Theilnahne war, und daß nur blinde Leidenschaft und überaus große Schwäche und Nachgiebigkeit gegen dieses boshafte Weib ihn und seine Kinder in das Verderben führten. Birnbaum ist übrigens nach dem Aktenergebnisse weder eine Generals- noch eine Sekretärstochter, wie sie sich ausgab, sondern ihre Eltern waren Wirthsleute und ihr Vater Almoseneinsammler in Nürnberg. (Forts. f.)

Bayerischer Volksfreund Nro. 8. München; Samstag, den 14. Januar 1832.

#Münchener Conversations-Blatt (20.1.1832)

Münchener Conversation

In Gegenwart einer Kreis- und Stadtgerichts-Kommission, welcher auch der in seinem schwierigen Berufe unermüdliche Vorstand dieses Gerichtshofes, Herr Kreis- und Stadtgerichts-Direktor von Allweyer beiwohnte, wurde vorgestern Nachmittags 3 Uhr der Leichnam des vor 5½ Jahren im zwölften Jahre seines Lebens verstorbenen Sohnes des Selbstmörders Franz Unterstein ausgegraben, weil, wie es heißt, zwei Personen eidlich ausgesagt haben sollen, daß diesem Knaben, als er einst aufgehangen und in dieser Stellung gepeitscht wurde, eine Rippe gebrochen worden sey. Die Bretter des Sarges waren bereits vermodert, und man erblickte in demselben nur mehr das Gerippe, und die, wie es schien, zu langer Dauer gemachten Schuhe von dickem Leder und dicken Sohlen. Mit der größten Vorsicht wurde der Sarg in der Tiefe mit Stricken umwunden, und so nach einer beinahe sechsjährigen Grabesruhe an das Licht des Lebens heraufgezogen, dann von den Trägern in den zu Leichenöffnungen bestimmten Saal gebracht. Dem Vernehmen nach wurde das Gerippe im normalen Zustande befunden, ohne Rippenbruch. Die Knochen fielen bei leichter Berührung weg. Sollte obiges Gerücht wegen eidlicher Aussage wahr seyn, so ist aus dieser thatsächlichen Widerlegung durch den Augenschein zu ersehen, daß selbst ohne bösliche Absicht geschworne Eide bisweilen trügen können, daher in allen Fällen die möglichste Umsicht des Richters nöthig sey.

Welche höchst peinliche Gefühle mußten den denkenden Zuschauer an diesem Grabe ergreifen, aus welchem das Gericht, den Todesschlummer störend, die Leiche eines Kindes heraufholen ließ, um zu erkennen, ob nicht die Hand, oder wenigstens die Zulassung eines unnatürlichen Vaters, das eigene Kind zum Krüppel geschlagen, oder wohl gar getödtet habe! Der roheste Mensch muß sein Auge mit Entsetzen von einer so furchtbaren Scene abwenden. Die angeschuldigte Wirthschafterin in der Frohnfeste, weder wirklich noch aus Verstellung wahnsinnig, wie das »Tagsblatt« sagt, soll noch immer standhaft läugnen, und über den Ausgang ihrer Untersuchung nicht besorgt seyn, vielmehr denselben möglichst beschleunigt wissen wollen. Das gestrige »Tagsblatt« meldet auch das falsche Gerücht, daß sie dem Knaben alle Rippen eingeschlagen haben soll. Das gäbe wieder zu entnehmenden Stoff für den pfiffigen Herren Mitarbeiter des »Volksfreundes« zu seinen »Fortsetzungen in der Untersteiner'schen Mordgeschichte etc.« wo er, zur Ergötzung der besser Unterrichteten, so zu sagen das Nägele recht auf den Kopf zu treffen vermeint. Man ist allgemein in gespannter Erwartung, ob er es nun mit den gebrochenen oder ungebrochenen Rippen halten wird? Hoffentlich kömmt doch von diesem erbärmlich wichtigen Machwerke jeder Zeit, nach dem in Nro. 364. d. B. vom v. J. aufgeführten polizeilichen Cirkular, immer ein Abdruck zu den stadtgerichtlichen Criminal-Untersuchungs-Akten?

Münchener Conversations-Blatt Nro. 20. München; Freitag, den 20. Januar 1832.

#Bayerischer Volksfreund (21.1.1832)

Nachrichten aus Baiern.

(Fortsetzung der Untersteinischen Gräuelgeschichte. [Für Recht und Wahrheit im Allgemeinen, dann zum Aerger eines unwissenden Herrn (aber nicht Herren) Artikel-Schmidts im Konversazionsblatte, und zur Warnung niedrig denkender Menschen.]

Am 11. und 12, d. M. wurden die von der Unterstein'schen Familie hinterlassenen Effekte versteigert, welche vermuthlich aus seltener Liebhaberei zu hohen Preisen hinausgetrieben wurden; der unbedeutsamste alte Lappen wurde so theuer verkauft, daß man sich der lauten Verwunderung nicht erwehren konnte. Die rechtmäßige Erbin, Karoline Unterstein, diese rechtschaffene unglükliche Frau, von welcher wir nächstens eine merkwürdige biographische Skizze liefern werden, hat auf die Ansprüche dieser Erbschaft freiwillig verzichtet. Am 18. d. Nachmittags wurde der Leichnam des bereits vor 6 Jahren in der Erde modernden 13 jährigen Knaben des Revis. Unterstein in Gegenwart einer Kommission des k. Kreis- und Stadtgerichts, ausgegraben, indem nach Aussage einiger Personen diesem unglüklichen Kinde einstens die Rippen eingeschlagen worden wären, was man aber bei dem vermoderten Zustande des Leichnams nicht mehr ermitteln konnte. Die Nachricht von dem Wahnsinne der Wirthschafterin Birnbaum so wie mehrere Angaben die sich in Beziehung auf diese schreckliche Geschichte in so manchem Blatte befinden, sind eben so ungegründet, wie die Sage, daß man in dem Untersteinischen Hause Kinderleichen ausgegraben hat. (F f.)

Bayerischer Volksfreund Nro. 12. München; Samstag, den 21. Januar 1832.

#Bayerischer Volksfreund (23.1.1832)

Nachrichten aus Baiern.

München. (Die Unterstein'sche Gräuelgeschichte. Fortsetzung.) Karoline Unterstein. Einen nicht uninteressanten und gewiß aufschlußvollen Beitrag zu diesem Schaudergemälde der entarteten Menschheit neuester Zeit, wird folgende biographische Notiz der unglüklichen Gattin und Mutter, Karoline Unterstein, liefern, welche wir den besten authentischen Quellen getreu, hiemit dem verehrlichen Publikum mittheilen wollen: »Karoline Unterstein, Tochter des k. Rentbeamten Deuter, welcher erst vor Kurzem in einem Alter von 74 Jahren mit der allerhöchsten Zufriedenheit beglükt zu Viechtach sein mit Ehren geführtes Amt niedergelegt hat, und nun den Ruhestand genießt, war 18 Jahre alt, und lernte als ein wohlgebildetes und tugendhaftes Mädchen bei einer Hochzeit den ehemaligen Ministerial-Kanzlei-Tabellisten Franz Unterstein, kennen; hatte sich auch durch seine Bemühungen entschlossen, ihm bald darauf, nämlich am 17. Februar 1809 und zwar ohne der wohlmeinenden Warnung eines guten Freundes zu folgen, ihre Hand zu reichen. Mit einem guten, edlen Herzen begabt, und unbekannt mit den Schlechtigkeiten und Gefahren der Welt, hing sie mit treuer Liebe an ihrem Gatten; aber es war noch kein Jahr ihres ehelichen Lebens dahingeflossen, als sie, die Gute, durch einen besondern, unvermuthet entdeckten Umstand aufmerksam gemacht, zu der traurigen Ueberzeugung gelangen mußte, daß nicht alle Männer ein solches Zutrauen verdienen, mit welchem sie ihrem Manne stets ergeben war. Karoline fand unter den Papieren ihres Gatten zufällig einen Brief von seinem Vater, in welchem Unterstein freundlich ermahnt und bei seinem Gewissen aufgefordert wurde, daß er, da er seine ehemalige Geliebte unglüklich gemacht hätte, doch sein Kind nicht verstoßen und pflichtgemäß dafür sorgen möchte. Ohne den geringsten unzarten Vorwurf, sondern mit den sanftesten Worten suchte die edle Gattin bei einer günstigen Gelegenheit die traurige Lage des verlassenen Kindes dem unnatürlichen Vater mit dem großmüthigen Anerbieten an das Herz zu legen, das arme Geschöpf mit mütterlicher Liebe aufnehmen und wie ihr eigenes Kind anerkennen zu wollen; allein das Gemüth eines Herzlosen ist für keinen Edelmuth und für keine Tugend empfänglich, denn mit einem auffahrenden rohen Benehmen begegnete Unterstein seiner Gattin mit der Verweisung, keinen seiner Brief, mehr zu lesen, läugnete das von dem eigenen Vater bestätigte Verhältniß, und es wurde über dasselbe im Verlaufe der langen Zeit auch nicht ein Wort mehr gesprochen. Im Jahre 1811 wurde Unterstein als Postbeamter mit dem damaligen Hrn. Kommissär von Schönhamer auf Kommissionsreisen beordert; er kam erst nach einem halben Jahr wieder zurük, und zwar durchaus verändert in seinem Charakter. Seine Gleichgiltigkeit gegen seine Frau und Kinder artete in eine gänzliche Vernachläßigung aus, denn mehrere Jahre hindurch kam er Nachts nie eher als nach Mitternacht nach Hause, und die tief gekränkte Gattin durfte sich nicht einmal eine Frage über seinen Wandel erlauben, ohne sich Rohheiten oder Mißhandlungen auszusetzen. Unter diesen traurigen Verhältnissen hatte sie dem Wüstling in einem Zeitraume von 7 bitteren Ehestandsjahren 6 Kinder geboren, von welchen 2 schon todt zur Welt gekommen und 2 davon unter ihren Augen gestorben sind. Unter andern bösen Gemüthseigenschaften, welche sich immer mehr, und besonders nach der Zurükkunft des Untersteins entwickelten, bemerkte seine Gattin, daß es ihm Vergnügen mache, Jemanden in Folge seiner administrativen Amtsfunkzionen in Verdruß und Nachtheil zu bringen, und in häuslicher Hinsicht war er nicht nur gegen den Dienstboten, sondern sogar gegen seine eigene Familie bis zum schmutzigen Geize karg und neidisch; seine eigene Frau mußte oft in abgelegenen Winkeln die nöthige Nahrung zu sich nehmen, und oft ohne Magd die schwersten und gemeinsten Arbeiten verrichten, während der immer mehr ausgeartete Unterstein außer dem Hause nichts weniger als der Ersparung ergeben war, und es ist kaum zu bezweifeln, daß er damals schon die Schlange, die zum Verderben seiner ganzen Familie die Hölle ausgespien zu haben scheint, in seinem Busen wohlgenährt und zum Unglüke und zur eigenen Schande groß erzogen hat.

(Fortsetzung folgt.)

Bayerischer Volksfreund Nro. 13. München; Montag, den 23. Januar 1832.

#Bayerischer Volksfreund (25.1.1832)

Nachrichten aus Baiern.

München. (Die Unterstein'sche Gräuelgeschichte. Fortsetzung.) Sieben Jahre waren noch nicht verflossen, als Karoline Unterstein mit dem sechsten Kinde im Wochenbette lag, und in diesem Momente, in welchem jeder würdige Vater, jeder rechtliche Mann und Gatte seine ganze Zärtlichkeit und Sorgfalt erschöpft, um seinen Pflichten zu genügen; in diesem Augenblicke, wo jedes edle Gemüth den himmlischen Freuden der Freundschaft und Liebe mit der natürlichsten Wärme sich erschließt; in diesem heiligen Momente war es, in welchem der tiefgesunkene Unterstein das Verderben seiner Gattin beschloß, indem er weder der Mutter noch dem Kinde die erforderliche Hilfe und Pflege angedeihen ließ, und die Wöchnerin lediglich nur durch fremdes Mitleid dem unvermeidlichen Tode entrissen werden konnte. Unter diesen wahrhaft verzweiflungsvollen Umstanden faßte die unglükliche Gattin den Entschluß, sich von dem Manne zu trennen, welcher jede Gelegenheit benutzte, um sie auf die schändlichste Weise hinzuopfern, und sich sogar nicht nur allein erfrechte, auf dem Postamte mehrere Briefe seiner Gattin aufzubrechen und den freundschaftlichen Briefwechsel mit ihren Wohlthätern für eine Treulosigkeit zu erklären; sondern dieselbe mit ihren Kindern in einen abgelegenen Theil des Hauses verweisen wollte, um desto sicherer auf einem andern Wege seine Plane ausführen zu können. Nichts konnte also dem Revisor Unterstem angenehmer erscheinen, als die Klage und der wirklich gestellte Antrag seiner Frau auf ihre Scheidung; indem er mit seinen ungegründeten Angaben und Verläumdungen dieselbe seinerseits in keinem Falle durchsetzen und die ihm nun zur Last gewordene Gattin auch nicht wohl auf eine andere Weise entfernen konnte. Nach einer von dem k. Kreis- und Stadtgericht unterm 2. Dez. 1815 ausgefertigten Entschließung, wurde nun die Scheidung von Seite der zivilrechtlichen Behörde dahin ausgesprochen, daß der Revisor Unterstein seine Gattin mit jährlichen 200 fl. als Alimentazionssumme zu unterstüzen, derselben die geforderten häuslichen Geräthschaften und Effekten verabfolgen und gestatten mußte, daß die verdrängte Mutter ihre Kinder, deren Zusichnahme sie durchaus nicht erwirken konnte, ungehindert sehen und sprechen durfte. Von den gerichtlich zur Ausfolge bestimmt wordenen Effekten erhielt die Geschiedene wenig oder gar nichts, indem sie lieber darauf verzichtete, als sich erneuerten Unannehmlichkeiten oder Prozessen aussetzen wollte. Karoline Unterstein, die tiefgekränkte Gattin, die unglükliche Mutter, fand jetzt ihre einzige Beruhigung, ja ihre einzige Freude in dem Versuche ihrer Kinder, mit welchen sie sich in einem abgesonderten Zimmer der Untersteinischen Wohnung wöchentlich einige Stunden freundlich unterhielt; allein das unglükselige wollte nun einmal, daß die schuldlos Leidende nur einige Wochen diese Freude genießen und keinen Trost mehr finden sollte, als denjenigen, welcher dem Unglüklichen in dem Bewußtsein seiner Unschuld und durch die Religion gespendet wird. (F. f.)

Bayerischer Volksfreund Nro. 14. München; Mittwoch, den 25. Janaur 1832.

#Bayerischer Volksfreund (30.1.1832)

Nachrichten aus Baiern.

München. (Die Unterstein'sche Gräuelgeschichte. Fortsetzung.) Eine alte Weibsperson, welche seit dem Austritte der Frau im Unterstein'schen Hause die Haushaltung geführt, und ihrer ehemaligen Gebieterin immer die Thüre geöffnet hatte, sagte bei dieser Gelegenheit eines Tages derselben, daß schon in einigen Tagen eine neue Wirthschafterin einziehen und das Hauswesen übernehmen werde, und wirklich wurde der Mutter Karoline Unterstein schon bei dem nächsten Besuche die Thüre der Wohnung von derselben geöffnet, und diese Person war nun die berüchtigte Anna Birnbaum, welche so viel des Unglükes verursacht und endlich das gänzliche Verderben des Unterstein'schen Hauses herbeigeführt hat. Das Benehmen der neuen Haushälterin war bei diesem ersten Besuche ihrer Anwesenheit so ziemlich freundlich, bei dem zweiten aber nicht mehr; indem die Birnbaum die Eintretende kaum eines Blickes würdigte und sich, ohne die Thüre zuzumachen, schnell entfernte. Die gute Mutter ließ sich zwar durch diese Feindseligkeit nicht zurükschrecken; allein bei dem wiederholten dritten Besuche mußte sie mit Schmerzen gewahren, daß man die armen Kinder, welche gewöhnlich auf dem Fenstergesimse stehend der ankommenden Mutter schon in der Ferne ihre unschuldige Freude bezeigten, mit barbarischer Rohheit plözlich von den Fenstern herunterschlug. Mit Angst und Zittern wagte sie sich nun, der Thüre zu nähern, die auf das Schellen zwar von der Haushälterin geöffnet, dieselbe aber, mit einem durchbohrenden Blick und besonderer Brutalität von der Unverschämten wieder zugeschlagen wurde. Nicht nur der Schmerz über diese niedrige Behandlung, sondern hauptsächlich der vernichtende Gedanke, die Kinder nicht mehr sehen zu dürfen, wirkte so heftig auf das so vielfach verwundete Herz der armen Mutter, daß sie kaum noch nach Hause wanken konnte. Diese so sehr von dem bösen Schicksal verfolgte Frau war des andern Tages eben mit dem Vorsatze beschäftigt, auf jede Gefahr hin die Besuche ihrer lieben Kinder wieder zu beginnen, als sie ein Billet von ihrem gewissenlosen Gatten erhielt, mit dem Inhalte: »Ich erwarte, daß Du Dich nimmermehr in meinem Hause blicken läßt. Franz Unterstein.« So sehr diese unverantwortliche und schändliche Warnung die bedauernswürdige Gattin niederschmettern mußte, so konnte sie es dennoch nicht über sich gewinnen, derselben Folge zu leisten, und begab sich nach einigen Tagen, neugestärkt durch die Kraft ihrer edlen Absicht auf den Weg zu ihren geliebten Kindern. Kaum aber war sie an den Fenstern der damaligen Parterrewohnung ihrer Feinde vorüber und an der Thüre, um die Klingel zu ziehen, als sie plözlich einen gleichsam elektrischen Schlag dergestalt auf das Haupt empfing, daß sie sich gar nicht mehr erinnern kann, wie und auf welche Weise sie nach Hause kam, und dann 3 Tage lang in einem besinnungslosen Zustande hoffnungslos darniederlag. Am Wirbelbeine (cranium) des Hauptes fühlte die Leidende stets einen Schmerz, als hätte sie wirklich einen elektrischen Schlag empfangen, und wurde oft mehrere Stunden von einer solchen Apathie befallen, daß man an ihrem Leben zweifeln mußte. Ob nun hier der besondere, und beinahe undenkare Anfall einer Krankheit, oder wirklich ein Mordanschlag im Spiele gewesen war, konnte nicht ermittelt, das Letztere aber nicht ohne Grund vermuthet werden. (F. f.)

Bayerischer Volksfreund Nro. 17. München; Montag, den 30. Januar 1832.

#Bayerischer Volksfreund (9.2.1832)

Nachrichten aus Baiern.

München. (Unterstein'sche Gräuelgeschichte. Fortsetzung.) Unter solchen Umständen konnte Karoline Unterstein es wohl nicht mehr wagen, sich diesem Hause zu nähern, sondern mußte ihre mütterlichen Freuden blos darauf beschränken, die armen Kinder auf dem Schulwege, oder in der Nähe ihrer Wohnung zu sehen, zu welchem Zwecke die gute Mutter oft halbe Tage lang bei dem schlechtesten Wetter in den nachbarschaftlichen Winkeln, wie eine verdächtige Person, verborgen stand; aber auch dieser Weg wurde ihr bald abgeschnitten, denn so oft es die entmenschte Birnbaum erfahren hatte, daß die Kinder bei der Mutter gewesen, oder von derselben zur Stillung ihres Hungers etwas bekommen hatten, wurden sie grausam geschlagen und gepeinigt, und um dieses zu vermeiden, wurde nun die unglükliche Mutter genöthigt, alle Versuche um ihre Kinder zu sehen, auch nur in der Entfernung einzustellen, und es sind nun in derselben Zeit Jahre verflossen, ohne von den armen Kindern etwas anders vernommen zu haben, als daß sie ohne die nöthigste Nahrung zu erhalten, auch noch schändlich und unmenschlich behandelt werden. Aber auch in dieser schmerzlichen Verbannung wußte die gute Karoline Unterstein mit Hilfe mitleidiger Nachbarsleute und Dienstboten des Hauses die armen Kinder nach Kräften zu unterstüzen, und öfters haben sie die eigenen Mägde, welche mit dem weiblichen Drachen noch nicht einverstanden waren, aufgesucht, um der Mutter zur Hilfe und Rettung der unvermeidlich hingeopfert werdenden Kinder das schreckliche Schicksal derselben an das Herz zu legen. Was konnte die unglükliche Mutter bei diesen verzweiflungsvollen Umständen noch weiters thun, als den Schutz des Gerichtes anzurufen, welcher einzig und allein noch die so höchst nöthige Rettung und Hilfe den armen Geschöpfen zu bringen im Stande gewesen wäre. Mit diesem einzigen Troste im zerfleischten Mutterherzen, begab sie sich zu dem damaligen Polizeikommissär K. mit der Klage gegen das entmenschte Verfahren ihrer Kinder. »Woher wissen Sie das?« donnerte der Klägerin die rauhe, theilnahmslose Frage entgegen und dieselbe erwiederte, daß die Dienstmagd der betreffenden Familie als Augenzeuge die tyrannische Behandlung der Kinder besthätigen werde; hierauf entgegnete die Polizei-Stimme rauh und barsch: »Marsch, Weibergewasch!« Mit diesem traurigen Bescheide wurde die Bedrängte nun entlassen, aber sie begnügte sich nicht damit, sondern sie wendete sich auf das Anrathen ihrer Freunde an das k. Kreis- und Stadtgericht und wurde von diesem nun an das Vormundschafts-Amt gewiesen. Dasselbe war nun geneigt in der eingeklagten Sache eine Kommission anzuordnen, wenn sie bezahlt werden wollte. Die Bezahlung ward also zugesichert und nun wurde Unterstein zu dieser Kommission geladen und über die Behandlung der Kinder zur Verantwortung gezogen. Das Resultat dieser Verhandlung eröffnete Dr. L. der Klägerin auf der Straße mit dem Bemerken, daß sich in ihrer Angelegenheit gar nichts machen lasse, und er mit einem so groben Mann, wie Unterstein, nichts zu thun haben wolle. Welche schreckliche Aussicht für eine Mutter, die um das Leben ihrer Kinder zu retten, selbst keinen gerichtlichen Schutz, keine amtliche Hilfe findet, und nun zusehen mußte, wie man diese schuldlosen Geschöpfe einem Tode hinopferte, so qualvoll, wie ihn noch kein Verbrecher erduldet hat. Wahrlich, Karoline Unterstein hat als Mutter alles gethan, was die strengste Pflicht von ihr fordern konnte, und sie kann daher auch mit reinem Gewissen und vollster Beruhigung sagen: Ich habe keinen Theil an diesem Kindermorde, meine Hände sind rein von ihrem Blute; möge der Himmel und die Gerechtigkeit nun mit denen rechten, an deren Hände das Blut dieser Kinder klebt! (F. f.)

Bayerischer Volksfreund Nro. 23. München; Donnerstag, den 9. Februar 1832.

#Bayerischer Volksfreund (18.2.1832)

Nachrichten aus Baiern.

München. Die Untersuchung der Untersteinischen Schaudergeschichte wird noch immer mit besonderer Thätigkeit und Umsicht durch den Hrn. Kreis- und Stadtgerichts-Rath Schropp selbst an den Sonn- und Feiertagen ununterbrochen fortgesetzt. Die des so entsetzlichen Verbrechens der langsamen Kindertodtquälung beschuldigte Haushälterin Birnbaum befindet sich wohl, wundert sich sehr darüber, daß sie von ihrem Unterstein, von dessen Tode sie ganz natürlich noch keine Kenntniß erhalten, nicht einmal mit einem Briefe erfreut wird. Als die unglükliche Märterin Elise Unterstein nach geschehener Leichensektion begraben wurde, war Niemand von den Verwandten und Bekannten der Familie zugegen und schon war die Volke sich ein Gemurmel des Unwillens über diese wirklich sehr unkonvenzionelle Theilnahmslosigkeit erhob. Da trat endlich der menschenfreundliche Postmeisters- und Bürgermeisterssohn aus Straubing, Hr. Ertl aus der Reihe der Versammlung, folgte der Leiche nach und ermunterte dadurch alle Anwesenden, ein Gleiches zu thun zur letzten Ehre der unglüklichen Dulderin, die nun jetzt herniederlächeln wird mit ihrem verklärten Bruder als ein Engel des Himmels aus jener glänzenden Sternenhöhe, zu welcher diese reine unschuldsvolle Seele in der Glorie der ewigen Seligkeit emporgestiegen ist.

(Unterstein'sche Schaudergeschichte. Fortsetzung.) Karoline Unterstein befand sich indeß mehrere Jahre bei ihrem Bruder dahier, bis zu seinem erfolgten Tode, beschäftigte sich mit verschiedenen weiblichen Handarbeiten, um ihre Subsistenz redlich zu bestreiten, und bezog endlich von allem Troste und allen Hoffnungen für ihre Kinder verlassen, eine eigene Wohnung, in deren Einsamkeit die Dulderin über ihr schreckliches Loos auf dieser Erde, Thränen des Schmerzes in Strömen vergoß. Die Nachrichten, welche von Zeit zu Zeit der Mutter von ihren Kindern zugekommen sind, waren schauderhaft und wahrlich nur dazu geeignet, um das Mutterherz der Verzweiflung hinzuopfern, und nur ihrer guten, christlichen Erziehung, der Macht und den himmlischen Tröstungen der Religion hatte die Leidende es zu verdanken, daß sie dem schweren Drucke ihres unheilvollen Schicksals nicht erlag. Unter vielen herzzerreißenden Nachrichten, welche der von dem herben Geschicke so tiefgebeugten Mutter von ihren armen Kindern zugekommen sind, haben folgende ihr leidendes Gemüth am Meisten erschüttert. Das Mädchen Elise wurde einstens bei den Füßen aufgehangen; der Strick riß aber entzwei und das gefolterte Kind fiel auf den Kopf zu Boden und eine nicht unbedeutende Kontusion an demselben war lange Zeit ein lautsprechender Zeuge dieser schändlichen That. Dieselbe wurde auch bei dem einschlägigen Amte angezeigt, und von diesem ein Arzt zur Untersuchung abgesendet. Allein die Schuldige erklärte sich dahin, das Mädchen wäre beim Wassertragen über die Stiege hinunter gefallen und die Sache blieb beim Alten. Einstens zu einer kalten Jahreszeit blieb der Knabe ganz allein in der Schule und wollte durchaus nicht mit den Kindern fort. Der Lehrer, welcher selbst auf das Bitten des armen Knaben nicht zugeben wollte, von seinen Eltern wegzubleiben, bemerkte ihm noch, daß er bei seinem Zurükbleiben nichts zu essen bekommen werde. »Ach«, entgegnete das arme Kind, »ich bekomm zu Hause auch nichts, muß dazu noch in einer kalten Kammer bleiben, und hier in der Schule darf ich doch nicht frieren!« Der menschenfreundliche Lehrer fand sich nun veranlaßt, diesen Vorfall dem Vater Unterstein zu eröffnen, welcher sich aber für diesen freundschaftlichen Dienst sehr undankbar und grob benommen haben soll; von diesem Augenblicke angefangen durfte auch der Knabe die Schule nicht mehr besuchen. Eine Dienstmagd wagte es einstens vom Mitleid hingerissen, die grausamen Mißhandlungen dieser Kinder dem Gerichte anzuzeigen. Die Beschuldigten wurden zwar zur Verantwortung gezogen, sie denunzirten aber die Klägerin als eine Diebin; als solche wurde nun die brave Dienstmagd auf dem Schube fortgewiesen, und die Sache blieb nun wieder beim Alten. Die Kinder hatten in ihrer elenden Kammer die Aussicht in den Garten, und es konnte ihnen entweder von der Mutter oder von mitleidigen Nachbarsleuten etwas Brod oder sonstige Nahrungsmittel durch das Fenster zugebracht werden; allein es scheint nun einmal in dem Plane des entarteten Vaters und seiner elenden Gefährtin gelegen zu sein, die Kinder durch langsames Verschmachten dem Tode zu überliefern, weil sie sogar das Festster der Kinderkammer dergestalt zumauerten, daß, nach Art eines Kerkers, den Kindern das volle Tageslicht und alle menschliche Kommunikation geraubt werden mußten. Psychologisch merkwürdig ist auch der Umstand, daß Unterstein seiner Tochter, die ihm aus besondern Gnaden doch die Stiefel putzen durfte, manchmal etwas Geld, 3 oder 6 kr. heimlich in das ungeputzte Schuhwerk legte. Er wußte es also, daß die armen Opfer der beispiellosesten Schändlichkeit einer Unterstüzung bedurften, und wagte es vielleicht nicht, seine Vaterpflichten unter den Augen der Herrin geltend zu machen. Oder wollte er ihre Leiden absichtlich verlängern? Wahrlich, die ganze Menschheit schaudert bei solchen Entartungen, besonders wenn sie von Eltern ausgehen, welche Natur und Pflicht zur heiligsten Freundschaft und Liebe gegen die leiblichen Kinder verbindet. (F. f.)

Bayerischer Volksfreund Nro. 28. München; Samstag, den 18. Februar 1832.

#Bayerischer Volksfreund (15.3.1832)

Nachrichten aus Baiern.

München. (Unterstein'sche Schaudergeschichte. (Fortsetzung.) Eines Tages erschien das Mädchen Elise bei der Mutter ganz unerwartet, erzählte derselben weinend, daß es das zu Hause erhaltene Geld verloren und nun die bestimmten häuslichen Bedürfnisse nicht nach Hause bringen könne. Elise erhielt nun von der Mutter das benöthigte Geld wieder und begab sich nun mit frohem Herzen, einer furchtbaren Mißhandlung entgangen zu sein, nach Hause; nach einer Stunde ohngefähr erschien Elise abermals, aber mit einem sehr betrübten und verweinten Gesichte, warf der Mutter das erhaltene Geld vor die Füsse auf den Boden hin, und entfernte sich so eilig, daß man nicht einmal eine Frage an sie über dieses seltsame und ungezogene Benehmen richten konnte; allein, bald war das Räthsel gelößt, denn unten am Hause stand die gnädige Frau Haushälterin, auf deren Veranlassung das arme Kind der Mutter diese Kränkung zufügen mußte, nachdem sie erfahren hatte, daß die Mutter es gewesen, welche das verlorene Geld der Tochter ersetzte. Die Mißhandlungen, welche nun das schuldlose Mädchen für diesen Auftritt von der in Wuth gebrachten Birnbaum zu dulden hatte, sollen entsetzlich gewesen sein. Es war am heiligen Pfingstage 1821 Nachmittags, als die beiden Kinder ganz unerwartet mit verweinten Gesichtern, die auffallendsten Spuren der Mißhandlung an dem zarten Körper tragend und in Lumpen gehüllt bei dem schlechtesten Wetter und beinahe ohne Schuhe und Strümpfe bei der Mutter erschienen. Die Erbarmungswürdigen baten um Brod! Die tieferschütterte Mutter bereitete ihnen so gut es die Umstände erlaubten, eiligst etwas zu essen, war aber kaum damit fertig, als sie den Befehl erhielt, sogleich mit den Kindern auf dem Polizeiamte zu erscheinen. Karoline Unterstein bemerkte dem Polizeidiener, daß sie, sobald sich die Kinder gesättigt haben, mit ihnen erscheinen werde; allein derselbe kam schnell mit dem Bedeuten zurük, daß, wenn sie sich nicht augenblicklich mit den Kindern auf das Amt begeben wollte, sie dahin geführt werden würde. Als die Mutter dortselbst mit den Kindern in das Amtszimmer trat, erblickte sie ihren Mann, der mit zornigen Geberden und groben Vorwürfen die Kinder zurükverlangte. Die Mutter erzählte nun den Verlauf der Sache mit kurzen Worten, erlaubte sich den aufgebrachten Hrn. Kommissär auf den elenden Zustand sowohl in Anbetracht der sichtbar erlittenen Mißhandlungen, als auch auf die schändliche Vernachläßigung der Kleider ihrer Kinder, besonders an einem so hohen Feiertage aufmerksam zu machen. Unterstein erhielt nun eine kleine Ermahnung, die Kinder in Rüksicht seines Standes anständiger zu kleiden, und mit seiner Haushälterin in der Art eine Aenderung zu treffen, daß keine Klagen mehr einkommen; nahm die armen Opfer wieder mit in seine Folterhöhle und die Sache blieb beim Alten. Im Jahre 1824 war es, als das erste Opfer der geflissendlichsten Vernachläßigung und der schändlichsten Barbarei fiel. Der 12jährige Knabe, Karl, ein gutes, überall geliebtes Kind, starb, und nachdem er begraben war, sendete Franz Unterstein (Vater wollen wir ihn nicht mehr nennen) seiner Gattin einen Gassenbuben mit der Nachricht von dem Hinscheiden ihres Sohnes. Die unglükliche Mutter entsetzte sich so sehr über die Trauerpost, und die schmähliche Art der Hinterbringung, daß sie unmittelbar darauf von einer gefährlichen Krankheit befallen wurde. Kaum noch davon genesen mußte die Arme einige Jahre darauf noch eine schrecklichere Krankheit erdulden, welche über 3 Jahre angehalten und der Dulderin sichtbare Spuren vernachläßigter Kur zurükgelassen hatte. Unter dieser Zeit konnte sie keine Kunde von dem Schicksale ihres noch lebenden Mädchens erhalten, welchem man beigebracht, daß die Mutter im Zuchthause (?!!) verstorben sei, sie nun in Gnaden als ein unehrliches Geschöpf hier zwar noch einige Zeit aus Barmherzigkeit leben könne, aber den Vater nie anders als: »gnädiger Herr!« und die nunmehrige Pflegemutter »gnädige Frau!« nennen müsse; und das alles geschah mit dem Einverständnisse jenes Unterstein, welcher noch in seiner letzten Lebensstunde das Mitleid der Welt durch eine Unschulds-Betheuerung bestechen wollte! Möchte man nicht mit gerechter Entrüstung ausrufen: Himmel, wo hattest du denn damals deine Blitze?! Doch, »richtet nicht, so werdet ihr nicht wieder gerichtet!« Schwer hat die strafende Hand der Nemesis das eine schuldbeladene Haupt schon niedergeschmettert und das Sündenvollste wird noch weniger der Gerechtigkeit und der wohlverdienten Strafe entrinnen! Der gewissenlose Unterstein war sogar noch so unverschämt, die Krankheit seiner Frau zum Zweck einer schändlichen Verläumdung zu benüzen und derselben einen verdächtigen und schimpflichen Charakter anzulügen, um einigermassen seine unverantwortliche Handlungsweise rechtfertigen zu wollen. Unterstein hatte die Absicht, seine protestantische Haushälterin Birnbaum nach dem Tode seiner Frau zu heirathen und zu diesem Zwecke im Falle ihres Fortlebens und einer förmlichen Scheidung sogar seinen Glauben zu verläugnen. Um den Charakter dieses Mannes von mehrfacher Seite noch näher zu beleuchten, verdient noch der Umstand bemerkt zu werden, daß in dem Augenblick, in welchem er mit seiner Braut in der Kirche verkündet wurde, sich ein Mädchen mit gleichen Ansprüchen auf seine Hand meldete, und dieser Heirath Einspruch gemacht hat; allein diese Angelegenheit wurde gütlich abgehandelt und man hat weder von jenem Mädchen, welches er vor der Bekanntschaft seiner Frau betrog, noch von dieser etwas Weiters in Erfahrung gebracht. Von den Verstorbenen sagt man, soll man nur Gutes reden, so will es die christliche Liebe; allein im vorliegenden Falle ist man der Geschichte Wahrheit schuldig, und auf dieser Welt kann ihm dieselbe nicht mehr nachtheilig sein. Ihm wünschen wir nach in seine dunkle Gruft: Gott sei deiner Seele gnädig, und der Haupturheberin dieser Gräuelgeschichte ein solch gerechtes und strenges Gericht, wie es jene Lasterthaten verdienen, die von ihr zur wahren Schande des weiblichen Geschlechts verübt worden sind. (F. f.)

Bayerischer Volksfreund Nro. 43. München; Donnerstag, den 15. März 1832.

#Der Bayerische Volksfreund (2.6.1832)

Bayern.

München. Ein Beweis, daß die Birnbaum den Oberregistrator Unterstein noch am Leben glaubt, ist, daß sie bei den Verhören ihn bitten läßt, ihr einige Gulden Geld zukommen zu lassen, um sich gütlich zu thun. Uebrigens wird ihr fortgesetztes Läugnen, bei den Aussagen der Dienstmägde von keinem Nutzen sein.

Der Bayerische Volksfreund Nro. 88. München; Samstag, den 2. Juni 1832.

#Der Bayerische Volksfreund (1.8.1832)

Bayern.

München. Die Inquisitin Birnbaum soll nun wirklich in Folge einer angeblichen Vision, in welcher ihr Fr. Unterstein mit einem Strick um den Hals, erschienen wäre, zu dem Geständnisse bewogen worden sein; allein das letzthin berührte Gerücht wegen des Marterstuhls und des damit deponirten Bügeleisens, gründet sich auf keine Wahrheit.

Der Bayerische Volksfreund Nro. 18. München; Mittwoch, den 1. August 1832.

#Der Bayerische Volksfreund (3.9.1832)

Bayern.

München. Die Inquisitin Birnbaum schreibt immer noch Briefe an ihren Unterstein um Unterstützung; ist aber gegenwärtig krank. Sie hat einen trefflischen Defensor bekommen, dessen Vertheidigungsschriften, so wie die sämmtlichen Akten an das Appellationsgericht eingesendet wurden.

Der Bayerische Volksfreund Nro. 37. München; Montag, den 3. September 1832.

#Der Bayerische Volksfreund (30.9.1833)

Bayern.

München. Die Unterstein'sche Untersuchungssache ist nicht, wie ein hiesiges Blatt berichtet, der Entscheidung nahe; sondern die Akten liegen noch immer bey dem Medizinal-Komité.

Der Bayerische Volksfreund Nro. 53. München; Montag, den 30. September 1833.

#Der Bayerische Volksfreund (16.8.1834)

Bayern.

München. Die Birnbaum- (Unterstein'sche) Kriminal-Untersuchungssache, an welche das Publikum, ja sogar das Ausland so vielen Antheil hinsichtlich der Aburtheilung nimmt, wird noch lange nicht beendet werden, da, so wie man vernimmt, zur Ergänzung der Akten noch mehrere Zeugen vernommen werden müssen.

Der Bayerische Volksfreund Nro. 27. München; Samstag, den 16. August 1834.

#Der Bayerische Volksfreund (12.11.1836)

Inland.

München. Heute Vormittags 9 Uhr wird die Hinrichtung der gegenwärtig im 43sten Lebensjahre befindlichen Mörderin Maria Anna Birnbaum stattfinden. Das Schaffot ist außer dem Salzstadel auf der Straße nach dem Marsfelde aufgerichtet.

Der Zug wird von der Frohnveste über den Schrannenplatz, die Wein- und Schäfflerstraße zum k. Kreis- und Stadtgerichts-Gebäude, der St. Michaelskirche gegenüber, sich begeben, wo ihr dss Todes-Urtheil noch einmal vorgelesen, und der Stab über sie gebrochen wird.

Die Verurtheilte ist aus Nürnberg gebürtig, war schon Mutter zweier außerehlichen Kinder; ihr Vater, ein Wirth, wurde später Almosensammler, und seine Tochter trat Anno 1816 in die Dienste des von seiner Frau geschiedenen königl. Ober-Postamts-Revisors, Fr. X. Unterstein, dahier, wo sie sich als Hauthälterin bei ihrem Herrn dergestalt in Gunst zu setzen wußte, daß sie unumschränkte Gewalt über ihren Herrn und seine Kinder erhielt.

Der Bayerische Volksfreund Nro. 77. München; Samstag, den 12. November 1836.

#Der Bayerische Landbote (13.11.1836)

Bayern.

München. Das der berüchtigten Maria Anna Birnbaum am 9. d. wegen Mißhandlung und Tödtung der Postrevisor-Untersteiner'schen Kinder dahier, in extenso verkündete Strafurtheil (bayer. Landbote Nr. 315) wurde derselben heute nochmals im Auszuge und öffentlich am Stadtgerichtsgebäude vorgelesen, und hierauf auf dem schon früher bezeichneten Platze am Marsfelde, in Gegenwart einer unübersehbaren Menschenmenge, die wohl größtentheils die Schaulust zu diesem blutigen Akte der Gerechtigkeit herbeiführte, vollzogen. Durch Militair und Gendarmerie war für Aufrechthaltung der Ordnung gesorgt, und diese wurde auch nicht gestört. Von der Procedur, von Vorlesung des Erkenntnisses an bis zum Vollzug des Erkenntnisses, glauben wir nichts erwähnen zu dürfen, da sie gesetzlich wahr und bekannt ist. Die gerichtete Birnbaum hat ihre Schuld mit dem Leben bezahlt, sie hat dadurch, oder mußte vielmehr eine große Lehre geben, gedenken wir ihrer daher nicht mehr mit Verachtung, sondern menschlich und in Mitleid. Die geschichtliche Darstellung ihrer Verbrechen und der gegen sie deßhalb geführten Untersuchung ist nach den Akten wie folgt:

Geschichtliche Darstellung
des Verbrechens der Maria Anna Birnbaum.

Maria Anna Birnbaum ist die Tochter eines abgehausten Wirths aus Nürnberg. Sie wurde dem Oberpostamtsrevisor Unterstein, welcher von seiner Frau getrennt lebte, als Haushälterin empfohlen.

Dieselbe verließ im März 1816 ihre Vaterstadt und kam in einem Alter von 28 Jahren zum Revisor Unterstein nach München, welcher ihr, da er fast immer im Bureau beschäftigt war, nebst der Sorge fürs Hauswesen auch die Pflege und Erziehung seiner damals 5 Jahre alten Tochter Elise und seines noch jüngern Sohnes Carl August mit der Aufforderung, an ihnen Mutterstelle zu vertreten, und gehörig für ihre Bedürfnisse zu sorgen, anvertraute.

M. Birnbaum, welche von ihren Eltern gut erzogen und in allen weiblichen Arbeiten unterrichtet worden, war selbst Mutter zweier in Nürnberg geborner unehelicher Kinder. Der Vater derselben war gesonnen, sie zu ehelichen; allein Falschheit uud Lügenhaftigkeit ihres Charakters hielt ihn angeblich von seinem Vorhaben ab; er verstand sich daher mit ihr um eine kleine Abfindungssumme, und übernahm allein die Ernährung und Erziehung beider Kinder. Von diesem Zeitpunkte an bekümmerte sie sich gefühllos nicht mehr um sie.

Während ihrer Dienstzeit bei dem Postrevisor Unterstein wird sie als eine stolze, böse und zornige Person geschildert. Der Knabe Karl August starb im J. 1825 an der Brustwassersucht. Derselbe, ein blühendes, gutes Kind, wurde von M. A. Birnbaum sehr hart behandelt, allein die Folgen ihrer Züchtigungen ließen sich nicht mehr feststellen. Auch Elise Unterstein, welche nach glaubwürdigen Aussagen mehrerer Zeugen zur Zeit, wo dieselbe der Pflege der Birnbaum anvertraut worden, gesund, gut gewachsen und ohne Gebrechen, übrigens von zarter Constitution gewesen ist, und welche als ein gutmüthiges, folgsames und fleißiges Mädchen geschildert wird, starb frühzeitig. Sie blieb, seit sie in die Pflege der Birnbaum kam, im Wachsthum und der Entwicklung des Körpers auffallend zurück und magerte allmählig in der Art ab, daß sie zuletzt einem Skelet ähnlich sah, und endlich in einem Alter von 20 Jahren des Mittags am 10. Dezember 1831 starb.

Bei der Obduction zeigte sich an der Leiche der Elise Unterstein das Bild des höchsten Grades von Abzehrung; es waren ferner an den Vorderfüßen die Weichtheile der Spitzen der Fußzehen so vom kalten Brande ergriffen, daß die brandige Corruption bis auf die Knochen eingedrungen, welche ohne Ausnahme bis auf die kleine Zehe am rechten Fuße an den Nagelgliedern vom Beinfraße zerstört sich zeigten. Auch an der Stirne ergaben sich Merkmale einer vernarbten Wunde und an mehreren Körpertheilen Spuren erlittener Gewalt. Nach dem Gutachten des Gerichtsarztes etc. war der Tod dieses Mädchens lediglich die Folge der höchsten Abzehrung und des Beinfraßes an den Zehen.

Schon im ersten Jahre, als M. Birnbaum die Pflege der Elise Unterstein übernommen, behandelte sie dieses Kind lieblos. Sie züchtigte es schon dumals sehr empfindlich, gab ihm Maulschellen, daß das Blut aus der Nase floß, schlug es manchmal vom Sessel, und gab nur kärgliche Kost. Die körperlichen Mißbandlungen wurden in den folgenden Jahren, von 1817 bis 1826 nicht nur im gesteigerten Grade fortgesetzt, sondern es kamen auch sonstige Verkümmerungen und schädliche Einflüsse hinzu, die äußerst nachtheilig auf die Ausbildung des jugendlichen Körpers und auf die Gesundheit einwirken mußte, als: Verwahrlosung hinsichtlich der zum Schutze des Körpers erforderlichen Kleidung, dem Alter und den Kräften der Elise die immer gegen 5 Uhr Morgens aufstehen mußte, nicht angemessene Anstrengung zu häuslichen Arbeiten, Verkümmerung an der nöthigen Nahrung, tiefe Verachtung gegen Elise, die Birnbaum nie als Familienglied anerkannte u. behandelte, Herabsetzung derselben bei den Mägden, um letztere ihr abgeneigt zu machen, Entziehung aller Lebensfreude und Erholung.

In diesen Jahrgängen wurden oft schon sehr grelle und eingreifende Züchtigungen der Elise mit verschiedenen Instrumenten auf die bloßen Hände, Arme, Rücken und Hintern von der Birnbaum zugefügt, so daß diese Körpertheile wund und blutig geschlagen wurden. Hiezu kam noch starkes Stoßen mit Füßen, Niederwerfen auf den Boden, und Schütteln bei den Haaren. Schon im Jahr 1818 schlug Birnbaum dem Mädchen eine bedeutende Wunde mit einem genagelten Stiefelabsatze an dem Kopfe, wegen eines geringen Versehens. Uebrigens blieb ihre sonstige elende Lage in jeder Hinsicht die nämliche.

Im Jahre 1820 stieß Inquisitin derselben den Kopf an einem Seiher blutig. Im Jahre, 1821|22 züchtigte sie das Kind öfters heftig mit umgekehrter Ruthe, so daß es wund geworden. Renner, Püffe und Ohrfeigen, so daß Elise öfters blutete, waren nur gewöhnliche Mißhandlungen; ebenso traten Speiseabzüge, Entziehung des Frühstückes oft mehrere Tage nacheinander, und zwar von Tag zu Tag in gesteigertem Grade ein.

Um ihr die letzte Hoffnung, an ihrem Vater eine Stütze zu finden, zu entziehen, wurde der Elise auf alle mögliche Art das alleinige Zusammenkommen mit selbem verhindert.

Schon im Jahre 1822 hatte Elise durch harte Arbeit, Mangel an gehöriger gegen die Kälte schützender Fußbebeckung und sonstiger Bekleidung, durch Waschen und Putzen mit kaltem Wasser etc. erfrorne Hände und Füße, ohne daß irgend eine ärztliche Hülfe dagegen angewendet worden.

Im Jahre 1823 schlug Birnbaum die Elise mit Ausklopfstöckchen, Weidengerten, knotichten Dornstecken u. dgl. auf entblöste Körpertheile, ja sie schlug sie oft mit der Schneide des Lineals auf den Rücken mit solcher Stärke, daß er ganz schwarz und blau aussah. Im Zorne stieß sie damals die Elise einmal an den Ofen, daß eine starke Beule am Kopfe entstund.

Im Jahre 1824 waren die erfrornen Füße und Hände schon blau unterlaufen, ohne daß geeignete ärztliche Hülfe in Anwendung kam. Birnbaum stieß das Mädchen oft mit den Füßen, warf sie auf den Boden oder an die Wand, daß sie blutete, ließ sie eine halbe oder ganze Stunde auf der Schneide eines Scheitholzes knieen, schlug sie mit dem Ochsenziemer oder anderen Instrumenten. Fast alle Züchtigungen geschahen in Abwesenheit des Vaters.

Im Jahre 1825|26 bekam Elise, außer den gewöhnlichen Züchtigungen und Verkümmerungen, mit einem Stöckchen, ja sogar mit der Schneide eines Lineals mehrere Tatzen auf die Spitzen der aufgehobenen Finger, so daß die Nägel Sprünge erhielten, wovon sich noch Spuren an der Leiche zeigten. Diese Züchtigung erregte nach dem Ausspruche des Medicinal-Comité einen tief eingreifenden Schmerz.

Wegen Unreinlichkeit aus Schwäche der Natur, die nur durch die harte Behandlung der Maria Anna Birnbaum selbst veranlaßt worden, wurde Elise von derselben noch dafür gezüchtigt. Das Mädchen durfte des Morgens absichtlich nicht geweckt werden, und wenn sie verschlief, erhielt sie deßhalb Schläge. Damals schon im 16. Jahre war Elise mager und klein, sie sah oft sehr krank und übel aus und ihre körperliche Entwickelung blieb ganz zurück.

Inquisitin überzeugte sich selbst von der damaligen Kränklichkeit der Elise; demohngeachtet setzte sie ohne Schonung die Mißhandlung fort. Gegen die wehen Fuße derselben, die schon an den Frostbeulen Sprünge hatten, wurde noch keine ärztliche Hülfe gebraucht. Elise mußte alle Hausarbeiten verrichten, und bekam doch nicht so viel zu essen, daß ihr Hunger gestillt werden konnte; ihre Kleidung und Wäsche waren elend beschaffen; sie hatte ein elendes Bett, kaum groß genug für ein Kind von 8 bis 9 Jahren, in einem kalten gepflasterten finsteren Kämmerchen.

Im Jahre 1826|27 verschlimmerte sich die Lage der Elise Unterstein immer mehr. Ohngeachtet dieses unglückliche Mädchen damals schon sehr abgemagert war und kränkelte, erfrorne Füße und Hände hatte, deren Finger vom Gefrör und Tatzen offen und geschwollen gewesen, ohne daß auch jetzt geeignete Mittel angewendet worden, mußte das Mädchen in diesem Jahre noch schmerzlichere Züchtigunqen, und in einem höheren Grade und Umfange erleiden, als vorher. Sie bekam oft auf bloßen Körper 12 bis 15 Streiche mit einem Fischbein.

Die damalige Magd mußte sie während ihrer einjährigen Dienstzeit gewiß zwölfmal tüchtig auf das Geheiß der Maria Anna Birnbaum auf bloßen Körper mit einem Stecken tüchtig durchgehauen, ja sogar mit einem eisernen Schürhaken wurde sie von der Inquisitin blutig geschlagen. Auch die schmerzlichen Tatzen, wodurch die Finger wund geworden, sind von der Inquisitin an Elise fortgesetzt worden. Die Zahl derselben richtete sich, wie sie sagt, nach ihrem Zorne. Unter diesen Leiden schwanden die Kräfte der Elise immer mehr und mehr.

Von dem Dienstesantritte dieser Magd zu Michaelis 1827 bis zum Jahre 1828 wurde Elise von der Birnbaum mit einem Ellenstabe über Arme und Rücken gezüchtiget; Inquisitin schlug ihr mehrmals mit einem Stöckchen oder Fischbeine die Hände wund, und versetzte ihr eindringende Schläge mit einem spanischen Röhrchen auf den entblößten Hintern. Ja fast täglich fielen solche Züchtigungen im Jahre 1828 vor, wodurch ihr schmerzlich die verkrusteten Stellen neuerdings aufgeschlagen wurden.

Der Birnbaum unmenschliche Härte ging so weit, das sie diesem geschwächten Mädchen nicht einmal die Nachtruhe vergönnte; denn solche mußte öfters im Winter auf dem gepflasterten Boden in ihrer Kammer, ohne schlafen zu dürfen, sitzen bleiben, und sobald Birnbaum sie beim Nachsehen schlafend angetroffen, wurde sie von ihr aufgerüttelt. Sie drosselte dieselbe wiederholtemalen mit dem Halstuche, was die Medizinalkomite als einen wahren Lebensangriff arklärte. Alle übrige Verkümmerungen nahmen ihren Fortgang. Aus Heißhunger sah man das Mädchen sogar von der Kost der Katzen genießen. Ungeachtet ihre Füße schon aufgebrochene Stellen hatten, mußte sie doch ohne alle Rücksicht die härtesten Hausarbeiten verrichten, in deren Folge sie auch ganz aufgeschwollene Knie hatte, was sich unverkennbar bei der Obduction ergab. Aber noch eine schrecklichere Qual war ihr in diesem Jahr vorbehalten. (Schluß f.)

Der Bayerische Landbote N. 318. München; Sonntag, den 13. November 1836.

#Die Mörderin M. A. Birnbaum aus Nürnberg (1837)

Wenn gleich jedes Verbrechen die Aufmerksamkeit des Publikums in einem gewissen Grade in Anspruch nimmt, so erregte doch die Untersuchung gegen Maria Anna Birnbaum aus Nürnberg wegen des an Elise Unterstein, Postamtsrevisors-Tochter von München, verübten Mordes das allgemeine Interesse in einem weit mehr als gewöhnlichen Grade.

Die verschiedenen Gerüchte, welche sich über die Art der zur Vollendung dieses Verbrechens angewandten Mittel verbreiteten, sind zum Theil unwahr und übertrieben, während hingegen manches nicht Uninteressante nur wenig bekannt wurde. Viele haben daher den Wunsch geäußert, eine gemeinfaßliche, aus den Kriminalakten gezogene Darstellung der Resultate der Untersuchung gegen Maria Anna Birnbaum zu erhalten, und in der That verdient auch dieser strafrechtliche Fall wegen seiner Auszeichnung zur allgemeinen Kenntniß gebracht zu werden, so weit dieß ohne Nachtheil anderer in diese Untersuchung verwickelten Personen geschehen kann.

Maria Anna Birnbaum, geboren den 27. April 1793, ist die Tochter eines abgehausten Wirthes, später Büchsenträgers und Almosensammlers zu Nürnberg; sie wurde von ihren Eltern gut erzogen, und in allen weiblichen Handarbeiten unterrichtet. So lange sie sich in Nürnberg aufhielt, beschäftigte sie sich mit Nähen, Putzarbeiten und dergleichen, und hatte zu gleicher Zeit von dem Jahre 1810–1815 Bekanntschaft mit einem Manne, dem sie zwei Töchter gebar. Ihre Aufführung während dieser Zeit war jedoch nicht besonders lobenswerth; sie zeigte einen großen Hang zum Müssigang, Schuldenmachen, zur Wollust und Naschhaftigkeit; insbesondere war sie leichtsinnigen Charakters, beredter Zunge, und wußte mehrere Personen durch falsche Vorspiegelungen zu täuschen; Heuchelei, Lieblosigkeit und Stolz waren die Grundzüge ihres Charakters, ihre Stiefschwester vermochte es deßhalb nicht 14 Tage bei ihr auszuhalten.

Der Vater ihrer beiden außerehlichen Kinder beabsichtigte sie zu ehlichen, allein Falschheit und Lügenhaftigkeit ihres Charakters hielten ihn von diesem Vorhaben ab, weßhalb er im Jahre 1815 das Verhältniß mit ihr abbrach, ihr eine kleine Abfindungssumme bezahlte, und allein die Ernährung und Erziehung der beiden mit ihr erzeugten Kinder, welche damals 1¾ Jahre und 18 Wochen alt waren, übernahm.

Schon gegen ihre eigenen Kinder zeigte Maria Anna Birnbaum nicht die geringste Liebe, sie bekümmerte sich von dem Zeitpunkte an, in welchem sie dieselben ihrem Vater überlassen hatte, nicht im geringsten mehr um sie, und reisete später von Nürnberg ab, ohne ihnen auch nur das kleinste Andenken einer mütterlichen Zärtlichkeit hinterlassen zu haben.

Um diese Zeit wurde sie dem Oberpostamts-Revisor Franz Xaver Unterstein als Haushälterin empfohlen; sie verließ daher im März 1816 ihre Vaterstadt, und begab sich zu demselben nach München. Ein Pack unter dem Arme war ihre ganze Habe.

Der Postamtsrevisor Unterstein hatte sich am 17. Februar 1807 mit Carolina, geborne von Deuter, Rentbeamtenstochter von Viechtach, verehlichet, welche ihm am 2. Jäner 1811 die Tochter Elise, und am 25. Jäner 1813 den Sohn Karl August gebar. Nach 3 Jahren glücklicher Ehe veränderte sich das Betragen des Unterstein gegen seine Gattin auf eine auffallende Weise; er machte um diese Zeit öfters Reisen, lernte bei dieser Gelegenheit, wie seine Gattin vermuthen zu dürfen glaubte, die Maria Anna Birnbaum kennen, wurde gegen seine Gattin kalt, und äußerte bisweilen den Wunsch, noch ledig zu seyn! Auf diese Weise, erzählt Karoline Unterstein, kam es zwischen ihr und ihrem Ehegatten zu Mißhelligkeiten, die Franz Xaver Unterstein durch immer heftigeres und roheres Betragen gegen sie wiederholt herbeirief; seine Gleichgültigkeit gegen seine Gattin ging endlich so weit, daß er derselben nicht einmal die Hilfe eines Arztes gestattete, als sie im Jahre 1815 in Folge einer Geburt schwer krank darnieder lag; nur der Liebe und Sorgfalt fremder Leute hatte sie damals ihre Rettung zu danken. Diese groben Mißhandlungen und Vernachlässigungen führten zwischen den Unterstein’schen Gatten eine völlige Trennung herbei, die im Anfang des Jahres 1816 vor sich ging. Durch einen Vergleich vom 2. Dezember 1815 wußte Franz Xaver Unterstein es dahin zu bringen, daß die beiden damals noch lebenden Kinder Elise und August lediglich ihm zur Ernährung und Erziehung überlassen wurden; der Mutter blieb es jedoch vorbehalten, ihre Kinder einige Male in der Woche besuchen zu dürfen, wobei ihr anfangs auch kein Hinderniß in den Weg gelegt wurde.

Da trat Maria Anna Birnbaum als böser Genius in dem Kreise der Unterstein’schen Familie auf, eröffnete eine unüberschreitbare Kluft zwischen den ohnehin getrennten Gatten, setzte die Scheidewand zwischen Vater und Kinder, benahm der Mutter jede Gelegenheit ihre Kinder zu sehen, und schwang die Geisel des Schreckens über den Häuptern der schuldlosen Kleinen. Die niederträchtigsten Rollen wußte sie bei ihrem Stolze, ihrer Grausamkeit und Heuchelei, deren Quelle die Irreligiosität war, meisterhaft zu spielen. Zeugen schildern sie nach ihrem Eintritte in das Unterstein’sche Haus als ein böses abschreckendes Weib, deren böses Gewissen aus ihren Mienen sprach, die immer düster aussehend jede Annäherung von Menschen floh, und die verborgensten Spatziergänge suchte.

Schon auf ihrer Reise von Nürnberg nach München gab sie sich für eine Verwandte des Unterstein aus, und erröthete nicht, diese Lüge mit aller Unbefangenheit auch vor dem Untersuchungsrichter im ersten Verhöre zu wiederholen. In kurzer Zeit wußte sie ihren Herrn zu überschauen, heuchelnd ging sie ihm jedesmal bei seiner Nachhausekunft bis zur Hausthüre entgegen, küßte ihn, und begleitete ihn auf dieselbe Weise beim Fortgehen; bald mußte Unterstein folgsam ihrer herrschsüchtigen Laune dienen; er durfte es nicht einmal wagen mit Stiefeln in das Zimmer zu treten!

Um ihr strafbares Verhältniß zu Unterstein zu bemänteln, gab sie sich für die Frau des Unterstein aus, mit dem sie von nun an, nach den Aussagen der Zeugen, in einem Zimmer und Bette zur Nachtszeit verweilte. Die Frucht verbotener Umarmungen wußte sie, einem nicht unbegründeten Verdachte zufolge, durch Gebrauch von Arzneimitteln abzutreiben, und Unterstein selbst mußte vorliegenden Zeugenaussagen gemäß befürchten, aus der Welt geschafft zu werden, wenn er sich ihren teuflischen Launen nicht hätte fügen wollen. Ein unbegreifliches Geheimniß schien Unterstein an diese Furie zu fesseln. Allenthalben erzählte sie, sie sei eine geborne Baronesse Fetzer, Tochter eines Generals aus Nürnberg, sie besitze ein ansehnliches Vermögen u. dgl.; ihrem eigenen Geständnisse zufolge that sie dieses nur aus Stolz und Eitelkeit, und damit Niemand glauben möchte, sie sei nur Haushälterin des Unterstein; dann um fremden Mägden mehr Respekt einzuflößen, und ihre eigenen durch ihr Ansehen zum Schweigen zu bringen, als sie anfing die Unterstein’schen Kinder mehr zu mißhandeln. Wehe dem, der diesen Stolz verletzte; kannibalische Rache verfolgte ihn! Die Tochter Elise durchsah ihr Verhältnis zu Unterstein, deßhalb hatte sie die grausamsten Mißhandlungen zu erdulden.

Nach und nach wußte Birnbaum auch die Mutter von den Kindern zu trennen. Kaum war Birnbaum Haushälterin des Unterstein geworden, so schickte dieser seiner Gattin ein Billet mit dem Inhalte, daß sie es nicht mehr wagen solle, in sein Haus zu kommen, und die Kinder zu besuchen; mehrere Male wurde der Mutter, wenn sie sich um ihre Kleinen erkundigen wollte, von Maria Anna Birnbaum die Thüre vor ihrem Eintritte in das Haus mit grober Begegnung zugeworfen, oder auch gar nicht geöffnet. Als Karolina Unterstein einst von Mutterliebe getrieben, an einem Sonntage im April des Jahres 1816 Vormittags 10 Uhr in das Haus ihres Gatten zu kommen versuchte, erhielt sie plötzlich einen Schlag, der sich vom Kopfe aus unter schmerzhaften Rissen über den ganzen Körper verbreitete, und sie völlig bewußtlos machte. »Es war,« erzählte Karolina Unterstein, »gerade so, als wäre ein elektrischer Funke auf mich gefeuert worden.« Von diesem Augenblicke an getraute sie sich nicht mehr in das Haus, und wurde 14 Tage darauf krank. Drei weitere Jahre verstrichen sodann der Mutter der Unterstein’schen Kinder in Krankheit und Entfernung von, München, und sie konnte nichts von ihren Kindern erfahren, denen jede Gelegenheit zu ihr zu kommen benommen war. Nur einmal im Jahre 1821 gelangten die beiden unglücklichen Kleinen in einem äußerst elenden Zustande zu ihr, wurden aber in Folge falscher Vorspiegelungen dem Unterstein, gegen den als Staatsdiener gleichwohl noch kein Grund zur Annahme eines absichtlichen Mißbrauches seiner väterlichen Gewalt vorlag, von der Polizeibehörde unter dem Auftrage, die Kinder ordentlich zu verpflegen, zurückgegeben.

Von nun an wurden Elise und August in einem wo möglich noch strengern Gewahrsam gehalten, sie getrauten sich sogar nicht mehr ihre Mutter zu besuchen, auch wenn sich ihnen eine Gelegenheit darbot. Einmal traf Karoline Unterstein sogar Anstalt, die Elise mittels eines Fiackers zu entführen, allein das Mädchen wollte nicht, aus Furcht, zu ihrem Vater zurück – und von ihrer Pflegemutter umgebracht zu werden. So kam es, daß der Mutter Karoline Unterstein im Jahre 1825 plötzlich die Nachricht von dem Tode ihres Sohnes durch einen Unbekannten hinterbracht wurde, ohne daß sie von dem Unwohlseyn desselben auch nur die geringste Ahnung hatte.

Der Tod dieses Knaben ist, obgleich kein völliger Beweis darüber hergestellt werden konnte, höchst wahrscheinlich eine Folge der von Maria Anna Bimbaum an ihm verübten Mißhandlungen. Er starb im elenden, verkrüppelten Zustande an der Brustwassersucht, und gab auf dem Abtritte, wohin er unter Todeszuckungen gebracht wurde, seinen Geist auf.

Mit der zärtlichsten Liebe hingen die Kinder an ihrem Vater; selbst wenn ihnen die Frage vorgelegt wurde, ob ihr Vater die an ihnen verübten grausamen Mißhandlungen gedulde, schwiegen sie, um auf ihn keine Schuld zu bürden. Nachstehender schöner Zug von Kindesanhänglichkeit verdient besonders angeführt zu werden. Als Jemand im Jahre 1828, zu welcher Zeit die Züchtigungen der Tochter Elise bereits den höchsten Grad erreicht hatten, das Mädchen aus Erbarmen annehmen wollte, äußerte es sich:

»was würde aus meinem Vater werden? ich kann ihn nicht verlassen!«

Der Birnbaum war es jedoch ein Leichtes, die Kinder wie von der Mutter, so auch vom Vater zu trennen. Sie brachte die verschiedenartigsten falschen Beschwerden gegen die Kinder an; nie durften die Kinder allein beim Vater seyn oder mit ihm sprechen; sie umschwebte den Unterstein fortwährend wie sein eigener Schatten; sie öffnete ihm als Rachegeist bei seiner Ankunft die Thüre, und verschloß sie bei seinem Weggehen, selbst den Mägden machte sie es unmöglich, mit ihrem Herrn zu sprechen, und ihn von der wahren Lage seiner Kinder unterrichten zu können. Damit Birnbaum auch durch die Blicke und Mienen der Kinder nicht verrathen werden konnte, mußten sie beim Essen an einem eigenen Tische mit dem Rücken gegen ihren Vater sitzen, und zum Scheine wurden ihnen Speisen vorgesetzt, die sie nicht anrühren durften.

Als Maria Anna Birnbaum einst entdeckte, daß die Tochter Elise beim Stiefelputzen ein Zettelchen in die Stiefel ihres Vaters warf, und ihn auf diese Weise um Brod anflehte, wurden die Stiefel jederzeit von ihr visitirt, und wehe dann der Tochter nach Abwesenheit des Vaters, wenn sich in ihnen etwas vorfand. Nie durfte die Tochter es wagen, den Namen Vater auszusprechen; »Gnädiger Herr« zu sagen, war ihr von der Haushälterin anbefohlen. Am Neujahrstage, Geburts- und Namensfeste durfte Elise ihre Glückwünsche dem Vater nur auf der Schwelle der Stubenthüre darbringen, überschritt sie dieselbe, so wurde sie von Maria Anna Birnbaum mit den Worten: »hinaus, du stinkendes Luder!« sogleich zurückgetrieben.

Ebenso bewog Birnbaum durch falsche Vorspiegelungen, Geschenke und Drohungen ihre Mägde, den Erzählungen der Kinder weniger Glauben beizumessen, und die an den Kindern verübten Mißhandlungen zu verschweigen. Bald gab sie die Kinder als weitschichtige Verwandte, bald als angeheirathete, bald als angenommene Kinder von dem Bruder ihres Herrn, bald als die unehlichen Kinder einer Mutter aus, die als Mitglied einer Bande im Zuchthause gestorben sei. Vor allem wurde den Mägden bei ihrem Diensteintritte geboten, mit der Tochter Elise nichts zu machen, im Gegentheile sie nur recht durchzupeitschen, weil sie ein äußerst liederliches Mädchen sei, die, wie ihre im Zuchthause gestorbene Mutter, nichts als stehle. Ihre Mißhandlungen, die sie häufig in Abwesenheit der Mägde an den Kindern verübte, beschönigte sie mit dem Stempel wohlverdienter Züchtigungen für Entwendungen, welche Elise, und August zur Stillung ihres fürchterlichen Heißhungers verübten. Mägde, denen ein menschliches Gefühl im Innern wohnte, wurden von Birnbaum nach kurzer Zeit des Dienstes entlassen, noch ehe sie Gelegenheit erhielten, den Umfang aller jener Grauelthaten kennen zu lernen, die sich Birnbaum gegen die Kinder erlaubte; wagte es eine Magd, ihr über diese schändliche Behandlungsart Vorstellungen zu machen, so trat sie ihr mit aller Frechheit als Gebieterin entgegen, und nicht selten verfolgte sie sodann die Magd mit heimlicher Rache; selbst als Birnbaum schon der Untersuchung unterlag, suchte sie die ihr entgegengestellten Zeugen (Mägde) auf solche Art einzuschüchtern. Manche Magd verließ Untersteins Dienst, weil sie die Unthaten der Birnbaum nicht länger mehr anzusehen vermochte.

Um den Kindern jede Gelegenheit zu benehmen, ihr trauriges Loos fremden Personen mitzutheilen, wurden ihnen die Minuten vorgezählt, in welchen sie die ihnen aufgetragenen Gänge machen mußten. Aus gleichem Grunde wurden die Kinder in dem Abtritte, in der Holzlege etc. eingesperrt, wenn Birnbaum mit Unterstein spatzieren ging oder mit den Mägden auszugehen veranlaßt war. Als Birnbaum einst die Erfahrung machte, daß Elise durch das geöffnete Fenster sich dritten Personen mitzutheilen suchte, verschnürte und versiegelte sie dasselbe.

Auf solche Weise gelang es diesem Ungeheuer, die verübten Gräuelthaten bis zum Tode beider Kinder zu verbergen. Die göttliche Vorsehung schien wunderbar zu schlummern, der Arm der strafenden Nemesis gelähmt, und die Langmuth des Himmels schien erwarten zu wollen, wie weit ein Weib ihren unersättlichen Haß und ihre Abneigung, die nach Birnbaums eigener Angabe, ihre einzigen Triebfedern waren, gegen schuldlose Opfer treiben würde!

Gesund, wohl gewachsen, frisch und blühend, und ohne alles Gebrechen hatte Birnbaum die Kinder Elise und August aus den Händen ihrer Mutter empfangen, in einem Alter von 5 und 3½ Jahren führte sie Unterstein beide der Maria Anna Birnbaum bei ihrer Ankunft in München mit der Bitte entgegen, sie solle Mutterstelle an ihnen vertreten. Aber weder das zarte Alter der unschuldigen Kinder, noch ihre blühende Schönheit vermochte das Tigerherz der Mörderin zu erweichen. Elise und August wurden von allen Zeugen als gutmüthige, folgsame und fleißige, und von Birnbaum selbst als liebe, artige Kinder geschildert. Treuherzig fragte eines Tages, als Birnbaum eben bei guter Laune war, der Knabe dieselbe:

»wann, Tante, hängst du mich wieder auf bei den Füssen?«

Dankbar äußerte sich Elise, hinsichtlich ihrer Quälerin: »meine Mutter ist sie nicht, aber ich verdanke ihr das Erlernen des Nähens.«

Birnbaum selbst bekannte:

»die Kinder hätten keine strenge Züchtigung verdient, sie lernten in der Schule fleißig, bekamen immer Preise und betrugen sich gut, auch ihr Charakter war gut.«

Dessenungeachtet konnte sie sich gegen Elise äußern:

»Ich bringe dich noch um, ich setze den Kopf zum Pfande, daß du kein Jahr mehr lebst; denn du mußt hinwerden; wenn man dich emmal einscharrt, dann werde ich mit Freuden auf dein Grab springen, und dich mit lächelndem Munde verfluchen!«

und

»wenn ich sie umbringen könnte oder dürfte, dann könnte ich mich weiden, dann wäre ich zufrieden!«

Diese eigenen Worte der Maria Anna Birnbaum schildern am treffendsten ihren schwarzen, scheußlichen Charakter. Daraus wird es erklärbar, wie Birnbaum höhnische Schadenfreude empfinden konnte, wenn sie die Kinder schlug, wenn sie die qualvollsten Martern für sie erdachte, und sie dem Hungertode allmählich opferte. Wie fest mußte dagegen den Kindern der Glaube an Gottes Vorsehung und Vaterhand eingepflanzt gewesen seyn, die laut der vorliegenden Zeugenaussagen mitten unter allen Martern folgsam und willig die Befehle ihrer Tyrannin vollzogen, und denen nur der bitterste Hunger bei der Bitte um ein Stückchen Brod bisweilen den Beisatz auspreßte, daß sie zu Hause verhungern müßten.

Aber auch diesen Trost der Religion suchte Maria Anna Birnbaum ihnen zu entziehen; sie, die selbst an dem Daseyn eines höhern Wesens zweifelte, züchtigte die fromme Elise, weil sie einmal in die Kirche gegangen war, mit den Worten: sie werde daselbst vom Teufel besessen. Ohne irgend einen Schauer zu empfinden, äußerte sie sich zu ihren Mägden:

»wenn der Mensch gestorben sei, sei alles aus, wie beim Vieh.«

Nur aus solchen Aeußerungen läßt es sich erklären, wie es der Birnbaum möglich war, 15 Jahre lang einen und denselben Plan zu verfolgen, und ihr Opfer langsam zu würgen, dem Untersuchungsrichter aber kaltblütig zu bemerken:

»es war mir lieb, wenn diese Mißhandlungen den Tod der Elise herbeiführten, daher behandelte ich sie so schonungslos, und setzte deßwegen die Mißhandlungen bis zu ihrem Tode fort.«

Endlich ward Birnbaums Wunsch erfüllt; die unglückliche Elise starb in einem Alter von 20 Jahren am 10. Dezember 1831 Mittags 11½ Uhr. Schon glaubte Birnbaum über ihr schuldloses Opfer triumphiren zu können, schon hatte sie verschiedene Personen über die Art des Todes des Mädchens getäuscht, schon war Elise im Leichenhause beigesetzt, da ergriff die Mörderin der Arm der Gerechtigkeit, welche nicht länger mehr gehöhnt werden wollte.

Ein anonymer Brief folgenden Inhaltes:

»An der Dachauerstraße starb gestern nachmittags 4½ Uhr ein Mädchen von 19 Jahren (man gab aus an der Abzehrung); seine Mutter, die seynsollende Gattin des königl. Postrevisors Unterstein, hielt dieses Mädchen schon lange Zeit nicht nur strenge, sondern auch tyrannisch, so daß fast die ganze Nachbarschaft des Glaubens ist, daß sie solches, weil man selbes schon gegen ein Vierteljahr nicht mehr gesehen hat, in dem Keller eingesperrt, und da habe verhungern lassen; welches man der königl. Polizei-Direktion aus Mitleid für das Kind und mit der unmaßgeblichen Frage, ob hier eine schnelle Section nicht für oder wider eine Aufdeckung machen dürfte, welche die ganze Umgegend wünscht, anzeigen will.«

»In Eile, weil das Kind schon beigesetzt ist.«

veranlaßte die königl. Polizei-Direktion München, dem königl. Stadtgerichte daselbst am 12. Dez. 1831 die Anzeige zu machen, daß Verdacht entstehe, daß die 19jährige Tochter des Postrevisors Unterstein, Elisabetha, von der Haushälterin desselben so mißhandelt worden, daß sie in Folge dieser Mißhandlungen gestorben sei. Nebenbei legte besagte Polizeibehörde einen Akt an, aus welchem hervorging, daß die Unterstein’sche Haushälterin schon im Jahre 1828 einen Versuch machte, die Elisabeth Unterstein zu erhängen. Nähere Aufschlüsse über diesen Vorfall fanden sich in den polizeilichen Verhandlungen nicht vor. Am 13. Dez. 1831 verfügte sich eine Untersuchungs-Kommission mit dem Physikate nach dem Leichenacker, um daselbst die Section vornehmen zu lassen.

Bei der äußern Besichtigung des Leichnams ergab sich: Das Cadaver mißt 4½ Schuh in der Länge, und hat das Ansehen eines 15- bis 16-jährigen Mädchens, welches eben in der Publescenz begriffen ist; das Gesicht ist gelblich blaß, ganz abgemagert; der Mund weit geöffnet; oberhalb des rechten Augenbraunbogens ist eine dreieckige Wundnarbe sichtbar; nach der Entfernung der Hautdecken fand man, daß die äußere Lamelle des Stirnbeins 5 Linien lang eingedrückt war. An den obern Augenliedern befinden sich Hautaufschürfungen.

Die Muskulatur an der Brust und am Unterleibe ist ganz verzehrt; der Hals ganz abgemagert, ohne Spur einer Verletzung. Der ganze Körper stellt ein Skelett dar, welches nur in eine schwärzlich braune Haut gehüllt ist. Die Unterleibseingeweide scheinen unter den Hautdecken zu liegen; die Flügel der Darmbeine, des Beckens ragen gegen 3 Finger hoch über den Unterleib, der nach seinem ganzen Umfange bläulich grün aussieht. An mehreren Stellen, als des Darmbeins, des Rückens, der Armgelenke findet man mit trockener Kruste bedeckte Stellen in der Größe eines Groschen. Die beiden Hände im Verhältniß gegen die übrigen Gliedmassen sind weit mehr ausgebildet; an den innern Flächen der Hände sind grobe Schwielen; auch zeigen sich an den Fingern Hautaufschürfungen unterhalb des Nagels, die sich bis an die Spitze des Fingergliedes erstreckten. An beiden Knieen zeigt sich eine Auflockerung und geschwulstartige Verdickung der Haut in der Größe eines Borstorfer-Apfels.

Die beiden Vorderfüsse, besonders der linke, sind auffallend geschwollen, angelaufen und gegen die Zehen von den Hautdecken dergestalt entblößt, daß an der großen Zehe des linken Fußes die Haut in Lappen herabhängt. Die beiden Glieder sind abgestoßen und der Kopf des Mittelfuß-Knochens der großen Zehe rauh und höckerig anzufühlen, mithin vom Beinfraß ergriffen. Die Nagelglieder aller Zehen an beiden Füßen bis auf die kleine Zehe am rechten Fuß sind abgestoßen, die beiden Vorderfüße erscheinen mit ihren Vordertheilen nach abwärts und die Fersen nach aufwärts gezogen.

Bei der innern Besichtigung ergab sich, daß alle Theile in der Kopf- und Brusthöhle sich in einem normalen Zustande befanden, nur das Herz traf man kaum so groß, als bei einem Kinde von 8–9 Jahren. Die Eingeweide der Bauchhöhle hatten die normale Lage; das große und kleine Netz enthielt zwischen seinen häutigen Lamellen nicht die geringste Spur von Fett, das man sonst gewöhnlich antrifft. Der Magen und Darmkanal war ungemein eng, und ersterer kaum so groß als bei einem Kinde von 8–9 Jahren; er enthielt ziemlich viel gelbe theeartige Flüssigkeit. Die innere Haut desselben war auffallend runzlicht, und die Runzeln stellenweise gleichsam verhärtet. Die Milz erreichte kaum die Größe eines Hühnereies.

Bei allen diesen Kennzeichen einer höchst unvollständigen Ausbildung des Körpers und der Eingeweide war nichts so auffallend, als die Gebärmutter und die beiden Eierstöcke ihrer Kleinheit wegen. Erstere war kaum so groß, wie eine Saubohne, letztere kaum so groß, wie gewöhnliche Bohnen. Eben so zeigte die Leber ein auffallendes Mißverhältniß in Ansehung ihrer Größe und ihres Volumens; sie war sehr groß und mit schwarzem stockendem Blute überfüllt. Die Gallenblase war unverhältnißmäßig klein.

In die Knie-Auflockerungen wurde ein Einschnitt gemacht; und es fand sich zwischen der Kniescheibe und den äußern Bedeckungen eine ungewöhnliche Menge geléeartige, verdickte Feuchtigkeit.

Bei der Section der Füße fand man:

a) daß die Weichtheile von der Spitze der Fußzehen bis gegen die Mitte der Mittelfußknochen herab vom kalten Brande der Art ergriffen waren, daß nicht nur die Hautdecken lappenweise theils herabhingen, theils gänzlich zerstört waren, sondern auch die brandige Corruption bis auf die Knochen hineindrang, welche letztere ohne Ausnahme bis auf die kleine Zehe am rechten Fuße an den sogenannten Nagelgliedern vom Beinfraß zerstört waren, daß an der 2ten und 3ten Zehe des linken Fußes sogar die vordern Enden der 2ten Phalanx vom Beinfraße ergriffen,

b) daß die Knochen der großen Zehe am linken Fuße durch Beinfraß gänzlich zerstört, und keine Spuren von demselben vorfindlich,

c) daß die Fußzehen an beiden Füßen unter sich nach ihrer Länge vollkommen verwachsen waren, und zwar der Art, daß sie nur mit Mühe mittels des Messers getrennt werden konnten.

Die Sanitäts-Kommission sprach damals ihr vorläufiges Gutachten dahin aus:

  1. das Mädchen ist an und für sich zarter Organisation und schwächlicher Leibes-Constitution.
  2. Es steht hinsichtlich seiner Ausbildung auf einer Stufe, die kaum über die Kinderjahre 8–9 hinausreicht.
  3. Der Tod bei diesem Mädchen erfolgte durch Abzehrung und gänzliche Erschöpfung der Kräfte und wurde durch den aus gänzlicher Vernachlässigung aller ärztlichen Hilfe an den Fußzehen überhand genommenen Brand beschleunigt; ohne durch dieses Assert behaupten zu wollen, daß der Tod in concreto blos durch Abzehrung des Körpers und Erschöpfung der Kräfte allein ohne Hinzukommen des Brandes erfolgt sei.

Da schon die äußere Besichtigung des Leichnames mit Gewißheit annehmen ließ, daß hier ein Verbrechen besonderer Art verübt worden sei, so wurde Maria Anna Birnbaum und der Postrevisor Unterstein, ehe noch zur Sektion der Leiche geschritten wurde, zum Behufe der Recognition des Leichnams, vorgeladen. Es ist nicht nicht uninteressant, den Eindruck im Kurzen zu beschreiben, welchen diese erste, ernste, gerichtliche Handlung auf die beiden Geladenen machte; der Eindruck des Augenblicks, in welchem diese beiden einer strafrechtlichen Handlung Angeschuldigten das Opfer vor sich sahen, welches sie schweigend verklagte, beleuchtet das Benehmen, welches Birnbaum und Unterstein in der Folge an den Tag legten.

Der plötzliche Eintritt in den Sectionssaal erschreckte zwar die Birnbaum, sie sah den Leichnam mit starren Blicken an, sogleich aber gewann sie ihre Fassung wieder, heuchelnd rief sie aus: »Ach Gott! wie sieht die Elise aus!«; sodann erzählte sie, scheinbar gerührt, Elise sey immer gesund gewesen, sie wisse gar nicht, wie sie in einen solchen erbärmlichen Zustand gekommen sey. Als sie mit dem Bedeuten, daß sie einstweilen verhaftet sey, abgeführt wurde, ergriff sie noch die Hand der Leiche, drückte sie und rief mit Schmerz: »Elise, was hast du mir gethan!«

Der Revisor Unterstein hingegen trat ganz bestürzt in den Saal, wurde ganz blaß, und große Thränen füllten seine Augen; er ging öfters um die Leiche herum, schlug sich mit der Hand vor die Stirne, und sagte:, »In einem solchen Zustande habe ich meine Tochter nie gesehen; ich habe gar nicht gewußt, daß sie solche Füsse habe.« Er war sehr verwirrt, und trat ganz fassungslos ab.

Zur Zeit waren jedoch noch keine Gründe gegeben, den Revisor Unterstein zu verhaften; auch mußte den gesetzlichen Bestimmungen zufolge zuvor das Verfahren im Administrativ-Wege gegen ihn als Staatsdiener eingeleitet werden.

Am 14. Dezember 1831 wurde die Wohnung des Franz Xaver Unterstein in Augenschein genommen, sie bestand aus 4 Zimmern und 2 Kammern; die schlechtere von diesen beiden war der Aufenthaltsort der unglücklichen Elise bis zum Tage ihres Todes, ihre Länge beträgt kaum 10 Schuh, ihre Breite nur 4 Schuh und 3 Zoll, sie ist feucht, gepflastert und dunkel, während die andere Kammer gebrettert, hell und geräumig ist. Der Raum in jener ersten Kammer war durch eine Bettlade so beengt, daß man die Thüre nur mühsam öffnen und durch diese Oeffnung hineinschlüpfen konnte; ein modernder, eckelhafter Geruch verbreitete sich aus dieser Kammer heraus, ein alter zerrissener Stuhl, dem die vordern Füsse fehlten, und welcher der Elise zum Sitzen angewiesen war, war außer der bemerkten Bettlade, das einzige Meubel. Auf dem Speicher fand sich die gesammte Garderobe der Verstorbenen in eine Kiste gepackt, sie bestand in den eckelhaftesten Fetzen und Lumpen, welche wegen ihres schlechten Zustandes nicht einmal beschrieben werden konnten; es fand sich nicht ein einziges ganzes Hemd, eben so wenig ein Strumpf vor; die gewöhnlichen Schuhe der Elise waren Schlappen von hartem Leder, die Sohlen derselben waren von der aus den Füssen des Mädchens fließenden Schärfe und dem Eiter ganz durchdrungen und angefressen.

Das Bett bestand aus einer alten durchfaulten Matratze, von Ungeziefer beladen, aus einem alten, von Feuchtigkeit halb aufgezehrten, Strohsacke, das Deckbett war fast ohne Füllung, voll Schmier- und Blutflecken, das Kopfkissen klein und schlecht. In dem Abtritte wurden später noch ein alter blecherner Löffel, mit welchem Elise essen mußte, alte Schuhe, ein altes kleines Hemd, woran einige Blutflecken sichtbar waren, ebenso ein altes zerlumptes Kleid, eine Schnur und andere unkennbare Lumpen gefunden.

Außer der oben beschriebenen Wohnung benützte Unterstein nach Angabe seiner damaligen Dienstmagd in der 2ten Etage noch ein Zimmer, in welchem sich jedoch nichts Bemerkenswerthes vorfand; die übrigen Gemächer des 2ten Stockwerkes wurden nach Aeußerung dieser Dienstmagd von dem Hauseigenthümer verschlossen gehalten.

Unterstein hatte dieser Haussuchung nicht beigewohnt; er war nach Angabe der Magd noch vor Ankunft der Gerichts-Kommission auf das Bureau gegangen, auf welchem er sich jedoch nicht vorfand; es wurden daher die nöthigen Vorkehrungen getroffen, um jede Entweichung des Unterstein zu verhindern. Erst am folgenden Tage den 15. Dezember 1831 zeigte die Unterstein’sche Dienstmagd an, daß sie die Kommission angelogen habe; Unterstein sey, als er die Kommission von ferne habe kommen sehen, in eine Kammer der 2ten Etage geflohen, wozu er sämmtliche Schlüssel habe; sie habe aus Schonung für den Unterstein diesen Umstand verschwiegen.

Die Untersuchungs-Kommission verfügte sich hierauf sogleich in die Unterstein’sche Wohnung, und als er sich daselbst nicht vorfand, in die zweite Etage. Als öfteres Rufen seines Namens erfolglos blieb, und zu der von der Magd bezeichnten Kammer kein Schlüssel vorgefunden werden konnte, wurde diese Kammer eingesprengt. Hier hing nun Unterstein todt an dem Thürkloben; seine Füsse waren bloß und mit Blut bedeckt, und eben so der ganze Fußboden mit Blut bespritzt; er hatte versucht, sich mit einem Nagel mehrere Adern zu öffnen, als aber die beabsichtigte Verblutung nicht erfolgte, ergriff er in der Verzweiflung das gewisse Mittel, um den von ihm gewünschten Tod gewaltsam herbeizurufen. Mit einem Nagel hatte Unterstein noch vor seinem Ende in die Wand, an welcher er hing, die Worte eingegraben:

»Ich bin unschuldig, und eben deßwegen kann ich die Schande nicht ertragen, mein Unglück ist, daß ich zu gut bin. Freunde! beunruhiget euch nicht; ich bin kein böser Mensch; Gott weiß das Innere meines Herzens, das gut istFranz Unterstein.«

Auf der entgegengesetzten Seite der Wand waren die Worte zu lesen:

»Gott sey mir gnädig, in deine Hände empfehle ich meinen Geist.Ich habe das Unglück nicht verdient; würde ich solche Behandlung gewußt haben, ich hätte es nie mehr gelitten.«

Vielleicht einem jeden dringt sich hier die Frage auf, ob Unterstein an dem Tode seiner Tochter Elise Schuld trug. Kein Zeuge konnte behaupten, daß er je seine Kinder übermäßig strafte, und insbesondere auf eine der Gesundheit schädliche Weise züchtigte; es ist sogar wahrscheinlich, daß er die grausamsten Mißhandlungen der Birnbaum an seinen Kindern nicht in Erfahrung brachte; denn letztere wurde laut aller Zeugenaussagen stets nur in Abwesenheit des Vaters gezüchtigt, kleinere Strafen ausgenommen; es ist sogar erwiesen, daß Unterstein sich um seine Kinder bisweilen annahm, daß er öfters mit Birnbaum deßhalb sich entzweite; einige Mägde schildern ihn als einen guten Mann; nie strafte er seine Kinder durch Speiseabzug; öfters gab er seiner Tochter Elise auf ihre schriftliche Bitte um Brod heimlich einen Groschen oder Sechser, und als er einst verreisete, hinterließ er ihr alte Papiere und Bücher, damit sie dieselben verkaufen, und auf solche Art Lebensmittel erhalten konnte. Anderseits zeigte er eben durch solche Handlungen, daß er Kenntniß von der traurigen Lage hatte, in der sich seine Kinder befanden; es konnte und durfte ihm als Vater nicht entgehen, daß seine Kinder planmäßig allmählig ihrem Untergange entgegengeführt wurden, er sah die verhungerte Gestalt seiner Tochter, er wußte, wornach sie dringend verlangte, er sah ihre zerlumpten Kleider, er sah sie die härtesten Arbeiten verrichten, welche ihr in ihrem zarten Alter aufgebürdet wurden. Warum verlangte der Vater nicht seine Kinder um sich zu sehen? warum ließ er sie nicht an seinem Tische essen, warum erkundigte er sich nicht um die Krankheit seiner Tochter, deren abgezehrtes Wesen jedem Andern auffiel? Es entgingen ihm auch die traurigen Mißhandlungen nicht, denen seine Kinder ausgesetzt waren, er ahnete die Folgen. In einer Art von Verzweiflung rannte er einst die Birnbaum zu Boden, schlug sie, warf sich sodann selbst in das Zimmer hin und rief, indem es sich die Haare ausraufte:

»Ich bin der unglücklichste Vater, und du bist allein Schuld an meinem Unglücke!«

Warum schwieg er jedoch zu allen Vorfällen, warum entfernte er seine Haushälterin nicht, warum trat er nicht als Herr und Gebieter auf? Aus welchen Gründen suchte er jene Aufhängungsgeschichte zu verheimlichen, statt ihr näher nachzuspüren, wenn er auch vor seiner polizeilichen Vernehmung keine Kenntniß davon gehabt haben sollte? Welcher Beweggrund mochte ihn veranlassen, noch am Todestage seiner Tochter vor der Polizeibehörde zu erklären:

»Seine Tochter sey an der Abzehrung gestorben, sie habe schon seit 2 Jahren daran gelitten, es habe sich auch ihre Menstruation nicht eingestellt. In früherer Zeit habe sie Dr. Siber, welcher bereits verstorben, Dr. B…. und Chirurg C…. behandelt. Mit Arzneien sey sie beständig versehen gewesen. Er lebe seit 16 Jahren von seiner Gattin geschieden, und da habe eine Verwandte, Nanuette von Fetzer aus Nürnberg, Mutterstelle an ihnen vertreten. Diese habe das Mädchen nur gezüchtiget, wenn Ursache dazu dagewesen sey.«

Ganz dieselben unwahren Behauptungen stellte auch Maria Anna Birnbaum in ihrem ersten summarischen Verhöre auf.

Ein undurchdringlicher Schleier bedeckt dieses Geheimniß und die Allgewalt, womit Birnbaum den Unterstein beherrschte. Beide schienen dieselbe Last zu tragen, die düstern und unheimlichen Blicke beider entfernten nach Angabe mehrerer Zeugen jede Annäherung dritter Personen, nie wagten Birnbaum und Unterstein sich einander etwas laut vorzuwerfen, obgleich beide auf dem vertrautesten Fuße lebten; öfters, sagt ein beeidigter Zeuge, der zur Nachtszeit in der Nachbarschaft Wache halten mußte, hielt sich Unterstein mit seiner angeblichen Frau in der Nacht um 12 oder 1 Uhr in seinem Garten auf, auch wenn es noch so schlechtes Wetter war; öfters waren sie mit Umgraben beschäftigt; einmal, sagt Zeuge, habe er einen gewaltigen Stoß an die Planke vernommen, und gefragt, was es gäbe; da hätten ihm die Unterstein’schen Eheleute geantwortet, sie hätten nichts gehört! Die Ursache dieser nächtlichen Arbeiten konnte nicht entdeckt werden. Hatte vielleicht die Tochter Elise die Spur aufgefunden? Als dieselbe einst gefragt wurde, ob die Haushälterin selbst Kinder gehabt habe, antwortete sie:

»Ja! aber sie sind mir nicht zu Gesicht gekommen. Ach gnädige Frau, was hab‘ – was hab‘ ich nun gesagt – ich bitte – sie würde mich todt schlagen.«

Ob diese actenmäßigen Thatsachen ein Licht der Dämmerung auf das dunkle Geheimniß zu werfen, oder dessen Schleier zu lüften vermögen, wird dem Leser zur eigenen Beurtheilung überlassen.

Nach dem traurigen Ende des Franz Xaver Unterstein setzte das Gericht die Untersuchung gegen Maria Anna Birnbaum fort. Die kgl. Polizeidirektion München wurde angegangen, über die von Franz Unterstein seit dem Jahre 1816 innegehabten Wohnungen, dessen Hauseigenthümer und Mitbewohner, dann über die Zahl, den Namen der Unterstein’schen Mägde die nöthigen Aufschlüsse zu ertheilen, denn nur auf diesem freilich mühsamen Wege durften erfreuliche Resultate erwartet werden; es handelte sich hier nicht um die Entdeckung einer einzelnen strafrechtlichen Handlung, sondern um die Entdeckung mehrerer fortgesetzten Mißhandlungen, die erst in ihrer Summe und in ihrer Gesammtwirkung den Tod der unglücklichen Elise herbeiführten. Nach diesem Plane arbeitete das Untersuchungsgericht, und verschaffte sich dadurch einen Ueberblick über die Handlungsweise der Birnbaum, von deren Eintritt in das Unterstein’sche Haus an bis zum Tode der Elise. Jede Mißhandlung, jeder merkwürdige Vorfall, jede auffallende Aeußerung der Birnbaum wurde auf diese Weise entdeckt, und bald stand die Verbrecherin, welche eine lange Reihe von Jahren hindurch ungestört ihr Unwesen getrieben hatte, entlarvt vor ihrem Richter da.

Es kann nicht im Plane des Herausgebers liegen, einen bloßen Auszug aus den Vernehmungsprotocollen sämmtlicher Zeugen, so wie aus allen mit Maria Anna Birnbaum abgehaltenen Verhören, 69 an der Zahl, dem Drucke zu übergeben; durch öftere Wiederholungen, die durch Darstellung der einzelnen Zeugenaussagen und der mehrmaligen Geständnisse der Maria Anna Birnbaum unvermeidlich herbeigeführt werden würden, die Leser zu ermüden, und sie in ein Labyrinth von Zeugenaussagen und Zugeständnissen der Inquisition zu führen, aus welchem sich der eilende Leser nur mit Mühe ein unvollständiges, ungeordnetes Bild entwerfen müßte; es ist vielmehr dem Zwecke dieser Schrift angemessen, eine chronologische, die wichtigsten Momente der Untersuchung in sich vereinigende Darstellung zu liefern, und dadurch ein geordnetes Ganze dem Auge darzubieten. Um diesen Zweck zu erreichen, werden die Aussagen sämmtlicher Zeugen, in so weit sie von Maria Anna Birnbaum selbst zugestanden sind, oder doch nicht widersprochen werden konnten, vereinigt im Nachfolgenden aufgeführt.

Die Gesundheitsverhältnisse der Elise Unterstein, ehe Maria Anna Birnbaum in das Unterstein’sche Haus kam, ließen in jeder Beziehung nichts zu wünschen übrig. Elise Unterstein war nach den Aussagen ihrer Mutter ein volles Zeitkind, bei der Geburt kräftig und gesund, wurde 11 Monate gesäugt, und hatte nicht einmal eine Kinderkrankheit, eben so wenig war eine Anlage zur Abzehrung an ihr bemerkbar; mehrere Zeugen bestätigen, daß Elise bis zu ihrem sechsten Jahre nie krank gewesen, immer gut ausgesehen, einen guten Wuchs gehabt habe, und stets frisch und munter gewesen sey. Auch Birnbaum gesteht, daß die Kinder Elise und August, als sie dieselben übernommen, beide blühend, gesund und munter, ohne körperliche Mängel, ohne Gebrechen, ganz gerade gewachsen waren. In den Acten findet sich nicht die mindeste Spur, welche den Gesundheitszustand der Elise vor dem Eintritte der Birnbaum in das Unterstein’sche Haus oder bald nachher zweifelhaft machen könnte.

Der moralische Charakter der Elise Unterstein war in jeder Beziehung lobenswert. Elise hatte ein sanftes Gemüth, betrug sich ruhig und zurückgezogen, war fleißig und sittsam in der Schule, und gehorchte auf den Wink; sie hatte einen ausgebildeten Verstand, – Birnbaum sagt, sie war ihr zu gescheid! – und war überhaupt, wie die Zeugen sich ausdrücken, ein gutes vernünftiges Kind; oft erheiterte sie die Anwesenden durch ihren kindlich fröhlichen Muth, erst später wurde sie in Folge der rohen Behandlung still, schüchtern und leutscheu. Der vorzüglichste und schönste Zug der Elise war aber der einer stillen Dulderin, die ganz ergeben ihr Schicksal in die Hände des Himmels legte, und ohne Murren die Last trug, welche ihr die göttliche Vorsehung auferlegt hatte. Selbst auf mehrfaches Zureden, aus dem Hause zu gehen, erwiederte sie mit kindlicher Anhänglichkeit:

»ich kann meinen Vater nicht verlassen.«

Als ein Zeuge einst das Mädchen aus Mitleid annehmen wollte, nahm es diesen Vorschlag nicht an, sondern sagte:

»Was würde mein Vater machen, und die Haushälterin würde mich verfolgen und Ihnen die Fenster mit Steinen einwerfen.«

Sogar gegen Birnbaum war sie dankbar und zuvorkommend, nur die bitterste Noth und der Schmerz eines nie gestillten Hungers zwangen ihr bisweilen eine Klage ab.

Solche schöne Züge eines von allen Zeugen als sanft geschilderten Charakters wurden auch nicht durch die kleinste Mackel getrübt. Kleine Entwendungen, die sich Elise an Speisen oder an Geld, um sich hiefür Eßwaaren kaufen zu können, zu Schulden kommen ließ, geschahen nicht aus diebischer Neigung, sondern lediglich in einem wahren Nothstande, zur Stillung des schrecklichsten Heißhungers.

Diese wenigen Worte waren vorauszusenden, um den Leser auf den Standpunkt hinzustellen, von welchem Maria Anna Birnbaum aus ihr Gewebe zu spinnen begann, und ihn darauf aufmerksam zu machen, welchen tiefen Eindruck die Handlungsweise der Maria Anna Birnbaum auch auf das Gemüth der sanften Elise, die nur mit Liebe hätte geleitet werden sollen, machen mußte; denn es kam in vorliegendem Falle nicht lediglich darauf an, welchen Einfluß die an und in der Leiche der Elise Unterstein bemerkten krankhaften Veränderungen auf ihren Tod hatten, es konnten die Resultate der Untersuchung nicht allein genügen, sondern es war hier ganz besonders die Aufgabe, nachzuweisen, auf welche Weise jene krankhaften Veränderungen, die an der Leiche vorgefunden wurden, entstanden seyn mochten, und in welchem Verhältnisse dieselben zu den Mißhandlungen stehen, die Elise Unterstein im Leben erlitten hat. Diese Frage, gleichwichtig für das ärztliche Gutachten, wie für den Ausspruch des Strafgerichts konnte sich aus der Zusammenstellung der Ereignisse, welche Elise Unterstein während ihres Lebens trafen, nur dann richtig beurtheilen lassen, wenn man von einem festen Gesichtspunkte auszugehen im Stande war.

Es werden nunmehr die verschiedenen Arten der Mißhandlungen, welche Maria Anna Birnbaum an Elise Unterstein verübte, im Nachfolgenden detaillirt:

I. Körperliche Mißhandlungen.

Schon im Jahre 1816, gesteht Birnbaum, wurde Elise äußerst streng behandelt, und ihr in einem Alter von fünf Jahren nicht das geringste nachgesehen; Birnbaum züchtigte die Elise, indem sie dieselbe mit den Händen auf den nackten Hintern schlug, ihr Püffe und Ohrfeigen gab, daß das Blut herabfloß, sie öfters über den Sessel hinabschlug, und auf dem Boden sitzen ließ, wenn Elise bei Tisch etwas verlangte; solche Züchtigungen fielen oft täglich vor.

Im Jahre 1817 wurde Elise außerdem auch noch öfters mit Ruthen gehauen, auf den Boden geworfen, und mit Füssen in sie hineingestossen. Im Jahre 1818 fanden schon grellere Züchtigungen statt; statt mit der Ruthe züchtigte Birnbaum das Mädchen mit einem spanischen Rohre, welches Stocklänge hatte und Fingerdick war, im Zorne nahm die Haushälterin alles, was sie erwischte, Messer, Scheeren, Lineale und schlug die Elise damit auf die Hände, daß dieselben nicht selten wund wurden; Elise wurde öfters bei den Haaren gebeutelt, und ihr die Faust unter Nase und Mund gestoßen, daß sie blutete. Einmal wurde Elise beauftragt, die Schnürstiefel der Haushälterin an einen Platz zu stellen, und da sie dieses nicht gleich recht machte, so schlug Birnbaum ihr mit dem genagelten Stiefelabsatze ein tiefes Loch in den Kopf. Oft wurde Elise ¼tel bis ½ Stunde lang (die Magd sagt 2 bis 3 Stunden) im Unterrocke und Hemde, Winter, wie Sommer, in die Holzkammer gesperrt. Diese Kammer war, wie der gerichtliche Augenschein zeigte, ohne Fenster, 6 Schuh lang und 3½ Schuh breit, ein feuchter, dumpfiger Ort. Die Magd wurde um diese Zeit schon beauftragt, die Kinder zu schlagen; schon wurden an denselben die Spuren der Mißhandlungen auch außer dem Hause bemerkt.

Gleiche Mißhandlungen erfolgten im Jahre 1819. Als Elise, damals ein Kind von 8 Jahren, einmal in das Bett pißte, mußte sie zur kalten Jahreszeit im Hemde mit dem nassen Betttuche über dem Kopfe und zerhautem Körper auf den Gang vor die Wohnung hinausknien.

Auch im Jahre 1820 traten gleiche Mißhandlungen ein; Püffe, Stösse, Renner und Ohrfeigen, daß das Blut herabrann, dauerten fort; die Kinder – sagte die Magd – wurden wie Hunde behandelt; die Elise erhielt wöchentlich ein paarmal mit dem Lineal auf den entblößten Hintern Schläge; sie trug fortwährend blaue Flecken, Risse und Beulen im Gesichte. Einmal verschüttete sie aus Versehen ein wenig Rahm, dafür wurde sie von der Haushälterin mit dem Kopfe so lange an einen eisernen Seiher hingeschlagen, bis ihr das Blut herabfloß.

In ihrem 10ten Jahre erhielt Elise immer stärkere Züchtigungen, so daß sie oft taumelte; wöchentlich ein paarmal wurde Elise mit Händen, Linealen, umgekehrten Ruthen, Kleidersteckchen und Birkenruthen geschlagen, daß der Hintern Striemen bekam, der Rücken blau wurde und blutete; dabei wurde den Kindern unter Androhung strengerer Strafe verboten zu schreien. Den ganzen Tag, sagen mehrere Zeugen, hörte man die Haushälterin zanken und schreien, die Kinder jammern und weinen. In diesem Jahre kamen beide Kinder einmal mit zerschlagenem und blutigem Gesichte zu ihrer Mutter, wurden aber durch die Polizeibehörde dem Vater auf Verlangen wieder zurückgestellt.

Gleiche Mißhandlungen hatten die Kinder und vorzüglich Elise im Jahre 1822 zu erdulden.

Im Jahre 1823 wurde Elise mit Kleidersteckchen, einem spanischen Rohre, zuweilen mit Gerten von Weiden und Haselnußstauden und knotigen Dornschlehstecken, bald auf den entblößten Hintern, bald über die Kleider geschlagen, ja sie erhielt oft mit der Schneide des Lineals Streiche von solcher Stärke auf den Rücken, daß derselbe ganz blau und wund wurde, es wurde mit Füßen in sie gestoßen und auf sie gesprungen; Renner, Püffe, Ohrfeigen waren nur kleine Mißhandlungen; dabei mußten die Kinder eine Viertelstunde und länger auf die Schneide eines Holzscheites knien. Wenn sich die Kinder beim Vater über die Züchtigungen der Birnbaum beklagten, strafte diese sie noch einmal; einst stieß sie die Elise so von sich, daß dieselbe an den Ofen fiel und eine starke Beule erhielt. Der Knabe fing um diese Zeit schon an zu kränkeln und hielt sich gebeugt von den Schlägen, Püffen und Rennern, die er erhielt. Einmal fiel es der Birnbaum ein, dem Knaben zum Abführen einzugeben, er mußte eine ganze Schaale Bittersalz trinken, und wurde durch das unzählige Abführen so schwach, daß er zu Bett gebracht werden mußte.

Im Jahre 1824 wurde Elise auf gleiche Weise fast von Tag zu Tage in einem gesteigerten Grade mißhandelt. Von nun an erhielten alle Mägde bei ihrem Diensteintritte den Befehl, die Elise recht durchzuhauen. Elise hatte stets rothe Flecken im Gesichte und einen geschwollenen Mund von den Schlägen, die sie jetzt auch mit einem Ochsenziemer erhielt, der von dem vorigen Hausbewohner zurückgelassen, und von demselben wegen seiner besondern Stärke bei seiner Drehbank benützt worden war. Von nun an wurde Elise, um sie besser und stärker züchtigen zu können, regelmäßig über einen Stuhl gelegt; sie wurde ferner öfters von der Haushälterin so an die Wand gestoßen, daß das Blut davon spritzte, oder bei den Hüften emporgehoben, zusammengebogen, auf den Boden geworfen und mit den Füßen fortgestossen, oder auf sie hingesprungen. Einmal wurde Elise mit einem Lineale geschlagen, Birnbaum fuhr ihr damit in den Mund, und zerriß ihr die Unterlippe am Mundwinkel, so daß dieselbe etwa einen Zoll lang herabhing.

Gleiche Züchtigungen hatte Elise Unterstein im Jahre 1825 zu erfahren. Ueberdieß erhielt dieselbe von dieser Zeit an für das geringste Versehen, wenn nur ein einzelnes Haar auf dem Boden lag, oft auch unschuldig, mit einem Lineale, welches 1½ Schuhe lang, 3 Zoll breit, und ½ Zoll dick war, 15–16 Tatzen auf die aufwärts gehobenen Hände, daß die Finger aufschwollen, das Blut davon spritzte und die Nägel Sprünge bekamen. Einmal gab Birnbaum der Elise mit einem glühenden Bügeleisen einen Stoß in die Seite, daß diese fast zusammentaumelte.

Im Jahre 1826 wurde Elise außerdem noch mit Holzspreißeln, 2 Schuh lang und 2–3 Finger dick, auch mit noch dickeren Scheitern geschlagen, so daß sie blaue Flecken um die Augen bekam; ihre Hände und Füße wurden blutig zerkratzt; Elise mußte bei dergleichen Executionen das Sacktuch vor den Mund nehmen, damit man sie nicht schreien hörte. Um diese Zeit wurde Elise auch mit Nadeln in die Schulter gestochen, und wenn sie dabei einen Schmerz äußerte, hatte sie Verlängerung dieser Qual zu dulden.

Im Jahre 1827 bemerkten viele Zeugen die Spuren gräßlichster Mißhandlungen an Elise; außer den Tatzen, die sie bei den kleinsten Versehen auf die aufgesprungenen Hände erhielt, welche immer wieder aufgeschlagen wurden und deßhalb nie heilen konnten, außer den Schlägen mit Holzspreißeln etc. erhielt sie auch wöchentlich ein paarmal 15–16 Hiebe mit Fischbeinen, welche 2 Schuh lang, einen kleinen Finger dick und scharfeckig waren, auf den entblößten Hintern, daß das Blut davon spritzte. Elise wurde dabei auf einen Stuhl oder Tisch gelegt, und Birnbaum schlug auf dieselbe so lange sie sich rühren konnte. Um diese Zeit ward es eingeführt, daß Birnbaum bei Züchtigungen regelmäßig die Elise hielt, und die Magd ihr 15–20 Streiche geben mußte. Haute die Magd zu gelinde, so wurde sie ihres Dienstes entlassen. Ein paarmal wurde Elise von der Haushälterin mit dem Schürhacken blutig geschlagen; öfters mir den Händen gedrosselt; bisweilen nahm Birnbaum auch ein kleines Halstuch, schlang dasselbe der Elise um den Hals, befestigte es, und droßelte und beutelte letztere so, daß das Tuch in den Hals einschnitt, Elise ganz roth wurde und hinterher herumtaumelte.

Vom Jahre 1828 an wurde Elise bis zu ihrem Lebensende fast täglich gezüchtiget. Die Wunden auf dem Rücken und Hintern der Elise konnten nicht mehr heilen, weil die verkrusteten Stellen immer wieder frisch aufgeschlagen wurden. Oft bekam sie, nach eigener Angabe der Birnbaum, 4–5 Wunden in der Größe eines Vierundzwanzigers, die sich wie Löcher zeigten, auf einmal; Füße und Hände bluteten; auch der Kopf war voll Wunden; die frühern Drosselungen dauerten fort; die Einsperrungen auf den Abtritt und auf den Boden des Hauses wurden bis zu 1½ und 2 Stunden verlängert.

Am 25. Februar 1828 Nachmittags 2 Uhr wurde die Magd in die Stadt geschickt, und während dieser Zeit ereignete sich ein Vorfall, welchen Birnbaum auf folgende Weise erzählte:

»Als die Magd fort war, nahm ich die Elise ins Kabinet, schlang ihr ein Halstuch wie einen Strick um den Hals, und machte einen Knopf auf dem Nacken; hierauf ließ ich sie auf einen Schemmel stehen, stellte mich auch dazu, und knüpfte sie an einem Nagel an der Thüre auf. Die Elise wurde ganz roth, riß den Mund auf, konnte aber nicht recht sprechen. Als ich sah, daß sie blau wurde, und als sie einige Minuten am Nagel gehangen war, nahm ich sie herab. Sie taumelte und war nicht recht bei sich; sogleich nahm ich den eisernen Schürhacken, und schlug sie über den Rücken und den Kopf. Unter dem Schlagen wandte Elise sich um, und bat um Schonung, und bei dieser Wendung traf ich sie mit der Spitze des Hakens über das Aug, und schlug ihr ein tiefes Loch in den Kopf; auch schlug ich ihr den Rücken blau und wund. Da erschrack ich selbst und verband sie!«

Die Magd erzählte nun das Weitere:

»Als ich nach Hause kam, läutete ich wohl achtmal an, ohne daß mir geöffnet wurde; ich hörte immer ein ängstliches Herumlaufen, eine Thüre auf- und zumachen; endlich kam die Frau und fragte, wer da sey, und als ich mich zu erkennen gab, sagte sie: So! sie schwäbisches Luder ist es! und öffnete mir die Thüre. Bei meinem Eintritte bemerkte ich mit Erstaunen von der Gangthüre in gerader Richtung bis zur Küche eine Menge großer starker Blutstropfen; bei der Küche stand die Schwankschüssel bis zur Hälfte voll Blut; auch lagen warme blutige Lumpen darin. Als die Frau hineinging, kam die Lisette in Hemdärmeln heraus, putzte schnell mit einem Fetzen die Blutflecken auf, und eilte ganz stumm wieder ins Wohnzimmer. Die Frau benahm sich wie ein halber Narr vor Verwirrung und Angst, und sagte zu mir: Denk sie sich nur, das Luder, das Mädel hat die Hühnersteige vom Hof heraufgebracht, ist damit gefallen, und hat sich ein Loch in den Kopf geschlagen; ich entgegnete der Frau, daß dieß nicht möglich sey, weil ich heute unter dem Essen die Hühnersteige in die Küche gestellt habe, wo sie auch noch unverrückt stand. Endlich kam die Lisette in das Küchenzimmer; sie sah aus wie eine Leiche, der Kopf war mit einem Tuche umwunden, sie wankte nur, und sank ohne Bewußtseyn auf einen Stuhl zusammen; oft fuhr sie auf, und sagte: St! – jetzt kommt sie, und schreckte sodann ganz zusammen, auch war sie ihrer Sprache nicht mächtig. An dem Halse sah man einen unterlaufenen Striemen. Abends 6 Uhr kam Unterstein nach Hause, zuvor aber mußte ich das Gastzimmer heizen (was sonst nie geschah). Die Birnbaum ging ihm nun entgegen, ließ ihn ins Gastzimmer treten, unter dem Vorwand, das Wohnzimmer wäre heute von dem Mädel aufgeputzt worden und daher noch feucht. Dieß geschah alles nur, damit der Herr die noch frischen Blutstropfen nicht sah; auch mir war an diesem Tage der Eintritt ins Wohnzimmer verboten. Erst am Abende, während die Herrschaft mit einem mir unbekannten Herrn im Gastzimmer verweilte, erzählte mir die Lisett, daß die Haushälterin sie heute ohne Verschulden an einem Nagel an der Thüre des Kabinets aufgehängt habe; es sei ihr schon der Schaum aus dem Munde getreten, da habe der N. N. geläutet, welchen Bimbaum aber sogleich wieder weiter geschickt habe. Ueber diese Störung, und weil sie noch nicht caput gewesen, aufgebracht, habe die Birnbaum sie abgelöset, und mit geknüpften Stricken so barbarisch durchgehauen, daß sie im Kopf ein Loch bekommen hätte. Als ich gekommen sei, habe die Züchtigung ein Ende gehabt; das Blut habe sie auch schnell aufwaschen müssen, zuvor habe ihr aber die Birnbaum unter Androhung des Todtschlagens und des Werfens in den Abtritt das Versprechen abgenommen, diesen Vorfall zu verschweigen.«

Das Maaß der Leiden Elisens schien durch diese Marter erfüllt, der Genius des unglücklichen Mädchens schien zur Rettung herbeieilen, und der Rache Birnbaums Schranken setzen zu wollen – der Vorfall kam zur Kenntniß der Königl. Polizeidirection; aber noch zu größern Qualen war Elise vom Schicksal aufbewahrt, der sich erbarmende Genius trat wieder zurück, und überlieferte sie aufs Neue Birnbaums Raserei. Ein Polizeiarzt ward abgeordnet, das Mädchen zu untersuchen. Da aber Birnbaum ihre Lüge wiederholte, Elise sei mit einer Hühnersteige über die Treppe hinabgefallen, und habe auf diese Weise ein Loch in den Kopf bekommen, da ferner auch Elise dieses bestätigen mußte, so unterblieb eine weitere Einschreitung; Niemand glaubte an die Möglichkeit einer solchen unerhörten Mißhandlung!

Den ganzen andern Tag mußte Elise das Zimmer putzen, und ihr eigenes Blut aufwaschen. Um das Mädchen bei guter Laune zu erhalten, wurde sie ein paar Tage hierauf gut behandelt; schon nach acht Tagen aber, sagt Birnbaum,.gab ich ihr wieder einen gewöhnlichen Schilling oder haute sie mit dem Stecken und Lineale auf den Rücken.

Von diesem Zeitpunkte an wurden von Maria Anna Birnbaum die Züchtigungen in noch größerer Zahl, und oft in einem noch höhern Grade an dem schwachen, kraftlosen Mädchen vorgenommen. Fast jeder Tag brachte neue Martern. Ein neues Marterinstrument wurde von Birnbaum gefunden. Ein Ellenstab wurde solange zu Züchtigungen gebraucht, bis derselbe einmal in Folge eines furchtbaren Schlages auf den entblößten Hintern der Elise einen Sprung bekam. Auch die Nachtruhe wurde dem geschwächten Mädchen nicht gegönnt! Während eines Vierteljahres mußte Elise gewiß 20 mal (Birnbaum sagt 10 mal) im Unterrocke und barfuß die Nacht über auf dem gepflasterten Boden ihrer kleinen Kammer sitzen und durfte nicht ins Bett; Birnbaum sah bei der Nacht öfters nach, und rüttelte die Elise, wenn sie dieselbe schlafend antraf, wieder auf; damit sich Birnbaum überzeugen konnte, daß das Bett nicht berührt worden sei, legte sie über Kissen und Decke, Strohhalme, Stecknadeln und Fäden in verschiedener Richtung.

Gegen Ende dieses Jahres wurden den bisherigen Züchtigungsinstrumenten noch neue beigefügt; mit fingerdicken Gerten von Weiden und Hollunder, welche Nebenzweige hatten, erhielt Elise oft 4 Tage hintereinander auf den entblößten Hintern und Rücken 10–12 Streiche, und zwar so stark, daß diese Theile ganz schwarzblau wurden, das Blut davon floß, und der ganze Körper mit Blut und Malen bedeckt war.

Noch zu größern Leiden war Elise von dem Diensteintritte einer neuen Magd an, die auf Geheiß der Birnbaum selbst Züchtigungen an derselben vornehmen mußte, weil sie stärker als Birnbaum war, und folglich noch besser zuhauen konnte, nämlich vom 1. October 1829 an bis zu ihrem Lebensende bestimmt. Von den besondern werden hier namentlich folgende aufgeführt.

Ohngefähr den 8. Oktober 1829 wurde der Magd befohlen, die Elise wegen Entwendung von 1 fl. 30 kr., wofür sie sich Nahrungsmittel kaufen wollte, zu züchtigen. Die Birnbaum brachte einen Ellenlangen und drei Finger dicken Ochsenziemer; Elise mußte sich mit dem Bauche über einen Sessel legen, und erhielt 15–20 Hiebe auf den bloßen Hintern, so daß sie mehrere Tage nicht sitzen konnte.

Am 19. November 1829 erhielt Elise, weil sie die aufgegebene Arbeit nicht fertig bringen konnte, mit einem Ellenlangen, fingerdicken, knotigen Stecken von hartem Holz über einen Sessel liegend 8–9 Streiche auf den bloßen Hintern.

Beiläufig am 14. oder 15. Jänner 1830 nahm Elise aus dem Fleischtopfe beim Feuer ein Stückchen Rindfleisch, das noch nicht gesotten war, und welches Elise aus Hunger noch roh aß; Birnbaum kam dazu, und Elise erhielt mit einer Ruthe, die aus 6–8 Weidengerten, jede einen kleinen Finger dick und über eine Elle lang, 12 Hiebe auf den bloßen Hintern. Auf gleiche Weise erhielt Elise mit dem bezeichneten Ochsenziemer am 13. März 1830 zwölf tüchtige Streiche, weil sie ohngefähr ¼ Pf. rohes Fleisch nahm, und sich dasselbe heimlich sieden wollte; dann am 8. oder 9. April 10 Hiebe; am 23. April 8–10 Hiebe mit der oben beschriebenen Gerte, weil sie einige Krümchen (Kremmerln) vom ausgelassenen Rinderfette heimlich gegessen hatte. Birnbaum gesteht, daß die Elise während dieser Zeit gewiß 30 bis 40 mal auf die bezeichnete Art Schläge erhielt, wobei es öfters der Fall war, daß das Blut an die Wand spritzte; öfters, sagt Birnbaum, habe ich der Elise mit Fleiß zu viel Arbeit gegeben, um sie recht plagen zu können, und beim Schlagen drückte ich die Elise mit einem Scheit Holz auf den Stuhl, damit sie die Magd tüchtig schlagen konnte. Bei den Stößen auf Bauch und Brust taumelte Elise fast bewußtlos herum. Die Holzscheiter, mit welchen Elise früher gezüchtigt worden war, wurden gegen größere vertauscht, die 2 Schuh in der Länge maßen und 2–3 Finger dick waren; es wurden dabei solche ausgesucht, welche eine Krümmung hatten, und sich deßhalb, wie Birnbaum bemerkt, recht in die Rippen legten. Im Spätherbste des Jahres 1830 wurde Elise in Folge einer erhaltenen Züchtigung einmal ohnmächtig, und blieb längere Zeit starr und stumm. Im Anfänge des Jahres 1831, sagt Birnbaum, durfte ich der Elise keinen Renner mehr geben, denn sonst wäre sie gleich umgefallen; allein dessen ungeachtet erhielt Elise oft wöchentlich viermal ihre gewöhnlichen Züchtigungen mit 12–15 Streichen; einmal wurde Elise eine Stunde lang in den Keller eingesperrt, um Kartoffeln zu putzen.

Am 7. August 1831 fand Birnbaum nach angestellter Haussuchung drei versteckte Groschenwecken, wovon der eine schon halb verzehrt war; sie examinirte das Mädchen, woher sie diese Wecken habe, nahm ein Spreißel weiches Holz und schlug damit die Elise so lange auf den Rücken, bis diese gestand, sie habe einem Mädchen aus der Nachbarschaft gerufen, demselben das Geld aus dem Fenster zugeworfen, worauf sie das von dem Mädchen gebrachte Brod an einem aus dem Fenster hinabgelassenen Stricke heraufgezogen. Birnbaum nahm ihr hierauf das Brod, verwendete es fast 8 Tage lang zu ihrer Morgen-, Mittag- und Abendsuppe, wobei sie ihr die andern Speisen entzog, züchtigte die Elise noch recht derb, und von dieser Zeit an durfte Elise nicht mehr zum Fenster, sondern mußte hinter dem Ofen hocken.

Im Monate Oktober stahl Elise der Magd 9 kr. aus den Kleidern, diese sagte es der Birnbaum, welche sogleich vor Zorn entbrannte, und der Magd befahl, die Elise zu hauen. Birnbaum legte das Mädchen über einen Stuhl, hob ihr Rock und Hemd auf, und die Magd gab ihr 6–8 Hiebe, Birnbaum befahl stärker zu hauen, und so erhielt Elise noch 8–10 Streiche; Birnbaum hatte, aber noch nicht genug, sondern gab derselben noch nachträglich ohngefähr 6 Streiche auf den Rücken; Birnbaum bemerkt, daß die Magd der Elise damals bestimmt 24 Hiebe gegeben habe.

Kurz vor ihrem Tode erhielt Elise von den im Hause wohnenden Studenten etwas Brod, und erhielt dafür mit einem Holzscheite gegen 15 Hiebe auf den Rücken. Einige Male wurden der Elise bei den Mißhandlungen die Hände mit Spagat so fest gebunden, daß man tiefe Einschnitte sah, und der Spagat nur mit der Scheere gelöst werden konnte.

Die letzten Mißhandlungen vor dem Tode der Elise sind folgende beide:

Am 8. Dezember 1831 wurden zu Mittag Griesnockerln gekocht; beim Anrichten fiel ein kleines Stückchen auf den Heerd; kaum bemerke es Elise, so schlich sie sich hinzu, und nahm das Bröckchen. Als Birnbaum dieses sah, entzog sie derselben zu Mittag alle Speise, außer der Suppe. Nach Tische hätte Elise ihre Kleider flicken sollen, allein aus Schmerz über ihre verfaulten Füße kauerte sie sich auf dem Boden zusammen, weinte und knirschte mit den Zähnen. Da kam Birnbaum in das Zimmer, fing mit Elise Streit an, warf ihr ihre Faulheit vor, stieß das Mädchen mit den Füßen auf den Bauch und in die Gegend des Magens, so daß Elise taumelte; dieselbe mußte jedoch aufstehen, und Birnbaum befahl ihr ohne Berücksichtigung ihrer brandigen Füße im Stehen zu arbeiten.

Am 9. Dezember 1831, einen Tag vor dem Tode der Elise, pißte dieselbe aus Schwäche in das Bett; sie mußte deßhalb ihr Bett abziehen, und die schwere Matratze in den Hof bringen, (wozu sie vor Schwäche eine halbe Stunde brauchte,) dann sich auf die gewöhnliche Weise über einen Stuhl legen, Birnbaum drückte sie mit einem Holzscheite nieder, und die Magd gab dem Mädchen mit einem Spreißel 12–14 Hiebe.

II. Außer diesen körperlichen Züchtigungen wurde Elise Unterstein auch noch moralisch mißhandelt.

Nie wurde der Elise das geringste Lob zu Theil, nie ward ihr eine Aufmunterung und Freude gegönnt; einsam stand sie während ihres ganzen Lebens da, kein fühlendes Herz half ihr die schwere Bürde tragen, unter deren Last sie endlich nach 15 martervollen Jahren erlag. Sie hatte das Bewußtseyn schuldlos leiden zu müssen, sie wußte, daß sie von einer Person mißhandelt wurde, die in jeder Beziehung tief unter ihr stand; durch falsche Beschwerden sah sie sich bei ihrem Vater verläumdet, und konnte sich nicht vor ihm vertheidigen, da ihr jede Zusammenkunft mit demselben unmöglich gemacht war. In den schmählichsten Ausdrücken wurde sie vor allen Mägden und sogar vor fremden Leuten herabgesetzt. Die Mägde wurden beauftragt sie zu schlagen; sie, die als Kind fast keinen Anlaß zur Rüge gab, ward von Birnbaum allenthalben als das boshafteste Mädchen geschildert; den Mägden wurde sie, sobald sie in den Dienst traten, als eine liederliche, nichtsnutzige Person, als ein aus Barmherzigkeit angenommenes Kind vorgestellt, ja Birnbaum machte sich sogar über ihre durch Hunger, Arbeit und Mißhandlung verkümmerte Gestalt lustig, »da seh sie,« sagte dieselbe einst zu einer neu eingetretene» Magd, »die elende Figur an, jetzt ist sie schon bald 15 Jahre alt und noch ein Krüppel.« Bambsen, Bankert, Vieh, Hund, Bordellmensch, Racker, Teufel etc. waren die gewöhnlichen Ausdrücke, mit welchen Birnbaum die Kinder bezeichnte; immer zitterte Elise vor Angst; aller Umgang mit Menschen ward ihr verboten und durch einsames Einsperren unmöglich gemacht; sie sah sich als Bettelmädchen gekleidet; öfters ward ihr der Tod unter den der Androhung entsprechenden Mißhandlungen geschworen; selbst der religiöse Trost ward ihr entzogen, nur an hohen Festtagen durfte sie die Kirche besuchen.

Wie tief ein solches Verfahren das Gemüth der körperlich mißhandelten Elise ergreifen mußte, leuchtet von selbst ein!

III. Von frühester Jugend an wurde Elise zu den unverhältnißmäßigsten Arbeiten angestrengt. Schon in ihrem 6ten Jahre mußte sie Gänge machen, wobei ihr die Minuten vorgezählt wurden, der Magd beim Abspülen, Zimmerwischen und Waschen an die Hand gehen. Als Kind von 7–8 Jahren lagen ihr neben ihren Schul- und Handarbeiten dieselben Verrichtungen ob, wobei sie noch überdieß gewöhnlich der Magd vorarbeiten mußte, so hatte sie z. B. die Hemden vorerst von dem gröbsten Schmutze zu reinigen. Mit 9 Jahren wurde sie angehalten, ohne Beihülfe der Magd, zu putzen, zu waschen und andere harte Arbeiten zu verrichten. Im 10ten Lebensjahre mußte sie schon alle harten Arbeiten thun, und die schwersten Körbe vom Markte nach Hause tragen, während Birnbaum leer ging. So auch in dem 11ten und 12ten Jahre; Elise mußte das Wasser in Krügen und Eimern bis in den 3ten Stock hinauftragen. Mit 13 Jahren mußte Elise härtere Arbeiten als eine Magd verrichten, und so ging es ihre ganze Lebensperiode hindurch. Sie mußte bis zum Tage ihres Todes täglich um 4¾ Uhr aufstehen, und durfte nicht geweckt werden; verschlief sie, so erwarteten sie Mißhandlungen; niederlegen durfte sie sich erst, wenn alles schon schlief, damit keine Unterredungen statt finden konnten. Wenn Birnbaum ohne Magd war, mußte Elise allein alle Hausarbeiten verrichten, und noch dazu nähen, stricken und bügeln. Dreimal die Woche mußte sie alle Zimmer mit kaltem Wasser herauswaschen, was nach Angabe der Mägde und dem Geständnisse der Birnbaum höchst überflüßig war; bei dem geringsten Versehen, wenn ein Haar auf dem Boden lag, oder eine Faser am Kruge bei dessen Reinigung hängen blieb, züchtigte die Haushälterin die Elise mit einem Stocke nach Herzenslust; bei der strengsten Kälte durfte Elise nur mit kaltem Wasser waschen und putzen, weil ihr dieses an den Fingern recht wehe that. Von dem vielen Knien beim Putzen bekam Elise den Knieschwamm, Hände und Füße erfroren und sprangen auf; auch als sie schon ganz krank und schwächlich war, wurde sie noch mit keiner Arbeit verschont, selbst 14 Tage vor ihrem Tode mußte das Mädchen noch den Boden putzen, und obgleich es ohnmächtig auf demselben liegend gefunden wurde, so trat doch weder Hilfe noch Schonung ein; sogar einen Tag vor ihrem Tode mußte Elise, obwohl sie aus Schwäche taumelte, noch ihre Wäsche zu der damaligen kalten Jahreszeit aus dem kalten Wasser herauswaschen und aufhängen.

IV. Arbeiten und Mißhandlungen aller Art erachtete Birnbaum noch nicht für die allein zulänglichen Mittel zur Erreichung des vorgesetzten Zieles – Elise mußte auch den Hungertod sterben!

In einem Alter von 5 Jahren wurde der Elise die Kost nach eigenem Geständnisse der Birnbaum nicht überflüßig, nach Angabe der Magd sogar kärglich gereicht; im Jahre 1817 beschreibt Birnbaum die dem Mädchen vorgesetzte Kost als hinreichend, doch – fügte sie bei – möchte andern Leuten dieselbe kärglich vorgekommeu seyn. Zeugen sagen, die Kost sey schlecht und unzureichend gewesen, die Kinder hatten mit Hunger zu kämpfen. Mit 7 Jahren bekam Elise nach Birnbaums Gestandniß nicht genug, essen; man sah den Kindern den Hunger schon an; ebenso mit 8 Jahren. Im Jahre 1819 fingen die Speise-Abzüge an; Elise erhielt fast alle Wochen ein paarmal kein Frühstück, und mußte bis 1 Uhr oder 1½ Uhr Nachmittags nüchtern bleiben, das Frühstück bestand um diese Zeit in einer Schale abgeblasener Milch und etwas schwarzem Brode; Elise klagte fortwährend über Hunger und erregte deßhalb in der Schule allgemeines Bedauern. Auf gleiche Weise blieb die Kost in den Jahren 1820, 1821 und 1822; die Kinder erhielten den strengsten Auftrag, sich von der Magd nichts zu essen geben zu lassen, mit der Drohung, daß sie Brechwasser bekommen würden, um zu sehen, ob sie etwas gegessen hätten; die Speiseabzüge vermehrten sich. Mit 12 Jahren erhielt Elise nichts anderes mehr als schlechte Milch und etwa um 2 Pf. schwarzes Brod, Mittags so wenig, daß sie sich nicht satt essen konnte und ebenso Abends; auch an diesem Essen fanden noch Abzüge statt; das Mädchen bekam öfters in der Woche kein Frühstück, zuweilen Mittag kein Brod oder kein Fleisch; dabei aber mußte es hart arbeiten. Im Jahre 1824 erhielt Elise oftmals in der Woche selbst ohne Verschulden kein Frühstück, die Mittag- und Abendkost wurde ihr bisweilen gänzlich entzogen; Zeugen schildern das Mädchen schon als mager. Von dem 14ten Jahre an wurde der Elise bis zu ihrem Lebensende nie so viel Kost gereicht, als ihr Hunger verlangte; das Mittagessen beschränkte sich in der Regel auf einen kleinen Teller Suppe und etwas Gemüse, Fleisch wurde ihr selten zu Theil; das Abendessen bestand aus etwas Salat, eigentlich aus den Abschnitzeln hievon, oder aus ein wenig Brod; der einzige Trank war Wasser. Vom Jahre 1826 an wurde Elise eingesperrt, um ja von andern Leuten keine Eßwaaren erhalten zu können, und am Morgen wurde der Schlüssel zu ihrer Schlafkammer abgezogen, damit sie daselbst nichts Eßbares verstecken konnte. Im darauf folgenden Jahre konnte Elise gewöhnlich erst um 11 oder 12 Uhr frühstücken, von einem Fleische zu Mittag war gar keine Rede mehr. Mit 17 Jahren war die Kost für Elise nicht nur allein nie hinreichend, sondern auch in jeder Beziehung schlecht; sie erhielt nur Commis-Brod, Mittags nur alte Gemüse-Abschnitzeln mit schimmelichtem schlechten Fette aufgekocht, und auch hieran fanden noch Abzüge statt, mehrere Tage hindurch wurde Elisen gar kein Frühstück oder Mittagessen zu Theil. Das Mädchen nahm fremden Kindern das Brod, öfters aß sie aus den Schüsseln eines Hundes die Brodschnitten heraus, nicht selten aß sie mit den Unterstein’schen Katzen; nur durch die Mildthätigkeit fremder Leute erhielt sie bisweilen ein Stückchen Brod, über welches sie sodann mit Heißhunger herfiel und das sie sodann in steter Angst vor Birnbaum verzehrte. Im Jahre 1829 wurde die Lage Elisens keineswegs verbessert; der Speiseabzug dauerte oft 3 Tage hinterander, bisweilen wurde der Elise ein Essen vorgesetzt, welches sie jedoch nicht anrühren durfte; häufig erhielt sie, auch wenn sie keinen Speiseabzug hatte. Mittags keine Suppe; hatte Elise lang genug gefastet, dann mußte sie saure und schimmelichte Speisen essen, die im Keller oder Speisekasten so lange aufbewahrt wurden, bis sie verdorben waren. Die Suppen von 3 bis 4 Tagen wurden zusammengeschüttet, schimmelichte Gemüse vorgesetzt; Birnbaum blieb dabei stehen, bis Elise diese Speisen verzehrt hatte. »Ich hatte diese Speisen nicht essen mögen,« sagte Birnbaum, »weil sie zu unappetitlich waren.« Bemerkte Birnbaum an dem Munde der Elise Brosamen, so schabte sie derselben mit einem Messer oder Holzspann die Zunge, und jedesmal wurde Elise so lange gezüchtiget, bis sie gestand, wo sie das Brod her hatte, sodann wurde ihr das Brod genommen, und das Mädchen erhielt den ganzen Tag, auch oft länger, gar nichts zu essen. In den Jahren 1830 und 1831 ward diese Aushungerungsmethode wo möglich noch mehr ausgedehnt. Elise aß aus Hunger rohes Fleisch und Erdäpfelschalen; die übrig gebliebenen Speisen mußten von den Mägden in den Abtritt geworfen werden, wahrscheinlich deßhalb, damit Elise auch auf eine heimliche Weise nichts davon erhalten konnte; das frühere Quart Milch wurde auf ein halbes reduzirt, auch das Brod wurde der Elise oft erst gereicht, wenn es schimmelicht geworden war. Elise zeigte sich als eine schrecklich abgemagerte Gestalt.

V. Auf eine der Kost entsprechende Weise wurden dem Mädchen auch alle andern Lebensbedürfnisse nur in dem beschränktesten Maaße zu Theil.

Die Kleidung der Elise war schon in den ersten Jahren nach dem Eintritte Birnbaums in das Unterstein’sche Haus schlecht; Elise hatte zerrissene Strümpfe und Schuhe, ihre übrige Kleidung war für die Jahreszeit zu dünn, und nicht selten zerrissen. In ihrem 12ten Jahre mußte Elise Winter, wie Sommer, schon barfuß oder in alten Schlappen, dann im bloßen Kopfe herumgehen; im Jahre 1823 wird die Kleidung des Mädchens von den Zeugen als elend geschildert; Birnbaum selbst schämte sich der Elise wegen ihres schlechten Anzuges, weßhalb diese nie neben ihr, sondern immer voraus oder hintendrein gehen mußte. Im Jahre 1826 bestand die ganze Garderobe der Elise in ein paar alten zerfetzten Hemden und einem alten Kleide, in zerrissenen Strümpfen, die das Mädchen anlegen mußte, wenn Unterstein nach Hause kam, und in alten Schlappen; außerdem noch in einem ordinären Kleide, einem alten zerrissenen leinenen Rocke und Spenser. Zu dieser Kleidung wurde nichts mehr nachgeschafft, so daß sie zuletzt nur noch Lumpen hatte, die von der gerichtlichen Augenscheinscommission gar nicht mehr beschrieben werden konnten, da man nicht wußte, was sie vorstellen sollten. Ebendeßhalb konnte Elise oft nicht einmal ausgehen.

Von ihrem 9ten Jahre an mußte Elise in einem kalten Zimmer und in einem sehr schlechten Bette schlafen; ihre Bettlade war nur für ein Kind von 7–8 Jahren geeignet, so daß Elise sich kaum zur Hälfte ausstrecken konnte, sie mußte bis zu ihrem Lebensende zusammengebeugt schlafen; von ihrem 14ten Lebensjahre an hatte sie keine andere Schlafstätte, als die schon beschriebene kleine, dumpfige, kalte, gepflasterte Kammer, in welcher sie oft Nächte lang sich auf dem Boden aufhalten mußte; nur einmal durfte sie während dieser Zeit wegen eingetretener Krankheit im Küchenzimmer schlafen, und erst an ihrem Todestage wurde ihr Bett aus der Kammer ebendahin gebracht.

Auch die Beschaffenheit der übrigen Effecten des Mädchens entsprachen diesem Bette; sie bestanden aus einem alten blechernen Löffel, einem zerbrochenen Teller, einem alten Buffer von einem Messer, Gabel hatte sie keine; ihr Stuhl hatte nur 2 Füße, so daß sie sich nicht einmal auf denselben setzen konnte, ohne beinahe umzufallen, einen andern Sessel durfte sie sich nicht nehmen, weßhalb sie sich meistentheils auf dem Boden zusammenkauerte.

Elise mußte sich auch zur kältesten Jahreszeit auf der Stiege oder auf dem Gange waschen und ihren mit Wunden bedeckten Kopf reinigen; ihr gewöhnlicher Aufenthalt wahrend des Tages war ihre kalte Kammer, das Küchenzimmer und die Küche, später durfte sie auch in diesen beiden letzteren Orten nicht mehr bleiben, sondern mußte sich auf dem Gange selbst zur Winterszeit aufhalten; in das Zimmer der Herrschaft durfte sie nie; sie sah das Kabinet der Birnbaum nie, als wenn sie von derselben gezüchtiget wurde, oder wenn sie es mit den andern Zimmern aufzuputzen hatte. Oft wurde sie Sommer und Winter stundenlang in ihrer Kammer, im Keller, auf dem Dachboden und Abtritte eingesperrt.

Bezüglich der Reinigung des Körpers etc. wurde Elise von frühester Jugend an vernachläßiget; einmal wollte die Magd das mit Ungeziefer besäete Mädchen reinigen, da ward es ihr von Birnbaum verboten; das Bett war, wie schon beschrieben, halb verfault und strotzte wie alle Kleidungsstücke des Mädchens vom Ungeziefer, von Eiter und Materie. Eine Magd bemerkt, daß die Haushälterin den Kindern des Nachts bisweilen die Hände mit einem Tuche umwickelte, damit sie sich nicht kratzen konnten, wenn sie von den Wanzen im Bette gebissen wurden, Birnbaum widerspricht dieses jedoch.

Stellt man nun alle diese verschiedenartigen, aber auf einen Zweck hinzielenden Handlungen der Birnbaum zusammen, und bedenkt man, welchen nachtheiligen Einfluß die grausamsten körperlichen Mißhandlungen auf das durch Hunger und Arbeit geschwächte und in jeder anderer Beziehung vernachläßigte Mädchen haben mußten, so kann man sich nur noch darüber wundern, daß Elise Unterstein so lange diese vielfachen Martern ertragen konnte.

Um ein vollständiges Bild der gegebenen Schilderung zu entwerfen, werden noch die jeweiligen Gesundheitsverhältnisse der Elise Unterstein, von dem Eintritte der Maria Anna Birnbaum in das Unterstein’sche Haus bis zum Tode des Mädchens, so weit sie aus den Acten hervorgehen, in Kurzem mit Nachstehendem berührt:

Der Körperzustand der Elise wird bis zu ihrem siebenten.Jahre als gesund und gut aussehend geschildert, nur sah man ihr schon im 6ten Jahre, d. h. ein Jahr nach dem Eintritte der Birnbaum ins Unterstein’sche Haus, keinen Frohsinn mehr an, und bemerkte Spuren des Mißvergnügens, und dieses, so wie daß sie verhungert aussah, wurde fortwährend bis zu ihrem Tode beobachtet. Im 8ten Lebensjahre wird sie als gesund aussehend geschildert; im Winter sah sie erfroren aus; im 9ten Lebensjahre war sie gesund, blühend und ohne Körpergebrechen; mit 10 Jahren bemerkte man ein blasses Aussehen, aber noch keine Körpergebrechen; im 11ten Jahre war Elisens Aussehen anfangs gut, später bleich und aufgedunsen, sie hatte einen Ausschlag auf dem Kopfe, Füße und Hände waren schon roth vom Erfrieren; im 12ten Jahre hatte Elise ein bleiches Aussehen, einen Ausschlag auf dem Kopfe, Füße und Hände waren roth und erfroren; im 13ten Jahre wird Elise schon als mager geschildert, sie pißte in Folge einer durch Hunger und Schläge geschwächten Natur ins Bett; im 14ten Jahre erscheint sie klein, wie ein Kind von 8 Jahren, die Füße waren blau und hatten hie und da Sprünge, sie war schon so schwach, daß sie im Garten unter dem Ausgrasen einschlief; im 15ten Jahre war sie noch gefärbt im Gesichte, die Hände wurden offen; im 16ten Jahre übel aussehend, die Zehen aufgebrochen, aber noch ganz und unverwachsen, die Kniee hoch und aufgeschwollen, später recht blaß und krank aussehend; andere Zeugen außer dem Hause bemerkten, daß sie in diesem Jahre noch gesund und frisch aussah, aber sehr mager war; im 17ten Jahre wie im vorigen; eigentlich krank war Elise noch nicht, nur klagte sie, wenn sie zu wenig zu essen bekam, daß es ihr immer so weh thue, vorzüglich auf der Brust; im Sommer 1829 sah Elise noch ziemlich gut aus, ihre Füße waren noch ziemlich ganz, und ihr Körper hatte noch einige Kraft; im Herbste dagegen waren ihre Füße in einem schlimmen Zustande, die Zehen ganz offen und wund, auch hing an ihnen schon die Haut herab; im Jahre 1830 war Elise recht blaß und mager, gegen das Frühjahr zu eiterten die Füße so, daß der Eiter und die Unreinigkeit durch Strümpfe und Schuhe drang, die Knie waren hoch aufgeschwollen, Hände und Arme blau, sie war übrigens eine elende Gestalt, die kaum wanken konnte; am Ende dieses Jahres klagte Elise öfters über Schwindel, und taumelte von freien Stücken herum; im November 1830 wurde sie einmal ohnmächtig und verrichtete aus Schwäche ihre Nothdurft im Küchenzimmer. Im 20ten Jahre wurde Elise immer magerer; im Februar 1831 hatte sie schon 2–3 Zehen verloren, im Frühjahre faulte eine Zehe nach der andern weg, mehrere hingen nur noch an einem kleinen Häutchen, weßhalb Elise sie selbst abschnitt und wegwarf, sie hatte die Auszehrung im höchsten Grade; drei Vierteljahre vor ihrem Tode wurde sie als eine abgemagerte, schrecklich abgezehrte Gestalt gesehen, der Zehen wegen konnte sie kaum mehr gehen; die Hände waren ganz angelaufen. Im Monat Juni 1831 griffen sie die Schläge bei ihrem geschwächten Zustande schon so sehr an, daß sie kaum gehen konnte. Im Juli war ihr Gesundheilszustand von der Art, daß ein baldiges Ende abzusehen war, sie wurde immer kränker, ihr Gang war schwankend, nach Schlägen bekam sie Schwindel und Bewußtlosigkeit; 14 Tage vor ihrem Tode wurde sie ohnmächtig.

Hieraus ergiebt sich, daß sich Elise bis zu ihrem 17ten und 18ten Lebensjahre doch so ziemlich erhalten hatte, daß sie aber dann, als einmal ihre Füsse aufgebrochen waren, eiterten und besonders als die brandigen Zehen abgestoßen zu werden anfingen, schnell ihrem Ende entgegenging, und alle Kräfte schwanden. Zwar scheinen hinsichtlich des Aussehens der Elise Unterstein in den Acten Widersprüche vorzukommen, indem einige Zeugen dieselbe in dem frühem Zeitraume und selbst noch bis zu ihrem I7ten Lebensalter als blühend angeben, während sie andere als blaß schildern; dieser Widerspruch hebt sich aber leicht dadurch, wenn man bedenkt, daß diese Zeugenaussagen nur für einen bestimmten Zeitpunkt, nicht aber für einen längern Zeitraum gegeben sind. Das Aussehen ist schon an und für sich sehr schwankend, und hängt von vielen Nebenursachen ab; eine Erhitzung, strenge Arbeit, färbt die Wangen auf kurze Zeit, das Aussehen kann innerhalb einer kurzen Zeit sehr verschieden seyn.

Nur zweimal wurde der Elise ärztliche Hülfe zu Theil, nämlich das erstemal im Jahre 1829, zu welcher Zeit Birnbaum, auf Zureden ihrer Magd, die aufgebrochenen Füße der Elise durch einen Chirurgen besichtigen ließ, der aber nach drei Besuchen wieder ausbleiben mußte; dann zu Ende des Jahres 1830, als das Mädchen in Folge einer strengen Züchtigung ohnmächtig, starr und stumm wurde. Als jedoch der gerufene Arzt vier Visiten gemacht hatte; befahl Birnbaum der Elise, dem Arzte zu sagen, daß es ihr besser gehe, worauf Birnbaum, selbst im bedeutete auszubleiben, obgleich der Doktor erklärte, daß der Gesundheitszustand des Mädchens sehr gefährlich sei, und daß dasselbe die Auszehrung im höchsten Grade habe; die Füße wurden jedoch damals dem Arzte nicht gezeigt.

Endlich machte der Tod dem Leiden Elisens ein Ende! Als die Magd des Unterstein am 10. Dezember 1831 um 5 Uhr Morgens aufstand, wollte sie die Elise wecken, und ging in ihre Kammer, fand sie aber in einem bewußtlosen Zustande; sie rief die Elise an, erhielt jedoch keine Antwort; die Magd nahm deßhalb das Licht und bemerkte nun, daß die Elise sie ganz starr ansah, sie wollte keinen Lärmen machen und schwieg. Um 5½ Uhr stand Birnbaum auf, dieser sagte sodann die Magd, daß sie glaube, Elise werde sterben; nun ging die Haushälterin in die Kammer, wo sie das Mädchen in den letzten Zügen antraf; sogleich aber ging sie wieder aus der Kammer, gebot der Magd den Vorfall zu verschweigen, und trachtete, daß Unterstein in das Bureau fortging, wogegen sie und die Magd sich in die Fleischbank begaben; bei ihrer Rückkehr fanden sie die Elise noch in den letzten Zügen liegend. Nun erst veranstaltete Birnbaum, daß das Bett der Elise schnell in das Küchenzimmer geschafft wurde, ließ es überziehen und die Elise frisch ankleiden; dann erst rieb sie das Mädchrn mit köllnischem Wasser ein, allein dasselbe kam nicht mehr zu sich; sie schickte um den Arzt, als dieser aber kam, war Elise bereits in ein besseres Leben übergegangen. So endete dieses unglückliche Mädchen, von aller Hülfe, selbst noch im Tode verlassen, sogar ohne den Trost, der Religion mußte es aus dieser Welt dahin scheiden.

Recapitulirt man alle diese Mißhandlungen, welche Birnbaum auf ihr Schlachtopfer häufte, so wird es fast unglaublich, daß dieselbe 15 Jahre hindurch einen und denselben Plan mit der unerschütterlichsten Festigkeit verfolgt haben soll; fast möchte der Zweifel entstehen, ob nicht weibliche Schwachheit und Unkenntniß der Folgen dieser Handlungen die größte Schuld an dem Tode der Elise getragen haben, ob nicht eine eingebildete, verkehrte Erziehung der Grund aller jener von Birnbaum für angemessen und unschädlich erachteten Strafen gewesen sei. Aber auch ein solcher denkbarer Veranlassungsgrund schwindet dahin, wenn man die von Maria Anna Birnbaum dießfalls abgelegten Geständnisse über die Absicht, welche sie zu diesen Mißhandlungen und rechtswidrigen Unterlassungen verleitete, durchgeht.

Birnbaum gesteht selbst, daß Elise keine strengen Züchtigungen verdient habe; warum mißhandelte sie aber dieselbe dennoch? Birnbaum äußerte sich ferner gegen die Kinder, insbesondere gegen Elise: »wenn ich nur die Bankerte los hätte« – »was ist es denn, wenn die Elise krepirt« – »wenn ich die Kinder umbringen könnte oder dürfte, dann könnte ich mich weiden« – »die Kinder waren mir gleichgültig« – »Kann sie mir (die Magd meinend) die Luder, die Kinder nicht erschlagen?« – »könnt ihr Luder nicht hinwerden?« – »ich bring euch noch um« – »wenn ich dich nur erwürgen könnte?« – »ich will dich noch umbringen« – »du mußt noch unter meinen Händen sterben« – »das Mädel ist nicht mehr werth, als daß sie hinwerde« – »ich wäre recht froh gewesen, wenn ich die Elise nicht mehr hätte sehen dürfen.«

Diese und ähnliche Aeußerungen wiederholte Birnbaum von ihrem Eintritte in das Unterstein’sche Haus bis zum Tode der Elise. Sie erkannte damals und zur Zeit der Untersuchung die Größe der Mißhandlungen und ihrer Folgen; sie erklärte selbst:

»Ich sah wohl ein, daß diese Züchtigungen der Gesundheit der Elise schaden mußten – es war mir gleichgültig, ob diese Strafen der Elise schadeten, oder ihr den Tod brachten – ich wollte die Elise leicht losbringen – ich unterließ aus Abneigung jedes rettende Mittel – ich verschonte die Elise weniger als die Magd, weil ich ihren Tod wünschte – um meinem Verdruß ein Ende zu machen, wollte ich die Elise zu Gott befördern.«

Sollten diese Ausdrücke und Erklärungen noch einen Zweifel gegen die mörderische Absicht übrig lassen können, so muß dieser bei dem Gedanken verschwinden, daß Birnbaum, wie sie selbst sagte, der Elise keine reinlicheren Kleider gab, um sie eher zu Gott zu befördern. Hätte Birnbaum die Elise lediglich strenge erziehen, und etwa auf diese Weise zu einer tüchtigen Arbeiterin bilden wollen, so hätte sie gewiß das Mädchen vor allem zur Reinlichkeit angehalten.

In den letzten Verhören äußerte sich endlich Birnbaum wiederholt:

»Mir war es ja recht lieb, wenn diese Mißhandlungen Elisens Tod herbeiführten, daher behandelte ich sie so schonungslos, und setzte bis zum Augenblick ihres Todes die Mißhandlungen fort, und suchte keinerlei ärztliche Hülfe.«

ferner:

»Wenn ich Elisens Tod nicht gewünscht, wenn ich ihn nicht herbeizuführen gesucht hätte, so wäre ich ja mitleidig mit ihren Fehlern gewesen, hätte sie nicht so hart gezüchtiget, hätte für ihre Gesundheit gesorgt.«

Nur noch ein Einwurf gegen die Behauptung, Birnbaum habe 15 Jahre lang die mörderische Absicht in ihrem Busen genährt, könnte durch die Frage erregt werden, warum Birnbaum so lange den Todesstreich hinauszog, warum sie das Leben der Elise nicht früher endigte, wenn sie nur durch deren Tod ihre schwarze Rache sättigen zu können glaubte? Diese Frage beantwortete Birnbaum selbst mit den Worten:

»Ich wollte die Elise nicht so gewaltsam aus der Welt schaffen, sondern nur nach und nach; denn ich fürchtete die Folgen einer solchen That die Strafe!«

Dahin deutet ferner ihre gleichfalls eingestandene Aeußerung, welche sie einst gegen Elise machte:

»Du mußt noch unter meinen Händen sterben! Glaubst du, daß ich unter Henkershand sterbe, wenn ich dich ermorde? Darauf steife dich nicht, dann ist das nächste Wasser mein Tod.«

Sie fürchtete also nur den Tod von Henkershand! Deshalb ließ sie im Jahre 1820 den Arzt holen, als Elise in Folge einer Züchtigung starr und bewußtlos wurde; sie glaubte schon damals den Tod der Elise hoffen zu dürfen, und wollte bloß deßhalb ärztliche Hülfe suchen, um jedem etwaigen Verdachte zu entgehen. Hätte sie diese Absicht nicht gehabt, und wäre sie wegen der Krankheit der Elise aufrichtig bekümmert gewesen, warum entließ sie den Arzt wieder zur Zeit der höchsten Gefahr? warum zeigte sie ihm die Füsse des Mädchens nicht? Aus gleichem Grunde ließ sie auch die Tochter des Hauses an ihrem Sterbetage ohne alle Hülfe: erst als dieselbe schon 5 Stunden in den letzten Zügen gelegen war, ließ sie den Arzt holen.

Aber auch Elisens rächender Geist trat nun gegen Birnbaum in die Schranken; gerade diejenige Art des Todes, welche Birnbaum durch ihre Handlungsweise vermeiden wollte, hatte sie dadurch hervorgerufen. So hatte es die Fügung des Schicksals beschlossen! Hätte sie in einem Augenblicke blinder Raserei das Mädchen getödtet, dann hätte ihr vielleicht die allerbarmende Gnade noch Zeit gegönnt, ihre That auf dieser Welt zu bereuen!

Nachdem die wichtigsten Zeugen vernommen und die nothwendigsten Recherchen gepflogen worden waren, wurde das Physikat vom Untersuchungsgerichte aufgefordert:

a) sein Gutachten über dem Befund der zur Prüfung vorgelegten Effekten der Elise Unterstein vorzulegen, und

b) ein umständlich motivirtes Gutachten auf den Grund des Obductionsberichtes und der durch Zeugenaussagen und Augenschein gemachten Erfahrungen bezüglich der von Maria Anna Birnbaum verübten Mißhandlungen abzugeben.

In Folge dessen erklärte das Physikat unterm 29. Jänner 1832:

ad a) daß die zur Prüfung vorgelegten Effekten in einem so schlechten Zustande gefunden worden seyen, daß man nur auf eine absichtliche Verkümmerung und unverantwortliche totale Vernachlässigung der Elise Unterstein unbedingt schließen könne.

ad b) Aus der am 13. Dezember 1831 vorgenommenen gerichtlichen Besichtigung und Obduktion des Leichnams der Elise Unterstein, ergebe sich im Gegenhalte mit der unter Beiziehung des Stadtgerichts-Wundarztes gepflogenen Acten-Einsicht und mit Zustimmung desselben als Resultat mit apodiktischer Gewißheit:daß der Tod der Elise Unterstein durch Abzehrung als unbedingte Folge barbarischer Behandlung und an Aushungerung grenzender Nahrungsverkürzung, grausamer Anstrengung zu den schwersten Arbeiten, denen das jugendliche Alter und die Kräfte der Elise bei weitem nicht gewachsen waren, dann durch die alle Begriffe übersteigende Unreinlichkeit und das zahllose Ungeziefer, das die unglückliche Elise nach dem Befunde ihrer Bett- und Leibwäsche und übrigen Kleidungsstücke schon allein hätte aufzehren können, und endlich durch den kalten Brand an den Zehen beider Füsse, als Folge der empörendsten Vernachlässigung aller Hülfe, als absolut und ohne irgend eine Zwischenursache bewirkt worden sey.

Die Motive zu diesem Gutachten gab die Sanitäts-Kommission auf gerichtliche Veranlassung nachträglich unterm 7ten Februar 1832 ab.

Unterm 24. Februar 1832 wurden die bis dahin erlaufenen Untersuchungsacten dem königl. Appellations-Gerichte für den Jsarkreis zur Beschlußfassung vorgelegt, und am 1ten Mai desselben Jahres wurden die Acten mit dem Beschluße des Inhalts zurückgesendet:

»daß Maria Anna Birnbaum wegen Verdacht des an der Elisabeths Unterstein verübten Mordes der Specialinquisition zu unterwerfen sey.«

Nunmehr begannen die ordentlichen Verhöre mit Maria Anna Birnbaum, deren Resultate in Verbindung mit den schon vor dieser Zeit gemachten und bereits oben detaillirten Zeugenaussagen vorgetragen worden sind; nur über das Benehmen der Inquisititin während des Laufes der Untersuchung wird noch Nachstehendes bemerkt:

»Maria Anna Birnbaum spielte beim ersten Verhöre gleich nach ihrer Verhaftung die Unbefangene; sie nannte sich die Tochter eines Almosen-Sekretärs zu Nürnberg; ihre Mutter gab sie für eine geborne Baronesse Fetzer aus; sie selbst habe die Elise Unterstein immer recht lieb gehabt, und ihr alles Gute gethan; es habe sie geschmerzt, daß Elise schon seit 3 Jahren abzunehmen angefangen; woher dieses Abnehmen, gekommen, wisse sie nicht; Elise habe schrecklich gegessen, je mehr man ihr zu essen gegeben habe, desto magerer, sey sie geworden; auch wisse sie nicht, woher Elise die erfrornen Füsse bekommen; dieselbe sey nicht viel ausgegangen, meistens nur in den Garten; am Gehen habe man ihr jedoch ihr Fußübel nicht angesehen. Befragt über ihr Verhältniß zu Unterstein, gab sie sich für eine weitläufige Verwandte desselben aus, die mit ihm nur in Freundschafts-Verhältnissen gestanden, sie habe keinen Lohn gehabt, jedoch erhalten, was sie gebraucht, und auch Taschengeld bekommen.

Noch lange Zeit befürchtete sie keinen tragischen Ausgang der Rolle, welche sie zu spielen unternommen hatte; gegen ihre Mitgefangenen spielte sie die gnädige Frau, und suchte dieselben auf mancherlei Weise zu chikaniren; sie erhielt deßhalb einmal eine Ordnungsstrafe, die in sechs Ruthenstreichen bestand, und ihr wegen ihres hausordnungswidrigen Benehmens schon vorher angedroht worden war. Als sie dieselbe erlitten, kehrte sie in ihren Arrest zurück, und äußerte sich sodann gegen ihre Mitgefangene: »Sie kann mich nun gnädige Frau oder Maria nennen, mir ist es gleich.«

Während ihrer Verhöre zeigte Birnbaum wenig Reue; ihre Thränen galten mehr ihrer eigenen traurigen Lage, als dem Bewußtseyn ihrer schlechten Handlungen; ihre Gemüthsbewegungen waren nur momentan. Die wesentlichen Aussagen der Zeugen, welche die Inquisitin in Widerspruch zog, wurden zur Confrontation ausgesetzt, allein ziemlich ohne Erfolg; die Inquisitin zeigte sich dabei wieder ganz in ihrer Frechheit, sie trat den entgegengestellten Zeugen wie in früherer Zeit als Gebieterin entgegen, und suchte sie durch solches Benehmen einzuschüchtern.

In dem 37ten Verhöre brach Maria Anna Birnbaum nach ein paar am sie gestellten Fragen plötzlich in Thränen aus, und zeigte großen Schmerz. Hierauf erzählte sie:

»Ach Gott, ich habe heute Nacht eine Erscheinung gehabt – gerade heute, wo der 52te Geburtstag des Unterstem ist. Es war Mitternacht, als ich eben im Fieber lag, halb im Schlummer – halb im Wachen. Ich hatte meine Hände auf der Decke; da fühlte ich plötzlich eine kalte Schwere auf meinen Händen, und ich hörte Unterstein rufen: Mariane komm doch bald nach; ich schrie laut auf und erwachte. Auch von der Elise hatte ich schreckliche Träume; ich sah sie immer vor mir im Hause in ihrer Kleidung und mit Hausarbeit beschäftiget; ach Gott! wüßte ich nur wie es mit Unterstei stünde; ich habe ja den Mann zu sehr geliebt; warum sollte mir sein Geschick nicht am Herzen liegen?« Actenmäßig hatte Birnbaum keine Nachricht von dem Tode des Unterstein erhalten. Von diesem Augenblicke an ging Birnbaum weit mehr auf die Fragen ein, die auf ihre bösliche Absicht zielten. Einen großen Eindruck machten auf sie die ihr vorgezeigten Effekten der Elise; als man ihr das verfaulte Bett derselben und die Züchtigungs-Instrumente vorzeigte, war sie einer Ohnmacht nahe, beim Anblicke einer Zeichnung, welche die Füsse der Elise Unterstein vorstellte, wie sie bei der Leichenbeschau gefunden wurden, wurde Birnbaum ohnmächtig. In dem letzten Verhöre zeigte die Inquisitin große Reue, vorzüglich als ihr die besagte Abbildung vorgestellt wurde, sie fiel dabei der Kommission zu Füssen und rief unter heftigem Weinen aus: »So weit ist es mit mir gekommen, daß ich eine Mörderin wurde!«

Hierauf begann.das Vertheidigungs-Verfahren. An dem zur Abgabe der Vertheidigung anberaumten Kommissions-Tage (27. August 1832) erklätte jedoch der Defensor:

  1. daß die absolute Tödtlichkeit der an Elise Unterstein von Birnbaum verübten Mißhandlungen der vorgenommenen Obduktion widerspreche, und daß
  2. das ärztliche Gutachten nicht gehörig motivirt sey, denn

ad 1) die Obduktion zeige eine höchst unvollständige Ausbildung und Entwicklung des Körpers der Elise Unterstein überhaupt und der Eingeweide insbesondere; das Herz war unverhältnißmäßig klein, die Milz erreichte kaum die Größe eines Hühnereyes. Die Leber zeigte ein auffallendes Mißverhältniß in Ansehung ihrer Größe und ihres Volumens, wogegen die Gallenblase unverhältnißmäßig klein war; hieraus müsse geschlossen werden, daß organische Fehler in dem untersuchten Körper der Elise Unterstein vorhanden waren, die einen frühern Tod derselben herbeiführen mußten; hierauf sey bei dem abgegebenen Physikats-Parere keine Rücksicht genommen, und hievon nicht einmal eine Meldung gemacht worden. Wenn aber auch die bei der Obduktion vorgefundenen organischen Fehler nicht so beschaffen seyn sollten, daß wegen dieser ein früherer Tod habe erfolgen müssen, so sey das Physikats-Parere hinsichtlich der absoluten Tödtlichkeit der Birnbaum’schen Mißhandlungen an Elise Unterstem

ad 2) gar nicht oder wenigstens nicht hinlänglich motivirt; denn es hätten alle Mißhandlungen nach der Reihe aufgeführt und bei jeder das Eingreifende in das Leben der mißhandelten Elise Unterstein aus physischen Gründen nachgewiesen werden müssen, was nicht geschehen sey.

Er bitte daher das ärztliche Gutachten des Medizinal-Comité zu erholen.

Durch Beschluß des königl. Appellationsgerichts für den Isarkreis vom 4. September 1832 wurde ausgesprochen, daß die Erholung eines Revisions-Gutachtens nicht statt finde, es aber dem Unrersuchungs-Richter anheimgestellt bleibe, hinsichtlich der Bedenken des Vertheidigers vom Gerichtsarzte einen Gutachtens-Nachtrag abzufordern.

Auf die gemachte Aufforderung erklärte nunmehr der Gerichtsarzt nachträglich:

Allerdings waren organische Fehler, d. h. solche, die auf die Organisation des Körpers nicht nur nachtheilig, sondern sogar störend einwirkten, und zwar in Menge bei dem fraglichen Cadaver vorhanden; allein es gebe zweierlei Gattungen organischer Fehler, nämlich angeborne und später im Laufe des Lebens durch physische und psychologische Einwirkung entstandene. Es frage sich daher, in welche Klasse die bei der Elise Unterstein gefundenen gehören, und darauf müsse man antworten »daß die fraglichen organischen Fehler ohne ser Natur die äußerste Gewalt anzuthun, und auf gesunden Menschenverstand zu verzichten, schlechterdings nicht als angeborene, sondern später im Laufe der Jahre entstandene erkannt werden können und müssen, und zwar deßwegen:

  1. Die Kinder kamen, wie actenmäßig bis zur Evidenz nachgewiesen ist, vollkommen ausgetragen, frisch und gesund zur Welt, ohne mindeste Körpergebrechen, erfreuten sich in den ersten Jahren ihres Lebens einer ununterbrochenen guten Gesundheit, fingen nicht eher zu kränkeln an, als bis sie in die Hände der Inquisitin fielen, welche sie, die Elise wenigstens, durch die ausgesuchtesten Martern 16 Jahre fortgesetzt zu Tod quälte. Wären die vom Defensor so betitelten organischen Fehler angeboren, d. h. Fehler der ursprünglichen Bildung gewesen, so hätten dieselben sich, da sie zumal in so großer Menge vorhanden und so bedeutend waren, schon lange vor der Ueberantwortung an die Birnbaum unverkennbar manifestiren müssen.
  2. Sind viele von diesen Fehlern der Art, daß sie schlechterdings nicht angeboren, sondern offenbar nur durch grobe Mißhandlungen entstanden seyn konnten, als z. B. die Hautaufschürfungen, der Eindruck der Knochenlamelle am Stirnbein, der Zustand der Vorderfüße.
  3. Da der Defensor die bewiesenen und eingestandenen Mißhandlungen nicht widersprechen kann, so wird er auch zugestehen müssen, daß dieselben, eine Reihe von Jahren fortgesetzt, um so nachtheiliger auf den Körper der Elise einwirken mußten, als dieselben gerade in die Periode der Entwicklung und Ausbildung des Gesammtorganismus des Körpers fielen, in welcher, wenn der Körper heranwachsen und sich ausbilden soll, er nicht nur mit schweren, die Kräfte eines zarten Alters übersteigenden Arbeiten und Mißhandlungen aller Art verschont werden, sondern auch so viel Nahrung erhalten muß, daß er nicht nur das Leben kümmerlich fristen kann, sondern auch noch ein sur plus übrig bleibe, zur fernern Entwicklung und Ausbildung des Gesammtorganismus.

Von diesem allen ist bei Elise Unterstein gerade das Gegentheil geschehen, daher blieb sie auf einer so niedern Stufe der Ausbildung und Entwicklung ihres Organismus stehen.

Die enorme Abmagerung des Körpers und die höchst unvollständige Ausbildung und Entwicklung ihres Körpers überhaupt und ihrer Eingeweide insbesondere hat ihren hinreichenden Grund lediglich in den Mißhandlungen gröbster Art, in unzeitiger Anstrengung zu den schwersten Arbeiten, und in an Aushungerung gränzenden Nahrungsverkürzungen, welche letztere sich durch die auffallende und unverhältnißmäßige Kleinheit der sämmtlichen Dauungs- und Blutbereitungs-Organe nachweiset, und dieses um so auffallender, weil andere Theile des Körpers, z. B. die beiden Hände und Knie, die freilich unverhältnißmäßig geübt und angestrengt wurden, gehörig ausgebildet waren, während die obenerwähnten Organe wegen Mangel der Nahrungsreize resp. der Ernährung in ihrer Entwickelung nothwendig zurückbleiben mußten. Sollte übrigens ein Dritter doch noch Bedenken tragen, dieser natürlichen Ansicht zu huldigen, so soll er nur – rathen die Gerichtsärzte – die Probe an seinem eigenen Körper machen, und er wird sich bald bekehren, und die Ueberzeugung gewinnen, daß es auch ohne organische Fehler im Sinne des Defensors eine Einschrumpfung und Verkleinerung der Eingeweide gebe.«

Aber auch mit dieser Erklärung glaubte sich der Vertheidiger noch nicht begnügen zu können, da ihm die Aussprüche der Aerzte immer noch nicht hinlänglich motivirt schienen, und er trug wiederholt unterm 18. Oktober 1832 darauf an, daß ein Revisionsgutachten von dem Königl. Medizinalcomité erholt werde.

Dieses erfolgte unterm 9. September 1833. Das Medizinalcomité berücksichtigte dabei

  1. Die Gesundheitsverhältnisse der Elise Unterstein, ehe Birnbaum in das Unterstein’sche Haus kam;
  2. die Lage der Elise unter der Behandlung der Haushälterin;
  3. die Resultate der Inspektion und Obduktion der Leiche;
  4. die früheren ärztlichen Gutachten;
  5. den moralischen Charakter der Elise;

und sprach sodann nachstehendes Gutachten als Resultat der gehörigen Würdigung dieser sämmtlichen Momente aus:

»Wir haben in den Acten durchaus nichts gefunden, das auch nur den Verdacht erregen könnte, die Elise Unterstein sei mit einem angeborenen Fehler behaftet gewesen; alle krankhaften Erscheinungen an ihrem Körper aber haben wir als Folge der erlittenen Behandlungen seit dem Eintritte der Birnbaum in den Unterstein’schen Dienst erklären müssen. Als das Resultat ergiebt sich, daß durch die Behandlung nothwendig der Brand an den Füßen und die Abmagerung, marasmus juvenilia, des ganzen Körpers herbeigeführt worden ist. Diese beiden Momente erscheinen in concreto in ihrer Zusammenwirkung als die hinreichende Todesursache.

Zur Heilung des Brandes wurde nämlich eine ärztliche Hülfe nicht angewendet; der Körper wurde überdieß durch die übrigen schädlichen Einflüsse der Behandlung, sowie auch durch die Eiterbildung an den Füßen in den Zustand der Abzehrung versetzt; es hatte daher die Natur keine Kraft mehr die brandigen Theile abzustoßen, und die Heilung für sich zu endigen; die brandige Jauche wurde sohin eingesogen, und wirkte giftig und zerstörend auf den Körper, und so mußte er dem Tode unterliegen.

Diese beiden krankhaften Zustände waren aber lediglich nur eine natürliche und nothwendige Folge der Behandlung, welche die Elise durch die Birnbaum erlitten hat; es hat durchaus auch keine von dieser Behandlung unabhängige Zwischenursache auf den Tod der Elise Unterstein eingewirkt, sondern es ist vollkommen gewiß, daß bei einer solchen Behandlung jeder Mensch, er möchte von einer Körper-Constitution seyn, von welcher er wolle, zu Grund gehen und sterben müßte; und es ist nur zu verwundern, daß Elise dabei so lange gelitten hat, was durchaus dafür spricht, daß sie ursprünglich keine schwächliche Leibesconstitution gehabt habe.

Wir sprechen daher als gewiß aus: daß Elise Unterstein nur allein und lediglich in Folge der durch die Maria Anna Birnbaum erlittenen Behandlung gestorben ist; daß diese Behandlung, namentlich die Entziehung der nöthigen Kleidung und Nahrung, die körperlichen Mißhandlungen und die Anstrengungen zu den schwersten Arbeiten, den Tod der Elise als wirkende Ursache hervorgebracht habe; daß die in der Leiche gefundenen Abnormitäten durchaus keine Fehler der ursprünglichen Bildung waren, und daß sie sämmtlich erst in derFolge entstanden, und durch nichts anderes, als durch die bemerkte Behandlung der Birnbaum herbeigeführt worden seyen, und daher durchaus nichts gefunden werden kann, weder aus den Zeugenaussagen, noch aus den Resultaten der Obduction, welches den frühern guten Gesundheitszustand der Elise Unterstein, ehe Birnbaum ihre Wart und Pflege übernommen hat, in Zweifel ziehen könnte.

Bei diesem bestimmten Ausspruche glauben wir von Beantwortung weiterer Fragen um so mehr Umgang nehmen zu dürfen, als der dolus bewiesen ist, d. h. die Inquisitin die Absicht, die Elise zu tödten, eingestanden hat. Vide Anmerkungen z. Str.-G.-B. Thl. I. ad art. 142, ferner ad art. 145, wo es heißt:

»Wenn die Absicht zu tödten außer Zweifel ist, so beschränkt sich das Amt der Sachverständigen bei der ärztlichen Beurtheilung lediglich auf die Frage: Ob die Beschädigung oder Verwundung in gegenwärtigem Falle als wirkende Ursache den erfolgten Tod des Beschädigten hervorgebracht habe? In Beantwortung dieser Frage kommt es auf keinen Unterschied zwischen absolut, allgemein, individuell oder zufällig tödtlichen Verletzungen an, wenn nicht eine von den im Art. 144 bezeichneten Ausnahmen zur Gewißheit oder Wahrscheinlichkeit gebracht ist. Nur diese Frage dürfen die Gerichte den Aerzten zur Beantwortung vorlegen, nur auf diese Frage und nur nach diesen Momenten dürfen die Äerzte ihr Gutachten stellen, und nur dasjenige, was sie nach den angeführten Rücksichten ausgesprochen haben, dürfen die Gerichte den Straferkenntnissen zum Grunde legen.«

Die Motive, welche das Königl. Medizinalcomité diesem Gutachten

  1. bei Würdigung der Mißhandlungen in Bezug auf die Gesundheit der Elise Unterstein und
  2. bei Würdigung der an der Leiche der Elise Unterstein aufgefundenen krankhaften Veränderungen unterstellte, sind nachfolgende:

Ad 1.

A. Das Leben des Menschen erhält sich nicht aus und durch sich selbst allein; das Leben ist ein durch fortwährenden Reiz zum Theil erzwungener Zustand. Unter die wichtigsten dieser Reize gehören die Nahrungsmittel, durch welches das wieder ersetzt werden muß, was durch die Lebensverrichtungen an organischen Substanzen verloren gegangen ist. Eine gänzliche, ununterbrochene Entziehung von Nahrungsmitteln hat einen baldigen Tod unvermeidlich zur Folge. Eine allmählig verstärkte Entziehung derselben hat die nämlichen, nur langsamere Folgen. Werden Nahrungsmittel öfters auf längere Zeit entzogen, wird der Hunger, das natürliche Gefühl des Bedarfes von Nahrungsmitteln, öfters und längere Zeit hindurch nicht vollkommen gestillt, so kann eine solche Verkümmerung von Nahrung nicht ohne nachtheilige Folgen für die Gesundheit eines Menschen seyn.

Der Elise Unterstein wurde die Kost nie hinreichend zu Theil, auch an der unzureichenden Kost bekam sie noch Abzüge; sie hatte daher stets mit Hunger, zu kämpfen, und dieser wurde nur zuweilen gestillt, wenn ihr die Mägde oder andere Leute Eßwaaren zusteckten. Elise bekam aber auch noch schlechte Nahrungsmittel; ja sie wurde sogar gezwungen verdorbene Nahrung zu genießen.

Ein jugendlicher, noch nicht ausgebildeter Körper braucht verhältnißmäßig mehr Nahrung, als ein erwachsener, weil im erstern Falle die Nahrungsmittel nicht nur allein zur Erhaltung des körperlichen Zustandes hinreichen müssen, sondern auch zur weitern Entwicklung und zum Wachsthum sämmtlicher Organe nöthig sind. Es ist daher auch die Verkürzung der Nahrung um so schädlicher, in ein je früheres Lebensalter sie fällt. Eine solche Verkürzung zu solcher Zeit muß nothwendig eine Verkümmerung des Gesammtorganismus und ein Stehenbleiben in der Entwicklung und Ausbildung desselben mit allen daraus hervorgehenden Folgen für die Gesundheit herbeibringen. Daß Elise schon von der frühesten Jugend, ihrem 6ten Jahre an, und fort bis zum Tode an der nöthigen Nahrung verkürzt worden ist, daß die ihr gereichte Verpflegung kaum zur Erhaltung des Lebens, vielweniger zur normmäßigen Ausbildung und Entwicklung des Organismus hinreichend war, wird keines weitern Beweises bedürfen. Es läßt sich kein Quantum bestimmen, wie viel Nahrung ein Mensch in den verschiedenen Lebensperioden im Verhältnis zu einer bestimmten Qualität nothwendig braucht. Dieß Maaß bestimmt lediglich das Gefühl des Bedürfnisses – der Hunger; dieser muß, so oft er sich einstellt, wenigstens nothdürftig befriediget werden, wenn die Gesundheit nicht irgend einen Nachtheil erfahren soll. Die öftere Nichtbefriedigung durch mehrere Stunden, oder längere Zeit fortgesetzte unvollkommene Befriedigung dieses natürlichen Triebes hat immer einen Nachtheil zur Folge, der größer ist, in ein je früheres Lebensalter eine solche Speiseentziehung fällt. Es ist bewiesen und zugestanden, daß der Elise die Nahrung nie in hinreichendem Quantum gereicht wurde, daß sie fortwährend mit Hunger zu kämpfen hatte, und es ist auch klar, daß jene Verpflegung, die ihr von Birnbaum gereicht wurde, zur Ernährung und zum Wachsthume nicht genügen konnte, und da selbst die Speisenabziehung, wie wir aus den Akten gesehen haben, allmählig verstärkt wurde, so muß man sich nur wundern, daß Elise nicht früher schon dem Hungertode unterlegen ist.

Mit voller Ueberzeugung und Gewißheit können wir sohin aussprechen, daß diese Nahrungsverkürzungen und Nahrungsentziehungen den nachtheiligsten Einfluß auf die Gesundheit der Elise Unterstein ausgeübt haben, und für sich allein schon hinreichend gewesen wären, ihren Tod herbeizuführen.

B. Zum Schutze gegen die äußern, dem Körper nachtheiligen Einflüsse hat uns die Natur an Kleidung und Wohnung gewiesen. Auch diese müssen, wenn sie ihren Zweck erreichen sollen, unserm Klima und unserer Körper-Constitution angemessen seyn. Die Acten weisen nach, daß Elise schon in ihrem 6ten Jahre eine schlechte, und zuletzt eigentlich gar keine Kleidung mehr hatte; mit dem Bette war es dasselbe Verhältniß, ihre Schlafstätte war eben so schlecht; sie mußte im Winter fortwährend an kalten Orten verweilen, und wurde auch öfters stundenlang zur kältesten Jahreszeit eingesperrt. Daß eine solche Vernachläßigung des Schutzes gegen die äußern Einflüsse, und namentlich gegen Kälte nicht nur für die Gesundheit überhaupt nachtheilig ist, sondern daß dabei einzelne Theile des Körpers besonders in Gefahr kommen, ist für sich bekannt, und hat sich bei der Elise, wie wir weiter unten sehen werden, bewiesen.

C. Eine unerläßliche Bedingung zur Erhaltung der Gesundheit ist die Reinlichkeit des Körpers; auch hierin wurde Elise im höchsten Grade vernachläßigt. Daß man bei einem so unreinlichen Zustande, wo man von dem Ungeziefer fortwährend gequält wird, keine Ruhe haben kann, daß man in einem vom Ungeziefer strotzenden Bette, das von Eiter, Materie und andern Unreinigkeiten schrecklich stinkt, und auf einer Matratze, aus der die Pferdehaare überall hervorstechen, die nächtliche Ruhe und Erholung nicht finden kann, und daß ein solcher Zustand nachtheilig auf die Gesundheit einwirken müsse, ist für sich klar.

D. Eine mäßige Uebung der Körperkräfte, eine dem Organismus entsprechende körperliche Beschäftigung und Arbeit, ist selbst in den Jugendjahren zur Erhaltung der Gesundheit, und gehörigen Entwicklung und Ausbildung des Organismus nothwendig und eben so nützlich, als eine völlige Unthätigkeit schädlich wäre. Wird hierin aber das Maaß überschritten, werden besonders junge Leute mit übermäßiger Arbeit beladen, und zu Beschäftigungen gezwungen, die sie nur mit größter Anstrengung und einem Aufwand aller Kräfte verrichten können, so müssen die Körperkräfte geschwächt werden, und selbst bei der übrigen sorgfältigsten Pflege, bei der besten Nahrung ist die Natur oft nicht im Stande, das zu ersetzen, was durch eine fortwährende übermäßige Anstrengung an Substanz verloren geht. Die Folge davon ist Mangel an Ernährung des Körpers, unvollkommene Entwicklung der noch nicht ausgebildeten Organe oder eine krankhafte Veränderung derselben, überhaupt Mangel an Wachsthum, allmählige Abnahme der Substanz durch beschleunigten Stoffwechsel ohne hinlänglichen Ersatz, daher Abmagerung der körperlichen Gebilde, Schwinden der Organe, Abzehrung und ihre Folgen.

Elise wurde nun fortwährend zu unverhältnißmäßiger Arbeit angestrengt. Schon in einem Alter, wo eine humane Behandlung die Kinder bei ihrem Spielzeug läßt, mußte sie arbeiten; in einem Alter, wo sonst die Schul- und leichtern Handarbeiten die einzige Beschäftigung der Kinder ausmachen, mußte sie Arbeiten verrichten, welche die Kräfte einer erwachsenen Person in Anspruch nehmen; mit 13 Jahren hatte sie es schwerer als eine Magd, und so ging es bis zum Todestage, vom frühen Morgen bis spät in die Nacht, von Tag zu Tag fort. Daß dieses eine übermäßige, die jugendlichen Kräfte weit übersteigende Anstrengung war, daß bei einer solchen Anstrengung der Körper verkümmern, im Wachsthume und seiner Ausbildung zurückbleiben mußte, daß hiedurch die Körperkräfte schon frühzeitig erschöpft, und überhaupt der nachtheiligste Einfluß auf die Gesundheit der Elise Unterstein daraus hervorgehen mußte, ist unbestreitbar.

E. Körperliche Mißhandlungen sind positive schädliche Einwirkungen auf den Körper, und der Gesundheit um so nachtheiliger, in einem je frühern Alter sie erlitten werden, je öfter und in einem je heftigeren Grade sie einwirken.

Püffe, Renner und Ohrfeigen, daß manchmal das Blut herabrann, was den Maaßstab für die Kraft gibt, mit welcher diese ertheilt worden sind, erhielt Elise schon im 5ten Lebensjahre, und zwar zuweilen des Tages mehrmal. Diese Mißhandlungsart wurde durch das ganze Leben der Elise fortgesetzt. Solche Einwirkungen sind immer mit einer Erschütterung des ganzen Körpers verbunden, und abgesehen von dem diese Mißhandlungen begleitenden Blutverlust, sind schon die wiederholten Körpererschütterungen für den Organismus nicht gleichgültig, und daher für die Gesundheit schädlich. Man hat ja Beispiele, daß eine Ohrfeige tödtliche Folgen hatte. Diese bei der Elise so frühzeitig angewendete und so häufig wiederholte Mißhandlungsart mußte nothwendig einen nachtheiligen Einfluß auf ihre Gesundheit gehabt haben.

Ebenso hatte die Elise schon in diesen Kinderjahren Stöße auf die Brust und den Bauch erlitten, und diese Mißhandlungen oft noch in der Folge in der Art erfahren, daß sie mit Füßen auf diese Körpertheile gestoßen wurde. Solche Mißhandlungen sind um so gefährlicher, als ihren Einwirkungen die wichtigsten, der Ernährung vorstehenden Nervengeflechte ausgesetzt sind, und eine solche Erschütterung dieser Nervenganglien und besonders der compacten blutreichen Organe, der Leber, Milz und dünnhäutigen Gebilde des Magens und Darmkanals, ohne Störung ihrer Function gar nicht stattfinden kann, gewöhnlich aber auch zu krankhaften Veränderungen in denselben den Grund legt.

Die öfteren Hiebe, welche Elise auf den Kopf erhielt, mit dem Absatze des Schnürstiefels, mit Steckchen, dem eisernen Schürhacken; das Hinstoßen des Kopfes an einen eisernen Seiher, waren öfter von der Art, daß Blut floß, der Kopf also wund geschlagen wurde. Dieses beweiset einen heftigen Grad von Einwirkung auf diesen Theil, wodurch selbst das Gehirn einen nachtheiligen Einfluß erfahren mußte. Wenn dabei auch gleich keine Veränderung in diesem wichtigsten Organe entsteht, welche das anatomische Messer nachweisen kann, so wirken diese Erschütterungen doch durch das Gehirn nachtheilig auf den gesammten Körper, der durch seine Verbindung an der geringsten Beleidigung der Gehirnsubstanz thätigen Antheil nimmt.

Die Schläge, welche die Elise mit spanischen Röhren, Messern, Scheeren, Linealen auf die Hände und Arme bekam, daß sie blutete, verursachten doch wenigstens einen empfindlichen Schmerz, der schon für sich auf die Gesundheit störend einwirkt.

Dieses gilt noch in einem höhern Grade von den Tatzen, welche die Elise so oft und so häufig aushalten mußte, daß die Finger aufschwollen und bluteten, und daß die Nägel Sprünge bekamen, und wobei noch oft die alten Wunden aufgeschlagen wurden, so daß die Finger nicht heilen konnten. Wer es weiß, welche Schmerzen eine solche Einwirkung auf diese Theile macht, der muß auch bekennen, daß die Folgen davon nicht bloß örtlich seyn werden, sondern einen nachtheiligen Einfluß auf den ganzen Körper haben müssen.

Die häufigen Schläge, welche Elise mit Kleidersteckchen, umgewandten Ruthen, zusammengebundenen Gerten, Linealen, sowohl mit der Fläche als mit der Schneide, Holzspreißeln, Holzscheiten, Fischbeinen, Ochsenziemern, Ellenstäben auf den Rücken und Hintern in der Anzahl und mit solcher Kraft erhielt, daß diese Theile blau wurden, oft das Blut herabrann, und sogar an die Wand spritzte, können bei der eingestandenen Zahl und Häufigkeit nicht anders, als tiefe Eingriffe in das Leben selbst betrachtet werden. Die Erschütterungen, welche diese Schläge im Rückenmark- und Bewegungs-Nervensysteme haben hervorbringen müssen, der Schmerz, mit dem sie verbunden waren, der Blutverlust, welchen Elise dabei erlitten hat, mußte schwächend auf den ganzen Körper einwirken, und die noch übrigen Kräfte allmählig verzehren.

Das öfter erfolgte Drosseln der Elise mit einem Tuch, die Anfhängungsgeschichte und darauf erfolgte Verwundung können nicht mehr als bloße Mißhandlungen betrachtet werden, sondern sind wirkliche Lebensangriffe.

Wenn wir sämmtliche körperliche Mißhandlungen in ihrer Zusammenwirkung betrachten, wenn wir auf die übermäßige Anzahl der Streiche bei den einzelnen Mißhandlungen, auf die Wiederholungen dieser Einwirkungen im Verhältniß zum Alter der Elise Rücksicht nehmen, wenn wir ferner ermessen, unter welchen Umständen diese Mißhandlungen angewendet wurden, daß sich nämlich Elise bei den Schlägen auf den Rücken und Hintern gewöhnlich über einen Stuhl legen mußte, und auf demselben gehalten wurde, so daß alle Weichtheile, auf welche die Schläge fielen, in der größten Spannung erschienen, und ihre Elastizität verlieren mußten, wodurch die Einwirkung doppelt empfindlich wurde; daß sich Elise dabei sogar des natürlichen Ausdruckes des Schmerzens, des Weinens und Schreiens, enthalten mußte, was in Verbindung mit der Lage die schädliche Nebenwirkung hatte, daß die Circulation des in Wallung gesetzten Blutes durch die eingeengten Lungen gehemmt wurde; wenn wir alle diese Momente würdigen, so dringt sich uns die Ueberzeugung auf, daß unter diesen Verhältnissen die körperlichen Mißhandlungen schon für sich allein hingereicht hätten, das Leben der Elise zu zerstören.

F. Außer diesen körperlichen Züchtigungen wurde Elise auch noch moralisch mißhandelt; in steter Angst und Furcht vor neuen Mißhandlungen floß ihr Leben dahin; nur die unangenehmsten Erinnerungen konnten ihr aus der Vergangenheit vorschweben, und sie hatte keine Hoffnung auf eine fröhlichere Zukunft. Daß aber bei einem fortdauernden Gemüthsleiden eine Gesundheit nicht bestehen, und kein Mensch gedeihen kann, ist so gut bekannt, als daß durch Seelenleiden die festeste Gesundheit zu Grunde gehen müsse. Erholungen, Freude und Unterhaltungen, eine öftere Aufheiterung und Stärkung des Geistes ist für den Menschen so nothwendig, als Speise und Trank; ein Seelenleiden wirkt auf den Körper auf das schädlichste zurück, schwächt zuerst die Verdauungskräfte, und hat Abzehrung zur unvermeidlichen Folge. Daß Elise keine Freude, keine Erholung hatte, daß man an ihr nie einen kindlichen Frohsinn bemerkte, daß sie immer voll Angst, schüchtern und zitternd gesehen wurde, ist bewiesen; daß aber ein solcher Gemüthszustand ihre Gesundheit schwächen mußte, bedarf keines fernern Beweises.

Stellen wir endlich die schädlichen physischen Eindrücke, welche auf Elise einwirkten, in das Verhältniß zu ihrem Charakter, so wird die Schädlichkeit dieser Einwirkungen auf die Gesundheit der Elise noch klarer; bei ihrer bewiesenen Gutmüthigkeit und bei dem Bewußtseyn unschuldig leiden zu müssen und mißhandelt zu werden, muß diese niedrige Behandlung noch schädlicher auf ihre Gesundheit eingewirkt, und dieses ununterbrochene Seelenleiden ihr jugendliches Gemüth in der Art affizirt haben, daß diese moralischen Mißhandlungen unter diesen Verhältnissen allein schon als ein hinlänglicher Grund zu ihrer Abzehrung und zu ihrem erfolgten Tode betrachtet werden könnten.

Ad 2. Aeußerer Befund der Leiche.

A. Was die am Kopfe oberhalb des rechten Augenbrauenbogens gefundene ¾ Zoll lange dreieckige Wundnarbe, und den darunter befindlichen 5 Linien langen Eindruck der äußern Knochenlamelle betrifft, so kann die Verletzung, welche diese Narbe zur Folge hatte, nur durch eine heftige Einwirkung eines stumpfen spitzigen Instruments entstanden seyn. Durch die Spitze eines eisernen Schärhackens kann allerdings eine solche Verletzung hervorgebracht werden.

B. Die am Cadaver bemerkten häufigen Hautaufschürfungen können nichts anders seyn, als die Folgen äußerer Einwirkungen. Durch Schläge mit stumpfen Instrumenten, als Holzspreißeln, Stecken u. dgl. können Verletzungen dieser Art herbeigeführt werden.

C. Es ist allgemein bekannt, daß Leute, welche anhaltend viele schwere und grobe Arbeiten verrichten, große Hände bekommen; diese Erscheinung ist kein naturgemäßer Zustand, sondern er ist der Natur auf Kosten der andern Organe abgezwungen. Es ist bewiesen, daß Elise anhaltend und von ihrer frühesten Jugend an schwer und viel arbeiten mußte, und daher rührt die unverhältnißmäßige Größe ihrer Hände, was auch die Schwielen bekräftigen, welche daran gefunden wurden. Zur Größe der Hände hat auch beigetragen die Geschwulst, welche in Folge der Gefrör und der Schläge auf die Hände so oft und so häufig an derselben beobachtet wurde. Dieser Zustand der zu großen Hände kann also nicht als ein Beweis hinlänglicher Ernährung, sondern nur einer übermäßigen Anstrengung und Mißhandlung der Hände angesehen werden.

D. Die Geschwulst an den Knien erscheint als der s. g. Knieschwamm. Dieser krankhafte Zustand wird erzeugt durch Schläge, Stöße auf diese Theile, am gewöhnlichsten aber durch anhaltendes Knien beim Zimmerputzen. Auch öfteres Knien auf den Kanten von Holzscheitern kann die Ursache der Entstehung solcher Geschwülste seyn. Sowohl das Eine als das Andere hat bei der Elise statt gefunden, und dadurch ist die Entstehung dieser Krankheit hinreichend erklärt.

E. Die Zerstörungen, welche an beiden Füßen der Elise vorgefunden worden sind, waren Folge einer in Brand übergegangenen Entzündung der Weichgebilde und der Knochen. Durch die Einwirkungen der Kälte kann eine solche Entzündung erzeugt werden, und um so mehr bei einem durch Hunger und andere schädlichen Einflüsse geschwächten Individuum, welche Entzündung dann, wenn sie nicht zweckmäßig oder gar nicht behandelt wird, in Eiterung und Geschwür übergeht, und dann, wenn die schädlichen Einflüsse, die Entstehungsursachen nicht entfernt werden, ihren Ausgang in Brand nehmen, der, wenn ihm nicht die Natur oder die Kunst Grenzen setzt, dem Leben des Menschen ein Ende macht. Daß Elise durch eine zweckmäßige Kleidung nicht geschützt war, da ihre Füße in dem strengsten Winter der Kälte ausgesetzt waren, indem sie barfuß oder in alten Schlappen die Hausarbeit verrichten, waschen, putzen und Wasser tragen mußte, daß sie sich nur in kalten Lokalitäten aufhalten durfte, ist bewiesen; daß sie sich dadurch schon im Jahre 1822/23 ihrem 11ten Lebensjahre die Füße so erfroren gehabt hat, daß sie roth waren, daß diese Frostbeulen alle Winter wiederkehrten, daß sie endlich im Herbste 1829 eiterten, ist actenmaßig. Es ist ferner dargethan, daß auch jetzt die Entstehungsursachen nicht entfernt wurden, welche dieses Uebel herbeigeführt hatten, denn in dem bekannten strengen Winter 1829/30 war Elise denselben schädlichen Einflüssen und zwar noch in einem höhern Grade ausgesetzt; sie mußte fortwährend alle vorigen Arbeiten verrichten, hatte keine zweckmäßige Fußbekleidung und kein wärmeres Local , wo sie sich aufhalten konnte. Daher nahm auch dieß Uebel immer mehr zu, und war im Frühling 1830 in dem Grade vorhanden, daß die Füße so stark eiterten, daß Eiter und Unreinigkeit durch Strümpfe und Schuhe drang. Im nächsten Winter 1830/31 war schon Brand in der Ausdehnung eingetreten, daß Elise im Februar 1831 schon 2–3 Zehen verloren hatte; auch jetzt trat noch keine Schonung ein, es wirkten unausgesetzt dieselben schädlichen Einflüße fort, und so wurde allmählig der Zustand herbeigeführt, wie er bei der Sektion gefunden ward.

Zur Heilung dieses Uebels wurde weder die Kunst zu Hülfe gerufen, noch die Natur in den Stand gesetzt, den Heilungsprozeß beendigen zu können; denn das Terpentinöl, welches anfangs angewendet wurde, als die Füße noch entzündet waren, war absolut schädlich, die Behandlung des Chirurgen N. im Jahre 1829 war von zu kurzer Dauer, als daß sie einen bleibenden Erfolg hätte haben können, hat aber, da der Zustand der Füße, wie er damals war, als nur einige Frostbeulen eiterten, sich schon nach einigen Tagen besserte, den Beweis geliefert, daß zu jener Zeit noch eine gründliche Heilung möglich gewesen wäre. Es hätte auch die zweckmäßigste ärztliche Behandlung nichts fruchten können, wenn nicht zugleich die größte Reinlichkeit, die gehörige Temperatur und eine vollkommene Ruhe der Füße beobachtet, und überhaupt auch der Körper durch eine zweckmäßige Diät so gestärkt worden wäre, daß die Natur die Heilung vollenden konnte. So wurde aber weder eine zweckmäßige ärztliche Hülfe angewendet, noch wurden die übrigen unerläßlichen Bedingungen zur Beseitigung dieses Uebels gegeben.

Ja im Gegentheile mußte dieser Krankheitsprozeß noch dadurch sehr gesteigert werden, daß Elise öfters die ganze Nacht auf dem Boden ihrer Kammer zubringen und die kranken Füße auf dem kalten Steinpflaster ruhen lassen mußte, und daß sie nicht einmal einen Stuhl hatte, auf den sie sich setzen konnte, und daher gezwungen war, in den Ecken herumzuhocken, und die wunden Füße auf den harten Boden zu legen.

Als die veranlassende Ursache dieses Fußübels müssen wir daher die Einwirkung der Kälte erklären, gegen welche die Füße der Elise nicht hinlänglich geschützt waren; denn würde dieses der Fall gewesen seyn, so würde ihr selbst die Kälte nicht so sehr haben schädlich werden können, obgleich sie derselben bei ihrem geschwächten Körper zu häufig und fortwährend ausgesetzt gewesen ist. Da die veranlassende Ursache fortdauerte, so mußte die sich gebildete Entzündung in Eiterung übergehen, diese Eiterung mußte nothwendig ihren Ausgang in Brand nehmen, weil nicht nur die Einwirkungen der vorigen schädlichen Momente noch fortdauerten, weder Ruhe noch die nöthige Reinlichkeit beobachtet worden ist, sondern ganz besonders auch, weil keine zweckmäßige ärztliche Hülfe dagegen angewendet wurde, und der Körperzustand der Elise ohnehin schon sehr geschwächt war. Die angeführten Umstände haben dann dieses Uebel auf den hohen Grad gesteigert, der bei der Sektion des Cadavers beobachtet und beschrieben worden ist.

Innerer Befund des Leichnams.

Es hat sich darum gefragt, ob diejenigen Abweichungen von der normalmäßigen Bildung, welche in den Eingeweiden der Elise gefunden worden sind, als organische Fehler betrachtet werden können oder nicht. Es muß daher nachgewiesen werden, wodurch und auf welche Weise die gefundenen Abweichungen der normalmäßigen Bildung entstanden seien. Finden wir den hinreichenden Grund derselben in der Behandlung, welche die Elise während ihres Lebens erlitten hat, und können wir zu der Ueberzeugung gelangen, daß diese Fehler nichts weiteres als eine natürliche Folge dieser Behandlung waren, so wird es ganz gleichgültig seyn, welchen Namen man diesen Fehlern beilegen, und in welche Klasse man sie stellen will. Es fragt sich mithin nicht um die Classification dieser Fehler, sondern lediglich um ihre Entstehungsursache.

Zuerst wollen wir das Geschlechts-System betrachten, und da stellen sich uns der Uterus und die Ovarien hinsichtlich ihrer Größe als abweichend dar, indem die Gebärmutter kaum die Größe einer Saubohne hatte, und die Eierstöcke kaum wie eine gewöhnliche Bohne groß waren. Diese Organe waren daher für das Alter der Elise zu klein; daß sie auch in ihrer Struktur normwidrig gewesen wären, davon komme in den Acten nichts vor.

Das Geschlechtssystem begreift diejenigen Organe in sich, welche am spätesten zur Ausbildung, Reife und Function gelangen, und zwar dann erst, wenn der Organismus schon gänzlich entwickelt ist, und schon einen hohen Grad von Stärke und Kraft erlangt hat. Zu diesem Grade von Stärke und Kraft kann er aber nur dann gelangen, wenn er die hinlängliche Nahrung erhält; wird ihm diese zu kärglich zugemessen, so daß er sich selbst kaum davon erhalten kann, daß er sohin nicht zu einem solchen Ueberflusse von Kraft gelangt, daß er auch noch etwas zur Entwicklung der schlummernden untergeordneten Organe verwenden kann, so muß auch die Ausbildung derselben unterbleiben, und dieses findet bei den Organen des Geschlechtssystems um so mehr statt, als dieselben die letzten sind, die zur Entwicklung kommen, und als die Nichtentwicklung derselben keinen wesentlichen Einfluß auf die Dauer des Lebens hat. Elise hat nun von ihrer frühesten Jugend an immer mit Hunger zu kämpfen gehabt, sie erhielt nicht so viel Nahrung, als zur Erhaltung des Körpers nothwendig war. Zur Zeit, als sich die Geschlechtsorgane hätten entwickeln und aus ihrem kindlichen Zustande heraustreten sollen, im 14–16ten Lebensjahre, fing schon die Körpermaße bedeutend zu schwinden an; Elise war damals schon mager; es war daher kein Ueberschuß der Säftemasse vorhanden, welche zur Ausbildung dieser Organe hätte verwendet werden können, und so mußten sie um so mehr in ihrem ursprünglichen Zustande bleiben, als auch bei steter Anstrengung und Arbeit, bei allem Mangel an Freude, Unterhaltung und Umgang mit Menschen, keine äußeren Reize gegeben waren, die zur Ausbildung derselben besondere Veranlassung gegeben hätten.

Die Kleinheit dieser Organe war daher kein Fehler der ursprünglichen Bildung, sondern blos ein Stehenbleiben des Zustandes in einem frühern Alter aus Mangel der Ernährung, in Folge zu wenig gereichter Nahrung. Da nun diese Organe nicht zu ihrer Ausbildung gelangten, so konnte natürlich auch ihre Function nicht eintreten, und deßwegen unterblieb die Menstruation. Uebrigens müssen wir bemerken, daß dieser Fehler keinen wesentlichen Einfluß auf den Tod des Mädchens hatte.

Die Kleinheit und Enge des Magens und des Darmkanals ist eine natürliche Folge der erlittenen Nahrungsverkürzung und des fortwährenden Hungers. Bei den Leichen aller Individuen, welche eine längere Zeit fort dem Hunger preisgegeben waren, findet sich immer constant der Magen und der Darmkanal weit enger als gewöhnlich. Der Grund dieser Erfahrungssache ist für sich einleuchtend, denn wenn diese Organe, welche der Verdauung vorstehen, nicht gehörig in ihrer Function erhalten werden, was nicht der Fall seyn kann, wenn die hinreichenden Nahrungsmittel fehlen, so bleiben sie nicht nur in ihrem Wachsthume wegen zu geringer Ernährung zurück, sondern sie müssen auch wegen nicht fortdauernder Ausübung ihrer Functionen zusammeuschrumpfen und mager werden. Durch dieses Zusammenschrumpfen müssen sich an der Haut dieser Eingeweide, der Schleimhaut, Runzeln bilden. Im hohen Grade des Hungers bildet sich sogar hie und da an dieser Schleimhaut eine leichte Entzündung und in Folge dieser verhärten sich die Runzeln. Dieser Proceß kann nicht ohne ein Gefühl von Schmerz vor sich gehen, sondern er ist immer mit Magendrücken, Ueblichkeiten und im hohen Grade sogar mit Ohnmachten begleitet. Daß nun Elise fortwährend mit Hunger zu kämpfen hatte, ist vielfach erwiesen; wenn sie zu wenig zu essen bekam, klagte sie auch, daß es ihr immer so weh thue, vorzüglich auf der Brust; Ueblichkeiten und Ohnmächten wurden an ihr öfters beobachtet, und sohin erklärt sich, die krankhafte Erscheinung hinlänglich. Es ist daher die Kleinheit und Enge des Magens und des Darmkanals durchaus nicht ein angenorner Fehler, ein ursprünglicher Bildungsfehler, sondern diese Erscheinung ist lediglich Folge der zu wenig gereichten Nahrungsmittel. Wo sich aber dieser Fehler gebildet und den Grad, wie bei Elise erreicht hat, wo diese Organe wie in dem concreten Falle mit dem Volumen auch ihre Struktur verändert haben, da können sie ihrer Function nicht mehr vorstehen, es muß die Ernährung, wenn auch nun die hinreichenden Nahrungsmittel gegeben würden, leiden, Abmagerung eintreten und der Tod erfolgen, und zwar um so eher, je weniger auch dann noch Nahrung gereicht wird, wenn sich diese Fehler schon gebildet haben.

Daß in dem Magen und in dem Darmkanale nach dem Tode der Elise noch Contente gefunden worden sind, beweiset weiter nichts, als daß Elise nicht eines schnellen Hungertodes in Folge einer gänzlichen und ununterbrochenen Entziehung von Nahrungsmitteln gestorben ist. Daß im Gründarme und Mastdarme Koth gefunden wurde, welcher nach den Krümmungen und Wendungen der Gedärme geformt war, spricht für die Schwäche des ganzen Darmkanals, in Folge welcher die peristallische-Bewegung desselben so weit herabgekommen war, daß sie nicht mehr die Kraft hatte, diesen Unrath weiter zu befördern und auszustoßen; er blieb daher in diesen Gedärmen liegen, und nahm die Form der Gedärme selbst an; auch diese Erscheinung ist daher eine Folge eines erzeugten krankhaften, geschwächten Zustandes der Gedärme und ihrer Muskelfasern, und daher keineswegs ein Beweis für hinlänglich gereichte Nahrung.

Die blutleeren Gefäße im Gehirne, das zu kleine Herz, die verhältnißmäßig zu große blutreiche Leber und die zu kleine Milz stehen miteinander in physiologischer und pathologischer Beziehung. Aus der Nahrung, welche der Körper zu sich nimmt, wird im Darmkanal Chymus und Chylus bereitet, aus dem das arterielle Blut entsteht. Wird zu wenig oder zu schlechte Nahrung gereicht, so ist die arterielle Blutbereitung das erste, welches leidet; dieses Blut wird vermindert, das Central-System des Blutsystems – das Herz – wird dadurch in seiner Function beeinträchtigt, und muß daher aus demselben Grunde, aus welchem der Darmkanal bei zu wenig Nahrungsmitteln enger wird, ebenfalls atrophisch werden, wozu auch die allgemeine Abmagerung des Körpers, die Verzehrung des Muskelfleisches (denn das Herz ist auch nichts anders als eine Muskel) das Seinige beiträgt. Also durch die allgemeine Abmagerung des Gesammtkörpers, woran auch das Herz Theil nehmen muß, durch die veränderte arterielle Blutbereitung und die geringe Zuströmung dieses Blutes zum Herzen, wodurch dasselbe nicht hinreichend in seiner Function erhalten und geübt wird, ist der natürliche Grund zu der gefundenen Kleinheit des Herzens und in der Verminderung der arteriellen Blutmasse zur Leerheit der Hirngefäße hinlänglich gefunden Wo aber die arterielle Blutbereitung vermindert und gehemmt wird, da bekommt die venöse Blutbereitung die Oberhand. Wir sehen daher bei allen schlecht genährten Individuen, und ganz besonders auch, wenn sie sich dabei häufig in unreiner, dumpfiger, verdorbener Luft aufhalten müssen, die venöse Blutbereitung vorherrschend. Das Hauptorgan für die venöse Blutbereitung ist nun die Leber, und aus den Gründen, aus welchen in diesen Fällen, das Herz kleiner wird, muß die Leber größer werden. Bei Leuten, welche an der Abzehrung sterben, ist die Leber das thätigste und am Ende des Lebens das nur mehr allein noch thätige Organ, und dieß ist der Grund der Vermehrung ihres Volumens. Es ist daher nicht anders möglich, als daß bei allen schlecht genährten, an Abzehrung leidenden Individuen eine pectora adominalis venosa und ganz besonders bocipalipalis angetroffen wird. So muß es auch den Naturgesetzen gemäß bei der Elise der Fall gewesen seyn, und dieß ist der Grund, daß bei ihr die Leber im Verhältnisse zu den übrigen Organen zu groß, und mit schwarzem, stockendem Blute angefüllt gefunden worden ist, wozu auch noch die fehlende Menstruation beigetragen hat; denn wir beobachten durchgehends, daß bei mangelnden Menses die Leber an Volumen und Blutüberfüllungen zunimmt, so wie es constant ist, daß bei einem in Folge der mangelhaften Ernährung atrophischen Herzen die Leber zu groß erscheint.

Die Milz ist eigentlich auch nichts anderes, als eine fortgesetzte Leber. Beide Organe stehen mit einander in Wechselwirkung; nimmt das eine zu, so nimmt das andere ab, und daher ist die Milz hinsichtlich ihrer Größe so verändert. Der Grund der Kleinheit der Milz bei Elise liegt nothwendig in der Größe der Leber.

Daß die Gallenblase zu klein war, ist ganz natürlich. Dieses Organ gehört zum Verdauungssystem, und für seine Kleinheit gelten dieselben Gründe wie für die andern Organe dieses Systems. Uebrigens ist auch die Gallenblase sehr vielen Veränderungen hinsichtlich ihres Umfanges unterworfen, ohne daß diese individuelle Verschiedenheit einen Nachtheil für die Gesundheit hätte, so lange die Galle selbst keine krankhaften Veränderungen eingegangen ist.

Es ist daher als gewiß anzunehmen, daß die bemerkten Abnormitäten ihren Grund nicht in einer ursprünglichen Bildung hatten, sondern daß dieselben lediglich der zu geringen Ernährung des Körpers der Elise in Folge zu wenig gereichter Nahrungsmittel zugeschrieben werden müssen.

Daß der Körper der Elise für ihr Alter zu klein war, ist leicht erklärbar, da sie nicht so viele Nahrung erhielt, als sie zu ihrer Ernährung bedurfte; wie hätte dabei auch noch der gehörige Wachsthum stattfinden können?

Was nun die allgemeine Abmagerung betrifft, welche bei der Inspektion und Obduktion der Leiche beschrieben worden ist, so stellt sich dieselbe als marasmus juvenilis im höchsten Grade dar; bei einem solchen Zustande wäre ein längeres Leben unmöglich gewesen, und man muß sich nur wundern, daß Elise dabei so lange leben konnte.

Es liegt uns hier noch der Nachweis ob, wodurch dieser Zustand der völligen Abzehrung herbeigeführt worden seyn mochte. Die nächste Ursache einer jeden Abzehrung, Abmagerung, ist Mangel an hinlänglicher Ernährung. Von den entfernten Ursachen, welche einen solchen Mangel an Ernährung herbeiführen können, wollen wir nur einige aufführen:

  1. Wenn überhaupt zu wenig nährender Stoff in den Körper aufgenommen wird, als Mangel an hinlänglichen Nahrungsmitteln oder zu schlechter Qualität derselben, verdorbene schlechte Luft etc.
  2. Wenn ein Verlust des nährenden Stoffes statt findet, der fortdauernd die tägliche Aufnahme desselben übersteigt, als übermäßiger Verlust an Blut, Schweiß, Consumtion des Saftes durch Eiterabsonderungen, unmäßige körperliche Anstrengungen, Entziehung der nächtlichen Ruhe und Erholung etc.
  3. Wenn die Verdauungsorgane so geschwächt werden, daß sie nicht mehr im Stande sind, ihre Function gehörig auszuüben und aus den erhaltenen Nahrungsmitteln eine gehörige Menge guter Ernährungssäfte abzusondern, was durch physische Leiden herbeigeführt werden kann, so wie auch durch Unreinigkeit des Körpers etc.
  4. Wenn körperliche Leiden längere Zeit fortdauern, als fortgesetzte körperliche Mißhandlungen wegen ihrer schwächenden Einwirkung auf den Gesammtorganismus und besonders auf das Nervensystem.

Jede dieser Ursachen, wenn sie lange und kräftig genug auf den Organismus einwirkt, ist für sich allein im Stande, eine Abzehrung hervorzubringen.

Schon, als wir die schädliches Einflüsse auf die Gesundheit der Elise für sich allein und ohne in ihrer Zusammenwirkung beobachteten, haben wir mehrere in einem solchen Grade einwirkend gefunden, daß sie für sich allein im Stande gewesen wären, eine Abzehrung hervorzubringen. Wenn wir aber nun nur die vorzüglichsten schädlichen Momente, welche auf Elise einwirkten, im Zusammenhänge ihrer Einwirkungen betrachten, und in das Verhältniß zu ihrem Alter und ihrem Körperzustand stellen; wenn wir das Alter der Elise zu den ihr aufgelegten Anstrengungen und den dabei stattgehabten Nahrungsverkürzungen, den physischen und moralischen Mißhandlungen betrachten; wenn wir aus den Nachweisungen der Acten sehen, daß alle schädlichen Momente immer im verstärkten Grade einwirkten, daß die Aussetzung der strengsten Kälte bei solchen brandigen Füßen, die Anstrengungen zu den härtesten Arbeiten bei wunden Händen und offenen Füßen, bei einem schon gänzlich geschwächten Kdrper fortdauerten; daß selbst noch in keiner Beziehung irgend eine Schonung eintrat, als schon das baldige Lebensende abzusehen war, und sich dasselbe schon durch Uebelkeiten und Ohnmachten ankündete; daß selbst Arbeiten und Mißhandlungen da noch verstärkt wurden, wo die Nahrungsverkürzungen den möglich höchsten Grad erreicht hatten, und Elise auch von keiner andern Seite her mehr Eßwaaren erhalten konnte; wenn wir ferner die Mißhandlungen des Körpers mit denen der Seele im Zusammenhange und ihrer fortwährenden Verstärkung betrachten; wenn wir die Zahl der mit den gröbsten Instrumenten: Gertenbündeln, Stecken, Holzspreißeln, Holzscheitern, Fischbeinen und Ochsenziemern versetzten Schläge, und die häufigen und schmerzhaften Tatzen auf die wunden Finger, dann die besondern Lebensangriffe mit dem Körperzustand in Zusammenhang bringen, und die Art, wie diese Schläge ertheilt wurden, ermessen, wie Elise selbst noch in der letzten Zeit ihres Lebens, wo die Schläge sie so sehr angriffen, daß sie darnach Schwindel und Bewußtlosigkeit zeigte, und wie die Muskelmasse schon so sehr verzehrt war, daß sie nichts mehr hatte, als Haut und Knochen, und wie sie sich bei diesem Zustande doch noch über einen Sessel liegend so viele Streiche auf den entblößten Hintern geben lassen mußte, daß das Blut wegspritzte, wobei jeder Streich bei der angespannten Haut bis auf die Nerven und die Beinhaut drang, da das schützende Fett und die Muskeln verzehrt waren, und daher der unsäglichste Schmerz verursacht werden mußte; wenn wir bedenken, daß sie solche Schläge häufig auf die noch nicht vernarbten Wunden bekam, und dann wieder mit dem größten Hunger bei der stärksten Kälte, mit einem zerschlagenen und wunden Körper die härtesten Arbeiten vom Morgen bis zum Abende beim völligen Mangel irgend einer Erholung, selbst der Nachtruhe, die ihr durch die Schmerzen ihrer Füße und des zerschlagenen Körpers, durch das häufige Ungeziefer und die schlechte Lagerstätte geraubt wurde, verrichten wußte; daß nie ein Trost, eine Hoffnung besserer Zeiten ihr Seelenleiden beruhigte, keine ärztliche Hülfe ihre körperlichen Schmerzen linderte; wenn man dieses auch nur oberflächlich würdiget: so muß man auch schon bei dieser unvollkommenen Skizze einer 16jährigen Leidensgeschichte, in der jede nur mögliche Mißhandlung eine Rolle spielt, wo jeder Tag, ja sogar jede Nacht neue verstärkte Leiden brachte, zu der vollkommensten Ueberzeugung gelangen, daß der an Elise Unterstein bemerkte Zustand des marasmus juvenilis im höchsten Grade, wie ihn der Leichenbefund dargestellt, eine nothwendige natürliche Folge der erlittenen Mißhandlungen in ihrem Zusammenwirken war.

Wir können daher mit vollster Ueberzeugung und mit Gewißheit aussprechen, daß die Abzehrung der Elise Unterstein ihren hinreichenden Grund in der derselben zugefügten Nahrungsentziehung, in den körperlichen und moralischen Mißhandlungen und in übermäßiger Anstrengung habe, und hieraus allein erklärt werden müsse.

Unterm 3. März 1834 überreichte der der Marin Anna Birnbaum im Armenrechte beigegebene Anwalt die Vertheidigungsschrift; und nun fiel es der Inquisitin auf einmal bei, ihre bisher abgelegten Geständnisse zu widerrufen. Mit einer bewunderungswerthen Genauigkeit wußte sie sich nach Abfluß von beinahe 3 Jahren noch an alle einzelnen Angaben, die sie von ihrem 1ten bis 60ten Verhöre gemacht hatte, zu erinnern; und mit einer großen Consequenz begann sie alle ihre frühern Aussagen in einem andern Lichte darzustellen; allein es war zu spät! Ihre nachfolgenden Aussagen contrastirten mit den Depositionen sämmtlicher Zeugen, während ihre frühern Geständnisse mit denselben vollkommen übereinstimmten, und auf gleiche Weise konnte sie keinen gültigen Grund dafür angeben, warum sie die frühern Zugeständnisse, die mit allen gesetzlichen Erfordernissen versehen waren, fälschlich gemacht haben sollte. Von diesem Widerrufe angefangen schien sie eine völlige Selbsttäuschung zu befallen; Birnbaum suchte ihr Gewissen durch falsche Vorspiegelungen zu beschwichtigen, sie gab ihrem Verbrechen einen andern Namen, nannte ihre auf den Tod der Elise Unterstein gerichtete Absicht eine falsche und verkehrte Ansicht von der Erziehung eines Kindes, und überredete sich selbst, daß das, was sie gethan hatte, keine harte Bestrafung verdiene. Wie ein Lügner dasjenige, was er Andern so oft vorgelogen hat, zuletzt selbst glaubt, und für unumstößliche Wahrheit hält, so ließ auch der falsche Schein, welchen Birnbaum um sich gezogen hatte, der Verbrecherin ihre That nicht mehr in dem wahren Lichte erblicken; die Religion allein hätte ihr noch die Mittel bieten können, diesen Nebel zu zerstreuen, und durch aufrichtige Reue sich mit der beleidigten Gottheit wieder zu versöhnen; aber sie hatte denselben Flor um das Bildniß der Gottheit gezogen, und deren Wesen auf gleiche Weise nach einem ihrer Selbsttäuschung harmonirenden Modell sich vorgebildet. Ihre Aeußerungen während der letzten 3 Tage ihres Lebens bestätigen die Wahrheit dieser Behauptung. Diese in der That jedem Psychologen merkwürdige Selbsttäuschung umfing die Verbrecherin bis zu ihrem Tode; noch den Augenblick vorher, ehe sie den Wagen bestieg, der sie zum Blutgerüste führte, wendete sie sich an den Untersuchungs-Commissär, dankte ihm für seine gehabte Mühe und sagte:

»Glauben Sie mir, auf dieser Welt ist Alles blos Schein.«

Auf den Grund des vorliegenden objectiven und subjectiven Thatbestandes erkannte das Königl. Appellations-Gericht für den Isarkreis durch Urtheil vom 12. September 1835 die Maria Anna Birnbaum des verübten qualificirten Mordes auf den Grund des Art. 146 und 147 Nro. 6 Thl. I. des St.-G.-B. als schuldig, und verurtheilte sie deshalb zur Todesstrafe durch Enthauptung. Dieses Strafurtheil wurde unterm 19. Juli 1836 vom Königl. Oberappellationsgerichte in der Art bestätiget, daß Birnbaum des Mordes an Elise Unterstein schuldig und mit dem Tode durch Enthauptung zu bestrafen sei. Seine Majestät der König haben vermöge allerhöchsten Rescipts de dato 19. October dess. Jahres keine Gründe zur Begnadigung gefunden, und es wurden daher die allegirten Erkenntnisse der Maria Anna Birnbaum unterm 9. November 1836 von dem Untersuchungsgerichte eröffnet.

Ruhig, obgleich blasser als gewöhnlich, trat Birnbaum in den Saal, welcher zur Publikation der Erkenntnisse bestimmt worden war; standhaft hörte sie das Todesurtheil an, sie blickte sogar bisweilen auf die herbeigeströmte Menschenmenge, nur ein paar Mal überfiel sie ein kleiner Schwindel, als ihr die schwersten Anschuldigungen vorgelesen wurden. Nach geendigter Publication erklärte sie das Urtheil nicht annehmen zu können, weil sie keinen Mord begangen und den Tod nicht verdient habe – der König sei gerecht – ihm solle ihre Sache noch einmal vorgelegt werden; erst als ihr der Untersuchungsrichter bedeutete, daß ihr nur noch die Wahl zustehe, ob sie binnen 24 Stunden oder nach 3 Tagen hingerichtet werden wolle, bat sie um Gnade, weinend wurde sie den beiden Geistlichen übergeben, welche abgeordnet waren, sie zu ihrem Tode vorzubereiten, und willig hörte sie die tröstenden Worte derselben an. Aber es gelang den Geistlichen nicht so leicht, der Maria Anna Birnbaum jene Selbsttäuschung zu benehmen, die sich schon lange Zeit ihrer bemächtiget hatte; der Kampf wurde ihnen um so schwerer, da Birnbaum sich nur mit Mühe von dem Zeitlichen loszureißen und ihre Gedanken auf das Jenseits ausschließlich zu richten vermochte. Indem sie zeigen wollte, daß sie sich einen gewissen Grad von Bildung angeeignet habe, bediente sie sich nicht selten eines declamirenden Vortrages. Noch schwebte ihr fortwährend die Vergangenheit vor. Als 2 Mägde ihrer Verwandten aus Nürnberg sie besuchten, besprach sie sich mit ihnen, weinte, und nahm mit Kuß und unter Thränen von ihnen Abschied, doch war ihr Betragen dabei mehr steif und affectirt als herzlich. Noch am Vorabende ihres Lebens stieg sie auf einen Stuhl, betrachtete durch das Fenster die außenstehende Menge, und sagte:,

»was wird erst morgen für ein Auflauf werden!«

An demselben Tage äußerte sie sich bitter lächelnd zu einem der ihr beigegebenen Geistlichen, als der Lärmen der Menge vor der Frohnfeste größer wurde:

»Das sind Menschen! das ist ein Vergnügen! was ist denn an mir zu sehen? Wenn mir die Natur auch einige Reize verliehen hat, so wird jetzt nach fünf solchen Jahren wenig mehr übrig seyn! wie möchte ich so neugierig seyn, zu sehen, wie ein gemartertes Frauenzimmer aussieht!«

Als einmal eine Thüre in ihrem Gefängnisse etwas stark zugeschlagen wurde, sagte sie:

»Nun, die ist gewiß zu.«

Noch während der drei letzten Tag« vor ihrem Tode schien sich ihr Haß gegen Elise Unterstein nicht gelegt, zu haben. Als der ihr zuredende Geistliche das Gespräch auf dieselbe lenkte, und sich zur Bezeichnung des Mädchens des Ausdruckes »Kind« bediente, sagte Birnbaum rasch und zornigen Ausdruckes:

»Warum nennen Sie sie denn immer Kind? sie war doch schon 21 Jahre alt.«

Hatte sie früher schon gestanden, daß Haß ihre einzige Triebfeder gewesen sey, so unmenschlich gegen dieses Mädchen zu verfahren, so schien jetzt sich ihr noch der weitere Gedanke aufzudrängen, daß selbige allein die Veranlassung zu ihrer Hinrichtung gegeben habe.

»Ich werde,« sagte sie, »mit Elise Unterstein in der andern Welt zusammenkommen, werde zu ihr treten und sagen: Siehe das muß ich leiden um deinetwillen – mein Wille war gut, ich habe dich von Sünden und vom Zuchthaus befreien wollen, aber die Welt hat’s nicht geglaubt.«

»Ich,« sagte sie einmal, »muß als die Gehaßte dastehen, muß am Schandpfahl sterben.«

Auf gleiche Weise schien Birnbaum eine eigene Art Stolz darein zu setzen, mit Standhaftigkeit zu sterben. Als der Geistliche ihr väterlich zuredete, Gott zu bitten, daß er ihr ihre Sünden vergebe, erwiederte sie:

»Ich bitte Gott um nichts, als daß er mir Muth und Standhaftigkeit gebe, damit ich mein Schicksal wie ein Mann ertragen kann.«

Zu einem die Wache habenden Eisenmeistersgehülfen sprach sie mit Ruhe und Selbsttäuschung, daß sie, wenn sie auch morgen den Kopf verlieren würde, ihm doch mit dem Kopfe wieder erscheinen würde.

Diese Selbsttäuschung zu entfernen, die Verbrecherin von der Größe ihrer Schuld zu überzeugen, und sie auf diese Weise für das Wort Gottes empfänglich zu machen, war die erste und schwerste Pflicht der Geistlichen. Birnbaum hatte sich ein eigenes Bild von der Gottheit entworfen. Die allgemeine Natur war ihr das göttliche Wesen, ihr suchte sie ihre Schuld aufzubürden, die Eigenschaften der Gottheit behagten ihr, in so ferne sie zu ihren Gunsten sprachen. Durch das Herz und durch den Verstand, äußerte sie sich, könne der Mensch das Recht und Unrecht einsehen; die Natur habe beides dem Menschen gegeben; ihr Herz empfinde jedoch nicht, daß sie den Tod verdient habe; habe sie an Elise unrecht gehandelt, so trage die Natur die Schuld, weil sie ihr zu wenig Verstand gegeben, um ihr Unrecht zu erkennen. Ebenso sagte sie in dem steten Wahne, daß sie den Tod nicht verdiene, man begehe an ihr einen Justizmord, sie habe die Elise nur vor dem Zuchthaus bewahren wollen, vor Stehlen und Lügen, denn dieses habe sie nie leiden können. Niemehr gestand sie den Geistlichen ihre mörderische Absicht gegen Elise; ob aus völliger Selbsttäuschung, oder vielleicht auch aus dem Grunde, weil sie noch immer Begnadigung hoffte, welche sie auf diese Art leichter erlangen zu können glaubte, ist ungewiß. »Ich will ja bekennen, was ich kann,« sagte sie, »aber zum Lügen werden Sie (den Geistlichen meinend) mich nicht zwingen wollen.«

Als der Geistliche die arme Sünderin auf die Barmherzigkeit Gottes hinwies, und sie ermahnte, sie solle trachten, sich derselben theilhaftig zu machen, antwortete sie:

»Gott kann nicht zürnen wie Menschen, er kann nicht bös seyn, daher muß er gegen mich dann, herzig seyn.«

Da die Geistlichen sie auf die Bibel hinwiesen, und ihr bemerkten, daß hierin das Wort Gottes enthalten sei, an welches sie glauben müsse, äußerte sich Birnbaum:

»wenn alles das gilt, was in der Bibel steht, werden wenige selig werden – es wird kein Mensch selig.«

Doch die eindringlichen Ermahnungen und Worte, der kräftige Glaube der beiden würdigen Geistlichen zwang sie allmählig, sich der Wahrheit zu nähern, sie las diejenigen Gebete, welche ihr die Geistlichen zeigten, und lernte sie zum Theile auswendig, »es sei ihr lieb,« sagte sie, »daß sie das neue Testament habe.«

»Ich habe beten können zu Gott,« äußerte sie sich den Tag nach der Urtheilsverkündung zu dem früh Morgens eintretenden Geistlichen, »habe mein Herz geprüft, und Ihn um Erleichterung gebeten, er möge mir meine vielen Sünden, wissentliche und unwissentliche vergeben.«

Ferner sagte sie:

»Sie bitte Gott um Vergebung ihrer Sünden, und auch darum, wenn sie ihre Sünden vielleicht zu gering achte, wenn sie vor Gott schwerer seien, als sie es in ihrem Herzen empfinde.«

Auf ihr Verlangen erhielt sie das heilige Abendmahl, und beide ihr beigegebenen Geistlichen bestätigen, daß Birnbaum sich noch reumüthig zu Gott bekehrt und seine unendliche Barmherzigkeit angefleht habe.

Den grauenvollsten Eindruck machte auf sie das Erscheinen der beiden Scharfrichter, und der erste Schnitt in ihre Haare. In diesem furchtbaren Momente mochte der armen Sünderin wohl der größte Theil der sie noch umschwebenden Hoffnung verschwinden; doch kam sie allmählig wieder zur Standhaftigkeit zurück, und bat noch, sie doch nicht zu martern.

Während der drei letzten Tage genoß Birnbaum nur wenig an Speise und Trank, auch der Schlaf wich von ihren Augen; kaum eine Stunde schlummerte sie in der zweiten Nacht, und nur zwei Stunden genoß sie während der letzten Nacht ihres Lebens der schlummerndem Ruhe. Als sie in der letzten Nacht von dem kurzen Schlafe erwachte, sagte sie zu den Gerichtsdienern, die die Wache im Zimmer hatten:

»Nun bin ich ganz mit dem Tode und mit Gott vertraut geworden; ich sterbe mit Freuden, will keine Gnade und möchte auch keine mehr annehmen; denn ich würde nur ein elendes erbärmliches Leben führen, und sehe daher der Stunde meines Todes mit allem Muthe und Gottvertrauen entgegen.«

Als sie von den Geistlichen auf die Besorgung ihrer weltlichen Angelegenheiten erinnert wurde, regte sich nach vielen Jahren wieder das mütterliche Herz in ihr; sie bat, ihren beiden Kindern zu schreiben, daß sie sie gesegnet habe, »obwohl,« fügte sie bei, »ich nicht weiß, ob eine solche Mutter, wie ich bin, ihren Kindern noch einen wirksamen Segen ertheilen kann.«

Mit Ruhe und Entschlossenheit hatte die arme Sünderin den für sie bereiteten Wagen bestiegen, und hörte standhaft den Stab über sie brechen. Sie wurde den

12. November 1836, Vormittags 11 Uhr, enthauptet.

So endete diese Unglückliche, verführt von ihren eigenen bösen Neigungen, ein Räthsel sich selbst, und ein merkwürdiges Beispiel hinterlassend, was ein Mensch bei Irreligiosität, Haß, Stolz und Eitelkeit vollbringen, und welch hohen Grad die Selbsttäuschung erreichen könne!

Die Mörderin M. A. Birnbaum aus Nürnberg, hingerichtet in München am 12. Nov. 1836. Aktenmässige Darstellung ihrer verübten unmenschlichen Grausamkeiten. Ein höchst merkwürdiger Beitrag zur Geschichte der Ausartung des menschlichen Herzens. München, 1837. Bei E. A. Fleischmann.

#19 – 1 – 10 (Schöninger)


LEO
SCHÖNINGER
* 1811
† 1879
GENREMALER UND
GALVANOGRAPH


  • Schöninger, Leo; 21.1.1811 (Weil der Stadt/Wttbg.) – 20.12.1879 (München); Galvanograph und Genremaler

Todesanzeige für Leo Schöninger

Grab der Familie Schöninger auf dem Alten Südfriedhof München (August 2012)

#Leo Schöninger

* 21.1.1811 (Weil der Stadt/Wttbg.)
† 20.12.1879 (München)
Galvanograph und Genremaler

#Neues allgemeines Künstler-Lexicon (1845)

Schoeninger, Leo, Maler und Galvanograph, wurde 1811 zu Weilderstadt in Würtemberg geboren, und an der Kunstschule in Stuttgart unterrichtet, bis er 1828 nach München sich begab, um an der Akademie daselbst seine Studien fortzusetzen. Er widmete sich da der Bildniss- und Genremalerei, musste aber auch die Lithographie in sein Bereich ziehen, was ihn hinderte, in der Malertechnik frühe zum erwünschten Resultate zu gelangen. Schoeninger ist aber ein Mann von Talent, und namentlich in der Zeichnung wohl geübt; aber seit einiger Zeit gelingt es ihm auch vorzüglich ein Bild in Oel zu malen. Im Lokale des Kunstvereines in München, und bei Gelegenheit der Kunstausstellungen in Stuttgart sah man mehrere Gemälde von der Hand dieses Künstlers, der im Portraitfache sich der Anweisung des berühmten Stieler erfreute.

Noch zahlreicher sind aber bisher seine Portraitzeichnungen und die Lithographien, welche ebenfalls in trefflich ausgeführten Bildnissen bestehen. Diese Blätter zeichnen sich durch Aehnlichkeit der dargestellten Person und durch meisterhafte Behandlung aus.

Dann müssen wir auch einer chemischen Erfindung gedenken, welche in neuester Zeit der Kunst eine höchst merkwürdige Anwendung verlieh.

Durch Schöninger und Freymann machte die von Professor und Akademiker v. Kobell erfundene galvanographische Methode einen sehr merklichen Fortschritt, und bald ward ihre Bedeutung für die zeichnenden Künste klar. Als erstes Blatt dieser neuen Erfindung ist jenes mit dem Bildnisse Titian's zu betrachten, welches auf den ersten Augenblick einem Aquatintablatte ähnlich ist, aber mit der flüssigen Manier zugleich eine körnige verbindet, wodurch eine grössere Kraft und Klarheit erzielt wird, als bei der Aquatinta. Die Tonleiter geht vom höchsten Lichte bis zum tiefsten Schatten, und die zartesten Uebergänge erscheinen mit Leichtigkeit bewirkt. [Arbeiten nach Professer von Kobell's galvanographischer Manier liefert auch Rottmann jun. in München. Es sind diess Ansichten von Gebäuden und Plätzen in München, braun gedruckt, nach Art der Aquatinta, ein Verfahren, welches sich für Architektur und Landschaft besonders eignet.] Das genannte Bildniss Titian's ist schwarz gedruckt, auf rein galvanischem Wege durch den Pinsel erzeugt, im Verlaufe der Fortbildung dieser Methode suchten die genannten Künstler aber auch jedes andern Vortheils sich zu bemächtigen, und daher scheint nach Maassgabe die Roulette, der Stichel und die Nadel, so wie die Aquatinta angewendet zu seyn. Mit ausserordentlicher Zartheit sind aber die durch das rein galvanographische Verfahren erzeugten Blätter, wozu ausser dem Bildnisse Titian's, den Brustbildern des leidenden Heilandes und der betenden Maria, besonders die neuesten Arbeiten dieser Künstler gehören, die unten genannten Bildnisse hoher Fürstenspersonen u. a.

Lithographien.

  1. Bildniss der höchstseiigen Königin Carolina von Bayern, von Stieler kurz nach ihrem Tode gezeichnet, fol.
  2. Maximilian Kronprinz von Bayern, nach Stieler, 1857, fol.
  3. Prinz Carl von Bayern als Cuirassier-Oberst, nach Stieler, fol.
  4. Der Herzog von Leuchtenberg, in ganzer Figur für das herz. Leuchtenb. Galleriewerk lithographirt, gr. fol.
  5. Köpfe nach Cornelius, J. Schnorr, H. Hess u. a., als Anhang zu G. Sipmann's allgem. Zeichnungsschule. München, 1842, gr. fol.
  6. Der heil. Johannes in einer Landschaft, nach Hemling's berühmtem Gemälde in der Pinakothek zu München, lith. von Strixner und Schöninger 1836. Mit Ton gedruckt. Schmal roy. fol.

Galvanographische Arbeiten.

  1. Das Bildniss Titian's. Mit der Schrift: Nach v. Kobell's galvanographischer Methode, mit weiterer technischer Ausbildung für Figuren etc. von Schöninger und Freymann, fol.
  2. Bildniss der Prinzessin Luitpold von Bayern, nach Stieler, kl. fol.
  3. Bildniss der Herzogin von Leuchtenberg, nach Stieler, kl. fol.
  4. Bildniss der Erzherzogin Albrecht von Oesterreich, nach Stieler, kl. fol.
  5. Bildniss des Herzogs Maximilian in Bayern, als Citherspieler, von Schöninger selbst gezeichnet, kl. fol.
  6. Bildniss des Dr. S. Boisseree, anscheinlich mit Anwendung der Roulette und der Aquatinta, fol.
    13 ) Ecce homo. Brustbild des leidenden Heilandes nach G. Reni. Galvanographirt von Schöninger und Freymann. Oval in viereckiger Einfassung in Liniemanier, kl. 4.
  7. Brustbild der betenden Maria. Salvi il Sassoferrato pinx. Schöninger et Freymann galvanogr. 8.
    Diese beiden Blätter sind von grosser Zartheit, liebliche Erzeugnisse der reinen Galvanographie.
  8. St. Catharina mit der Palme und dem Schwerte, nach Raphael, 1844. In diesem Blatte erreichten die Künstler bei grosser Kraft des Tons eine ausserordentliche Klarheit. In Zartheit ist es aber dem Bildnisse Titian's nicht gleichzustellen. Die Künstler strebten absichtlich nach erhöhter Wirkung. Das Vorbild war ein Stich von Desnoyers, kl. fol.
  9. Die Madonna della Sedia, nach Rafael, und dem Stiche von R. Morghen, ein ausserordentlich liebliches Blatt von grösster Klarheit, 4.
  10. Christus am Kreuze, nach Tintoretto's Altarbild in der Gallerie zu Schleissheim, das grösste Blatt, welches diese Künstler bisher geliefert haben. Es ist in einer Manier behandelt, wobei die Roulette und die Aquatinta in Anwendung gekommen zu seyn scheinen. Die Künstler suchten eine kräftige Wirkung zu erreichen, was ihnen gelungen ist. Als galvanographische Arbeit bezeichnet es die Unterschrift. Roy. fol.
  11. Der Geldzähler, nach A. von Ostade, 4.
  12. Der Tabakraucher, nach einem Gemälde von Ochterveldt in der Sammlung des Domherrn Speth, 4.
    Auch diese beiden Blätter sind viel kräftiger behandelt, als das Portrait Titian's. Sie erinnern an Stiche in Roulette- und Aquatinta-Manier, während Titian gemalt zu seyn scheint. Beide sind merkwürdig in ihrer Art.
  13. Ein Seestück nach van der Neer, qu. 4.
    Dieses Blatt ist sehr selten, da die Platte verunglückte.

Dr. Georg Kaspar Nagler: Neues allgemeines Künstler-Lexicon oder Nachrichten von dem Leben und Werken der Maler, Bildhauer, Baumeister, Kupferstecher, Formschneider, Lithographen, Zeichner, Medailleure, Elfenbeinarbeiter etc. Bearbeitet von Dr. G. K. Nagler. München, 1845.

#Allgemeine Zeitung (23.12.1879)

Verschiedenes.

(Todesfälle.) Aus München, 21 Dec., wird uns geschrieben: Gestern starb der treffliche Genremaler und Galvanograph Leo Schöninger (geb. 1811 zu Weil der Stadt); er war einer der ersten welcher die von Franz v. Kobell erfundene Vervielfältigungsart des Kupferstiches in Anwendung brachte und weiter verbesserte.

Allgemeine Zeitung Nr. 357. Augsburg; Dienstag, den 23. Dezember 1879.

#Neueste Nachrichten (24.12.1879)

DANKSAGUNG.

In dem tiefen Schmerze, welcher uns durch das Hinscheiden unseres innigstgeliebten Gatten, Vaters und Schwiegervaters,

Herrn Leo Schöninger,

betroffen, hat uns die allseitige liebevolle und höchst ehrende Theilnahme mit innigem Troste erfüllt.

Wir sagen daher Allen, welche ihr Beileid sowohl durch die reiche Blumenspende und Theilnahme am Begräbnisse, als durch das Andenken christl. Liebe beim Gottesdienste oder sonst irgendwie bethätigt haben, den wärmsten, tiefgefühlten Dank.

München, den 24. Dezember 1879.

Die tieftrauernd Hinterbliebenen.

Neueste Nachrichten Nr. 358. München; Mittwoch, den 24. Dezember 1879.

#Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München (1983)

Schöninger Leo, 1811 (Weil der Stadt/Wttbg.) – 1879, Genremaler und Galvanograph; er besuchte schon mit 14 Jahren das Lithographische Institut der Brüder Boisserée in Stuttgart und kam 1828 mit denselben nach München, wo er 1825 Malschüler der Kunstakademie wurde; Sch. vervollkommnete, zusammen mit J. A. Freymann, das um 1842 von Franz von Kobell erfundene Verfahren der Galvanographie, indem er die bis dahin verwendete Farbe durch chemische Kreide ersetzte; seine Genrebilder sind heute fast völlig in Vergessenheit geraten.

© Dr. phil. Max Joseph Hufnagel: Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München. Zeke Verlag; 4. Auflage. Würzburg, 1983.

#19 – 1 – 15 (Loder)


Loder.

Tafel
1766

Denn Deine
Toten leben

1932


  • Loder, Anna (vh); – 19.8.1872 (München), 33 Jahre alt; Lederhändlers-Gattin
  • Loder, Anna (vw); – 1.12.1871 (München), 51 Jahre alt; Schuhmachermeisters-Witwe
  • Loder, Anna; – 26.2.1886 (München), 20 Jahre alt; Lederhändlers-Tochter
  • Loder, Josef; – (5).11.1891 (München), 7 Monate alt; Lederhändlers-Sohn
  • Loder, Michael; – (5).12.1900 (München), 61 Jahre alt; Lederhändler

Todesanzeige für Anna Loder

Todesanzeige für Anna Loder

Todesanzeige für Anna Loder

Todesanzeige für Michael Loder

Grab der Familie Loder auf dem Alten Südfriedhof München (August 2012)

#19 – 1 – 22 (Grünwald)


Grabstätte der
Familie Grünwald
seit 1845.
¿

Gott gebe ihnen die ewige Ruhe


  • Grünwald, Franziska (vw); – (8).2.1845 (München), 81 Jahre alt; Wirts-Witwe
  • Grünwald, Theresia (vh); – (11).11.1860 (München), 44 Jahre alt; Wirts-Gattin

Grab der Familie Grünwald auf dem Alten Südfriedhof München (August 2012)

#19 – 2 – 8 (Hemmeter)


GEORG HEMMETER
* 27.IX.1837 † 28.VIII 1903
* 22.V.1855 † 25.X.1941
U. SEINE FRAU ELISE


  • Hemmeter, Elise (vw) / Wolpert (gb); 22.5.1855 – 25.10.1941
  • Hemmeter, Georg; 27.9.1837 – 28.8.1903 (Seeshaupt); Likörfabrikant

Todesanzeige für Georg Hemmeter

Grab der Familie Hemmeter auf dem Alten Südfriedhof München (August 2008)

Grab der Familie Hemmeter auf dem Alten Südfriedhof München (August 2008)

#19 – 2 – 21 (Wahl)


HIER RUHEN IN GOTT
HERR KARL WAHL
GEB. 21. APR. 1832. GEST. 12. MÄRZ 1908
FRAU KAROLINA WAHL
GEB. PRUNNER
GEB. 30. SEPT. 1836. GEST. 23. APR. 1892
UNSERE LIEBE, UNVERGESSLICHE MUTTER
FRAU MARIA WAHL
GEB. HABRICH
GEB. 16. JAN. 1869. GEST. 28. MAI 1930
ROSINA
GEB. 18. JUNI GEST. 7. DEZEMB. 1895
LUDWIG
GEB. 13. JUNI 1894. GEST. 23. MAI 1897
JOHANN EVANGELIST
GEB. 16. FEBRUAR GEST. 19. FEBR. 1902


  • Wahl, Johann Evangelist; 16.2.1902 – 19.2.1902
  • Wahl, Karl; 21.4.1832 – 12.3.1908
  • Wahl, Karolina (vh) / Prunner (gb); 30.9.1836 – 23.4.1892
  • Wahl, Ludwig; 1894 – 1897
  • Wahl, Maria (vh) / Habrich (gb); 16.1.1869 – 28.5.1930
  • Wahl, Rosina; 18.6.1895 – 7.12.1895

Grab der Familie Wahl auf dem Alten Südfriedhof München (Juni 2014)

Grab der Familie Wahl auf dem Alten Südfriedhof München (Juni 2014)

#19 – 2 – 23* (Unterstein)


Die Grabinschrift ist nicht überliefert


  • Unterstein, Franz Gustav; – 15.12.1831 (München), Tod durch Selbstmord; Oberpostamtsrevisor. Seine Tochter Elisabetha Unterstein starb infolge jahrelanger – von ihm geduldeter – Misshandlung durch seine Haushälterin und Geliebte Maria Anna Birnbaum.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Opfers Elisabetha Unterstein.
Das Grab der Täterin Maria Anna Birnbaum ist nicht erhalten.


Das Grab ist nicht erhalten

#19 – 3 – 19* (Wagner)


Die Grabinschrift ist nicht überliefert


  • Wagner, Richard; 6.3.1864 (München) – 16.6.1891 (München); Schauspieler

Todesanzeige für Richard Wagner

Das Grab ist nicht erhalten


#Richard Wagner

* 6.3.1864 (München)
† 15.6.1891 (München)
Schauspieler

#Neuer Theater-Almanach (1892)

Todtenschau.
1891.
Juni.

15. Richard Wagner, Schauspieler, † in München, geb. das. 6. März 1864; jugendl. Liebhaber am Gärtnerplatz-Th., vorher in Regensburg.

Neuer Theater-Almanach. Berlin, 1892.

#19 – 3 – 28 (Löffelholz · Ott · Ottmann)


Hier ruhen
Herr Karl Friedrich Ottmann
k. Landkommissär in Speier, Landtg. Abg.
geb. den 30. April 1818, gest. den 4. Nov. 1861.
Sein Sohn Casimir Ottmann, stud. arch.
geb. den 15. März 1848. gest. den 24. März 1868.

Rudolf Freiherr Loeffelholz v. Colberg
Rat a. D. des k. Verw. Ger. Hofes
geb. den 25. Dez. 1840, gest. den 22. Nov. 1902.

Frau Marie Ott, geb. Ottmann,
Generalmajorsgattin.
geb. den 2. Aug. 1839, gest. den 15. Sept. 1914

Sockel
Berta Freifrau Loeffelholz v. Colberg
geb. Ottmann
geb. den 2. März 1851. gest. den 21. Okt. 1933.

Rechte Seite
Seine Exzellenz
Herr Franz Ott
k. b. Generalleutnant
geb. den 8. Juni 1847
gest. den 24. Juni 1921


  • Löffelholz von Colberg, Berta Freifrau (vh) / Ottmann (gb); 2.3.1851 – 21.10.1933
  • Löffelholz von Colberg, Rudolf Freiherr; 25.12.1840 – 22.11.1902; Rat des königlichen Verwaltungsgerichtshofes a. D.
  • Ott, Franz; 8.6.1847 – 24.6.1921 (München); Königlich bayerischer Generalleutnant
  • Ott, Marie (vh) / Ottmann (gb); 2.8.1839 – 15.9.1914 (München); Generalmajors-Gattin
  • Ottmann, Karl Friedrich; 30.4.1818 – 4.11.1861 (München); Königlicher Landkommissär in Speyer und Landtagsabgeordneter
  • Ottmann, Kasimir; 15.3.1848 – 24.3.1868 (München), Opfer eines Duells; Student

Todesanzeige für Karl Ottmann

Todesanzheige für Kasimir Ottmann

Todesanzeige für Marie Ott

Todesanzeige für Franz Ott

Todesanzeige für Franz Ott

Grab der Familien Löffelholz · Ott · Ottmann auf dem Alten Südfriedhof München (Mai 2018)

#Kasimir Ottmann

* 15.3.1848
† 24.3.1868 (München), Opfer eines Duells
Student

#Bürger-Zeitung (27.3.1868)

Lokales- und Provinzialnachrichten

München, 25. März.
(Polizeibericht). Vorgestern starb hier, muthmaßlich in Folge einer unlängst in einem Säbelduell erhaltenen Kopfwunde, der 20 Jahre alte Polytechniker Casimir Ottmann aus Speyer; die eingeleitete Untersuchung wird wohl die näheren Umstände des bedauernswerthen Vorkommnisses zu Tage bringen.

Bürger-Zeitung Nr. 71. Organ des Bayerischen Städteverbandes. München; Freitag, den 27. März 1868.

#Der Bayerische Landbote (1.9.1868)

Lokales.

Oeffentliche Bezirksgerichtssitzung

Den Gegenstand der Verhandlung bildete das stattgehabte Duell zwischen den polytechnischen Schülern Joseph Pflieger 16½ Jahre alt, Bräubeamtenssohn von München und dem Landkommissärssohn Casimir Ottmann, 20 Jahre alt, aus Speyer, welches Letzterem leider das Leben kostete. Der Sachverhalt, wie ihn die öffentliche Sitzung ergab, ist folgender: Pflieger und Ottmann befanden sich beide seit Herbst vorigen Jahres auf der polytechnischen Schule in München und kontrahirten nach studentischer Sitte gegen Ende vorigen Jahres in der Weise, daß Pflieger den Ottmann einen dummen Jungen nannte und Ottmann dagegen den Pflieger eine Forderung auf einen Gang Schläger ohne Mütze zuschickte. Das Duell fand regelrecht in Gegenwart von vielen Zuschauern statt und kamen beiderseits Verwundungen vor, und wurde auch der Gang vollständig ausgehalten. Ottmann erhielt hiebei 3 Kopfverletzungen und war bei zwei derselben die Beinhaut von dem Schädelknochen beiläufig erbsengroß abgelöst. Ottmann, welcher sich bis zum 16. März 9 Tage nach dem Duell, den ärztlichen Anordnungen fügte, fing jedoch an, im weitern Verlauf der Zeit den ärztlichen Rath bei Seite zu setzen, sah gegen die Vorschrift des Arztes zum Fenster hinaus, studirte und ging sogar noch am 16. März unter Tags und Abends auf die Kneipe. Schon am Abend des nächsten Tages stellte sich Schüttelfrost und Fieber ein, die Wunde und deren Umgebung verschlechterten sich und hatten auch schon am 24. März den Tod zur Folge. Nach ärztlichem Gutachten ist nun als Ursache des Todes Gehirnhautentzündung und Pyämie festgestellt, welche beide Krankheiten für sich schon den Tod verursachen und ist zwar die Möglichkeit zugegeben, daß die Krankheit schon durch die Verwundung selbst herbeigeführt wurde, jedoch erschien es unwahrscheinlich, daß dieselbe zum Tod geführt hätte, wenn nicht der Verwundete durch sein eigenes Verfahren gegen den Willen des arztes sein Leben auf so grobe Weise der Gefahr ausgesetzt haben würde. Unter diesen Umständen ersah das Bezirksgericht hierin nur ein Vergehen des vollzogenen Zweikampfes und sprach gegen Pflieger eine 21tägige auf einer Festung zu erstehende Gefängnißstrafe aus. Bemerkenswerth erscheint hiebei, daß Pflieger zu der Zeit, als die Forderung zum Duell – nemlich Ende vorigen Jahres – an ihn gelangte, erst 15 Jahre 10 Monate alt war, hätte das Duell sofort oder noch vor dem erreichten 16. Lebensjahre stattgefunden, so wäre nur eine Uebertretung des Zweikampfes vorgelegen. Die Verzögerung im Duell hatte ihren Grund darin, daß Pflieger ein Linkschläger ist und Ottmann sich deßhab längere Zeit für diesen Zweikampf einübte.

Der Bayerische Landbote No. 245. München; Dienstag, den 1. September 1868.

#19 – 4 – 9 (Gollinger · Schwarz)


Grab der Familien Gollinger · Schwarz auf dem Alten Südfriedhof München (August 2012)

#19 – 4 – 10 (Rasshofer)


FAMILIE
APOTHEKER
RASSHOFER.


  • Rasshofer, Marie (vw) / Kayser (gb); – 3.7.1890 (München), 55 Jahre alt; Apothekers-Witwe

Todesanzeige für Marie Rasshofer

Grab der Familie Rasshofer auf dem Alten Südfriedhof München (August 2012)

#19 – 4 – 18 (Doll · Lausecker)


Hier ruhet
mein unvergesslicher Gatte
Herr Franz ¿. Doll.
Metzgermeister
¿
ihm folgte
mein unvergesslicher Gatte
unser lieber Vater und Bruder
Herr Martin Lausecker
Gastwirt
geb. ¿. Aug. ¿. gest. 18. Juli 1919.
Ihm folgte seine Gattin, unsere
unvergessl. Mutter u. Schwester
Frau Marie Lausecker,
gest. 3. Jan. ¿ im ¿. Lebensjahr.

R. I. P.

19.4.18. ¿


  • Doll, Franz; Metzgermeister
  • Lausecker, Marie (vw) / Doll (vw) / Plank (gb); – 3.1.1930 (München), 65 Jahre alt; Gastwirts-Witwe
  • Lausecker, Martin; – 18.7.1919 (München), 58 Jahre alt; Gastwirt »Zur Wartburg«

Grab der Familie Lausecker auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2016)

#19 – 4 – 26 (Hagn · Oven)


JOSEPHINE VON HAGN
gest. 8. August 1881

CHARLOTTE VON OVEN
geborne von Hagn,
gest. 22. April 1891

R. I. P.


  • Hagn, Josefine von; – 8.8.1881 (München)
  • Oven, Charlotte von (gs) / Hagn, von (gb); 9.11.1809 (München) – 23.4.1891 (München); Schauspielerin

Todesanzeige für Josefine von Hagn

Todesanzeige für Charlotte von Oven

Grab der Familien Hagn · Oven auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2007)

#Charlotte von Oven (gs) / von Hagn (gb)

* 9.11.1809 (München)
† 23.4.1891 (München)
Schauspielerin

#Biographisches Taschenbuch deutscher Bühnen-Künstler und Künstlerinnen (1837)

Fräulein Charlotte von Hagn.
Königl. Preußische Hofschauspielerin.
(Biographische Skizze von Emil Linden.)

Charlotte von Hagn betrat den 29. August 1828, da sich noch nicht ihr drittes Lustrum zurückgelegt hatte, in München, ihrem Geburtsorte, zum ersten Male die Bühne als Afanasia in Kotzebue’s Schauspiel »Graf Benkowsky.« Ihre Eltern lebten in Rothenburg a. der Amper, wo sie von ihrem dritten bis zum zehnten Jahre erzogen wurde und dann mit ihnen nach München zurück kam. Ihr Talent für die Bühne machte sich auf eigene Art bemerkbar. Herr W., ein reicher Kaufmann in München und großer Kunstfreund, hatte seinen Kindern ein Theater in seinem Hause erbauen lassen, auf welchem kleine, passende Stücke aufgeführt wurden. Man wollte Körner’s Lustspiel »die Gouvernante« geben, allein keine der jungen Künstlerinnen war geneigt, die Rolle der alten Gouvernante zu übernehmen, und so würde das ganze Repertoir gestört worden sein, wenn nicht die elfjährige Charlotte Hagn sich erboten hätte, diese Rolle zu spielen. Da man wußte, daß sie, dem Willen ihres Vaters zufolge, noch nie ein Theater gesehen hatte, so konnte man sich freilich nicht viel Gutes versprechen, und teilte sich leise bange Besorgnis mit; allein kaum hatte sie eine Scene gespielt, als sie durch ihre Natürlichkeit, ihre Laune, durch manch gute Einfälle eigener Erfindung einen unerhörten Enthusiasmus erregte, und mit Beifallsbezeigungen überhäuft wurde.

Als einst die Hofschauspielerin Mad. Lange, welche bereits ihr Jubiläum gefeiert und sich von der Bühne zurückgezogen hatte, einer dieser Vorstellungen beiwohnte, wurde auch sie von den herrlichen Anlagen Charlottens so mächtig ergriffen, daß sie weder Bitten noch Vorstellungen unversucht ließ, die Eltern zu bewegen, die talentvolle Tochter der Bühne zu widmen, was ihr endlich, nicht ohne grpße Schwierigkeiten, gelang.

Madame Lange übernahm nun die Ausbildung der den Muden Geweihten; sie führte sie öfter in das Hoftheater, und setzte mit mütterlicher Liebe durch vier Jahre ihren Unterricht fort. Endlich glaubte sie, daß der Augenblick gekommen sei, ihren Zögling eine öffentliche Probe ihres Talents ablegen zu lassen; die Rolle der Afanasia wurde gewählt, und Charlotte betrat an dem erwähnten 29. August zum ersten Male die Bretter, welche die Welt bedeuten; da aber bei der Probe sowohl ihre Jugend, als eine, früher nicht bemerkte Schüchternheit, den Erfolg doch zweifelhaft machten, so mußte Mlle. Stubenrauch, welche im Besitze dieser Rolle war, sich am Abende bereit halten, im ungünstigsten Falle die Anfängerin zu vertreten. Ihre Angst war auch wirklich so groß, daß sie, als der Vorhang aufgerollt war, die Bühne verlassen und das Weite suchen wollte, ihren Entschluß auch zuverlässig ausgeführt haben würde, wenn nicht der würdige Künstler Eßlair sie durch wohl gewählte Worte ermuthigt und zum Stehen gebracht hätte. Diese Schüchternheit schwand indeß mit den ersten Scenen, und rauschender, von Moment zu Moment sich steigernder Beifall begleitete sie bis zum Schlusse. Ihre zweite Rolle war Josephine in »Armuth und Edelsinn«, ihre dritte Elisa Valberg, ihre vierte Klärchen in Göthe’s »Egmont«, nach welcher sie mit einem kleinen Gehalte an der Hofbühne angestellt wurde.

Schon im folgenden Jahre erhielt sie einen Ruf nach Wien, wo sie auf dem Hofburgtheater zehn Gastrollen mit dem glänzendsten Erfolge gab. Im Jahre 1831 ging sie nach Dresden, um da eine Gastrolle zu geben; der ungetheilte, stürmische Beifall des Publikums aber veranlaße die General-Intendantur, ihr noch zwölf zu bewilligen. Von Dresden kam sie nach Berlin, wo sie an sieben Abenden mit gleichem Stücke, wie in Wien und Dresden, auftrat, und endlich mit der Ober-Direktion der K. Hofbühne einen Kontrakt abschloß, welcher jedoch in München nicht ratificirt wurde. Bei ihrer Rückkehr dahin fand sie die berühmte Schröder, und auch diese Meisterin ließ es sich angelegen sein, der jungen Künstlerin manchen nützlichen Wink zu ertheilen. Im Jahre 1832 erhielt sie einen zweiten Ruf zu Gastrollen nach Wien, und zu gleicher Zeit sehr vortheilhafte Anträge zu einem Engagement. Sie spielte zwölf Male in Wien, mußte die Rolle der Donna Diana drei Male wiederholen, und ging von da nach der Hauptstadt Ungarns, wo sie dreißig Male bei stets überfülltem Hause auftrat.

Im Jahre 1832 kam sie zum zweiten Male nach Berlin, gab fünfundzwanzig Gastrollen und wurde, in Folge früher gepflogener Unterhandlungen, an der K. Hofbühne angestellt.

Von Berlin aus machte sie ihre erste Kunstreise nach St. Petersburg, wo sie achtzehn Male spielte, von dem Publikum mit Beifall überhäuft und von dem Kaiser und der Kaiserin auf das huldreichste ausgezeichnet und beschenkt wurde. Kleinere Ausflüge machte sie in verschiedenen Zeiträumen nach Riga, Danzig, Königsberg, Magdeburg, Breslau, Prag. Das alte Sprichwort: »man soll nicht wieder dahin gehn, wo man einmal gut aufgenommen worden ist«, bewährte sich bei Fräulein Charlotte von Hagn durchaus nicht, denn im verflossenen Jahre erhielt sie eine dritte Einladung nach Wien, um sechs Gastrollen zu geben, spielte aber, den allgemeinen Wünschen zu entsprechen, statt sechs, neunzehn Male.

Wenn Fräulein Hagn als Künstlerin unterrichtet ist, so dürften auch wenige Töchter, wenige Schwestern leben, die sich durch eine so zärtliche Liebe zu ihren Müttern, durch eine so warme Anhänglichkeit an ihre Schwester, auszeichnen, als sie. Daß sie die Kunst mit ganzer Seele liebt, bedarf keiner Versicherung, denn ohne diese Liebe bringt man der Kunst nicht so bedeutende Opfer, als sie wirklich gebracht hat.

Emil Linden: Biographisches Taschenbuch deutscher Bühnen-Künstler und Künstlerinnen; L. v. Alvensleben (Hrsg.); Zweiter Jahrgang; Fischer & Fuchs; Leipzig 1837.

#Der Komiker in der Tasche (1845)

König Ludwig von Bayern und Charlotte von Hagn.

Als Charlotte von Hagn München verließ, schwur König Ludwig von Bayern: »Nie soll sie diese Bretter wieder betreten.« Nach Jahren ist ihm dieser Schwur aber leid geworden, und er wünscht nichts sehnlicher, als die geniale Künstlerin wieder einmal bewundern zu können. Wie aber den Schwur umgehen? Man höre: er läßt im Münchener Hoftheater die Bühne mit neuen Brettern belegen, dann sind es doch nicht »diese Bretter,« sondern andere. Auf diesen andern Brettern hat Charlotte von Hagn vor Kurzem gastirt.

Der Komiker in der Tasche. 100 neue und piquante Theater-Anekdoten. 2tes Heft. 1845.

#Frauen der Zeit (1862)

Charlotte von Hagn.

Charlotte von Hagn, während der dreißiger Jahre neben Frau Crelinger die Hauptzierde des Berliner Theaters und trotz vieljähriger Zurückgezogenheit von der Bühne noch immer in dankbarer Erinnerung des Berliner Publicums lebend, wurde 1814 in München geboren. Ihr Talent für die Bühne machte sich, ehe noch daran gedacht wurde, sie für das Theater zu erziehen, auf eine eigene Art bemerkbar. Ein reicher Kaufmann und Kunstfreund in München hatte seinen Kindern ein Theater in seinem Hause erbauen lassen, auf welchem allerhand kleine Stücke aufgeführt wurden. Man wollte Körner's Lustspiel: »Die Gouvernante« geben, allein keine der jungen Künstlerinnen war geneigt, die Rolle der alten Gouvernante zu übernehmen, und so würde das ganze Repertoir gestört worden sein, wenn nicht die elfjährige Charlotte von Hagn sich erboten hätte, diese Rolle zu spielen. Da man wußte, daß sie, dem Willen ihres Vaters zufolge, noch nie ein Theater gesehen hatte, so konnte man sich freilich nicht viel Gutes versprechen, und theilte sich leise bange Besorgnisse mit; allein kaum hatte sie eine Scene gespielt, als sie durch ihre Natürlichkeit, ihre Laune, durch manche gute Einfälle eigener Erfindung einen unerhörten Enthusiasmus erregte und mit Beifallsbezeigungen überhäuft wurde. Hieraus entwickelten sich binnen kurzem ihre Beziehungen zur Münchener Bühne. Als einst die Hofschauspielerin Madame Lang, geborne Boudet, welche bereits ihr Jubiläum gefeiert und sich von der Bühne zurückgezogen hatte, einer dieser Vorstellungen beiwohnte, wurde auch diese von den herrlichen Anlagen Charlottens so mächtig ergriffen, daß sie weder Bitten noch Vorstellungen unversucht ließ, die Eltern zu bewegen, ihre talentvolle Tochter der Bühne zu widmen, was ihr endlich, nicht ohne große Schwierigkeiten, gelang. Madame Lang übernahm nun die Ausbildung Charlottens; sie führte sie öfters in das Hoftheater, und setzte mit mütterlicher Liebe vier Jahre hindurch ihren Unterricht fort. Endlich glaubte sie, daß der Augenblick gekommen sei, ihre Schülerin eine öffentliche Probe ihres Talents ablegen zu lassen; die Rolle der Afanasja in Kotzebue's »Graf Benjowsky« wurde gewählt, und Charlotte betrat am 29. August 1828 zum ersten Mal die Bühne. Da aber bei der Probe sowohl ihre Jugend, wie eine früher nicht bemerkte Schüchternheit den Erfolg doch zweifelhaft machten, so mußte Mademoiselle Stubenrauch, welche im Besitze dieser Rolle war, sich am Abende bereit halten, im ungünstigen Falle die Anfängerin zu vertreten. Ihre Angst war auch wirklich so groß, daß sie, als der Vorhang aufgerollt war, die Bühne verlassen und das Weite suchen wollte, ihren Entschluß auch zuverlässig ausgeführt haben würde, wenn nicht der berühmte Altmeister Eßlair sie durch herzliche Worte ermuthigt und zum Stehen gebracht hätte. Diese Schüchternheit schwand indeß mit den ersten Scenen, und rauschender, von Moment zu Moment sich steigernder Beifall begleitete sie bis zum Schlusse. Ihre zweite Rolle war Josephine in »Armuth und Edelsinn«, ihre dritte Elise Valberg, ihre vierte Klärchen in Goethe's »Egmont«, nach welcher sie mit einem kleinen Gehalte an der Hofbühne angestellt wurde.

Schon im folgenden Jahre erhielt sie einen Ruf nach Wien, wo sie auf dem Hofburgtheater mit dem glänzendsten Erfolge gastirte. 1831 feierte sie Triumphe in Dresden und Berlin; 1832 trat sie mit gesteigertem Erfolge wieder auf dem Burgtheater auf und ging dann nach Pesth, wo sie das leicht erregbare Publicum zum Enthusiasmus hinriß. Bei ihrer Rückkehr nach München fand sie daselbst die berühmte Schröder (Mutter der Schröder-Devrient) vor, die es sich angelegen sein ließ, der jungen Künstlerin Rath und Lehre zu ertheilen. Ihre Beliebtheit beim Publicum wuchs, nichts desto weniger kamen Dinge vor, die ihr ein Aufgeben ihrer Münchener Stellung wünschenswerth machten. Sie nahm daher ein Engagement bei der Berliner Hofbühne an, der sie von 1833 bis 1846 ununterbrochen angehörte. Sie erwarb sich alsbald den Ruhm der Meisterschaft und wurde bei wiederholtem Gastspiel in Petersburg, Hamburg, Pesth etc. aufs glänzendste gefeiert. Im Trauerspiel, als Julia, Ophelia, Gretchen, Klärchen, Louise (in Kabale und Liebe) etc., erreichte sie nie das Höchste, es war ihr der Ausdruck schlichter Mädchenhaftigkeit, wie der des höchsten tragischen Pathos in gleichem Maße versagt, aber im Lustspiel und Conversationsstück war sie bezaubernd. Es ist sehr wahrscheinlich, daß die deutsche Bühne nie etwas Aehnliches an neckischer Grazie, an leichter vornehmer »Tournure«, an feinstem, espritvollstem Gesellschaftston besessen hat. Als Donna Diana, als bezähmte Widerspenstige, als Sabine (in der »Einfalt vom Lande«) war sie hinreißend, überhaupt in den Töpfer'schen und Blum'schen Lustspielen jener Epoche, die zum Theil ihr zu Liebe und mit besonderer Rücksicht auf ihr Talent geschrieben wurden. Nicht mit Unrecht wurde sie die deutsche Dejazet genannt. Sie haßte es, sich dem blos Hergebrachten, der Theater-Convenienz zu fügen; sie anerkannte nur die Gesetze der Schönheit und Wahrheit und schuf ihre Rollen aus dem Leben und der eigenen Empfindung heraus. Im Frühjahr 1846 verließ sie, zu großer Betrübniß des Berliner Publikums, die Bühne und vermählte sich mit dem Gutsbesitzer Alexander von Oven. Ihre Ehe war indeß nicht glücklich und wurde schon 1851 wieder getrennt. Charlotte lebte darauf eine Zeitlang in Gotha, wo ihre Schwester, Louise von Hagn, an der Hofbühne engagirt war, zog sich aber einige Jahre später nach München zurück, wo sie in stillem, aber befreundetem Kreise lebt.

Frauen der Zeit. Supplement zu Männer der Zeit. Biographisches Lexikon der Gegenwart. Leipzig; 1862.

#Aus der Bühnenwelt (1866)

In dem Künstlerkreise, welcher in den dreißiger Jahren der Berliner Hofbühne zur Zierde gereichte, tritt als eine ganz besonders glänzende Erscheinung

Charlotte von Hagn,

hervor.

Sie war (1813 in München geboren) die Tochter eines höheren Beamten, hatte also das Glück, von Jugend auf in guten Verhältnissen zu leben und eine dem Stande ihrer Familie angemessene Erziehung zu erhalten, ein Umstand, der ihr bei ihren Kunstleistungen, besonders bei denen im feinen Conversationsstück und Lustspiel, sehr nützlich wurde. So vieles, was andere Darstellerinnen im Fache der Salondamen sich erst durch scharfe Beobachtung in höheren geselligen Kreisen erwerben, gleichsam anlernen müssen, war ihr anerzogen. Nicht minder war das aber auch bezüglich ihrer hochtragischen Leistungen der Fall, denn sie hatte durch ihre gesellschaftliche Stellung und Erziehung leichter einen weiteren Gesichtskreis gewinnen, mit weniger Mühe zu tieferem Verständniß der Dichterwerke vordringen können.

Die große Begabung Charlottens gab sich ganz unerwartet schon in ihrer Kindheit zu erkennen. Ein Freund ihrer Familie, ein reicher Kaufmann, der eine ganz besondere Vorliebe für die schönen Künste und namentlich für das Theater hegte, hatte in seinem Hause für seine Kinder ein Theater einrichten lassen. Es wurden hier von Kindern für diese passende kleine Stücke aufgeführt. Es sollte einst das Lustspiel »die Gouvernante« von Theodor Körner gegeben werden, doch stieß man dabei auf die große Schwierigkeit, daß keines der eitlen kleinen Mädchen die alte Gouvernante spielen wollte. Da erbot sich Charlotte, die allgemein verschmähte Rolle zu übernehmen.

Ihr Vater hatte sie bis dahin grundsätzlich vom Theater fern gehalten, so daß sie ein solches nie gesehen, also auch kaum einen Begriff von einer Schaubühne oder einer theatralischen Darstellung haben konnte. Man hielt es daher für unmöglich, daß Charlotte selbst nur auf einem solchen Kindertheater zu verwenden sein würde; da man jedoch keine andere Darstellerin für die alte Rolle hatte, so mußte man Charlottens Mitwirkung schon zugeben, allerdings nicht ohne die Furcht, daß sie die ganze Aufführung durch Ungeschick stören würde.

Allgemein war man aber erstaunt, als man sah, mit welcher Leichtigkeit und Natürlichkeit, mit welchem Humor das elfjährige Kind die Rolle spielte, wie sie ohne irgend welche Anleitung manche glückliche Nuance gefunden hatte.

Von dieser Zeit an war sie eines der thätigsten Mitglieder dieses Kindertheaters; das große natürliche Talent entwickelte sich schon in diesem kleinen Kreise in so auffallender Weise, daß die pensionirte Hofschauspielerin Lange, als sie einmal einer solchen Vorstellung beiwohnte, von der Leistung Charlottens auf das Höchste überrascht war und Herrn von Hagn dringend anging, dem Genie der Tochter keine Schranken zu setzen und es zu gestatten, daß diese sich ganz dem Künstlerberufe widme.

Es konnte kaum anders sein, als daß ein Mann in Herrn von Hagns Stellung sich ganz entschieden gegen dieses Ansinnen aussprach. Unendlich viele Mühe kostete es, ehe der Vater sich dazu herbeiließ, die Tochter Schauspielerin werden zu lassen – endlich aber konnten die Aeltern dem Andringen der Freunde des Hauses nicht mehr widerstehen, und Frau Lange übernahm nun die künstlerische Erziehung des so reich begabten Kindes.

Vier Jahre lang genoß Charlotte diesen Unterricht, und wenn Frau Lange auch oft selbst erstaunt war über die raschen Fortschritte ihres Zöglings, so wollte sie das noch sehr junge Mädchen doch nicht eher zur praktischen Ausübung der Kunst zulassen, bis dasselbe es zu einem solchen Grade von Fertigkeit gebracht haben würde, daß nicht der geringste Zweifel an der Berechtigung eines öffentlichen Debüts mehr aufkommen könnte.

Fünfzehn Jahre alt (1828) betrat Charlotte von Hagn zum ersten Male die Bühne des Münchener Hoftheaters. Sie gab die Afanasia in dem Schauspiel »Graf Benjowsky oder die Verschwörung in Kamtschatka« von Kotzebue. Der Erfolg der jungen Künstlerin war ein so außerordentlicher, daß die Intendanz des Hoftheaters sie bald darauf unter sehr vortheilhaften Bedingungen engagirte.

In München war ihr die schönste Gelegenheit zu weiterer Ausbildung gegeben, da das dortige Hoftheater auch bezüglich des recitirenden Drama's auf bedeutender Höhe stand und sich überdem die hervorragendsten Künstler dieser Bühne, namentlich Eßlair, Vespermann und Urban, entzückt von diesem großartigen und anmuthigen Talent, der jungen Darstellerin liebevoll annahmen und sie auf jede Weise zu fördern suchten.

Nicht geringen Einfluß auf die fernere künstlerische Entwicklung Charlottens gewann auch die große Sophie Schröder, mit welcher die junge Künstlerin bei Gelegenheit eines Gastspiels in Wien bekannt wurde.

Bis zum Jahre 1833 blieb Charlotte von Hagn bei der Hofbühne ihrer Vaterstadt, dann folgte sie einem Rufe der General-Intendanz des preußischen Hoftheaters.

Hier begründete sie ihren großen Künstlerruf und zahlreiche Gastspiele an fast allen großen und größeren Bühnen Deutschlands verschafften auch dem Publicum anderer Städte die Gelegenheit, diese außerordentliche Erscheinung am deutschen Kunsthorizont kennen zu lernen. Ihre Gastspielreise nach Petersburg glich einem Triumphzug, und reich beladen mit Ehren und Gold kehrte sie von der russischen Hauptstadt zurück.

Bis zum Frühjahr 1846 blieb sie Mitglied der Berliner Hofbühne, dann entsagte sie für immer der Kunst und vermählte sich mit dem Gutsbesitzer von Oven. Leider wurde sie dadurch der künstlerischen Thätigkeit zu früh entrückt.

Charlotte von Oven lebt noch gegenwärtig als Witwe in ihrer Vaterstadt in glänzenden Verhältnissen allgemein geehrt und geachtet.

Bei ihrer hohen geistigen Begabung war ihr auch das Glück geworden, die schönsten äußeren Mittel für ihre Kunst mit zu bringen. Sie war eine wahrhaft schöne Erscheinung von hohem schlanken Wuchs; ihr edles, ausdrucksvolles Gesicht, der Adel ihrer Stellungen und Bewegungen, die natürliche Anmuth, welche ihre ganze äußere Erscheinung übergoß, ein schönes klangvolles Organ – das Alles vervollständigte in seltener Weise diese Künstlerpersönlichkeit, die zu den bedeutendsten in der Geschichte des deutschen Theaters zählt.

Hinreißend, unübertrefflich war Charlotte von Hagn besonders in Genrebildern, in naiven Rollen und in der Darstellung von schalkhaften, pikanten Frauenrollen, besonders wenn bei solchen Aufgaben ihr Gelegenheit geboten ward, ihren großen Fond von Innerlichkeit und Poesie geltend zu machen. Walpurgis in »des Goldschmieds Töchterlein« war eine Leistung, die in diesem Genre wohl kaum ihres Gleichen gefunden hat. Aber auch im Fache der eleganten Salondamen wußte sie durch Geist und Anmuth zu entzücken, wie in der hohen Tragödie durch Würde und ideale Poesie hinzureißen.

Ferdinand Gleich: Aus der Bühnenwelt. Biographische Skizzen und Characterbilder von Ferdinand Gleich. Leipzig, 1866.

#Die Scheinwelt und ihre Schicksale (1893)

Charlotte von Hagn war ein Münchener Kind und entzückte ebenso durch ihre vollendete Schönheit, wie durch ihr graziöses Spiel, indem sie ihre Rollen nicht conventionell, sondern nach eigener wärmster Empfindung aufgriff und nach dem Leben schuf. Charlotte von Hagn war nach den Zeugnissen der Zeitgenossen unstreitig ein großartiges Talent, feurig und erfindungsreich, feinsinnig und anmuthig; auch im Umgange und im Gesellschaftsleben bezaubernd witzig, huldigte sie im phantasievollen Uebermuthe einer ungebundenen Lebensauffassung. Diese einstmals hochgefeierte Künstlerin (geb. 23. März 1809) soll zunächst durch ungünstige Verhältnisse ihrer Familie veranlaßt worden sein, sich der Bühne zu widmen und betrat am 29. August 1826 zum erstenmale die Münchener Hofbühne als »Afanasia.« Ihr Erfolg führte zum Engagement, das aber Charlotte bereits nach sieben Jahren wieder eigenmächtig löste und nach wiederholtem Gastspiele eine Stellung am kgl. Schauspielhause in Berlin vorzog. Im Frühjahre 1846, also kurz nach ihrem letzten hiesigen Gastspiel, vermählte sich die Künstlerin mit dem Gutsbesitzer Alex. von Oven und betrat die Bühne nicht wieder. Die Ehe jedoch war keine glückliche und wurde später wieder getrennt. Charlotte von Hagn, verwittwete (geschiedene) von Oven, ist am 23. April 1891 in München gestorben.

Die Scheinwelt und ihre Schicksale. Eine 127jährige Historie der Münchener kgl. Theater im populärer Form und als Jubiläums-Ausgabe. Zu Ehren des fünf und zwanzigjährigen Dienst-Jubiläums Seiner Excellenz des Herrn General-Intendanten Freiherrn von Perfall von Max Leythäuser. München; 1893.

#Grosses Biographisches Lexikon der Deutschen Bühne (1903)

Hagn Charlotte von, geboren am 23. März 1809 in München. Sie war eine Beamtenstochter und stammte aus einem alten Braunschweigischen Geschlechte, aus dem sich ein Graf Hagn 1532 in der Kirchenreformation ausgezeichnet hat. Sie lebte von Jugend auf in guten Verhältnissen und erhielt eine angemessene Erziehung.

Ihre große Begabung für die Bühne gab sich schon ganz unerwartet in ihrer Kindheit zu erkennen. Es sollte nämlich das Lustspiel »Die Gouvernante« von Körner, von Kindern dargestellt werden, und als sich keines der kleinen eitlen Mädchen entschließen konnte, die »Alte Gouvernante« zu spielen, bot sich H., die bisher vom Theater ferne gehalten worden war und noch nie ein solches gesehen hatte, für diese Rolle an. Und alles war erstaunt, mit welcher Natürlichkeit und mit welchem Humor die elfjährige H. ohne irgend welche Anleitung ihren Part durchführte.

Seit dieser Zeit beherrschte sie nur ein Gedanke, sich dem Theater zu widmen. Der Vater wollte absolut nichts davon wissen, ließ sich endlich jedoch durch die Hofschauspielerin Marianne Lang, geborene Boudet, die von dem großen natürlichen Talente der Kleinen entzückt war, dazu bewegen, daß die Kleine bei Frau Lang dramatischen Unterricht genieße. Vier Jahrelang ging sie zu dieser tüchtigen Künstlerin in die Lehre. So entsprechend vorbereitet, betrat sie am 29. August 1828 als »Afanasia« in »Graf Benjovsky« zum erstenmal die Bühne des Münchener Hoftheaters, und zwar mit so außerordentlichem Erfolg, daß man sofort ihr Engagement beschloß.

Sie hatte auch daselbst die beste Gelegenheit, sich weiter auszubilden, da das bayerische Hoftheater bezüglich des recitierenden Dramas auf bedeutender Höhe stand und Künstler von klangvollsten Namen, darunter auch Eßlair, Vespermann und Sophie Schröder es sich angelegen sein ließen, der jungen Schauspielerin manch nützlichen Rat zu erteilen. Sie wirkte in München bis 1833, in welchem Jahre sie durch unangenehme Verhältnisse am dortigen Hoftheater sich veranlaßt sah, ihre Entlassung zu nehmen und einem verlockenden Rufe an das Hoftheater in Berlin Folge zu leisten. Hier begründete sie eigentlich ihren großen Künstlerruhm, und von dort aus unternahm sie Gastspielreisen, die sie bis nach Petersburg führten und von welchen sie stets mit Ehren und Gold beladen nach Hause zurückkehrte.

Die Berliner wußten ihr großes Talent gar bald zu schätzen und der König versicherte sich ihrer bereits 1840 durch einen lebenslänglichen Vertrag. Von ihren Gastspielen in Deutschland sei namentlich ihres zweimaligen Erscheinens in Wien Erwähnung getan. So erhielt sie 1832 einen Gastspielantrag ans Hofburgtheater, wo sie am 31. Januar als »Jungfrau von Orleans«, am 22. als »Louise« in »Kabale und Liebe« und am 24. Februar als »Julie« in »Romeo und Julie« erschien. Sie gefiel außerordentlich. Besonders als »Louise«, berichtet Costenoble, hätte ihn keine der ihm bekannten »Louisen« so fortgerissen, als die H. Ebensolche Erfolge errang sie 1835 daselbst, und nannte man ihre Darbietungen namentlich in Genrebildern, in naiven Rollen und in der Darstellung von schalkhaften, pikanten Frauenrollen geradezu »hinreißend und unübertrefflich«.

In Berlin nannte man ihre »Walpurgis« in »Goldschmieds Töchterlein« eine Leistung, die in diesem Genre wohl kaum ihresgleichen gefunden hat. So sehr sie jedoch im Fache der eleganten Salondame durch Geist und Anmut zu entzücken wußte, eine Heroine war sie nicht. Dies erwähnt auch Heinrich Anschütz in seinen »Erinnerungen«, indem er sagt: »Für die Tragödie war Charlotte von Hagn nie von Bedeutung, denn es fehlte ihr an Größe der Auffassung, an Tiefe der Empfindung für die Darstellung mächtiger Leidenschaften und Konflikte, und auch an dem erforderlichem Schwunge der Phantasie. Viel bedeutender wirkte sie im Konversationsfache.

Von einer glänzenden Erscheinung voll der anmutigsten Formen unterstützt, legte sie auf diese den Schwerpunkt, und die Darstellung heiterer und ausgelassener Weltkinder, sowie der koketten Salondamen fand an ihr eine außerordentlich glückliche und begabte Repräsentantin. Rollen wie »Mirandolina«, »Hedwig von Gilden« im »Ball von Ellerbrunn«, »Baronin Holmbach« in »Stille Wasser sind tief«, »Landjunkerstochter« in »Ich bleibe ledig«, »Margarethe von Western« in »Erziehungsresultate«, »Olga« in »Isidor und Olga«, »Donna Diana« etc. haben Anspruch auf gerechte Anerkennung, die denn auch sowohl in München wie in Berlin der schönen Frau in vollem Maße von hoch und niedrig, von reich und arm zuteil geworden ist.«

Daß sie in Wien durch ihre Glanzleistungen einen förmlichen Aufruhr in die Gemüter brachte, beweist die Bemerkung Costenobles (1. Dezember 1835): »Die Hagn besitzt die Liebe des ganzen hohen Adels. Selbst Könige und Prinzen sind vernarrt in die Anmutige.« Im März 1846 reichte die Künstlerin dem Gutsbesitzer Alexander von Oven die Hand zum Ehebunde und trat von der Bühne zurück.

Ein Bild ihrer Persönlichkeit und ihrer Empfindungen gibt Gustav zu Putlitz in seinen »Theatererinnerungen«, er schreibt: »Charlotte von Hagn kann man mit Recht die glänzendste Erscheinung im deutschen Lustspiel nennen, unerreicht in dem Genre, das sie selbst schuf, ja unerreichbar, weil das Genre eine Spezialität war. Über das Genre ließe sich streiten, über Charlotte von Hagns Meisterschaft in demselben nicht. Die geistsprühenden, von blendender Schönheit der ausdrucksvollen Züge und der ebenmäßigsten Gestalt unterstützten Darstellungen, fesselten durch eine ununterbrochene Kette immer neu überraschender Pointen. Selbst das Gewagteste erschien im Maße der Anmut. Charlotte von Hagn trat ab, noch ehe meine schriftstellerischen Versuche sich an das Licht der Lampen wagten, sie hat also niemals eine Rolle von mir spielen, ich nie eine für sie schreiben können. Nichtsdestoweniger konnte ihre Darstellungsweise, die ich in der höchsten Blüte durch mehrere Jahre kennen lernte, nicht ohne Einfluß bleiben. Ich habe nach ihrer Verheiratung eine Saison in Ostende mit ihr verlebt. Alles, was sie sprach, dachte, tat, war voll Esprit, und daß ich ein französisches Wort für die Künstlerin wählen muß, mag zeigen, daß ihre künstlerische Begabung ein gutes Teil französischen Elementes an sich trug. Vielleicht ist sie die einzige deutsche Schauspielerin gewesen, die es vermocht hätte, sich auch in Paris eine glänzende Künstlerlaufbahn zu erringen, um neben einer Mars, sicher neben einer Madeleine Brohan Triumphe zu feiern. Damals von der Bühne zurückgetreten, krankte sie an dem Heimweh nach derselben, aber nicht an dem sentimentalen, an dem das Herz bricht, sondern an dem zürnenden, sich selbst ironisierenden, das gegen die Fesseln grollte, die sie von dem Felde ihrer Triumphe zurückhielten. Ihr Traum, ihre glühendste Sehnsucht war es, zur Bühne zurückzukehren, auf der noch ein großes Feld der Tätigkeit, der Erfolge sie erwartet hätte. Sie hat dieselbe nie wieder betreten, denn als die Hindernisse fortgeräumt waren, die sich damals ihrer Sehnsucht entgegenstellten, machte eine lange, lähmende Krankheit die Erfüllung unmöglich.«

1851 wurde ihr Ehe gelöst, dann nahm sie eine zeitlang auf einem Landgute in Schlesien Aufenthalt, hierauf in Gotha und in den letzte Jahrzehnten in ihrer Vaterstadt, wo sie hochbetagt am 23. April 1891 starb.

Ludwig Eisenberg’s Grosses Biographisches Lexikon der Deutschen Bühne im XIX. Jahrhundert. Leipzig, 1903.

#Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München (1983)

Oven Charlotte, von, geb. von Hagn, 1809 (München) – 1891, Schauspielerin; schon als Mädchen zeigte O. bei Kinderaufführungen Begabung für die Bühne; trotz väterlichen Widerstandes erhielt sie bei der Hofschauspielerin Marianne Lang, geb. Boudet, dramatischen Unterricht; von 1826–1833 gehörte sie dem Münchner Hoftheater an; obwohl sie allgemein beliebt war, löste sie eigenmächtig ihr Verhältnis zur Hofbühne; ihren Ruf begründete O. auf der Hofbühne in Berlin; erfolgreich waren auch ihre Gastspiele in Berlin, St. Petersburg (= Leningrad), Hamburg, Leipzig und Budapest; durch ihre seltene Schönheit fand sie überall Beifall; Gustav zu Putzlitz erklärte O. für »die glänzendste Erscheinung des deutschen Lustspiels« und meinte, daß sie »vielleicht die größte deutsche Schauspielerin gewesen sei, die es vermocht hätte, sich auch in Paris eine glänzende Künstlerlaufbahn zu erringen«.

© Dr. phil. Max Joseph Hufnagel: Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München. Zeke Verlag; 4. Auflage. Würzburg, 1983.

#19 – 4 – 29 (Sperl)


Frau
Amalie Sperl
geb. von ¿
geheimen ¿ Gattin


  • Sperl, Amalie (vh) / Lindheimer, von (gb); – Januar 1832 (München), 29 Jahre alt; Sekretärs-Gattin

Grab der Familie Sperl auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2016)

#19 – 5 – 8 (Niebler · Schlederer)


Tafel
Hier ruht
Familie
Schlederer.


Grab der Familien Niebler · Schlederer auf dem Alten Südfriedhof München (April 2020)

#19 – 5 – 22* (Chorinsky)


Die Grabinschrift ist nicht überliefert


  • Chorinsky Freifrau von Ledske, Mathilde, Gräfin (vh) / Ruef (gb); 16.5.1833 (München) – 21.11.1867 (München), Mordopfer; Schauspielerin

Das Grab ist nicht erhalten


#Mathilde Gräfin Chorinsky Freifrau von Ledske (vh) / Rueff (gb)

* 16.5.1833 (München)
† 21.11.1867 (München), Mordopfer
Schauspielerin

#Augsburger Tagblatt (25.4.1857)

Theater. Vorgestern producirten sich wieder die Kärnthner Sänger, und fanden ein besser besetztes Haus, als bei ihrem ersten Auftreten und auch mehr Beifall. In dem flotten Lustspiel »Der kleine Richelieu« glänzte Fräulein Mathilde Rueff, Richelieu, in jeder Scene durch liebenswürdige Keckheit, feine Stellung der Pointen in den prickelnden Sätzen des Humors und sprudelnden Hitzköpfchens. Fräulein Rueff wurde nach jedem Akte gerufen. Gegen die Virtuosität der Frl. Rueff war die Begleitung langsam und nicht exact.

Augsburger Tagblatt No. 113. Samstag, den 25. April 1857.

#Augsburger Tagblatt (7.5.1857)

Theater. Vor leeren Bänken gab man vorgestern das Schauspiel »Sie ist wahnsinnig« und den Schwank »Gustel von Göggingen« von Görner. In dem Schauspiele erzielte Hr. Urban als Harleigh einen schönen Erfolg; denn Beifall und Hervorruf lohnte seine Leistung, die ihn uns als Mimen schätzen lehrte. Auf das erschütternde Stück, in welchem inniges Zusammenspiel herrschte, mußte der Schwank einen widerlichen Eindruck machen; doch Fräulein Mathilde Rueff gewann sich durch ihre Munterkeit nach und nach die Herzen und wußte es dahin zu bringen, daß sie gerufen wurde.

Augsburger Tagblatt No. 125. Donnerstag, den 7. Mai 1857.

#Regensburger Morgenblatt (28.11.1867)

Deutschland.

München, 26. Nov. Die Leiche der vergifteten Gräfin Chorinsky ist diesen Nachmittag unter inniger Theilnahme hier beerdigt worden. Die Gräfin hatte, wie erwähnt, getrennt von ihrem Gemahl gelebt, derselbe, Oberlieutenant im österreichischen Genie-Corps, ist aber gestern Morgens mit seinem Vater, dem kais. Statthalter von Oberösterreich, hier eingetroffen und sofort gestern und ebenso heute wieder vom Untersuchungsrichter vernommen worden. Weiteres läßt sich vorerst noch nicht mittheilen – daß aber hier ein scheußliches Verbrechen vorliegt, scheint leider nur zu gewiß zu sein.

Regensburger Morgenblatt Nr. 272. Donnerstag, den 28. November 1867.

#Donau-Zeitung (29.11.1867)

München, 27. Nov. Gestern Nachmittag wurde die Leiche der unglücklichen Gräfin Chorinsky unter zahlreicher Begleitung zur Erde bestattet; der Schleier, welcher sich um das unheimliche Ereigniß hüllte, ist noch nicht gelüftet. Vorgestern Abend wurde hier auf Anordnung des Untersuchungsrichters der Ehemann der Ermordeten, welcher in Begleitung seines Vaters hieher gekommen war, in Untersuchungshaft genommen; ferner heute Nacht in Wien die der That verdächtige Frauensperson, die sich für eine Baronin v. Vay ausgibt.

Donau-Zeitung Nr. 328. Passau, Freitag, den 29. November 1867.

#Chorinsky & Ebergenyi oder Der Giftmord in der neuen Amalienstraße zu München (1867)

Mord durch Gift,

verübt von Personen aus hochadeligen Familien, ist ein Verbrechen, von welchem die Geschichte in vielen Staaten zahlreiche Beweise liefert, um so überraschender, erschreckender und empörender, als man bei solchen Personen vorzugsweise eine gut, moralische Erziehung vorauszusetzen berechtigt ist. Es gab und gibt Menschen, behaftet mit der Manie (Sucht, heftige Neigung) zum Brandstiften oder Giftmischen, die ohne irgend eine andere Absicht nur Häuser brennen, oder Leichen wollen liegen sehen, weil sie ihre Lust daran haben. Dieser schreckliche krankhafte Zustand ist jedoch ein seltener.

Der Mord durch Gift, von dem jetzt die Rede sein soll, beruht auf dem dringenden Verdachte, daß er von einer jungen adeligen Dame von sanften Gesichtszügen an einer andern adeligen, nur einige Jahre älteren Dame verübt worden sei, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß sie vor dem rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisse nicht für eine Mörderin gehalten werden darf, wenn auch eine moralische Ueberzeugung an ihre Schuld glauben möchte, denn das Reich der Möglichkeiten ist unermeßlich, wie man sich durch das Lesen einer Sammlung aus den Akten geschöpfter, spannender Criminalgeschichten überzeugen kann.

Man weiß, wie schnell in Hauptstädten, wo Ereignisse aller Art täglich aufeinander folgen, selbst ein wichtiges vergessen wird. Um so auffallender ist es, daß nun schon vier Wochen lang fast ausschließlich von dem Verbrechen des Giftmordes in München gesprochen wird, der in der neuen Amalienstraße Nr. 12 am 21. November Abends geschah. Als diese entsetzliche Nachricht mit telegraphischer Eile durch alle Schichten der Bevölkerung sich verbreitete, rannten Hunderte vor das bezeichnet Haus, und wohl mag es in der ersten Bestürzung der Miethegeberin Einigen gelungen sein, in das Zimmer zu gelangen, worin das Verbrechen begangen wurde.

So viel bis zur Stunde von dieser Schaudergeschichte bekannt ist, mit deren Untersuchung die Gerichte eifrig beschäftigt sind, wollen wir unsern freundlichen Lesern möglichst ausführlich mittheilen.

Die Gräfin Mathilde von Chorinsky-Ledske, eine Dame von etwa 30 Jahren, von ihrem Gatten getrennt, der sich in Oesterreich aufhielt, befand sich seit ungefähr einem Jahre dahier in München, und zuletzt in Miethe bei der Wittwe H. in obengenannter Wohnung. Sie führte immer ein stilles, anständiges, zurückgezogenes Leben. Am Donnerstag den 21. November Abends erhielt sie wieder einen Besuch von einer schönen jungen Dame, die am 19. November von Wien hier angekommen, und unter dem Namen einer Baronin von Vay in dem Gasthofe zu den »Vier Jahreszeiten« abgestiegen war. Vor diesem Abendbesuche, gleich nach ihrer Ankunft, hatte sie die Gräfin aufgesucht, und es scheint da eine wechselseitige vertrauensvolle Innigkeit zwischen beiden Damen eingetreten zu sein, wie bei zwei Freundinnen, die sich nach langer Zeit wieder sehen.

Aber der Besuch am 21. November Abends, an welchem die beiden Damen gemeinsam zu Nacht aßen, nahm ein verhängnisvolles Ende. Sie waren noch mit ihrem Mahle beschäftigt, als ein Lohndiener in Folge eines von der Baronin von Vay erhaltenen Auftrages, zwei Theaterbillete brachte. Zur Erwiederung dieser Aufmerksamkeit schickte die Gräfin ihre Quartiergeberin fort, um eine Droschke zur Fahrt in das Theater zu holen. Nach ihrer eiligen Rückkehr fiel ihr zwar auf, daß das Zimmer der Gräfin verschlossen war, erklärte sich aber diesen Umstand durch die Vermuthung, die beiden Damen würden es vorgezogen haben, anstatt auf die Droschke zu warten, lieber zu Fuße in das Theater zu gehen.

Eine schreckliche Enttäuschung war der arglosen Wittwe vorbehalten! Freitag und Samstag vergingen, ohne daß sie die Gräfin wieder zu sehen bekam; in ihrer Bekümmerniß schloß sie am Samstag Abends das versperrte Zimmer auf, und wurde von Entsetzen ergriffen bei dem Anblicke der auf dem Boden neben dem Sofa entseelt liegenden unglücklichen Gräfin. Durch die Nachforschungen der von diesem Ereignisse augenblicklich in Kenntniß gesetzten Gerichtsbehörde wurde ermittelt, daß die angebliche Baronin von Bay während des kurzen Ganges der Quartiergeberin um eine Droschke, diese Frist benützt habe, um das Zimmer und das Haus schleunigst zu verlassen, ferner, daß sie in auffallender Aufgeregtheit in den Gasthof zurückgekommen, und unverzüglich abgereiset sei. Die Leichenöffnung ergab die Ermordung der Gräfin durch Vergiftung mit Blausäure!

Dieser Mord geschah ohne Verübung eines Raubes; er mußte also aus andern Gründen geschehen sein, und die Volksstimme, die sich in vielen Fällen als eine richtige Beurtheilung zu bewähren pflegt, war schnell fertig mit der Ansicht: daß die Baronin von Vay dringende Gründe gehabt haben möge, ein unüberwindliches Hinderniß der Erfüllung eines geheimen Wunsches auf diese Art für immer aus dem Wege zu räumen.

Der Telegraph zwischen München und Wien kam wegen dieses Mordes in dauernde Thätigkeit.

Nach der Oeffnung der Leiche der vergifteten Gräfin, wurde von Professor A. Buchner die chemische Untersuchung vorgenommen, und die Vergiftung durch Blausäure, wie schon bei der Oeffnung zu erkennen war, vollkommen bestätigt. Diesem Chemiker ist es gelungen, die Blausäure nicht nur im Inhalte des Magens in bedeutender Menge nachzuweisen, sondern auch aus dem Blute der Vergifteten noch am fünften Tage nach deren Tode mit voller Sicherheit darzustellen. Die unglückliche Gräfin Chorinsky gehörte vor ihrer Verheirathung früher der Bühne an; vor etwa 10 Jahren war sie als Fräulein Rueff ein gerne gesehenes Mitglied des Stadttheaters in Augsburg.

Die Wiener »Presse«, ein gutunterrichtetes Journal, bestätigt, daß die angebliche Baronin Vay, welche im Verdachte des Giftmordes an der Gräfin Chorinskv steht, bereits am 26. November Nachts in Wien in ihrer Wohnung, Stadt, Krugerstraße Nr. 13 durch den Polizei – Obercommissär Breitenfeld verhaftet, und in den provisorischen Polizeiarrest in der Sterngasse gebracht wurde. Sie ist keine Baronin von Vay, sondern heißt Julie Baronin Ebergenyi, ist Ehrenstiftsdame des adeligen Brünner-Damenstiftes, 25 Jahre alt, katholisch, von Szechenvi bei Steinamanger in Ungarn gebürtig, Tochter eines dortigen Gutsbesitzers, eines allgemein geachteten Cavaliers.

Ihre Verhaftung erfolgte auf Grund eines aus München am Vormittage angekommenen Telegramms, welches die genaue Personalbeschreibung enthielt. Das Telegramm war an die Wiener Polizeidirektion gerichtet, und der Chef derselben, Hofrath Strobach, leitete sofort persönlich die nöthigen Vorerhebungen ein, und nachdem es ermittelt worden, daß die Baronin Ebergenyi bereits von München eingetroffen war, wurde der genannte Obercommissär beauftragt, ihre Verhaftung vorzunehmen.

Als Herr Breitenfeld die Wohnung der Frau Baronin betrat, war diese sichtlich betroffen, und vermochte vor Verlegenheit kaum die einfachsten Fragen zu beantworten. Nach und nach jedoch suchte sie wieder Fassung zu gewinnen, und da sie hörte, daß ein Verhaftsbefehl gegen sie erlassen worden, erwiederte sie scheinbar gefaßt, daß sie vollkommen unschuldig sei, und dem Herrn Commissär mit ruhigem Gewissen folgen könne.

Im Laufe des Vormittags vom Mittwoch wurde bereits das Landesgericht in Strafsachen von der vollzogenen Verhaftung der Baronin E. in Kenntniß gesetzt, worauf der Landesgerichtsrath Max Fischer mit der Untersuchung betraut wurde. Gegen 10 Uhr Vormittags verfügte sich der genannte Rath in die Wohnung der verhafteten Baronin, wo eine genaue Hausdurchsuchung stattfand, und sämmtliche vorgefundene Briefe, Aufzeichnungen und sonstige Schriftstücke mit Beschlag belegt wurden.

Die Ergebnisse des ersten Vorverhöres boten zwar noch keine bestimmten Anhaltspunkte zu einem positiven Verdachte, doch liegen Umstände und Anzeichen bedenklicher Natur vor, welche die Verhaftung rechtfertigen, und genügende Anhaltspunkte zu einer Untersuchung bieten. Die Verhaftete wird dem Landesgerichte in Strafsachen eingeliefert. Baronin Julie Ebergenyi ist eine schöne Dame von mittlerer Größe. Aus ihren blauen Augen spricht eine gewisse Milde und Sanftmuth; der Ausdruck ihres Gesichtes, ihre Haltung und ihr Benehmen zeugen von Intelligenz. Der deutschen Sprache ist sie zwar vollständig mächtig, die Aussprache aber verräth die Ungarin. Ueber die Verhältnisse, durch welche der Baronin E. etwa zu einer feindlichen That gegen die Gräfin Chorinsky gebracht werden konnte, weiß man nichts Näheres, doch vermuthet die öffentliche Meinung, daß ein bezüglicher Beweggrund in der Tiefe ihres Herzens verborgen liegen dürfte. Die Verhandlung gegen die Baronin Ebergenyi ist übrigens nach der österreichischen Strafprozeß-Ordnung in Wien zu führen, obgleich der Vergiftungsfall in München geschehen ist.

Graf Chorinsky, öster. Oberlieutenant, Gemahl der hier vergifteten unglücklichen Gräfin, kam in Begleitung seines allgemein hochgeachteten Vaters, des Reichsrathes und Statthalters, und zwar vor der Verhaftung der Baronin E. in Wien, nach München. Warum? Vielleicht um zu zeigen, daß er nichts zu scheuen brauche. Nach der ersten Vernehmung durch den Untersuchungsrichter dahier, wurde der Herr Oberlieutenant am 25. November Abends verhaftet. Als er sich entkleiden mußte, fand sich bei ihm ein Medaillon mit der Photographie einer Dame. Man erkannte in dieser Photographie das Bildniß jener Dame, der angeblichen Baronin von Vay, welche muthmaßlich das schreckliche Verbrechen hier begangen hat, und es ist in Folge dessen auch gelungen, daß diese Dame am 26. November in Wien verhaftet werden konnte. Der Herr Oberlieutenant ist am 26. November Mittags in das Leichenhaus geführt worden, um die Leiche der Ermordeten zu rekognosciren. Nachmittags wurde die Ermordete unter zahlreicher Theilnahme beerdigt.

Wie konnte nur der Herr Graf auf den gefährlichen Einfall gerathen, das Porträt der Baronin von Vay bei sich zu tragen, und mit demselben in die Hände der Justiz zu reisen? Dieß mußte ihn ja in hohem Grade verdächtigen. Es klingt fast unglaublich, und darf, wie die übrigen, über diesen Mord im Umlaufe befindlichen Gerüchte, wenn sie nicht als amtliche bezeichnet sind, nur mit Vorsicht aufgenommen werden.

Zur Vergiftung der Gräfin Chorinsky ist von Wichtigkeit, Näheres über das Verhältniß kennen zu lernen, in welchem der zu München verhaftete Oberlieutenant Graf Chorinsky zu der angeblichen Baronin von Vay, eigentlich Ebergenyi, in Wien stand. Nach einem Berichte des »Neuen Wiener-Tagblattes« empfing die genannte Dame den Besuch des Oberlieutenants Grafen Chorinsky sehr häufig. Als eines Tages ihre Quartiergeberin, die Frau Baronin H., eine nahe Verwandte des Statthalters, in Erfahrung brachte, daß »ihre Stiftsdame«, wie man die Baronin im Hause kurzweg nannte, in sehr nahen Beziehungen zu dem Grafen Chorinsky stehe, und daß dieser sie öfters besuche, glaubte sie es ihrem Gewissen schuldig zu sein, die Ehrenstiftsdame darauf aufmerksam zu machen, daß der Graf Chorinsky verheirathet sei, und seine Frau in München lebe. Baronin Ebergenyi läugnete aber mit Entschiedenheit, daß es der Graf Chorinsky sei, der sie besuche; sie behauptete immer, der Herr Oberlieutenant sei der Graf Coronini, und sie konnte dieß um so leichter glauben machen, da Frau Baronin H. seit Jahren erblindet ist, und nur an der Sprache ihren Verwandten den Graf Chorinsky, zu erkennen glaubte. So oft die Ehrenstiftsdame »ihres Grafen Coronini« erwähnte, geschah es immer mit mitleidsvollen Worten, mit dem Ausdrucke warmer Freundschaft und Sympathie. So eingezogen und sparsam die Baronin Ebergenyi im Hause auch immer lebte, so entfaltete sie doch in Bezug auf ihre Toilette einen verschwenderischen Luxus.

Sie ließ sich die schönsten Reitkleider anfertigen kaufte stets die theuersten Seidenstoffe, und überhaupt alle zu einer eleganten Toilette nöthigen Gegenstände und insbesondere scheute sie keine Kosten, wenn sie in hocharistokratischen Häusern zu den Hausbällen geladen war, was sich sehr häufig ereignete. Gewiß ist, daß sie von Seite des Herrn Oberlieutenants Grafen Chorinsky keine Geldunterstützungen erhielt, daß sie jedes noch so geringe Geschenke mit Stolz zurückwies, und daß nur die leidenschaftlichste Liebe, deren ein Frauenherz fähig ist, sie an den Oberlieutenant fesselte.

Dieser soll ihr versprochen haben, daß er dem katholischen Glauben entsagen, und zu dem protestantischen Glauben sich bekennen werde; dann werde er die gerichtliche Trennung von seiner Frau veranlaßen, und sie (Baronin Ebergenyi) heirathen. Der genannte Oberlieutenant faßte gegen seine junge Gattin, die er in Linz als Schauspielerin kennen gelernt hatte, eine tiefe Abneigung. Die Eltern konnten sich diese plötzliche Wandlung in den Gefühlen ihres Sohnes nicht erklären, denn sie selbst hatten die Frau ihres Sohnes liebgewonnen.

Man wußte nicht, was zu geschehen habe, ob man, dem Wunsche des in der Fremde weilenden Sohnes entsprechend, dessen Gattin aus dem Hause entfernen, ihr einen andern Aufenthaltsort anweisen, oder auf die Rückkunft des Sohnes, welcher nicht mit ihr unter Einem Dache leben wollte, Verzicht leisten sollte. Da gab die junge Gräfin selbst den Ausschlag. Sie erklärte, daß sie nunmehr nach München gehen wolle und sich dort zu ernähren trachten werde. In München wurde sie in anständigster Weise durch ihren Schwiegervater, Herrn Grafen Chorinsky, erhalten.

Nach einem Berichte der Wiener Presse übergab die Baronin Ebergenyi vor ihrer Verhaftung ihrem Dienstmädchen ein Paket mit der Bitte, es vorsichtig und nicht im eigenen Hause zu verwahren. Das Dienstmädchen übergab das Paket seiner Schwester, welche indessen, durch verschiedene Anzeichen bewogen, Verdacht schöpfte, und es später der Polizei überlieferte. Im Pakete soll sich eineTheemaschine befunden haben. Mit Rücksicht auf die traurige Katastrophe soll sich der bis jetzt bei der Staatsanwaltschaft Wien verwendete, wegen seines Fleißes und seiner besondern Brauchbarkeit beliebte Adjunkt Graf Karl Chorinsky, Bruder des Oberlieutenant, von seinem Posten haben entheben lassen, und bereits vom Bureau weggeblieben sein, was aber auch schon wieder in Abrede gestellt wurde.

Der Vater Graf Chorinsky, Statthalter von Niederösterreich, der erst kürzlich in’s Herrenhaus berufen wurde, ist sehr niedergeschlagen, fast gebrochen nach Wien zurückgekehrt. Das Verhältniß des jungen Grafen Chorinsky zu seiner Familie war kein glückliches, und der Vater, ein von Allen geehrter Staatsmann, soll schon früher bekümmert der Zukunft des jungen Mannes entgegengesehen haben. Der junge Graf verließ die österreichische Armee, trat in die päpstliche Armee ein, und war auch in Ancona, als der Commandant der päpstlichen Truppen, General Lamoriciére, daselbst kapituliren mußte. Kurze Zeit, nachdem er verheirathet war, verließ der Graf seine Frau, die Aufnahme fand im Hause ihres Schwiegervaters, in welchem sie bis zum Ende des vorigen Jahres verblieb. Unrichtig ist die Meldung einiger Blätter, daß Oberlieutenant Chorinsky auch in Mexiko gewesen sei. Dieser Criminalprozeß wird wohl Anlaß zu österreichisch-ungarischer Competenzstreitigkeit geben, da Wien nicht der Ort der That und für die Baronin Ebergenyi auch nicht das zuständige Gericht ist, da dieselbe als Ungarin unter die ungarische Justiz gehört.

Es ist leicht erklärbar, daß die öffentlichen Mittheilungen über diese Vergiftung und über diese dabei thätigen Personen sich nicht selten widersprechen, etwas behaupten, und kurz darauf, besser unterrichtet, widerrufen. Die Mittheilungen werden nämlich aus den entgegengesetztesten Quellen geschöpft, und der Neuigkeit wegen ohne weitere Untersuchung veröffentlicht. Deßhalb ist es nöthig, sie vorläufig bekannt zu machen, wie sie lauten, um den Lesern das eigene vorläufige Urtheil zu erleichtern.

Diese Vergiftungsgeschichte bildet nicht nur in München, sondern auch, und zwar vorzüglich, in allen Kreisen der großen österreichischen Hauptstadt Wien das Tagesgespräch, und Jedermann weiß angeblich etwas Neues zu erzählen. Die öffentlichen Prozeßverhandlungen werden das Richtige feststellen. Die Verhaftete hat bisher nicht nur kein Geständniß abgelegt, sondern läugnet auch auf das Entschiedenste, beruft sich auf ein Alibi ( Abwesenheit vom Orte des Verbrechens während dessen Verübung) und trägt eine auffallende Ruhe zur Schau. Anders steht es jedoch mit den Erhebungen.

Ueber den abenteuerlichen Sinn des Grafen Gustav von Chorinsky gibt es zur Aufklärung desselben verschiedene Mittheilungen. Der Graf schied im Laufe der letzten 10 Jahre viermal aus der k. k. österreichischen Armee, und wurde stets wieder in dieselbe aufgenommen. 1859 trat er neuerdings, nachdem er in früheren Jahren bis zum Oberlieutenant avancirt war, und ohne Beibehalt des Militärcharakters quittirte, als Kadet in die Armee ein, und avancirte in Mortara zum Offizier. Nach beendigtem Kriege schied er wieder aus der Armee; damals entstand ein intimes Verhältniß mit der Schauspielerin Rueff, seine Gattin späterhin. Wie man sagt, soll der junge Graf damals dem Mädchen ein schriftliches Heirathsversprechen gegeben, und auch auf andere Weise gegen die Rueff sich verpflichtet haben.

Inzwischen begannen die Werbungen für die päpstliche Armee, und Graf Chorinsky, der damals in Graz verweilte, ließ sich für das österreichisch-päpstliche Korps allwerben. Er wurde Hauptmann und stand in Foligno. Eines Tages, als gerade die Vorbereitungen zur Entscheidungsschlacht der Päpstlichen gegen die Italiener im Gange waren, erschien Fräulein Rueff in Foligno. Sie hatte in Deutschland vergebens auf eine Antwort ihres Bräutigams gewartet. In Foligno erinnerte sie den Grafen an sein Eheversprechen, und dieser erklärte sich bereit, sein Versprechen sofort zu erfüllen.

Ausnahmsweise wurde dem Grafen die sofortige Vollziehung der Ebe erlaubt, da sonst bei einer auf dem Kriegsfuße befindlichen Truppe Ehebewilligungen nicht leicht ertheilt werden. Die Trauung wurde in der Kirche zu Foligno in Gegenwart der Offiziere des 2. Bataillons vollzogen. Fürst Odesealchi machte den Brautführer. Während der Trauung ereignete sich ein merkwürdiger Umstand, der aber auch anderswo bisweilen eingetreten ist, und in der Stadt großes Aufsehen erregte. Das Brautpaar stand schon am Altare, der Priester hatte bereits die üblichen Gebete gesprochen, als man plötzlich bemerkte, daß die Trauringe fehlten. Die Trauung mußte unterbrochen werden; man schickte in die Wohnung des Bräutigams, wo die Ringe gefunden wurden. Jetzt erst konnte die Trauung geschlossen werden.

Allgemein hielt man diesen Umstand für verhängnißvoll, und die abergläubischen Italiener erklärten kopfschüttelnd, diese Ehe müsse zu einem großen Unglücke führen. Die spätere Zeit bewies die Richtigkeit ihrer Ahnung. Graf Chorinsky kämpfte in der Schlacht von Castelfiardo, die bekanntlich für die Päpstlichen verloren ging und kehrte dann mit seinen Kameraden nach Oesterreich zurück. 1864 trat Graf Chorinsky neuerdings als Kadet in die österreichische Armee, machte den Feldzug in Schleswig-Holstein mit, und avancirte neuerdings zum Offizier. Nach Beendigung des Feldzuges wurde er dem Generalstabe zugetheilt, in welchem er bis in die neueste Zeit diente.

Die Mitteilungen über die Persönlichkeit und das Wesen der in Wien verhafteten Baronin Ebergenyi, (von Einigen auch Ebermenyi genannt), scheinen Parteifärbungen zu tragen, und sohin verschieden zu lauten. Den Einen zu Folge war sie liebenswürdig, sparsam, eine Wohlthäterin der Armen, eingezogen, erhielt eine ausgezeichnete Erziehung, und wurde im Jahre 1865 zur Ehrendame des adeligen Brünner-Damenstiftes ernannt. Ihre ganze Lebensweise in Wien war eine überspannte. Zur frühesten Morgenstunde pflegte sie auszureiten. »Ich bin wie auf dem Pferde geboren«, sagte sie oft zu ihrer Quartiergeberin, »meine einzige Leidenschaft ist das Reiten, und eher könnte ich Alles lassen, als dieses Vergnügen.« Sie besuchte nie einen feinen Gasthof, sondern ließ sich immer ein einfaches Mahl aus einem unansehnlichen Gasthofe in ihre Wohnung bringen.

Andere schildern sie als herrisch, rauh, verschwenderisch, emancipirt. Sie soll auch die nicht mehr seltene Gewohnheit gehabt haben, stark zu rauchen. Sie soll den Grafen Chorinsky nicht geliebt haben, dagegen der Graf sterblich in sie verliebt gewesen sein, und vollständig geleitet von ihren Launen. Sie sprach bisweilen in solchem Tone mit ihm, daß sie ihn unmöglich geliebt haben konnte; er ließ sich aber Alles gefallen und war zufrieden, wenn er sie nur sehen konnte.

In dem früher erwähnten, in den Händen der Polizei befindlichen Pakete, welches Fräulein Ebergenyi von München nach Wien heimbrachte, lag auch eine Theemaschine, die wahrscheinlich bei dem Abendessen bei der Gräfin Chorinsky benützt wurde, und ein Schlüssel, den man sofort nach München gesendet hat, und der genau in das Thürschloß jenes Zimmers paßte, in welchem man die Gräfin todt gefunden hat. Dieser Schlüssel ist ein Verdachtsgrund von der schrecklichsten Bedeutung!

Ueber die Familienverhältnisse der Baronin Ebergenyi erfährt man noch nachträglich:
Ihr Vater hatte sein Vermögen in einer etwas zu üppigen Lebensweise rasch verzehrt, weßhalb seine Frau sich von ihm scheiden ließ; sie nahm die Kinder zu sich, und ließ ihnen die beste Erziehung angedeihen. In den letzten Jahren befreite der Onkel der Verhafteten das Gut von den Schulden, und übertrug die Verwaltung seinem ältesten Neffen mit der Verpflichtung, daß dieser seine Geschwister anständig versorgen müsse. Als vor einigen Jahren die Mutter starb, heirathete Herr von Ebergenyi bald darauf eine junge Dame aus dem Bürgerstande, und aus diesem Grunde sagten sich fast sämmtliche Kinder vom Vater los.

Die verstorbene Gräfin Chorinsky war eine Dame mittlerer Größe, hatte braune Augen, rothe Haare und einen sehr weißen Teint. Ihr Gesicht war schmal und ein Zug der Schwermuth darin ausgeprägt. Ihre äußere Erscheinung war jedoch eine sehr sympathische und ihr Benehmen trug den Stempel der Noblesse an sich. Ihre Toilette war elegant, fein, geschmackvoll. Im vergangenen Winter lag sie drei Monate in München an einem Halsleiden im Bette und auf Anrathen ihres Arztes begab sie sich in die Kuranstalt Reichenhall, wo sich jedoch ihr Leiden nicht merklich besserte. Sie lebte zurückgezogen.

Im Umgange mit andern Personen, war sie sehr zurückhaltend; mit Männern verkehrte sie fast gar nicht, und zwar aus Rücksicht für ihren Gemahl, damit er ihr, wie sie sich ausdrückte, nichts zur Last legen könne. Deßhalb schlug sie auch immer die Einladungen zu Unterhaltungen mit Entschiedenheit aus. Ihre Familienverhältnisse berührte sie fast nie; geschah dieß aber, so bemächtigte sich ihrer eine tiefe Schwermuth. Von ihrem Schwiegervater sprach sie stets mit Achtung, von ihrem Gatten jedoch sagte sie wiederholt, daß nur er die Ursache ihrer Gemüthsstimmung sei. Sehr häufig gedachte sie ihres Kindes, und mit Thränen in den Augen pflegte sie zu sagen: »Gott hat es frühzeitig zu sich genommen; es war gut, daß es so kam.«

In Bezug auf die Vergiftung der Gräfin Chorinsky verlauten noch nachträglich verschiedene Einzelheiten, welche mit der schrecklichen That in Verbindung gebracht werden.

So wird auch erzählt, daß die Correspondenz der Ebergenyi mit dem Grafen Chorinsky, während sich die Erstere in München befand, nicht direkt an den Grafen adressirt, sondern an eine Mittelsperson, und zwar an einen dem Grafen sehr ergebenen pensionirten Beamten, Namens Romberg, gerichtet war. Zwei Briefe, die am Mittwoch den 20. November anlangten, also einen Tag vor der That, wurden auf solche Weise an den Grafen befördert; als dann weiter kein Brief eintraf, fühlte sich Romberg, der jedoch nicht wußte, von wem die Briefe kamen, veranlaßt, dem Grafen davon Mittheilung zu machen.

Er verfügte sich Freitag (am 22. November) gegen Abend in die Wohnung des Fräuleins Ebergenyi (in welche sich der Graf Chorinsky einlogirt hatte). Der Graf war nicht allein; an seiner Seite trat auch Fräulein E. aus der Zimmerthüre, um zu erfahren, was Romberg begehre. Die Unterredung war kurz; der Graf schien sehr aufgeregt, benahm sich ziemlich unwirsch, und Romberg kehrte bald in seine Wohnung zurück. Doch nur eine Stunde spater erhielt er ein Billet vom Grafen, lautend: »Lieber Romberg, kommen Sie augenblicklich zu mir!«

Es war ein sehr stürmischer Abend, aber Romberg machte sich nichts daraus, und folgte dem Befehle des Grafen. Als er in das Empfangszimmer des Fräuleins E. trat, wurde er von beiden Personen, dem Grafen Ch. und seiner Geliebten, mit ausnehmender Zuvorkommenheit empfangen. Plötzlich sagte der Graf zu ihm:
»Können Sie noch heute Abends nach München fahren und sich erkundigen, ob die Baronin Ledske lebt, oder schon todt ist? Wir Beide lieben uns, und möchten uns heirathen.«

Diese unvorsichtige und verfängliche Aeußerung hätte der Graf nicht machen sollen.

Romberg erklärte sich dazu bereit, und der Graf fügte hinzu:
»Sie fahren also heute Abends von hier weg. Samstag Nachmittags 4 Uhr treffen Sie in München ein. Sie verfügen sich sofort in die Amalienstraße Nr. 12, erkunden dort, was vorgefallen, und fahren mit dem halb 9 Uhr Zug von dort nach Wien zurück.«

Durch eine Zugsverspätung geschah es, daß er am Samstag Abends erst spät in München eintraf. Sonntag früh ging er auf Erkundigung. Straße und Haus hatte er bald gefunden. Er erfuhr, daß die Gräfin seit zwei Tagen todt sei, und daß die Polizei die Leiche mit Beschlag belegt habe. Zur Polizei ging Romberg nicht, er trachtete vielmehr, sobald als möglich von München wegzukommen.

Montag Vormittags traf er in Wien ein. Sein erster Gang war in’s Kriegsministerium, wo er erfuhr, daß Graf Chorinsky abwesend sei; Dienstag früh ging R. abermals in’s Kriegsministerium, wo man ihm sagte, daß der Graf in Begleitung seines Vaters, des Statthalters, nach München gefahren sei. Ein Brief lud ihn zu Ebergenyi. Sie war elegant gekleidet, hatte eine lange goldene Kette umgehängt, und schmauchte behaglich eine Cigarette, die in einem feinen Meerschaumspitzchen stak.

»Liebster Romberg,« rief sie bei seinem Anblicke, »ich freue mich, daß Sie da sind. Ich und der Gustav, wir haben uns die schrecklichsten Gewissensbisse gemacht, daß wir Sie bei dieser Kälte und so unverwahrt nach München fahren ließen. Haben Sie sich nicht erkältet? Ist Ihnen in München nichts passirt?«

Romberg sah der Dame fest in’s Auge, und jedes seiner Worte absichtlich betonend, erwiederte er:
»Mir ist in München nichts passirt; die Baronin Ledske ist schon todt, aber die Münchener Polizei hat die Leiche mit Beschlag belegt.«

Die Stiftsdame E. hatte diesen Worten mit der größten Unbefangenheit zugehört; sie schlug die Augen nicht nieder, als ihr der ehrliche R. in dieselben sah.

Am nämlichen Abende las man in den Blättern, daß in München die Leiche der Gräfin Chorinsky in ihrer Wohnung aufgefunden worden sei, unter Umständen, welche den Verdacht eines Mordes erregten, was Romberg veranlaßte, seine Erlebnisse der Polizei zu melden.

Das Damenstift zu Brünn hielt eine Berathung über die fernere Mitgliederschaft und Zugehörigkeit der Ehrenstiftsdame von E. zu dem Stifte. Die Statuten des Ordens weisen indessen nicht nach, daß die Entlassung eines Mitgliedes im Disciplinarwege ohne richterliches Erkenntniß, welches gleichzeitig die Entziehung der Ehrenchargen ausspricht, erfolgen kann, und es ist deßhalb von dem Antrage eines Mitgliedes, die des Giftmordes beschuldigte von E. auszuschließen, und die bezügliche Beschlußfassung der allerhöchsten Sanktion zu unterbreiten, Abstand genommen worden; dagegen wurde beschlossen, »die Rechte des Stiftsmitgliedes von E. und die Anforderungen, welche sie aus dem Vereine statutenmäßig herzuleiten hat, bis zur Austragung ihres Prozeßes zu sistiren.

Während die verhaftete Julie von E. in’s Gefängniß abgeführt wurde, betheuerte sie wiederholt daß sie unschuldig sei, und durch fremde Schuld dieses Schicksal trage. Bei der vorgeschriebenen Leibesuntersuchung in der Aufnahmskanzlei des Landgerichtes weinte sie bitterlich und ununterbrochen. Sie verlangte die Kost aus eigenen Mitteln bestreiten zu dürfen, und ließ sich ihre Baarschaft – etwa 320 Gulden – in das Landesgericht bringen. Sie lebt sehr mäßig, nimmt meist nur Suppe, Kaffee und Thee zu sich, zeigt jedoch große Unruhe und Aufregung, und geht fast immer in ihrer Zelle auf und ab.

Cigarren und Zeitungen, die sie verlangte, wurden ihr nicht bewilligt. Seit dem Tage ihrer Einschließung haben sich ihre Gesichtsfarbe und Züge sichtbar verändert. Oft fragt sie »wie lange die peinliche Berwahrungshaft noch dauern werde?« Es wurde ihr auch die Benützung ihres eigenen Bettzeuges bewilligt, und dieses gleich am ersten Tage zugeführt. Sie wird fast täglich und zu verschiedenen Stunden verhört.

Den Gefangenhausaufseher, welcher sie zu beaufsichtigen und dem Untersuchungsrichter vorzuführen hat, fragte sie wiederholt, ob Graf Chorinsky auch bereits und wo eingeliefert sei, worüber sie natürlich keinen Bescheid erhielt. Schreibrequisiten wurden ihr zwar bewilligt, allein ein Briefwechsel strenge untersagt. Auch erhielt sie ein ungarisches Gebetbuch. Ihre Zelle wird die ganze Nacht hindurch beleuchtet, und von den Nachtposten beobachtet. Wiederholt äußerte sie den Wunsch, ihre Verwandten zu sehen.

Vor etwa 8 Monaten war zu Laibach selbst in wohlunterrichteten Kreisen die Rede davon, daß der Graf Chorinsky sich scheiden lasse, und nach vorausgegangenem Uebertritte zum Protestantismus danach trachte, sich wieder zu vermählen. Der Graf ist beiläufig 35 bis 37 Jahre alt, groß, von sehr einnehmendem Aeußern, blond, und hat kräftig markirte Züge; er ist im Umgänge sehr heiter und gutmüthig, und war wegen seiner Unterhaltungsgabe allgemein gern gesehen. Nur mit Geld verstand er nie umzugehen und war durch seine Gutmüthigkeit beständig in größter Geldverlegenheit, obgleich er von seinem Vater beteutend unterstützt wurde.

Einer auswärtigen Zeitung ist von hier aus berichtet worden, daß man dem hier verhafteten Grafen Chorinsky Eisen angelegt habe. Diese Nachricht ist eine Erdichtung; sie gehört zu den zahlreichen Unrichtigkeiten, welche die Wienerzeitungen fast täglich über die Vergiftungsgeschichte mittheilen. So lange die Untersuchung hier und in Wien nicht beendet ist, was voraussichtlich nicht so schnell der Fall sein wird, werden selbstverständlich von den Untersuchungsrichtern Niemanden Eröffnungen gemacht, und man wird deßhalb gut thun, das, was in dieser Beziehung in Blättern gemeldet wird, mit größter Vorsicht aufzunehmen. Die Herren Berichterstatter auswärtiger Zeitungen wollen pikante Neuigkeiten mittheilen und wenn sich solche nicht ereignen, je nun, so fabriziren sie dieselben nach persönlicher Phantasie. Dieß ist eine Erbsünde der meisten Journale überall; aber ein geübter Leserblick läßt unter den vielen vorübergaukelnden, aufgetischten Artikelgerichten die ungebratenen Zeitungsenten leicht herausfinden.

Am 12. Dezember war in Wien der Gerichts-Chemiker Professor Heller vor den Untersuchungsrichter des Fräuleins von Ebergenyi geladen, und nahm die bei derselben vorgefundenen Fläschchen und die Theemaschine oder Theekanne zur chemischen Untersuchung in Empfang. Aus ganz zuverlässiger Quelle wird mitgetheilt, daß die Gräfin Mathilde Chorinsky ein verbotenes Liebesverhältniß gehabt habe, und am 13. November vorigen Jahres im Gebärhause zu München einem unehelichen Knaben das Leben gegeben hat, daß diese Thatsache sich in den Listen des Gebärhauses, die vorschriftmäßig der Polizeidirection übergeben werden müssen, verzeichnet findet, und daß auch in den Taufregistern des Pfarrers an der Aukirche unter dem 14. November 1866 die an dem Knaben Albert von Ledske vollzogene Taufe bestätigt wird.

Chorinsky & Ebergenyi oder Der Giftmord in der Neuen Amalienstraße zu München. München, 1867.

#Der Naabthal-Bote (28.6.1869)

In Sachen Gustav Chorinsky’s kann die Wiener »Presse« das Protokoll mittheilen, das in Betreff des Geisteszustandes desselben von einer Gerichtkomission aufgenommen wurde, lautend:

»Erlangen, 15. Mai. 1869.

Zur Untersuchung des Geisteszustandes des Grafen Gustav Chorinsky aus Wien hat man sich in das Lokal der k. Kreis-Irrenanstalt dahier verfügt und hat daselbst, nachdem der k. Gerichtsarzt Dr. Wollner verhindert ist und dem praktischen Arzt Hrn. Dr. Hetzel dahier an dessen Stelle als Sachverständigen beigezogen hat, letzteren und den Direktor besagter Anstalt, Hrn. Dr. Hagen, angetroffen, welche als Sachverständige unter Hinweisung auf die Wichtigkeit und Bedeutung eines Eides und die strafrechtlichen Folgen des Meineides nach Vorschrift beeidigt wurden.

Es wurde hierauf Chorinsky vorgeführt und nachdem die Herren Sachverständigen denselben lange Zeit beobachtet und ihn zu verschiedenen Äußerungen veranlaßt hatten, so gaben dieselben einstimmig folgendes Gutachten ab:

Gustav Chorinsky, welcher in die Kreis-Irrenanstalt dahier am 24. Dezember v. J. verbracht worden ist, hat sich von Anfang an in hohem Grade geistesgestört erwiesen. Mehrere Monate lang war er vollständig tobsüchtig, was er durch vieles Schreien und Lärmen, Umherlaufen und Brüllen, Neigung zur Gewaltthätigkeit und besonders durch Zerstörung von Kleidern und Fournituren kundgab. Auch jetzt noch besteht eine große Zornmüthigkeit, in Folge deren er bei Wiederspruch leicht aggressiv wird. Außerdem ist Chorinsky von Anfang den manigfaltigsten Wahnforstellungen preisgegeben gewesen und ergeht sich noch jetzt in denselben; er ist bald Kaiser Nikolaus, bald König Wilhelm, bald Attila, bald Erzherzog Heinrich, hat die Prinzessin Dagmar zur Frau, ja ist selbst Marie Antoinette; oder er sagt auch, er sei mehrere Hundert oder auch tausend, tausend Jahre alt, sei der erste Mensch. Dabei verkennt er seine Umgebungen vollständig, benennt Andere mit willkürlichen Namen, gibt ihnen Stellen oder läßt sie erschießen, vernachlässigt sein Äußeres, seine Kleider und ist zuweilen unreinlich. Aus Allem Vorstehenden ergibt sich, daß Chorinsky’s Zustand in einer Verbindung von Tobsucht mit Wahnsinn bestehe, und daß derselbe daher für dispositionsunfähig erklärt werden muß. Der als Kurator für Chorinsky aufgestellte und heute beigezogene Fabrikant Winkelmann hat Erinnerungen nicht vorzubringen.«

Der Naabthal-Bote Nro. 50. Wochenblatt für Schwandorf und Umgebung. Sonntag, den 28. Juni 1869.

#Der Neue Pitaval (1868)

I. Der Mord

Im Anfang des Monats Oktober 1867 hatte sich unter dem Namen Mathilde Baronin von Ledske eine Dame bei der Cabinetsdienerwitwe Elise Hartmann in München eingemiethet. Sie lebte äußerst einfach und sparsam, fast ohne allen gesellschaftlichen Verkehr. Am 20. Nov. wurde ihre Einsamkeit durch Besuch unterbrochen. Sie erzählte der Witwe Hartmann, daß aus Wien eine ihr bis dahin unbekannte, aber von sehr lieber Seite empfohlene Dame angekommen sei, und traf Anordnungen, aus denen hervorging, daß sie die Fremde für den nächsten Abend zum Thee gebeten hatte. Die letztere kam schon am Morgen des 20. Nov. zweimal auf kürzere Zeit zu der Baronin; am 21. Nov. gingen beide Damen aus und kauften im Laden des Kaufmanns Kaiserberger einen Unterrock. Nachmittags um 4½ Uhr stellte sich der Gast aus Wien wieder ein und beide brachten mehrere Stunden in heiterer und vertraulicher Unterhaltung zu. Der nebenanwohnende Student Struve hörte, daß sie von Bekannten aus Rom, von Photographien u. dgl. m. miteinander plauderten. Schon im Laufe des Tages hatte Frau von Ledske zu Fanny Hartmann, der Tochter ihrer Hauswirthin, geäußert, sie wollte mit ihrem Gast das Actientheater besuchen; um 6 Uhr abends erbat sie sich von Fanny, die zufällig in ihr Zimmer kam, ein Opernglas und um 6½ Uhr rief die Fremde vom Gange aus nach der Frau Hartmann und frug, als die letztere infolge dessen erschien, ob die Stiege beleuchtet und ob ihre Tochter zu Hause sei? Frau Hartmann beantwortete beide Fragen und bemerkte zu ihrer Verwunderung, daß die fremde Dame sie nicht einen einzigen Blick in das Zimmer der Baronin thun ließ. Auf ihre dringende Bitte, sofort eine Droschke herbeizuholen, entfernte sich Frau Hartmann, kam aber schon nach fünf Minuten zurück, um zu melden, daß der Wagen augenblicklich Vorfahren werde. Das Zimmer der Baronin war verschlossen, es ließ sich niemand sehen und sie glaubte, daß die Damen, ohne die Droschke abzuwarten, den Weg ins Theater zu Fuß angetreten hätten. Die Baronin zeigte sich auch am 21. Nov. nicht, indeß Frau Hartmann hielt es für wahrscheinlich, daß sie bei ihrer Freundin aus Wien geblieben wäre. Als sie auch am 22. Nov. kein Lebenszeichen gab, erkundigte sich ihre Wirthin im Gasthof Zu den vier Jahreszeiten, wo die Fremde abgestiegen war. Hier erfuhr sie, daß die letztere bereits am Abend des 21. Nov. und zwar allein abgereist sei. Nun ward sie ernstlich besorgt und drang mit ihrer Tochter durch eine nicht benutzte Seitenthür in das Zimmer der Frau von Ledske. Der Anblick, der sich den beiden Frauen darbot, war grauenerregend: die Leiche der Baronin lag auf dem Fußboden zwischen dem Tisch und dem Sofa, mit dem Kopf auf dem Rande des Sofas, so, als ob sie langsam hinabgeglitten wäre. Aus dem Munde war ein Blutstrom hervorgequollen. Spuren äußerer Gewalt bemerkte man nicht; der Tod schien schon seit längerer Zeit eingetreten zu sein. Der Tisch war noch gerade so wie am Nachmittag des 21. Nov., zum Thee servirt, es standen zwei Tassen da, jede halb gefüllt, ferner Backwerk, Fleisch und Obst. Der Thee war aus der Kanne in den gläsernen Wasserkrug gegossen, die Theekanne fehlte, ebenso der Schlüssel zur Stubenthür und ein Kommodenschlüssel. Die Kerze war nicht heruntergebrannt, sondern ausgelöscht.

Diese auffallenden Umstände deuteten auf ein Verbrechen hin und es wurde deshalb am 24. Nov. von dem Gerichtsarzt Professor Dr. Martin und dem Professor Dr. Riedinger die gerichtliche Obduction der Leiche vorgenommen. Es ergab sich, daß der Tod weder durch eine innere, aus dem Organismus sich entwickelnde Krankheit, noch durch äußere Gewalt verursacht worden war. Der charakteristische Geruch des Mageninhalts, die Blutüberfüllung der Gefäße des Kopfes und der Brust, ein bedeutender Blutaustritt auf der Magenschleimhaut, die abnorme Flüssigkeit des nicht gerinnenden Blutes waren untrügliche Beweise für eine Vergiftung durch Blausäure. Die chemische Untersuchung bestätigte diese Annahme. Der Thee, die Milch, der Rum, die Früchte waren zwar frei von Gift, aber im Speisebrei des Magens wurde Blausäure nachgewiesen. In dem betreffenden Vortrage heißt es: »Der dickbreiige Mageninhalt, welcher hauptsächlich aus zerkleinertem Schinken und Kartoffelresten bestand, roch etwas faulig, aber außerdem so auffallend nach Blausäure, daß man schon dadurch auf die Vermuthung einer Blausäurevergiftung geführt wurde. Dieser mit Wasser verdünnte Magenbrei röthete Lackmuspapier ziemlich stark; als ein Theil davon destillirt wurde, ging gleich anfangs so viel Blausäure über, daß das Destillat nicht nur den charakteristischen Blausäuregeruch in hohem Grade besaß, sondern auch die bekannten chemischen Reaktionen der Blausäure in unverkennbarer Weise zeigte.

Nach beiläufiger Bestimmung war im Mageninhalt am neunten Tage nach dem Tode der Gräfin Chorinsky etwa 1–2 Gran wasserfreier Blausäure enthalten, d. h. so viel, als in 1 Quentchen der officinellen Blausäure und in ungefähr 2 Unzen Bittermandel- oder Kirschlorberwassers enthalten ist. Gräfin Chorinsky mußte aber eine größere Menge Blausäure erhalten haben, weil ein Theil des Giftes, abgesehen von der Verdunstung, in das Blut und andere Organe überging und deshalb nicht mehr im Magen gefunden werden konnte.

Bei einer wenige Tage nach der Section vorgenommenen mikroskopischen Beobachtung des Blutes waren die meisten rothen Blutkörperchen darin zerstört. Um zu sehen, ob sich in diesem Blute, welches wie ganz frisches Blut, aber durchaus nicht nach Blausäure roch, diese Säure am fünften Tage nach dem Tode chemisch nachweisen lasse, wurde ein Theil desselben gehörig mit Wasser verdünnt und der Destillation unterworfen. Die erste Portion des Destillats, welche besonders aufgefangen wurde, besaß den Geruch nach Blausäure ganz unverkennbar. Silberlösung brachte darin sogleich eine weiße Trübung hervor, die sich beim Schütteln zu einem flockigen, sich wie Cyansilber verhaltenden Niederschlag zusammenbegab. Das mit Kalilauge und hierauf mit ein paar Tropfen Eisenoxydul-Oxydlösung vermischte Destillat wurde beim Ansäuern mit Salzsäure intensiv blau und bildete nach einiger Zeit einen Niederschlag von Berlinerblau. Mit einigen Tropfen Schwefelammonium vermischt und auf ein kleines Volumen eingedampft, gab es mit Eisenchlorid eine intensiv blutrothe Färbung, welche bewies, daß sich hier Rhodanammonium gebildet hatte, das nur aus der im Destillat vorhandenen Blausäure entstanden sein konnte.

Durch diese Versuche ist also der Beweis auf das bestimmteste geliefert, daß sich noch am fünften Tage nach dem Tode Blausäure in dem Blute damit Vergifteter sicher erkennen läßt. Es ist dies selbst ein paar Wochen später noch gelungen; ja sogar in dem fast vertrockneten Blute, welches sich aus der Mundhöhle der Leiche über den obern Theil der Kleidung und auf die Stelle des Zimmerbodens ergossen hatte, auf welcher die Baronin Ledske am zweiten Tage nach ihrer Ermordung liegend gefunden wurde, konnte man auf die vorhin beschriebene Weise Spuren von Blausäure deutlich nachweisen, ebenso in den zur Untersuchung überschickten Eingeweiden, und namentlich in der Leber und Milz.«

Auf Grund des Befundes und des Gutachtens der Chemiker erklärten die Gerichtsärzte, daß die Baronin an rascher Zersetzung des Blutes infolge einer Vergiftung mit Blausäure gestorben sei, daß der Tod recht wohl zwei Tage vor der Auffindung der Leiche erfolgt sein könne, daß die Beibringung der Blausäure in Verbindung mit Kali, mithin als Cyankali, erfolgt sein möchte, daß schon das im Magen gefundene Quantum, welches indeß nur der geringere Theil des Giftes sei, zur Tödtung eines Menschen hinreiche, daß neben der Blausäure keine andere Ursache mitgewirkt habe und daß der Tod unter raschem Schwinden des Bewußtseins und ohne Schmerzensäußerungen sehr schnell erfolgt sein müsse.

Schon die ersten Erhebungen schlossen eine Vergiftung durch Zufall sowie einen Selbstmord aus. Es waren nicht die mindesten Anhaltepunkte weder dafür, daß die Baronin im Besitze eines Blausäurepräparats gewesen, noch daß sie ein solches etwa aus Irrthum hätte genießen können, vorhanden. Ihre Bekannten, insbesondere der Student Mikulitsch, welcher mit ihr in einem zärtlichen Verhältniß stand, und ihre Hausgenossen schilderten sie als eine lebensfrohe heitere Frau. Sie hatte sich noch am Abend des 21. Nov. vergnügt unterhalten und das Theater besuchen wollen, also offenbar nicht an eine Selbstentleibung gedacht. Das Auslöschen des Lichts, das Verschwinden des Zimmerschlüssels und der Theekanne wiesen ganz bestimmt auf einen Mord durch jene fremde Dame hin.

Die Baronin hatte werthvolle echte Schmucksachen und eine kleine Summe baares Geld besessen. Alles war noch vorhanden, auch die goldene Uhr, welche sie zu tragen pflegte, dagegen wurden Briefe und ein goldener Siegelring vermißt. Man schloß aus diesen Thatsachen, daß man es hier nicht mit einem Raubmorde, sondern mit einem Morde aus andern Motiven zu thun habe, und bot zunächst alles auf, um der fremden Dame auf die Spur zu kommen.

Am Mittwoch den 20. Nov., früh um 5¾ Uhr, war mit dem Zuge von Salzburg her eine junge, mit ausgesuchter Eleganz gekleidete Dame im Hotel Zu den vier Jahreszeiten vorgefahren. Sie hatte sich Maria Baronin Vay aus Wien genannt, ein Zimmer gefordert, Toilette gemacht, ein Gouté eingenommen und sich dann entfernt, um wie sie sagte die Stadt zu besichtigen.

Zugleich mit der Dame war ein Herr eingetroffen, er erhielt ein Zimmer nebenan, machte später seiner Nachbarin einen Besuch, ging abends mit ihr ins Theater und soupirte nachher mit ihr zusammen.

Beide übernachteten im Hotel, die Dame schlief sehr lange und lag noch im Bett, als das Stubenmädchen zwischen 10 und 11 Uhr in die Stube kam. Endlich stand sie auf, war aber offenbar sehr zerstreut, denn sie vergaß sich zu waschen und ließ ihre Fingerringe liegen. Sie brannte sich eine Cigarre an, die sie aus einem sogenannten Schlickpfeifchen rauchte, und zog sich an. Sie trug ein schwarzes mit weißer Seide ausgenähtes Kleid, eine Joppe von demselben Stoff, einen schwarzen Astrachanpelz und ein dunkles Hütchen, mit lilafarbenen Bändern garnirt. Ihr Schmuck bestand in Ohrgehängen und Busennadel von schwarzer Email, couvrirt mit weißen Todtenköpfen.

Sie ging aus, kam aber nachmittags 3 Uhr zurück und ließ sich ein Fläschchen Muscat Lunel und eine halbe Flasche Rothwein geben. Sie genoß von den Weinen nichts, sondern goß sie in zwei kleine Krystallflaschen, welche sie aus ihrem Koffer nahm und von dem Kellner zupfropfen ließ. Bei dem Lohndiener Deininger bestellte sie zwei Theaterbillets und sagte ihm, als er dieselben brachte, sie würde noch zwei Tage in München bleiben. Wie schon erwähnt, war die Fremde von 4½ bis 6½ Uhr bei der Baronin von Ledske und hatte die Frau Hartmann nach einer Droschke geschickt. Während ihrer kurzen Abwesenheit hörte der Student Struve eine Thür heftig zuschlagen, wahrscheinlich die vom Gange zur Treppe führende Thür. Um 7 Uhr erschien die Fremde erhitzt und in höchst aufgeregtem Zustande in ihrem Hotel, verlangte hastig ihre Rechnung und äußerte: sie habe soeben ein Telegramm von ihrem Gemahl erhalten und müsse unverzüglich nach Paris abreisen. Ein Telegramm war im Gasthofe nicht abgegeben worden, indeß es wurden die Sachen eilig gepackt, auch die beiden Fläschchen, von denen das eine mit Muscat-Lunel, wie die Dienerschaft im Gasthofe bemerkte, theilweise geleert war, und alles zur Abreise gerüstet. Die Dame war offenbar in großer Verwirrung, sie theilte brillante Trinkgelder aus, dem Kellner gab sie zweimal und wollte ihm sogar zum dritten mal Geld in die Hand drücken, endlich fuhr sie in Begleitung desselben Herrn, der am Tage zuvor ihr Cavalier gewesen war, auf den Bahnhof, reiste aber nicht nach Paris, sondern nach Wien.

Der Verdacht, daß diese Dame die Mörderin sei, war unter solchen Umständen ein sehr starker, allein sie war entflohen und der Name Marie Baronin Vay aus Wien ein falscher. Man erlangte indeß sehr bald und in höchst wundersamer Weise die nöthigen Aufschlüsse über ihre Person. Die Polizei hatte bei Durchsuchung des Nachlasses entdeckt, daß die Verstorbene nicht eine Baronin Ledske, sondern die Gräfin Mathilde Chorinsky-Ledske war. Seit dem Jahre 1862 lebte sie von ihrem Gatten, dem Oberlieutenant Gustav Grafen Chorinsky Freiherrn von Ledske, freiwillig geschieden, anfänglich in Wien im Hause ihrer Schwiegerältern, später in Augsburg und in Ulm, seit 1866 aber in München. Den Sommer des Jahres 1867 brachte sie in Kirchberg bei Reichenhall zu, am 4. Sept. miethete sie bei der Witwe Hartmann ein Logis. Sie erhielt von ihrem Schwiegervater monatlich 50–80 Fl., die Zinsen einer Caution von 12000 Fl., welche ihr Gatte hinterlegt hatte, und wurde von dem letztern bitter gehaßt. Aus mehrern Briefen, die man in ihrer Wohnung fand, ging hervor, daß der Graf in seiner Gemahlin geradezu den Fluch seines Lebens erblickte, weil sie seinen auf eine andere Verbindung gerichteten Wünschen im Wege stand und er die Zinsen jener Caution sehr ungern entbehrte.

II. Mathilde & Gustav

Gustav Chorinsky, der Sohn des Statthalters von Niederösterreich, einem alten mährischen Geschlecht entsprossen, war im Jahre 1832 geboren und schon mit 17 Jahren ins Militär eingetreten. Im Sommer 1858 stand er zu Linz in Garnison und lernte daselbst seine spätere Frau, die damalige Schauspielerin Mathilde Ruef, die Tochter eines gräflich Herding’schen Privatsecretärs, kennen. Der junge Offizier war groß, von einnehmendem Aeußern, ein guter Gesellschafter, aber leichtsinnig, immer in finanziellen Verlegenheiten, weil er mit dem Gelde nicht umzugehen verstand, und in hohem Grade leidenschaftlich. Fräulein Ruef galt, obwol bereits 25 Jahre alt, für hübsch und talentvoll, die schlanke Figur, das schöne blonde Haar, die dunkeln Augen und der blendend weiße Teint machten sie zu einer anmuthigen Erscheinung. Ihr Ruf war tadellos, ihr Benehmen trug das Gepräge der Noblesse. Graf Chorinsky näherte sich der liebenswürdigen Schauspielerin und suchte ihre Liebe zu gewinnen. Fraulein Ruef erinnerte ihn an den Unterschied des Standes, der sie trennte, und beschwor ihn, von ihr abzulassen. Aber gewohnt, in Herzensangelegenheiten nur dem Drange seines Gefühls und nicht der Stimme der Vernunft zu gehorchen, besiegte er ihren Widerstand, verlobte sich im Mai 1858 mit ihr und einige Wochen später ergab sie sich ihm vollständig. Der Graf war, wie wir sagten, stets in Geldnoth, die Braut half aus und streckte ihm verschiedene Summen als Darlehn vor. Im Februar 1859 quittirte er den Dienst, sie verließ die Bühne und beide siedelten sich in Glusersbach bei Salzburg an. Auf Veranlassung des Vaters wurden sie jedoch von der Polizei getrennt, er ging nach Wien, sie nach Baiern. Schon am 20. April 1859 finden wir den Grafen Chorinsky wieder bei einem in Italien stehenden Regiment. Er ließ die Geliebte nach Verona kommen, dort blieb sie während des Feldzugs und gebar ein todtes Mädchen. Der Graf zeichnete sich aus und avancirte zum Oberlieutenant. Nach dem Friedensschlusse von Villafranca reiste das Paar nach Deutschland, Mathilde trat in Augsburg zur katholischen Religion über, ihr Bräutigam kehrte zu seinem Regiment zurück und bemühte sich, die Heirathserlaubniß zu erhalten. Als ihm dieselbe versagt wurde, trat er in die damals in Organisation begriffene päpstliche Armee ein und wurde vom General Lamoricière am 1. März 1860 dem zweiten Jägerbataillon in Ancona als Hauptmann zugetheilt. Am 12. Juli erhielt er die heißersehnte dienstliche Einwilligung zu seiner Vermählung. Er theilte dies seiner Braut schriftlich und telegraphisch in Ausdrücken des höchsten Entzückens mit, sie kam und am 17. Juli fand in Foligno im Kirchenstaat die Trauung statt.

Die Aeltern des Grafen verziehen dem Sohne den von ihnen gemisbilligten Schritt und erkannten seine Gattin als Schwiegertochter an.

Am 4. März 1861 wurde die Gräfin vorzeitig von einem Knaben entbunden, der bald nach der Geburt wieder starb. Im April mußte der Graf das nach der Schlacht von Castelfidardo bereits zertrümmerte und nun aufgelöste päpstliche Heer verlassen und zog mit seiner Gattin nach Heidelberg. Das eheliche Glück war schon in dieser Zeit gestört, ja der Graf scheint sich sogar bis zu Mishandlungen seiner Frau vergessen zu haben, wenigstens stellte er am 1. Aug. einen sehr merkwürdigen Revers aus, in welchem er sich verpflichtete, seine Gemahlin künftig nicht zu schimpfen, nicht zu kneipen, nicht zu schlagen.

Im November 1861 gingen beide zu einer befreundeten Familie in Nancy, er verließ seine Gattin im December und begab sich nach Brünn zu seinem Vater, der damals Statthalter von Mähren war, um seine Aufnahme in die österreichische Armee zu betreiben. Allein da er ohne Vermögen und von früher her tief in Schulden die erforderliche Caution nicht aufzubringen vermochte, scheiterten vorläufig seine Bemühungen.

Mit der Gräfin blieb er in lebhaftem Briefwechsel und die Briefe aus den ersten Monaten der Trennung athmen noch Liebe, mitunter sogar Sehnsucht. Aber die Briefe wurden kälter und seltener, denn sein leicht reizbares und unbeständiges Herz war für eine junge Dame des adelichen Stifts Maria-Schul in Brünn in heftiger Neigung entbrannt. Jetzt empfand er seine Ehe als eine lästige Fessel, deren er sich um jeden Preis entledigen wollte. Er suchte seine Frau zur Scheidung zu bestimmen, anfänglich schrieb er schonend, heuchelte Schmerz über die unseligen Verhältnisse und spiegelte ihr vor, das Bündniß mit ihr hindere seinen Eintritt in das Heer. Als sie nicht sofort zustimmte, trat er mit einer wahrhaft empörenden Rücksichtslosigkeit und Roheit auf. Ohne alle Geldmittel sah sie sich genöthigt, ihre Pretiosen zu veräußern und so ihr Leben zu fristen, endlich faßte sie den Entschluß, persönlich nach Brünn zu reifen. Sie hoffte auf eine Versöhnung, allein sie wurde furchtbar enttäuscht. Kalt und grausam stieß er sie zurück, seine Liebe hatte sich in Haß verkehrt. Die Gräfin suchte Schutz und Unterkommen bei einer Schwester, die in Berlin wohnte, ließ sich indeß von ihr bereden, noch einen Versuch zu machen und kam noch einmal nach Brünn. Es erfolgte eine Scene, die, wie sie in ihrem Tagebuche schreibt, den Glauben an den Mann, welchen sie so innig und so treu, mehr als Gott geliebt hatte, völlig zerstörte. Er entblödete sich nicht, ihr für den Fall, daß sie es wagen sollte, sich den Seinigen zu nahen, mit schändlichen Lügen und Verleumdungen zu drohen; er forderte sie geradezu auf, Hand an sich zu legen und ihm dadurch die Freiheit zurückzugeben, ja er war so schamlos, der Frau, die seinen Namen trug, anzusinnen, daß sie ihre Reize verwerthen und ihr Fortkommen durch Prostitution suchen sollte! Die in ihren heiligsten Gefühlen und in ihrer Würde tief gekränkte Frau suchte Schutz bei den Aeltern ihres Mannes und fand dort liebevolle Aufnahme. Sie blieb in ihrem Hause wohnen und ward wie ihr Kind geehrt und geachtet, er aber schied aus der Familie, ging auf die Güter eines Vetters und vergaß seine Gattin und die Stiftsdame aus Brünn bald in den Armm einer andern ehebrecherischen Frau.

Im Jahre 1864 vor dem Ausbruche des schleswigholsteinischen Kriegs wurde der Graf wieder in die Armee aufgenommen und bekam, nachdem er durch die Vermittelung eines freigebigen Verwandten Caution gestellt hatte, das Patent als Offizier. Er zog 1866 wieder mit in den Krieg, wurde in der Schlacht von Königgrätz verwundet und verlangte, nach Wien zurückgekehrt, die Entfernung der ihm verhaßten Gattin aus seinem Vaterhause.

Mathilde war gefügiger geworden, sie hatte in der Zwischenzeit hinter dem Rücken ihrer Schwiegerältern mit dem schon genannten Studenten Albert Mikulitsch einen vertrauten Umgang angefangen und fühlte sich schwanger. Gern räumte sie ihrem Mann unter solchen Umständen den Platz. Es ward nun ein Arrangement getroffen, daß sie die Zinsen jenes Cautionskapitals angewiesen erhielt und Wien verließ. Sie begab sich, wie wir bereits sagten, erst nach Augsburg, dann nach Ulm, zuletzt nach München und gebar daselbst am 13. Nov. 1866 einen Knaben, den sie der Feinbüglerin Marie Ciski anvertraute. Den Verkehr mit Mikulitsch setzte sie fort und schrieb ihm noch drei Tage vor ihrem Tode einen zärtlichen Brief.

Der Graf Chorinsky genas von seiner Wunde und wurde sodann bei einer Abtheilung des Generalstabs im Kriegsministerium zu Wien verwendet.

Infolge eines Telegramms der münchener an die wiener Polizei, welches den plötzlichen Tod der Gräfin, aber nicht den Verdacht eines Mordes mittheilte, reisten der Statthalter Graf Chorinsky und sein Sohn von Wien nach München; am 25. Nov. früh trafen sie dort ein, der Statthalter machte dem Polizeidirector von Burchtorff einen Besuch und bat um Auskunft über die nähern Umstände des Ablebens seiner Schwiegertochter. Sein Sohn, der zunächst Betheiligte, war nicht mit erschienen. Der Polizeidirector begleitete den Statthalter – gegen dessen Willen – in das Hotel Zum Bayerischen Hof. Hierbei fiel ihm auf, daß der Graf nicht direct auf die Einfahrt des Gasthofs zu, sondern unter dem Vorwande, die Monumente auf dem Promenadenplatz ansehen zu wollen, die er jedoch keines Blickes würdigte, über den Platz wegging. Dort stießen sie auf einen Herrn im Civilanzug, welchen der Statthalter dem Polizeidirector zu dessen nicht geringer Ueberraschung als seinen Sohn vorstellte. Der junge Graf war sichtlich bestürzt, sein scheues, verlegenes Wesen, die ängstliche Art, wie er bei einem Gange zur österreichischen Gesandtschaft die des Weges kommenden Gensdarmen ansah und sich angelegentlich nach ihren Dienstobliegenheiten erkundigte, bestärkte den bereits rege gewordenen Verdacht des Polizeidirectors: er machte den Eindruck eines Schuldbewußten. Der Verdacht wuchs, als der Graf sich weigerte, die Wohnung seiner Frau zu betreten, ihre Leiche zu sehen und der Beerdigung beizuwohnen. Es entschlüpften ihm Aeußerungen des glühendsten Hasses gegen die Verstorbene, er sprach von seiner übeln pecuniären Lage und daß ihn der Verlust der Zinsen vom Cautionskapital sehr genirt habe. Herr von Burchtorff hatte Vater und Sohn gebeten, ihn abends um 6 Uhr nochmals zu besuchen, traf aber, durch einen dienstlichen Weg verhindert, erst halb 7 Uhr auf der Polizeidirection wieder ein. Der Graf Chorinsky jun. ging auf der Straße auf und ab und wollte anfänglich durchaus nicht in das Bureau eintreten; er wich den Blicken des Polizeidirectors augenscheinlich aus.

Inzwischen hatte man in Erfahrung gebracht, daß vor einigen Wochen von Wien aus durch die österreichische Gesandtschaft Erkundigungen nach der Wohnung der Gräfin Chorinsky eingezogen worden waren, und vor wenigen Stunden hatte der Polizeidirector ermittelt, daß jene Erkundigungen von dem Gatten der Gräfin ausgegangen und daß der Ruf des letztern kein unbefleckter war. Der Polizeidirector setzte den Untersuchungsrichter unverweilt von allen diesen verdächtigen Thatsachen in Kenntniß, es ward ein Verhaftsbefehl ausgefertigt und der Oberlieutenant Graf Chorinsky noch an jenem Abend auf dem Bureau der Polizeidirection festgenommen. Er war auf das äußerste betroffen, erging sich aber gleich darauf in Aeußerungen des wüthendsten Ingrimms gegen seine verstorbene Frau.

Bei Durchsuchung seiner Effecten fand man außer einem Rosenkranz, mehrern Gebeten und andern Dingen vier Photographien, die in verschiedenen Aufnahmen eine und dieselbe junge Dame darstellten. Ein Medaillon, welches er am Halse trug, zeigte dasselbe Bild.

Man legte die Bilder sofort denjenigen Personen vor, welche mit der angeblichen Baronin Vay in München in Beziehung gekommen waren, und alle erkannten das Porträt dieser Dame mit der größten Bestimmtheit wieder. Der Gefangene bezeichnete sie auf Befragen als die Stiftsdame Julie von Ebergenyi, wohnhaft Wien Krugerstraße 13, und räumte nur zögernd ein, mit ihr genauer bekannt zu sein.

Der Telegraph meldete, was man in München entdeckt, nach Wien, und es begann nun jener das Interesse der ganzen gebildeten Welt im höchsten Grade spannende Doppelproceß, welcher den Grafen Gustav Chorinsky in München, die Stiftsdame Julie von Ebergenyi in Wien wegen des Verbrechens des Mordes auf die Anklagebank führte.

III. Julie & Gustav

Julie Malvine Gabriele Ebergenyi von Telekes ist am 9. Febr. 1842 zu Szecheny, dem Gute ihres Vaters, Victor Ebergenyi von Telekes, im eisenburger Comitat in Ungarn geboren. Sie erhielt eine standesmäßige Erziehung, aber eine nur oberflächliche Bildung, und war nicht sonderlich begabt. Sie wuchs heran zu einer zwar nicht gerade schönen, aber sehr gefallsüchtigen Jungfrau und blieb bis zum Jahre 1867 im älterlichen Hause. Ihre Mutter war gestorben, ihr Vater hatte wieder geheirathet und zwar ein Mädchen aus dem Bürgerstande. Dies nahm Julie zum Vorwande, nach Wien zu gehen, wo sie für ihre Genußsucht und ihre Unternehmungslust mehr zu finden hoffte als auf dem einsamen väterlichen Schlosse. Im Januar 1867 machte sie in Wien bei der Baronin Skaletz, ihrer Taufpathin, einen Besuch und blieb einen Monat bei ihr; dann miethete sie sich eine eigene luxuriös eingerichtete Wohnung und schlug die Aufforderung ihres Vaters, heimzukehren, rundweg ab.

Sie besaß nur ein jährliches Einkommen von 300 Fl., es fehlten ihr also die Mittel, standesgemäß zu leben. Sinnlich, leichtfertig, ohne sittliche und religiöse Grundsätze, trat sie mit bekannten Lebemännern der Residenz in Verbindung und verkaufte ihre körperlichen Reize. So stand sie nach ihrem eigenen Geständnisse bis Mitte Juli 1867 in einem intimen Verhältnisse mit einem ältern hochgestellten Offizier, welcher die Verbindung nur deshalb löste, weil er ihre immer höher steigenden Anforderungen an seinen Beutel nicht mehr befriedigen konnte und wollte. Ein anderer »Freund« hatte sie nach ihrer Versicherung so lieb gewonnen, daß er ihr seine Kasse zur Verfügung stellte, die sie um 3000 Fl. erleichterte.

Um einen Titel für ihr selbständiges Leben zu haben, wünschte sie Ehrenstiftsdame des freiwilligen adelichen Damenstifts Maria-Schul in Brünn zu werden, ihre Bitte ward gewährt und sie bezahlte die Taxe von 50 Dukaten aus dem Seckel jenes wohlhabenden Freundes.

Im April 1867 machte sie die Bekanntschaft des Grafen Gustav Chorinsky; sie sah ihn zufällig in einem Familiencirkel. Schon am folgenden Tage machte er ihr seine Aufwartung, es dauerte nicht lange, so erklärte er ihr seine Liebe, und ohnehin freigebig mit ihrer Gunst, hatte sie ihm bald nichts mehr zu gewähren. Dieses Verhältniß war anfangs nur sehr lose geschürzt und Julie ließ sich dadurch von ihren Liebschaften mit andern Männern nicht abhalten. Es nahm indeß durch die zügellose Leidenschaft des Grafen und seine Eifersucht bald einen ernsten Charakter an. Chorinsky begnügte sich nicht damit, daß Julie sich ihm ganz hingegeben und an seiner Brust ruhte, so oft er es wünschte, er wollte sie ausschließlich besitzen und glaubte volle Befriedigung nur in dem durch die Ehe gewährleisteten immerwährenden Zusammenleben zu finden. Beide verabredeten die Heirath, es ward ein Verlobungsfest gefeiert, bei welchem Elise von Thurneisen, eine Freundin Juliens, ihr Bruder Stephan und Graf Heinrich Chorinsky, ein Bruder des Bräutigams, anwesend waren. Man befand sich in der heitersten Stimmung, die Gläser klangen auf die baldige Vereinigung des Paares. Gustav Chorinsky stellte sich Bekannten und Verwandten als Verlobter der Baronin von Ebergenyi vor und hielt im September 1867 bei ihrem Vater förmlich um sie an. Er erhielt die Antwort: der Vater ertheile seinen Segen. In Betreff der Ausstattung werde das Mögliche geschehen, damit die Eheschließung nicht aufgeschoben zu werden brauche. Die Ausstattung wurde auch wirklich in Angriff genommen. Julie kaufte ein Brautkleid und ließ zur Auszeichnung der Wäsche einen Stempel mit den Buchstaben J. C. und der Grafenkrone anfertigen. Als spätester Termin der Hochzeit wurde abwechselnd der Herbst 1867 oder das Frühjahr 1868 festgesetzt, und die Liebenden rechneten mit Zuversicht auf das Gelingen ihres Plans.

Die Angehörigen Juliens, insbesondere deren Schwester Agathe, wünschten mit Rücksicht aus die Antecedentien der Braut die Beschleunigung der Hochzeit, und Julie selbst hatte gewichtige Gründe, keine Zeit zu verlieren, denn sie vermuthete, daß sie guter Hoffnung sei. Es wurden von ihr deshalb der Dr. Schlesinger und die Hebamme Reiner in Wien consultirt, beiden präsentirte sie sich als Gräfin Chorinsky. Das einzige Hinderniß der Ehe bildete die noch lebende rechtmäßige Gemahlin des Grafen. Eine Scheidung, an die man wol dachte, war kaum zu erreichen, denn der Graf, der den Ehebruch seiner Gattin erst nach ihrem Ableben in München erfuhr, hatte keine Scheidungsgründe zur Hand und überdies half ihm dieser Ausweg wenig. Julie und Chorinsky gehörten der katholischen Kirche an und würden sich, auch wenn letzterer geschieden worden wäre, nicht haben heirathen können. Es blieb also nur Eins übrig: der Tod der Gräfin. Dieser machte ihn frei und machte auch die Caution von 12000 Fl. verfügbar, deren Interessen sie zog. Dieses Kapital bedurfte der Graf, um einen Hausstand zu gründen, weil er sowol als Julie verschuldet waren und keine andern Einnahmen hatten als die Gage des Bräutigams.

So standen die Sachen, als Julie von Ebergenyi im November 1867 nach München reiste und bald darauf die Gräfin vergiftet durch Blausäure todt in ihrem Zimmer gefunden wurde.

Wir kehren zurück zu dem Moment, wo von München die Verhaftung der Baronin telegraphisch gefordert ward.

Am Abend des 26. Nov., als bereits die Nacht hereinbrach, verfügte sich der Polizeicommissar Breitenfeld in die Wohnung der Stiftsdame Ebergenyi und kündigte ihr an, daß er den Befehl habe, sie als des Mordes verdächtig in das Gefängniß abzuführen. Sie war sichtlich bestürzt, rang nach Fassung und vermochte kaum die an sie gerichteten Fragen zu beantworten. »Mich wollen Sie wegführen? Ich bin unschuldig, wahrhaftig, ich bin unschuldig!« rief sie aus. Ein merkliches Zittern flog durch ihren Körper, während ihr Antlitz von einer tiefen Blässe bedeckt ward. Es war, als ob sie ein Fieberschauer überfallen hätte. Sie wankte und sank weinend in ein Fauteuil. Einige Secunden lang schien sie mit sich selbst zu Rathe zu gehen, dann erhob sie sich und sprach mit fester Stimme, anscheinend ruhig: sie sei bereit, nur bitte sie um Erlaubniß, sich anziehen zu dürfen. Die Bitte wurde ihr, da sie bereits im Nachtkleide war, gewährt; man brachte sie im Wagen in das Polizeigefängniß, ihre Schwester Agathe, die Zeugin des Vorfalls war, reiste sofort nach Ungarn ab.

In Gegenwart des Untersuchungsrichters Dr. Fischer und des Polizeicommissars Breitenfeld legte Julie von Ebergenyi auf dem Polizeibureau folgendes Geständniß ab:
»Es sei richtig, sie habe bei einem Photographen unbemerkt Cyankali genommen und dieses der Gräfin Mathilde Chorinsky, während sie auf beiderseitiges Wohl getrunken hätten, in den Thee gestreut.«

In Gegenwart des Polizeidirectors Hofraths von Strobach und des Protokollführers fügte sie gleich darauf noch hinzu: »Sie sei in München unter dem Namen Baronin Vay im Hotel Zu den vier Jahreszeiten abgestiegen und habe sich der Gräfin Chorinsky als eine Durchreisende unter dem Vorwande, sich von ihrer Liebenswürdigkeit persönlich überzeugen zu wollen, vorgestellt. Beide Damen hätten sich verabredet, am Abend des 21. Nov. das Theater zu besuchen, und sie habe den Nachmittag bei der Gräfin zugebracht. Als sie fortgegangen, habe die Gräfin bereits zwischen dem Tisch und Kanapee auf dem Boden gelegen. Sie wisse nicht, ob das Gift plötzlich gewirkt habe, ebenso wenig, ob die Gräfin todt gewesen.Die Hauswirthin habe sich zu Hause befunden, deren Tochter aber nicht, dieselbe habe in jener Zeit ein Kleid fortgetragen.«

Als die Angeschuldigte diese Bekenntnisse abgelegt hatte und, wie es schien, im Begriff war, die Einzelheiten und den Zusammenhang der fürchterlichen That mitzutheilen, hielt sie plötzlich inne und sprach mit kühler, beinahe apathisch erscheinender Resignation:
»Ich sage es aufrichtig, ich war es nicht – aber schreiben Sie nur, daß ich es war – ich stürze mich in mein Unglück. Es war jemand aus München, der die Idee gehabt hat, die That zu verüben – daß ich in München war, gestehe ich zu. Aber gehen wir lieber in das Landesgericht hinaus, ich gehe zu Grunde, denn ich kann diese Person nicht nennen.«

Sie bat hierauf, den letzten vollgeschriebenen Bogen aus dem Protokoll zu entfernen, versprach, nun die lautere Wahrheit zu sagen und fuhr fort:
»Ich war in München, aber daß ich sie nicht umgebracht habe, das kann ich hoch und theuer beschwören. Ich war dort bei der Gräfin Chorinsky, das ist so – sie war auch sehr freundlich- sie erzählte mir von ihrer Ehe mit ihrem Manne die nähern Details – sie hat auch einen sehr unglücklichen Brief nach Haus geschrieben. Gewiß hat sie sich selbst umgebracht, denn sie hat so geweint über die Verhältnisse mit ihrem Mann – das ist furchtbar. Sie erzählte mir auch eine Geschichte, daß sich ihr Mann versöhnen wollte – sie war aber so unglücklich, ich glaube, die Frau hat es auch auf mich abgesehen gehabt, mich ins Unglück zu stürzen.Ich sah sie beim Wandkasten stehen. Sie trug ihre Schale hin, dann wieder zurück, fiel mir weinend um den Hals, lehnte sich etwas an das Kanapee und stürzte plötzlich leblos zu Boden.«

»Auf das hin« – schloß die Inquisitin sichtlich befriedigt – »bin ich schleunigst fortgegangen und nach Hause zurückgekehrt. Anfangs dachte ich mir, sie habe furchtbar Komödie gespielt, weil sie sonst Komödie gespielt haben soll, dann aber…«

Hier schwieg sie, nach einer Pause setzte sie, um den Verdacht eines Selbstmordes, den sie bereits ausgesprochen hatte, zu bekräftigen, hinzu:
»Ich sagte ihr: ich käme von ihrem Mann, den ich recht lieb hätte und der mich öfter besuchte. Deshalb hat sie es offenbar auf mich abgesehen gehabt, denn sie erklärte, sie fluche allen, welche mit ihrem Mann Sympathie hätten.«

Im weitern Gange des Verhörs ward sie immer verschlossener, sie begegnete allen Fragen mit der stereotypen Phrase: »Es wird sich alles lösen«, und äußerte, als der Richter ihr ernst ins Gewissen redete: »Ich kann höchstens sagen: wenn alles auf die Gräfin Chorinsky anspielt, nun so soll die es sein, bei der ich auf Besuch war. Ich nehme alles auf mich, das heißt, ich nehme die Sache nur pro forma auf mich, bis sich alles lösen wird.«

Zuletzt suchte sie dem Gerichte vorzuspiegeln, daß mit ihr zugleich eine Baronin Vay in München gewesen sei und daß diese das Verbrechen verübt habe, und am Schlusse des ersten Verhörs stellte sie die Reise nach München, die sie bis dahin ohne weiteres eingeräumt hatte, schlechthin in Abrede. Man sieht, unter dem Eindrucke der Verhaftung war eine Regung des bessern Gefühls über sie gekommen, das Gewissen hatte ihr geschlagen und sie bestimmt, die Wahrheit anzugeben. Aber es war nur eine flüchtige Regung. Kaum waren die verhängnißvollen Worte über die Lippen, so standen ihr die Folgen vor der Seele: die Verurtheilung wegen Mordes, der Tod am Galgen! Ihr elastischer Geist schnellte empor, sie entschloß sich, den verzweifelten Kampf aufzunehmen, dem Gewissen wurde Schweigen geboten und sie legte sich noch in derselben Stunde ihren Operationsplan zurecht. Sie wollte nach zwei Seiten einen Stützpunkt suchen: entweder einen Selbstmord der Gräfin wahrscheinlich machen, oder den Verdacht von sich ab auf eine dritte, noch unbekannte Person wälzen.

Es ist einer der merkwürdigsten psychologischen Vorgänge, den wir hier sehen: das Bekenntniß und gleich darauf die entschlossene Lüge. Was sich bei andern Verbrechern auf mehrere Tage vertheilt, das ist hier der Proceß von wenigen Minuten. Auch sonst findet man nicht selten, daß ein Mörder, wenn der Arm der Gerechtigkeit ihn ergreift, bis ins Innerste erschüttert wird und gesteht, aber das Geständniß später widerruft. Allein der Widerruf erfolgt gewöhnlich erst, nachdem längere Zeit vergangen und der Verbrecher wieder kaltblütig geworden ist. Hier haben wir Wahrheit und Lüge dicht beieinander. Julie von Ebergenyi entwirft noch während des ersten Verhörs ihr Vertheidigungssystem, mit jeder Lüge, die sie ausspricht, wächst ihre Keckheit, die zuerst reuhige Sünderin hat sich in unglaublich kurzer Zeit in eine verstockte Lügnerin verwandelt, sie tritt energisch und verwegen in die Schranken, um Leben und Freiheit zu retten.

IV. Die Beweisführung

Der Graf Chorinsky war also in München, Julie von Ebergenyi in Wien verhaftet. Die Untersuchung wider den erstern wurde von dem bairischen Bezirksgerichte in München geführt, weil in dem Sprengel dieses Gerichts der Mord verübt und der Angeschuldigte betroffen worden war. Die Ebergenyi dagegen ward bei dem Landgerichte in Wien processirt, weil kein Staat einen seiner Unterthanen, der im Auslande wider das Strafgesetz gefrevelt hat, ausliefert.

Beide Untersuchungen greifen natürlich vielfach ineinander, beide waren Männem anvertraut, die ihr Fach gründlich verstanden. Es ist dem Scharfsinne, dem unermüdlichen Fleiße und der Geduld des bairischen und des österreichischen Untersuchungsrichters gelungen, in allen wesentlichen Stücken die Wahrheit aufzudecken. Man erhielt ein Bild, welches treu ist bis in die kleinsten Züge.

Wir zählen nun nacheinander die in der Untersuchung erhobenen Belastungsgründe auf, und man wird die Ueberzeugung gewinnen, daß in der Kette des Beweises auch nicht ein einziges Glied fehlt.

Wir sagten schon, daß der Graf Chorinsky seine Gemahlin anfänglich heiß liebte, allmählich aber kalt und gleichgültig gegen sie wurde und zuletzt sein Eheband nur noch als eine qualvolle Fessel, die ihn von Zukunft, Glück und Reichthum schied, fühlte. Seine Liebe schlug um in grimmigen Haß, er wollte von ihr geschieden sein und wenn eine Scheidung nicht durchzusetzen wäre, das Aeußerste wagen, um seine Freiheit wieder zu erringen. Die Stiftsdame Julie von Ebergenyi liebte er bis zum Wahnsinn, sie hatte ihm bereits alle Rechte des Gatten eingeräumt und die Hochzeit war festgesetzt.

Die Untersuchung erhob alle diese Punkte zur Gewißheit, insbesondere fielen ein Tagebuch der Gräfin Chorinsky, Briefe des Grafen an seine Frau und ein Brief von der Schwester Juliens, Agathe von Ebergenyi, an den Grafen Chorinsky in die Hand des Gerichts, welche volles Licht über die Sache verbreiten.

In dem Tagebuche, welches mit den Worten beginnt: »Meine Liebe ist mein Hort und in diesem Hort will ich sterben«, schreibt die Gräfin bald nach ihrer Verheirathung: »Gott segne meinen Mann und lasse mich nie vergessen, wie edel er an mir gehandelt hat! Amen.« Ferner: »Heute früh fuhr mein Mann fort; es ist nun so todt und öde; als der Zug an meinen Fenstern vorüberfuhr, stand gerade noch ein Stern am Himmel, möge er ihm Glück bedeuten.«

An einer andern Stelle: »Heute kam ein Brief von Brünn, der mich sehr gefreut hat, weil mir mein Gustav darin sagt, daß alle mich achten, sein Vater und die ganze Familie; ich bin glücklich, sehr glücklich darüber, und ich möchte den guten lieben Schwiegervater persönlich sehen und sprechen. Auch die Mutter hat mich lieb und achtet mich; ich küsse ihre Hände und danke Gott, daß er mir beistand, beide zu versöhnen.« … »An Gustav’s Geburtstag: Gott erhöre mein Gebet und gebe meinem Manne Glück, daß er bald (in die Armee) eintreten könne; ich werde zwar sehr traurig sein und weiß nicht, wie ich ohne ihn leben soll. Das Leben hat für mich wirklich viel Trübes: Gott gebe mir diesen braven Mann, denn ich liebe ihn und weiß es, er liebt auch mich und doch sind wir getrennt; möge ihn Gott segnen, ihm beistehen, damit er wieder froh sein kann, dann werde auch ich wieder zufriedener sein. Gebe der Allgütige, daß Gustav’s Liebe nie erkalte, ich würde sonst lieber den Tod wünschen; ich lebe so nur halb, und fern von ihm leben zu müssen – o ich habe mir das nie gedacht; Gott segne mein Leben, mein Glück, meinen Gustav! Bleibe mein, Gustav, behalte mir Deine Liebe, ich lebe mit Dir! Gute Nacht an Deinem Geburtstage, glückauf; o nur einen Moment bei Dir, was wäre ich so froh!«

Der Ton des Tagebuchs wird indeß bald ein anderer. Wir lesen: »Ich ahnte, was er mir schreiben wollte; es bleibt mir also nichts übrig, als in ein Kloster zu gehen, damit er wieder frei werde und eine reiche Partie machen könne; es ist zu hart, zu viel auf einmal für mich; mein Gott, sei mir barmherzig! – O, Du mein armer Gustav!« – Oder: »Heute kam ein Brief von Gusti, der mir sehr wehe that, aber ich sage ihm das nicht, denn er muß sehr unglücklich sein, weil er dies schreiben konnte. Ich will alles, alles dulden, denn ihn treibt nur die Verzweiflung zu so bittern Worten.« Später: »Ich bin empört; was ich schon früher beschlossen, ich lasse mich nicht scheiden, wegen zu empörender Behandlung«; dann: »Als ich zur Abreise bereit war, kam ein Brief meines Mannes; zitternd öffne ich ihn; o Gustav, das habe ich nicht verdient; – Du schreibst zu grausam; welcher böse Dämon hat Dich solche Worte finden lassen? Du bist es nicht mehr; es ist ein anderer, der schrieb; so mich kränken! Herr, Gott, mein Gott, ich habe genug gelebt. Adieu, mein liebes Zimmerchen; ich küsse die Stelle, wo sein liebes Haupt gelegen; o, wie war ich glücklich hier.« – Ferner wieder: »Bis 12 Uhr (Mittag) erwartete ich in furchtbarer Aufregung meinen Gustav; endlich höre ich seine Schritte; sein erstes Wort beim Eintritt war: »Was thust Du hier? Wann gehst Du wieder?« Was weiter für Reden folgten, will ich nicht sagen. Es ist genug der Täuschung; er liebt eine andere.« … In einer andern aus Brünn datirten Stelle: »… Ich habe eine Scene erlebt, von der besser wäre, ich hätte sie nie erlebt. Ich habe ihn mehr geliebt als Gott, dafür bin ich auch bestraft. Er behandelte mich so empörend, daß ich ihm die Thür wies und ihn einen Elenden nannte. Er sagte, er wolle die schändlichsten Lügen gegen mich ersinnen, wenn ich es wagte, in das Haus seiner Aeltern zu gehen. Mein Ideal ist zerstört, mein ganzer sittlicher Halt gebrochen, mein Leben entehrt!«

Aus Frankfurt am Main datirt: »Ich bebe, so oft man mich nach meinem Namen fragt und ob ich ihn noch liebhabe. Ich möchte oft laut aufschreien vor Schmerzen und ich darf den namenlosen Jammer nicht verrathen. Aber mitten drinnen flüstere ich oft den Namen Gustav, und da lachen mich dann die Mädchen aus, necken mich, ohne zu wissen, wie schmerzlich mich das berührt. Gott vergebe ihm, er weiß nicht, was er thut, er müßte sonst sich selbst verachten.Er sollte meine Stütze bei den Aeltern sein und er wurde mein ärgster Feind. Allerdings sprechen die romanhaften Verhältnisse vor der Ehe gegen mich, aber ich handelte nur so, weil ich ihn liebhatte. Es wäre daher seine Pflicht, jeden Verdacht gegen mich fern zu halten und was ich ihm zu Liebe that, nicht falsch deuten zu lassen.Es regt sich in mir der Verdacht, daß er mich bei seiner Mutter verdächtigt hat, das wäre das Aergste und Schändlichste, was er je gethan. Ich will die Mutter darüber fragen.Die Mutter war soeben da, sie sagte, daß er mich nicht verdächtigte – soll ich es glauben, oder war es nur Schonung? Gott, verlasse mich nicht.«

Als die Gräfin in München wohnte, fürchtete sie sich vor einer Gewaltthat ihres Gatten, sie erklärte, sie würde sich um keinen Preis wieder mit ihm vereinigen. Sie besorgte, daß sie eines unnatürlichen Todes sterben würde, und als ihr eine Kartenschlägerin prophezeite: »Es wird eine fremde Dame kommen, die bringt den Tod, dann kommt der Mann und der alte Herr und dann die Todtengräber« – äußerte sie: »Ach das geht meinen Mann an, der hat mir schon früher nach dem Leben getrachtet.«

Die Briefe des Grafen an seine Gattin ergänzen die Notizen des Tagebuchs. Bald nach der Hochzeit schreibt er in den schwärmerischsten, überschwenglichsten Ausdrücken. Als er seine Frau verlassen hat und sich um den Wiedereintritt in die österreichische Armee bewirbt, wird der Ton kühler und dann herzlos und roh. Da heißt es: »Ich muß wieder heirathen und zwar ein reiches Mädchen, wäre es auch eine alte Jüdin, um nur aus der Geldverlegenheit herauszukommen. Du kannst ja wieder protestantisch werden, nach Berlin gehen und einen alten reichen Mann nehmen, damit Du mich mit Geld unterstützen kannst. Ich danke Dir für Deine Liebe, besser als Du kann niemand mit mir sein, allein ich bin jetzt rasend, toll und närrisch. Geld ist die Hauptsache, Liebe ist Sinnestäuschung. Mache mich nur frei, aber verschiebe es nicht auf die lange Bank, sonst machst Du mich noch verzweifelter, noch nie war ich so in Geldverlegenheit wie jetzt.«

In einem andern Briefe: »Ich rathe Dir, meinen Vater um 300 Fl. Geld anzugehen, ferner eine Erklärung beim Notar aufsetzen zu lassen, daß Du nie einen Anspruch auf mein Vermögen machen willst, denn sonst habe ich Schwierigkeiten bei meinem Eintritt ins stehende Heer. Nach Amerika gehe ich nicht zu diesen Schweinstruppen. Wenn es in Oesterreich nichts mehr ist, gehe ich nach Rußland.«

Wieder ein anderes mal: »Eins von uns ist zu viel. Du kannst ja irgendwo in ein «Haus» gehen, besser wirst Du es jedenfalls finden als jetzt. Ich bin wüthend auf Dich, denn wozu erst meine Aeltern fragen, ob wir uns scheiden lassen sollen? Ich will es einmal; ich bereue es, daß ich so dumm war, mein Wort zu halten und Dich zu heirathen. Merktest Du denn nicht schon lange, daß meine Zärtlichkeit erheuchelt war? Jetzt kenne ich ein Wesen, das edel und rein, von angesehenem Hause ist, der ich aber meine Gefühle nicht sagen darf, weil ich gebunden bin … Du hast meine Carrière zerstört, Du wirst Dich doch nicht länger aufdringen wollen. Wenn Du nach Wien kommst, werde ich mir das Leben nehmen. Du wirst doch nicht glauben, daß Du meiner Familie angenehm bist? Sollten die Aeltern so dumm sein, Dich aufzunehmen, ich bin dagegen, weil Du mich genirst. … Du bist mein Fluch, oft zuckt mir die Hand nach der Pistole, wenn ich denke, daß ich für ewig verheirathet bin. Schreibe mir nur nichts mehr als höchstens von einer gültigen Ehescheidung. Du kannst ja unter Abänderung des Namens zum Theater gehen.«

Endlich: »Diese Zeilen sind die letzten, die ich an Dich richte. Du bist nicht mehr werth, daß man «Du» zu Dir sagt. Ich werde Ihnen die Hälfte meines Einkommens geben, zu mehr bin ich nicht gesetzlich verpflichtet. Auch sende ich Ihnen Ihre Sachen zurück, die mich immer unangenehm berühren, so oft ich sie sehe.«

Wir werden später erfahren, daß der Graf in Briefen an dritte Personen seine Gemahlin mit den gemeinsten Schimpfworten belegte und den tödlichsten Haß gegen sie aussprach. Vorerst lassen wir noch zwei Briefe des Grafen an die Stiftsdame Ebergenyi, welche von seiner Leidenschaft für sie Zeugniß ablegen, einen Brief von Julie und einen Brief von Agathe von Ebergenyi an den Grafen folgen.

»Gustav an Julie.
Wien, am 2. August 1867.
Mein mehr als abgöttisch angebetetes, schönstes, einziges Weiberl! meine kleine allerliebste erhabenste Jützi! Du mein Abgott! meine Gottheit! mein Alles in Allem! Ich muß Dich bald heirathen. Du mußt mir Alles ermöglichen, wir müssen bald vor der Welt verehelicht sein.Mein Glück kann ich nur in der Vereinigung, in der Ehe mit Dir finden, ach Deine Versicherungen machen mich so namenlos selig.Ich schwöre es Dir bei meiner Ehre, bei Gott und der heiligen Maria als Edelmann und Offizier, ich muß und werde Dich heirathen, um auch der Welt zu zeigen, wie abgöttisch ich Dich liebe. Gott hat Dich mir als Schutzengel gesendet. Mehr als selig macht mich Dein Brief, mit Thränen danke ich Dir kniefällig dafür. Du bist so namenlos schön und reizend, ich schwöre Dir bei Gott, daß ich mit der rasendsten Liebe für ewig bin nur Dein Dich mehr als abgöttisch anbetendes Mannerl.
Dein ewig treuester Gustav.«

»Gustav an Julie.
Wien, am 9. August 1867.
Meine namenlos geliebte Jützi! Du mein Abgott! mein Alles, mein schönstes einziges liebstes Weiberl! Ich muß heute beim Obersten bleiben, ich bin so verzweifelt, daß ich weinen und schluchzen möchte, – aber warum kann ich jetzt nicht zu Dir, mein schönstes Weibi? Ich muß Dich im Frühjahr heirathen; ich kann es ohne Dich nicht länger aushalten, wir werden uns auch gewiß im Frühjahr heirathen, sonst sterbe ich. Gott muß uns helfen! Unter Thränen schwöre ich Dir ewige Treue
Dein Dich anbetendes Mannerl Gustav.«

»Julie an Gustav. (Ohne Datum.)
Mein unvergleichlich und über alles geliebter Gustav ! Die gestrigen Zeilen kann ich nur auf diese Weise fortsetzen mit den Worten der unbeschreiblich wahnsinnigen Liebe, die bei mir so überhandnimmt, daß ich mich kaum auskenne, noch ohne Dich mehr leben könnte.Jetzt wird endlich bald die Zeit heranrücken, wo entschieden wird, ob ich mich mit ganzer Seele dem Vergnügen hingeben kann u. s. w.
Deine treu Dich liebende Julie.«

»Agathe Ebergenyi an Gustav Chorinsky. (Ohne Datum.)
Mein lieber Gustav! Nachdem Julie den Wunsch äußerte, die nächstfolgenden Briefe an Sie zu schreiben, so bitte ich Sie, nicht ungehalten zu sein, daß ich sogar die Pommade an Sie adressire.Wir wollen ihr das alles so schicken, denn wir wollen alles, was sie bekommt, daß das elegant sei, dann habe ich auch noch eine Frage an Julie zu stellen – lachen Sie mich nicht aus – also ob Julie zu ihrer Staffirung auch Hosen haben will? Das ist eine wichtige Frage, bitte die Antwort ja nicht zu vergessen.Sobald Eure Heirath declarirt werden kann, so bitte ich Sie, lieber Gustav, daß Sie mir das gewiß im selben Momente schreiben, denn wie es declarirt ist, will ich wenigstens versuchen, auch etwas zu Ihrem Avancement beizutragen – nun aber lachen Sie gewiß über mich, nicht wahr? Aber was wollen Sie, ich bilde mir halt ein bischen etwas ein thun zu können und das wäre so eine immense große Freude halt für mich. Und dann, wenn es declarirt ist, kommen wir auch sogleich nach Wien u. s. w.«

Wenn man diese Briefe liest und sich die Situation vergegenwärtigt, wird man begreiflich finden, daß die beiden Verlobten den Entschluß faßten, die Gräfin auf gewaltsame Weise aus dem Wege zu schaffen. Ueber die Art der Ausführung schwankten sie längere Zeit. Schon im Juli 1867 frug der Graf einen gewissen Theodor Rampacher, der eine Art Factotum im gräflichen Hause war und für geringen Lohn die verschiedenartigsten Dienste leistete, ob er nicht vom Regiment Deutschmeister her, bei welchem er früher gestanden, einen alten Lumpen kenne, dem man eine delicate Angelegenheit anvertrauen dürfe und der sich dazu brauchen lasse. Dabei machte der Graf eine Handbewegnng, als wenn er jemand Niederschlagen oder würgen wollte. Rampacher nannte den Hauptmann Dierkes und übernahm es, denselben zu einer bestimmten Stunde an das Eugen-Monument zu einer Zusammenkunft zu bestellen. Julie Ebergenyi war bei diesem Gespräche zwischen Chorinsky und Rampacher zugegen, es wurde indeß dabei nicht erwähnt, was der Lump von Deutschmeister thun sollte. Einige Tage später traf der Graf den Hauptmann Dierkes am Eugen-Denkmal. Er frug: »Sind Sie bereit, mir eine Gefälligkeit zu erweisen?« Dirkes erwiderte: »Mit Vergnügen!« Hierauf verlangte der Graf seine Karte und sagte: »Ich werde Ihnen schreiben.« Dierkes hörte jedoch nichts wieder und erfuhr nicht, welche Gefälligkeit gemeint war. Die räthselhafte Anwerbung dieses Hauptmanns Dierkes stand jedenfalls mit dem Mordplan in Verbindung, denn in einem Briefe des Grafen an seine Geliebte heißt es:
»Mein einzigstes, herzigstes, schönstes Weiberl! Ich möchte nur schon mit Dir verheirathet sein. Du wirst sehen, wie ich Dich auf den Händen tragen, vergöttern und anbeten werde.Rampacher und Dierkes traf ich beim Eugen-Monument. Du hast halt in allem recht. Ich sagte dem Dierkes das, was Du mir heute sagtest, und er gab mir seine Adresse an und das Versprechen, stets gleich bereit zu sein.
Dein ewig treuestes Mannerl.
Dein Gustav.«

Bald darauf wurde eine höchst zweideutige Person, ein Baron Louis Lo Presti von Presburg, ein Bekannter der Ebergenyi’schen Familie, flehentlich um Beistand angegangen. Aus seiner Aussage geht hervor, daß die Anwendung der brutalsten Gewalt gegen die Gräfin – angeblich nur, um die Einwilligung zu einer Scheidung zu erpressen – in Vorschlag gebracht wurde. Julie namentlich ging mit Eifer darauf ein, als man proponirte, der Graf solle mit seiner Frau an einen abgelegenen Ort bei Presburg ziehen, seine Herrenrechte geltend machen und sie mishandeln, bis sie selbst die Lösung der Ehe fordere.

Lo Presti ward von ihr wiederholt gebeten, einen Todtenschein der Gräfin beizubringen – wie dies geschehen sollte, erfährt man nicht – und ferner zu ihrem Besten eine Collecte unter der Aristokratie von Ungarn zu veranstalten.

Der Baron scheint seine Mitwirkung abgelehnt zu haben, die Verwendung des Hauptmanns Dierkes gab man auf, wahrscheinlich, weil es bedenklich gefunden wurde, in ein so gefährliches Unternehmen Dritte einzuweihen. Ende August 1867 bestellte Fräulein von Ebergenyi unter der Adresse ihrer Modistin, Maria Ernst, Rattengift. Es ward verabreicht, aber von der Ernst, die nicht wußte, wie sie zu dieser Sendung kam, zurückgeschickt. Die Angeschuldigte gab an, sie habe das Gift, um ihr Holz vor den Ratten zu schützen, in ihren Keller setzen wollen, aber Ratten gab es in jenem Keller nicht und das Holz kam erst im November an.

Kaum war der Versuch, Rattengift zu bekommen, durch ein Versehen der Modistin Ernst misglückt, so wandte sich Julie Ebergenyi brieflich an den Photographen Camillo Angerer, einen ihrer »Freunde«, und bat ihn um Zusendung aller zum Photographiren dienlichen Präparate. Sie bemerkte dabei, daß ihr Bruder diese Chemikalien wünsche, um sich in dieser Kunst zu üben. Angerer übersandte ihr infolge dessen Silber, Chlorgold und ungefähr vier Loth Cyankali, ein Gift, welches gerade damals in Wien zu verschiedenen Aufsehen erregenden Morden und Selbstmorden verwendet worden war.

Der Bruder der Ebergenyi hat sich indeß niemals mit Photographiren beschäftigt und die Präparate dazu nicht erhalten. Als man der Angeschuldigten dies vorhielt, erklärte sie, dem Photographen Knebel in Steinamanger mit jenen Chemikalien ein Geschenk gemacht zu haben. Allein bei der Post war von deren Aufgabe nichts bekannt und Knebel leugnete bestimmt, sie empfangen zu haben.

Die Inquisitin befand sich demnach im Besitze des zum Morde tauglichen Mittels, denn ihre weitern Ausflüchte, sie habe das Cyankali einem Bekannten übergeben und sie habe es in die Donau geworfen, verdienen keinen Glauben.

Es scheint auch, daß das Gift nicht erst am 21. Nov., sondern schon im September benutzt worden ist. Am 11. Sept. nämlich händigte der Graf Chorinsky dem bereits erwähnten Rampacher in der Wohnung seiner Geliebten eine Schachtel mit candirten Früchten ein und beauftragte ihn, nach Brünn zu reisen und die Schachtel dort unter der Adresse der damals in Kirchberg bei Reichenhall weilenden Gräfin Chorinsky zur Post zu geben. Es war ein fingirter Ausgeber »Wammer« bezeichnet, ein Zettel lag dabei: »Jetzt rathen Sie, gnädige Frau, von wem?« Auf einem zweiten Zettel stand: »Ein aller Bekannter.« Versiegelt war die Schachtel mit einem Petschaft, welches die Anfangsbuchstaben von Dierkes‘ Namen trug. Julie hatte dasselbe eigens in Steinamanger anfertigen lassen.

Die Sendung kam am 13. Sept. 1867 bei der Gräfin an, aber sie genoß nichts von den Früchten, sondern vertheilte dieselben. Die Personen, welche sie verzehrten, verspürten kein Unwohlsein und auch die chemische Untersuchung etlicher noch vorhandener Früchte konnte die Beimengung von Gift nicht feststellen.

Dennoch muß man annehmen, daß ein Vergiftungsversuch gemacht worden ist. Dafür spricht der Umstand, daß dem Grafen Chorinsky und seiner Geliebten gegenüber der gehaßten Gräfin die Ausführung eines harmlosen Scherzes nicht zugetraut werden kann, dafür spricht der für die Ueberbringung der Schachtel nach Brünn gemachte Kostenaufwand von 30 Fl., die Rampacher erhielt, dafür sprechen die Umwege und die Vorsicht in Betreff des Aufgabeorts, des Siegels, der Schrift, dafür die dem Rampacher dringend auferlegte Pflicht der Verschwiegenheit, ferner die Aengstlichkeit, welche Julie über das Schicksal der Schachtel an den Tag legte, endlich der Umstand, daß Graf Chorinsky hartnäckig jede Kenntniß von dieser Sendung leugnete. Julie von Ebergenyi räumte übrigens halb und halb den Mordversuch ein, indem sie in der Untersuchung erklärte: »Eine gewisse Horvath, von der sie die Schachtel erhalten haben wollte, habe im Nebenzimmer daran herumhantiert und müsse etwas hineingethan haben, denn sie habe nach ihrem Zugeständnisse es schon damals auf die Gräfin abgesehen gehabt.«

Am 14. Sept. nahm Graf Chorinsky ein versiegeltes Packet, aus dem sich ein Klirren wie von Gläsern entnehmen ließ, mit nach Szecsen und gab es seiner Schwägerin Agathe, von der es später zurückverlangt wurde. Wahrscheinlich befand sich darin das vorsichtigerweise beiseitegeschaffte Gift, welches er sich wiedergeben ließ, als man es von neuem bedurfte.

Im Zusammenhange mit dieser Sendung und die darangeknöpften Erwartungen enthüllend, steht das von dem Grafen gerade damals verbreitete Gerücht, seine Frau sei in Reichenhall an einem Halsleiden plötzlich gestorben.

Daß die Früchte unschädlich waren, erklärt ein Chemiker auf eine sehr einleuchtende Art. Er sagt: »Nach seiner durch viele Versuche erprobten Erfahrung gehe bei einer Vermischung von Cyankali mit Zucker das Kali in sehr kurzer Zeit eine Verbindung mit dem Zucker ein, die Blausäure werde frei, verflüchtige sich und es könnten daher solchergestalt vergiftete Zuckerstoffe schon nach wenigen Tagen genossen werden.«

Im October und November 1867 sehen wir das Liebespaar Vorbereitungen treffen, welche auf einen direkten Angriff gegen das Leben der Gräfin deuten. Der Graf wandte sich an Fräulein Agnes Mariot, die von 1850–59 Erzieherin im Hause seiner Aeltern und mit seiner Gemahlin befreundet war, bat sie für eine geschiedene Frau Namens Marie Berger um ein Empfehlungsschreiben an die Gräfin und erhielt ein solches. Gleichzeitig zog er genaue Erkundigung über den Aufenthalt und die Wohnung seiner Gattin ein, vermied es aber, sich diese Aufschlüsse von seinem Vater, der, wie er wußte, mit der Schwiegertochter correspondirte, geben zu lassen, sondern wendete sich zuerst vergeblich an den Polizeicommissar Breitenfeld in Wien, dann mit Erfolg an den Legationsrath Zwierzina bei der österreichischen Gesandtschaft in München. Julie von Ebergenyi wurde von ihm mit Geld Süddeutscher Währung und zwei auf die Namen Marie Vay und Victoria Horvath lautenden Paßkarten versehen, welche er am 10. Nov. seinem Vater, dem Vorstande der Statthalterei, unter dem Vorwand einer Gefälligkeit für den Grafen Karl Esterhazy, abgeschwindelt hatte. Julie hatte sich bereits vorher Visitenkarten auf den Namen Marie Baronin Vay stechen lassen, um als solche auftreten zu können. Ihr Geliebter theilte ihr die Adressen einiger Hotels in München mit, gab ihr den Brief der Mariot, durch welchen sie sich bei seiner Gemahlin als Marie Berger vorstellen sollte, besorgte einen Wagen und fuhr mit ihr auf den Westbahnhof.

Julie von Ebergenyi ist am 19. Nov. nach München gereist, sie hat die Gräfin besucht und ist unmittelbar vor ihrem Tode mehrere Stunden lang allein mit ihr zusammengewesen.

Wir erwähnten bereits, daß sie die Reise nach München anfänglich zugab, später aber leugnete. Sie versuchte sogar einen Alibibeweis zu führen. Schon vor der Verhaftung schrieben sie und der Graf je zweimal nach Szecsen und baten die Angehörigen Juliens, im Falle einer gerichtlichen oder polizeilichen Anfrage zu beschwören, daß Julie vom 19.–22. Nov. in Szecsen gewesen sei. Auch nach der Verhaftung wurden diese Bemühungen von beiden fortgesetzt.

Ein Brief, den Julie heimlich im Gefängniß an ihren Bruder Stephan schrieb, lautet: »Lieber Stefi! Vertrauensvoll bitte ich Dich, indem Gustav sowol als ich vollkommen unschuldig sind, wenn Du es noch nicht gethan, gleich heute oder morgen bei meinem Rath (dem Untersuchungsrichter) zu beschwören, daß ich vom 19.–22. in der Früh bei Euch war. Was die Zeitungen anfangs gebracht haben, ist alles unwahr, und ungültig. Wenn Du meine Bitte befolgst, so sind Gustav und ich dieser Tage rehabilitirt, bestell. Morgen habe ich noch großes Verhör. Wenn Du entweder schon geschworen hast, oder gewiß heute oder morgen beschwörst, so werde ich und Gustav vielleicht schon morgen freigelassen. Zerreiße diese Zeilen. Obzwar wir ganz unschuldig sind, so will ich Dich doch bitten um Verzeihung, daß Ihr so vielem Kummer ausgesetzt seid.
Meine Heirath mit Gustav wird jetzt sehr bald zu Stande kommen. Mit der Bitte, nicht mehr zu zürnen und gewiß meine Bitte zu befolgen, küßt Dich Deine mit größtem Vertrauen ergebene Julie.
Lege jedenfalls den Eid ab und desto früher, desto besser, im Falle Du es noch nicht gethan.«

Juliens Verwandte weigerten sich, die Angeschuldigte herauszuschwören, und Agathe schrieb ihrer Schwester: »Ich zittere, das Bisherige hilft nichts, sinne etwas anderes aus, das ist unmöglich. Schreibe mir um Gottes willen schnell wieder. Du denkst nicht, wie die Menschen sind. Ich beschwöre Dich, auf die Hiesigen berufe Dich nie, die werden nichts für Dich thun.«

Die Identität der fremden Dame, welche am 20. Nov. in München anlangte und sich als Baronin Marie Vay in das Fremdenbuch einzeichnete, mit der Stiftsdame Julie von Ebergenyi ist über allen Zweifel erhoben worden.

Ihr Hausmeister in Wien und ihr Dienstmädchen haben sie am 19. Nov. abreisen sehen, sie trug damals ein schwarzes seidenes Kleid, eine dergleichen Jacke, einen Hut mit Lilabändern, einen Astrachanpelz, eine schwarz-emaillirte Schmuckgarnitur mit weißen Todtenköpfen und ein Cigarrenpfeifchen mit einer auf Emaille gebrannten Krone. Als Reisegepäck führte sie einen kleinen grauen Koffer bei sich. Alle diese Gegenstände sind im Besitz der Stiftsdame Ebergenyi vorgefunden und von den Zeugen, mit denen die Baronin Vay in München zusammenkam, anerkannt worden.

Der Kutscher, welcher sie in Wien auf den Westbahnhof fuhr, wurde ermittelt, ebenso zwei Träger, die dort ihr Gepäck besorgten. Der eine löste für sie eine Eintrittskarte in den Wartesalon erster Klasse und wollte sie bei dem Abgange des Zugs in ein Damencoupe placiren, sie stieg aber mit den Worten: »Ich rauche ja selbst«, in ein Coupé für Herren.

Die Hauswirthin der Gräfin Chorinsky und deren Tochter, die Dienstleute in dem Hotel Zu den vier Jahreszeiten, der Lohndiener Deininger, der ihr die Theaterbillets brachte, und ein Ladenmädchen in der Handlung des Kaufmanns Kaiserberger recognoscirten die Angeschuldigte als die unter dem Namen Baronin Vay reisende Dame. Bei Kaiserberger, wo sie in Gesellschaft der Gräfin Chorinsky einen grauen Unterrock kaufte, sagte sie noch beim Herausgehen zur Gräfin: »In anderthalb Stunden komme ich zu Ihnen zum Thee.«

Heinrich Umlauft, ein Handlungsdiener aus Tirol, stieg in Salzburg in das Coupé, wo Julie von Ebergenyi saß, er war in München ihr galanter Cavalier, begleitete sie am 20. Nov. ins Theater, soupirte nachher mit ihr und fuhr mit ihr am 21. Nov. auf den Bahnhof. Auch Umlauft erkannte sie wieder, und endlich ward sie in Salzburg auf der Rückreise nach Wien von mehrern Personen gesehen.

Anfänglich behauptete die Inquisitin trotz alledem, sie sei nicht in München gewesen. Die Baronin Vay habe ihre Toilette täuschend nachgeahmt, von ihr den Schmuck und das Cigarrenpfeifchen geborgt, für sie den Unterrock besorgt und ihr denselben nebst zwei Fläschchen mit Muscat Lunel und Rothwein zugesendet.

Ihre Taktik ging darauf hinaus, das Gericht glauben zu machen, daß die von ihr fingirte Baronin Vay den Mord vollbracht habe. Sie berief sich darauf, die Baronin habe ihr in einem Briefe mitgetheilt, daß die Gräfin plötzlich an einem Schranke stehend mit einem Fluche gegen die Familie ihres Mannes auf den Lippen todt niedergefallen sei. Den Brief wollte sie kurz vor ihrer Verhaftung im Beisein ihrer Schwester Agathe verbrannt haben.

Im Gefängnisse verfaßte sie unter dem Namen der Baronin Vay ein Schreiben, welches ein Geständniß der letztern enthielt und sogar die Sendung der Schachtel mit candirten Früchten in einer Nachschrift bespricht. Es sollte durch die Nichte ihrer Zellengenossin, Pauline Wiedermann, aus dem Arrest geschmuggelt, von dieser copirt und von Linz oder Presburg mit der Post an das Untersuchungsgericht geschickt werden.

Gleichzeitig fertigte sie eine Instruction für den Grafen Chorinsky, wie er seine Aussagen einrichten sollte, damit sie beide freikämen.

Beide Schriftstücke wurden saisirt und verwandelten sich in gefährliche Waffen wider Julie von Ebergenyi.

Der Brief der angeblichen Baronin Vay lautete:
»Liebe Julie! Mein so langes Stillschweigen wirst Du als Undankbarkeit deuten, was aber nicht der Fall, denn Du bist die einzige Seele, gegenüber der ich alles selbst schriftlich berühre, was an mein Herz liegt, weil ich Deiner Discretion so überzeugt bin, als wäre es dem Gott geweiht. Dir von diesen Worten den vollen Beweis zu geben, will ich Dir sagen, daß ich die letzte Zeit mit so viel Kummer und Sorgen zu kämpfen gehabt, der größten Enttäuschung unterworfen gewesen, daß ich selbst bei meiner Dir bekannten Heiterkeit, beinahe Leichtsinn, es kaum ertragen kann und vom Fluch Gottes mich begleitet glaube, indem mir jetzt alles misglückt, was ich unternahm.
Oberflächlich glaube ich Dir erzählt zu haben, daß ich ein intimes Verhältniß habe, wodurch ich meine Zukunft verbessern zu hoffen glaubte. Jetzt, wo der Moment hier wäre zu der günstigsten Folge, habe ich so bittere Erfahrungen gemacht, daß ich diesen Menschen, ohne seinen Namen zu verrathen, den elendesten Schuft nennen kann.
Verzeih, wenn ich mich etwas ereifere, er verdient die schändlichsten Namen. Ich habe ihm zu Liebe meine ganze Familie geschändet, reiste, was ich zwar genöthigt war, immer zu thun, sowie ich es noch thue – unter fremdem Namen, selbst vor Dir, meine liebste Bekannte, stellte ich mich unter einem andern Namen vor, was ich Dir auch bei meiner mittheilsamen Stimmung aufkläre, weil ich Dich nicht betrügen will, – bitte Dich aber doch um Verzeihung, und schenke mir das Glück, daß Du mir mit diesem falschen Namen Marie Vay nicht weniger zürnen wirst und vielleicht auffassen, daß die Verhältnisse mich dazu bewogen.
Außer diesen Sachen hat mich dieser Lump zu so vielen schlechten Thaten gebracht, daß ich jetzt gar nicht weiß, wie und wo es zu verantworten; denn daß ich bisjetzt so glücklich durchgekommen, daß auf mich kein Verdacht gefallen, nur durch seine verdorbene Leitung, wo er mich mit allen Schleichwegen bekannt gemacht und mit verschiedenen Anerkennungsmitteln versehen.Leider, daß ich das alles zu spät einsehe, und würde ich mich nicht abhalten, als Verrätherin dazustehen, – so könnte er auf das Schlimmste gefaßt sein, was er wirklich verdienen möchte.
Ich bin zwar auch nicht so ganz schuldlos, aber gewiß nicht mit so schlechten Absichten gethan. Habe, liebe Julie Geduld mit meiner langen Beschreibung – mir erleichtert auf das meiste, eine so genaue freundschaftliche Mittheilung machen zu können, mein so sehr tiefbetrübtes Herz – daher will ich Dir auch eine That schildern, was Du Dir vielleicht nie gedacht, noch vorstellen hättest können. Wenn er auch Baron ist, so bleibt er vor mir doch nur der elende Schuft, der mich selbst zu diesem Verbrechen gebracht, welches Schauder erregend ist.
Aus diesem Grunde konnte ich Dir eine so ausführliche Beschreibung geben über den Tod der Mathilde Chorinsky, weil ich diejenige war, die es zwar mit den bittersten Thränen – aber vor Dir gestehe, es gethan zu haben, weil er mich mit dem Versprechen, mich zu heirathen, dazu brachte, und jetzt hörte ich, daß er eine so häßliche Maitresse haben soll.
Die gute Mathilde hat zwar mehrere Curmacher gehabt – hat aber diesen am meisten gefesselt, wenigstens hat er es behauptet – und, da er sich doch losmachen wollte, hat dieser infame Lump mich zu diesem furchtbaren Verbrechen auserkoren, welchen Dank ich dafür habe, daß ich lebelang das unglücklichste Wesen bleib.
Ich machte mich auch gefaßt, wenn in paar Tagen noch keine Seelenruhe bei mir eintrifft, mir das Leben zu nehmen und auf eine Weise, daß ja niemand meinen Körper findet, daß ich nach meinem Tod wenigstens verhüten kann, daß meiner armen Familie diese unbeschreibliche Schande nicht zutheil wird. Ich glaube, die Fluchworte der Mathilde, ungeachtet daß ich kein Glied der Chorinsky’schen Familie kenne, sind mehr auf mich übergegangen, was ich zwar eines Theiles verdiene, jedoch nicht mit so schlechter Absicht geschehen, als von seiner Seite.
Hier halte ich mich nur ein, zwei Stunden auf, bin ganz incognito; wann ich nach Wien kommen, oder überhaupt, ob ich je mehr kommen kann, ist in große Frage zu stellen; daher, liebe Julie, bitte ich Dich, die Gegenstände, die ich Dir Freitag, 22. geschickt, entweder sogleich zu vertilgen, oder Dir behalten, wenn Du es benöthigen könntest – nur diese kleine Flasche mit die weißen Zuckerln werfe sogleich weg, daß niemand es in die Hände bekommen kann, noch gesehen wird, alles übrige stelle ich Dir zur Verfügung.
Da ich glaube und hoffe, daß Dich interessiren wird, daß ich gestern das letzte Cigarette geraucht, welches Du so gut warst mir zu geben – aber auch das Cigarrenspitz, welches ich auch nach den Deinen auf Porcellaine gemalt von dem elenden Kerl mit seiner Baronkrone bekommen, zerbrochen.
Wie Du siehst, liebe Julie, wie in allen diesen Kleinigkeiten, so in allen andern habe ich Unglück – ich sehe schon meinen baldigen Untergang. Wenn Gott es will, werde ich mich ergeben trachten.Seither, als Dir die Gegenstände geschickt, war ich für 2 Tage in Wien, wollte Dich auch aufsuchen, da aber am Fenster nicht die Erkennungszeichen war, so hab‘ ich es unterlassen, eben aus diesem Grund, weil ich nicht bestimmt weiß, ob Du in Wien bist oder Heimath, so adressire ich diesen Brief zu Deiner Freundin und hoffe, daß sie es Dir auf das sicherste einhändigen wird, wo Du immer sein solltest.
Ich war auch ein paar Tag in Paris, wo ich einen Curmacher von Dir kennen lernte, er läßt Dir die Hände vielmals küssen, er wird bald in Deine Heimath kommen, wo er Euch aufsuchen wird. Indem ich Dir einen meiner Gewohnheit gemäß Dir gegenüber einen ausführlichen Brief geschrieben, so nehme ich mit schwerem Herzen Abschied von Dir, wer weiß, ob ich nicht genöthigt sein werde, bald meinem Leben ein Ende zu machen. Meine Stunde zur Abreise naht, ich bin hier wieder unter einem fremden Namen. Es küßt Dich viel tausendmal im Geiste, was ich viel lieber thäte in Wirklichkeit, weil ich überhaupt viel, ja unendlich viel mit Dir besprechen möchte, Deine Rathschläge zu erbitten, weil ich durch Dich veredelt werden könnte. Indem ich mein Herz erleichtert, so weit es bei mir möglich, nehme ich wiederholt Abschied mit dem dankbarsten Kuß Deine ergebene
Marie Vay.
Ich kann Dir gar nicht sagen, wie mich neugierig macht und es wissen möchte, was die Mathilde Chorinsky mit dieser Schachtel gemacht, welches ich durch die Gefälligkeit ihr nach Reichenhall zukommen hab lassen – daß Du mir diese Gefälligkeit erwiesen – danke ich Dir sehr dafür, überdies war dies auch durch die Bitten, diesen infamen Schuften zu Folge, daß ich Deine Güte in Anspruch genommen. Adieu wiederholt, zerreiße diesen Brief, daß niemand in die Hände bekommt.«

Die Instruction der Ebergenyi aus dem Arrest an den Grafen Chorinsky geht dahin: »Wegen der Schachtel von Brünn, Rampacher, sage, daß Du nicht weißt, was darin war. Du es nicht schicken wolltest, wie Du die Adresse gelesen, ich aber Dich durch alle möglichen Sachen genöthigt – ich da gesagt hätte: infolge eines Versprechens ich das wegschicken muß, sonst wäre ich selbst nach Brünn, was Du vermeiden wolltest, daher den Rampacher dazu aufgefordert.
Wegen den Verdacht des Todes Mathilde sage, daß ich Dir Freitag nachmittags diese Nachricht mitgetheilt, ohne gesagt zu haben, von wem ich es erfahren. Darüber hast Du mir eine Scene gemacht und ich Dir dessenungeachtet noch nichts gesagt u. s. w.
Als Sonntag die bestätigte Nachricht gekommen, warst Du so verzweifelt, daß ich es beinahe verübelt. Wenn Du diese Worte befolgst, sind wir gleich befreit.
Da ich glaube, daß Du andere Unannehmlichkeiten hast, so baue auf mich, sage, daß ich Dir versprochen, die Schulden zu übernehmen. Sollte ich früher hinauskommen wie Du, so werde ich alles thun, was in meiner Macht ist. Sei gefaßt, lasse Dich durch keine Reden des Rathes bethören, glaube an meine Worte und Treue, ich werde Dir in allem beistehen und Dich nicht verlassen und ich bürge Dir, daß wir beide vollkommen rehabilitirt befreit werden. So oft ich hier kann, gehe ich in die Kirche und glaube Dir näher zu sein. Wenn ich huste, so erwidere es. Es küßt Dich viel tausendmal Deine ergebene, treu Dich liebende J.
Lasse Dich beim Rath sogleich melden und sage, daß die Sache sich zu lange hinauszieht, folglich Du ihm jetzt sagen willst, wie die Sachen verhalten. Stilisire die Themas ganz so, wie ich es Dir aufgeschrieben; in 6 bis 10 Tagen sind wir befreit.
Lies diese Zeilen nicht übereilt, sonderst besonnen und ruhig durch. Sage auch, daß ich Dir damals gesagt habe, daß ich zu Hause gewesen. Was Du immer bis jetzt gesagt, sage alles so, wie ich Dir die Punkte aufschrieb.
Staune nicht, es kommt Dir auf eine verlaßliche Art zu. Gott segne Dich, mein Gustav! Du wirst Deine Stellung zurückerhalten, befolge nur meinen Rath. Es küßt Dich tausendmal Deine Dich treu liebende Julie.
Adresse: zu übergeben an Grafen Gustav Chorinsky beim Rath Nr. 2.«

Als Julie hörte, daß diese beiden Aufsätze in die Hand des Gerichts gefallen waren, rief sie voller Verzweiflung: »Nun bin ich verloren!« Aber nur einen Moment gab sie den Kampf auf, schon in der nächsten Stunde änderte sie ihr Vertheidigungssystem und gestand, als Baronin Marie Vay nach München gereist zu sein. Eine Freundin, welche sie aus Discretion nicht nennen dürfe, habe sie aufgefordert, in die bairische Hauptstadt zu kommen, um dort jemand kennen zu lernen, der sie zu heirathen wünsche. Sie sei, da sie auf das Glück, Gustav’s Frau zu werden, doch keine Aussicht gehabt, auf den Antrag eingegangen und ohne sein Wissen gereist. In München will sie mit einer Dame Namens Victoria Horvath, auf welchen Namen, wie wir uns erinnern, der zweite ihrer Pässe lautete, zusammengetroffen sein. Die Horvath soll sie mit der Gräfin bekannt gemacht, in ihrem Aufträge will sie die beiden Fläschchen gekauft, mit Wein gefüllt, ihr will sie dieselben übergeben haben. Die Horvath soll mit der Gräfin und ihr an jenem verhängnißvollen Abend zusammengewesen sein. Sie erzählt dann weiter: »Die Horvath schickte mich fort unter dem Vorwande, daß sie mit der Gräfin unter vier Augen zu reden habe. Ich ging auf die Straße und bald darauf holte mich die Horvath ein und sagte mir: die Gräfin sei plötzlich mit einem Fluche auf Chorinsky zu Boden gefallen und verschieden. Die Horvath trennte sich von mir und ich reiste ab.«

Es bedarf bei der Abgeschmacktheit dieser Fabel kaum der Erwähnung, daß alle Forschungen nach einer Baronin Vay und einer Victoria Horvath resultatlos geblieben sind. Niemand hat eine solche Person mit Julie in Verkehr gesehen, auch ihre Freunde und Diener nicht. Nach einem aufgefangenen Briefe des Grafen Chorinsky ist die Idee »dieser Horvath« von ihm ausgegangen und infolge einer zwar nicht nachweisbaren aber gelungenen Verständigung zwischen beiden Gefangenen von der Ebergenyi aufgegriffen worden, obwol sie dem Untersuchungsrichter vorher versichert hatte, sie kenne keine Horvath.

Uebrigens sind beide Angeschuldigte hinsichtlich der Beschreibung der Persönlichkeit der Horvath und ihres Verkehrs mit ihr in die auffallendsten Widersprüche gerathen und das Eingreifen der Horvath oder einer andern dritten Person, wie Julie es schildert, ist nach den durch Zeugenaussagen und Augenschein festgestellten Verhältnissen des Orts und der Zeit eine bare Unmöglichkeit.

Die Ebergenyi hat, als das Trugbild der Baronin Vay ihr nicht mehr haltbar schien, den Namen der zweiten Paßkarte Victoria Horvath substituirt und diese Fiction mit mehr Ausdauer als Verstand festgehalten.

Die Freunde der Ebergenyi scheinen selbst nicht daran geglaubt zu haben, daß ihre Erfindung eine glückliche sei, wenigstens suchte man ihr einen andern Rath zu ertheilen. In einem Coupé zweiter Klasse des Zuges von Pesth nach Wien fand man ein Blatt Papier, welches ihr heimlich zugestellt werden sollte, folgenden Inhalts: »Geben Sie alle Umstände so an, wie sie waren, nur behaupten Sie, daß der Tod der Gräfin durch ein auf Gift verabredetes Duell erfolgte, daß Sie durch Ziehen der Sacktuchspitzen, an deren einer ein Knopf war, das Los entschieden, daß die Gräfin den Knopf zog. Dieses Geständniß ist erst dann zu machen, wenn bei der Zusammentreffung in vierzehn Tagen bis drei Wochen Sie durch das Schnurrbartdrehen eines auf dem Gange oder auf der Stiege stehenden Herrn die Nachricht erhalten, daß Chorinsky ebenfalls derart verständigt wurde.«

V. Julie & Gustav – Das Ende

Die Angeschuldigte kam am 22. Nov. wieder in Wien an und war wie umgewandelt. Die sonst so leichtlebige, sanguinische Baronesse schien melancholisch geworden zu sein, ihre Wangen waren blaß, ihr Blick unstet, ihre Augen thränenschwer. Man hörte sie tief seufzen, sie unterließ ihre gewöhnlichen Spaziergange und mied die Gesellschaft. Ihr erster Gang war zu ihrem Geliebten, auch Rampacher kam dorthin. Der Graf stürzte in Hemdärmeln höchst aufgeregt auf ihn zu, umarmte und küßte ihn und schob ihn zur Thür hinaus. Seine Anwesenheit war offenbar unbequem, er hatte gestört, vermuthlich weil Julie gerade über die Ereignisse in München berichtete oder weil das Paar die weitern Maßregeln berieth.

Rampacher ging nach Hause, wurde aber nach einer halben Stunde wieder geholt und der Graf sagte zu ihm: »Rampacher, Sie können uns einen großen Gefallen thun, wenn Sie sogleich nach München reisen. Wir wollen heirathen, es handelt sich nur darum, zu wissen, ob die Baronin Ledske in München noch lebt.« Das Fräulein fügte hinzu, er brauche nicht in die Wohnung hinzugehen, sondern sich nur bei den Dienstboten oder in einem Kaffeehause zu erkundigen.

Rampacher reiste nach München, erfuhr dort, daß die Baronin Ledske die Gemahlin des Grafen und todt sei. Hierauf kehrte er eilig zurück, traf aber weder den Grafen noch dessen Vater, die beide inzwischen Wien verlassen hatten, und machte, da ihm die Sache höchst verdächtig vorkam, bei der Polizei Anzeige. Offenbar war er vom Grafen nach München geschickt worden, weil dieser über den Tod seiner Frau volle Gewißheit haben wollte und es bei der rapiden Flucht der Mörderin möglich blieb, daß die Gräfin nur betäubt worden und später wieder zu sich gekommen war.

Die Angeschuldigte hat weiter auch Spuren des Verbrechens vertilgt und Gegenstände besessen, welche von dem Morde herrühren.

Am 23. Nov. gab sie ihrem Dienstmädchen einen Theekessel, in welchem etliche Theeblätter klebten, mit dem Aufträge, denselben auszuwaschen, und am 24. Nov. früh händigte sie ihr den ausgewaschenen Theekessel und ein versiegeltes Packet ein mit dem Bemerken, sie solle den Kessel und das Packet ihrer Schwester zustellen, die Schwester aber solle beides sorgfältig verbergen, keinem Menschen etwas davon sagen und die Sachen nur, wenn sie selbst es verlange, zurückgeben.

Der Theekessel ist das Eigenthum der Gräfin Chorinsky und von dieser noch am Abend ihres Todes gebraucht worden. Zeugen, namentlich der Student Mikulitsch, haben ihn bestimmt wiedererkannt.

In dem Packete befanden sich mehrere an die Gräfin Chorinsky geschriebene Briefe, meist von ihrem Schwiegervater herrührend, ferner aber auch ein kleines Glasfläschchen mit 30–35 Gran Cyankali, in der Form weißer Stängelchen, in der Structur ganz ähnlich dem Cyankali, welches der Photograph Angerer der Ebergenyi verabfolgt hatte.

Weiter wurden im Portemannaie der Angeschuldigten der Siegelring der Gräfin und in ihrer Wohnung mehrere Schlüssel, welche keine nachweisbare Bestimmung hatten, mit Beschlag belegt; einer dieser Schlüssel paßte zu der Kommode der Gräfin Chorinsky in München.

Diesen überwältigenden Beweisen gegenüber wußte sich Julie von Ebergenyi nur mit der albernen Fabel zu helfen: Victoria Horvath habe ihr den Theekessel, das Packet, zwei Fläschchen und einen Zimmerschlüssel – der Schlüssel zum Zimmer der Gräfin war, wie wir früher mittheilten, verschwunden – übergeben und sie gebeten, den Schlüssel in die Donau zu werfen und die übrigen Sachen an einem sichern Orte außerhalb ihrer Wohnung aufzubewahren. Diese Bitte habe sie erfüllt.

Es ließe sich nun noch anführen, daß die Gefangene, um der Recognition durch Zeugen vorzubeugen, ihre Frisur änderte und sich mit Kohle Ringe um die Augm zog, daß sie an Gefangenen, Aufseher und Wachtposten ihre Verführungskünste versuchte und auch wirklich Mittel und Wege fand, nach außen und mit ihrem Mitschuldigen, dem Grafen Chorinsky, dessen Angaben plötzlich in ziemlichen Einklang mit ihren Fabeln kamen, in Verbindung zu treten. Allein es wird genügen, wenn wir zum Schlusse noch auf eine Reihe von Briefen hinweisen, welche der Graf Chorinsky am 18. Nov., dem Tage vor ihrer Reise, und am 19., 20. und 21. Nov., während sie in München war, schrieb.
Niemand wird diese Briefe ohne Entsetzen über die sich in ihnen kundgebende sittliche und religiöse Verkehrtheit lesen, sie liefern den schlagendsten Beweis von dem verbrecherischen Zweck der Reise, von der Ausführung der That durch die Ebergenyi, es spiegelt sich darin der roheste Cynismus, die gemeinste Brutalität, teuflischer Haß auf der einen, gierige sinnliche Liebe auf der andern Seite, ihre Grundzüge sind eine krankhafte, schmuzige Phantasie, eine Bestialität vergleichen.

Wir theilen diese Briefe der Zeitfolge nach mit:

»Gustav an Julie.
18. Nov. 1867.
Meine über alles angebetete, vergötterte, einzig und namenlos treue, in alle Ewigkeit geliebte Jützi! Du mein Abgott, meine Gottheit! Mein schönstes, allerliebstes, mir auf ewig mit Leib und Seele angehörendes Weiberl. Ich bitte Dich so innig, aus meinem ganzen Herzen, das nur für Dich allein schlägt, hab mich nur lieb, denn ich schwöre Dir, so wahr uns jetzt alles mit Gottes Hülfe gelingen soll, daß ich nur Dich allein für ewig so abgöttisch, so leidenschaftlich, so glühend, so mit aller Treue liebe, ewig lieben werde, daß ich nur den Tag segnen werde, wo wir uns verloben und dann heirathen werden. Diese namenlose Wonne, Dich vor der ganzen Welt zeigen, alle Neider zu Boden werfen zu können, allen Menschen es beweisen zu dürfen, wie abgöttisch ich Dich liebe, wie Du nur allein mein Abgott, mein abgöttisch angebetetes Weib bist, das wird der höchste Triumph, die namenloseste Freude meines Lebens sein!Ich versichere Dich, daß ich auf Dich das höchste namenloseste Vertrauen habe, daß Du mir es aber auch schenken mußt, denn Du weißt gar nicht, wie rasend ich Dich liebe. Ich muß noch heute einiges mit dir besprechen, ich bitte Dich, sei nur nie böse auf mich, es thut mir stets so wehe, ich werde Dir gewiß nichts mehr sagen, was Dich je irritiren könnte, denn das ist mein höchster Schmerz. Ich kann Dich gewiß nie in böser Absicht irritiren, ich muß so weinen, denn ich lebe, athme, denke nur für Dich allein, liebe Dich so heilig, so rein, so treu, wie Du es verdienst, wie du allein meine Religion, meine Gottheit, mein so namenlos angebetetes Ideal bist.
Ich werde Dir noch heute einige Hotels in M- aufschreiben, wir werden beide beten, daß uns alles glückt, und nicht nachlassen. Wir müssen uns jetzt heirathen, denn ich könnte so nicht fortleben. Ich bitte Dich auf den Knien, glaube und vertraue fest auf mein heiligstes Offiziers- und Cavaliersehrenwort, daß ich Dich ewig heilig treu lieben werde, so wie ich Dich jetzt so abgöttisch treu liebe. Ich bitte Dich unter Thränen und kniefällig, sei nur heute noch gut und lieb mit mir, ich werde Dir etwas recht Herziges zeichnen und Dir eine kleine Ueberraschung machen. Ich hoffe so auf Dich, daß es Dir gelingen wird. Wenn es aber nicht möglich wäre, so werden wir machen, daß man dann energisch vorgeht, und daß wir binnen kürzester Frist declarirt sein werden. O Gott, nur das soll bald sein, das ist mein allerhöchster Wunsch und Gebet, ich werde es mit aller Kraft durchsetzen. Ich bitte Dich, mein Weiberl, glaub mir, ich vertraue Dir so fest, ich weiß, daß Du keinen Tag länger ausbleibst als nöthig, Du sehnst Dich ja selbst nach mir, Deinem treuesten, Dich so abgöttisch liebenden Mannerl. Wenn es aber nöthig wäre, daß Du einen Tag länger verweilest, wenn Du damit Dein Ziel zu erreichen hoffst, so gebe ich Dir mein heiligstes Versprechen, daß ich nicht verzweifeln, sondern vertrauensvoll auf Dich, meinen Abgott, warten will. Ich bitte Dich auf den Knien, schreib mir nur ein paar zärtliche Worte, wie sonst, ich will Dich dafür segnen, ich habe so eine namenlose Sehnsucht nach Dir, mein Abgott. Ich bete für Dich und segne Dich und versichere Dich mit innigster Glut meiner rasendsten Liebe, Treue, Anbetung, nur mit Dir kann ich leben und meine ganze Zufriedenheit und Seligkeit finden. Habe Mitleid mit meinen Fehlern, ich werde mich bessern, denn du veredelst mich, mein Abgott! Ich sende Dir meine glühendsten Küsse, ich habe Dich so namenlos leidenschaftlich glühend gern und weiß es auch von Dir, mein Weibi, Du bist mein zweites Ich, wir zwei sind ewig nur Eins, ich bin so selig durch Dich, kann nur durch Dich leben und bin mit ewig gleicher treuester Liebe Du mein göttlichstes Weiberl, Du ewig nur meine Jützi, mein Abgott, Dein ewig treuestes Mannerl
Dein Gustav.«

Dieser Brief war also am Tage vor der Abreise Juliens nach München geschrieben. Beide waren nochmals zusammengekommen und hatten jedenfalls den Mordplan definitiv festgestellt.

Am 19. Nov. begleitete Gustav seine Geliebte zum Bahnhofe und am Abend schrieb er ihr folgenden Brief:
»Meine Götterjützi! Mein Abgott! Mein Alles!
In Thränen gebadet sitze ich vor Deinem lieben Bilde und ringe die Hände vor Sehnsucht nach Dir, mein Abgott. Möge Dir doch alles gelingen und Du baldigst wieder für immer in meinen Armen liegen! Das letztere wünsche ich wol am sehnlichsten, denn was ich leide und empfinde, weiß nur Gott allein u. s. w.
Es ist so kalt, so stürmisch, o welche Angst erfaßt mich um Dich, Du bist viel zu leicht angezogen, Du mein Abgott, mein Alles, mein Weibi. Ich kann nur beten für Dich, kann Deine Zeilen kaum mehr erwarten. Du stürzest Dich in keine Gefahr, darauf habe ich Deinen Schwur. O wärst Du nur schon bei mir! Ich kann Deinen Brief nicht mehr erwarten, ich liege heute in Deinem Betterl und weine, weine, weine!
Gott, o Gott, komm nur bald zu mir, ich bin Dir so treu, ich liebe Dich so glühend, wie noch nie, wir müssen uns jetzt heirathen. Ich kann kaum schreiben, solch Augenweh habe ich. Gott segne und beschütze Dich, ich bete für Dich und wiederhole alle meine heiligsten Schwüre, küsse Dich tausendmal im Geiste, Du mein Weibi, mein Ich, Du meine abgöttisch geliebte, mehr als je angebetete einzige Jützi.«

Am andern Morgen, den 20. Nov., fährt der Graf in seinen Ergüssen fort:
»Meine Jützi, mein Abgott, mein Alles! Die ganze Nacht schlief ich nicht, wälzte mich unruhig in Deinem Betterl. Dein Bild hing über meinem Bette, ich küßte es, betete für Dich und weinte. Mir fiel ein, daß es so kalt war, ob Du nicht krank seiest.
Heute Nacht zerschlug sich ein Fenster in Deinem Salon bei Deinem Nähtischel, weil Lisi die Fenster nie fest zumacht und so ein starker Sturm war. Ach wie zitterte ich und weinte um Dich, mein Weibi! Ich war jede Viertelstunde wach, sah auf die Uhr um 5 1/4, wo Du in München ankamst und hätte mir bald vor Wuth eine Ohrfeige gegeben, weil ich vergaß, Dir kleines bairisches Geld für den Wagen mitzugeben. Dann hatte ich Angst, daß Du am Ende eine Verwechselung mit dem Pulver machen könntest, daß sie Dich überredet. Doch nein, ich muß Dir vertrauen, Du schwörst es mir ja so heilig, daß Du sie nicht schonst. Du mußt mich ja heirathen, wir können nur zusammen leben. Du mein Götterweibi. Ach, es ist furchtbar ohne Dich, die Zeit will nicht vergehen, ich sehne mich so namenlos nach Dir wie noch nie. Ich kann nicht schreiben vor Thränen. Später schreibe ich weiter, ich habe solche Angst nach Dir. O lieber sterben, wie ohne Dich sein, Du mein Abgott!«

Am Abend des 20. Nov. folgt die Fortsetzung:
»Morgen ist Deine Ankunft wieder einen Tag näher. Gute Nacht, mein Weibi, wüßte ich nur, wie es Dir geht. Ich bin so ängstlich, wenn Du nur schon wieder bei mir wärest, mein Weibi! Morgen bekomme ich mit Gottes Hülfe ein Brieferl von Dir, das mir Trost geben wird. Gott segne, beschütze, erhalte Dich für mich, der ich nur von Dir lebe. Ich schicke Dir ohne Unterlaß die glühendsten Küsse, bin Dir so treu und weine so viel nach Dir, mein göttliches Weibi.«

Das Mörderpaar hatte verabredet, daß Julie ihre Erlebnisse in München sofort schriftlich ihrem Gustav mittheilen, die Briefe aber nicht unter seiner, sondern unter Rampacher’s Adresse schicken sollte. Der letztere hatte die Weisung, diese Briefe dem Grafen ohne Verzug zuzustellen.

Julie schrieb in München zwei Briefe, die am 21. Nov. eintrafen und von Rampacher sofort an den Grafen abgegeben wurden.

In dem einen dieser Briefe heißt es: „Ich habe das Empfehlungsschreiben an das Aas abgegeben, das Aas ist, wie Du wissen wirst, krank.« Sie hatte sich also der Gräfin als die durch Agnes Mariot empfohlene Marie Berger schon am 20. Nov. vorgestellt. Hiermit stimmt die Notiz im Tagebuch der Gräfin überein: »Am 20. Nov. Brief von Agnes par bouté.«

Als Schützling der Mariot war die Ebergenyi freundlich empfangen worden, sie theilte dies dem Grafen Chorinsky mit und dieser befürchtete, sie würde gerührt von der Güte ihres Opfers das Vorhaben aufgeben. Eine Niederschrift Chorinsky’s vom 21. Nov. gibt Aufschluß über das, was in seiner Seele vorging. Sie lautet:
»Meine einzigste, göttlichste, rasend geliebte Jützi! Mein Abgott! Meine Gottheit! Heute um halb 4 Uhr vor meinem Essen läutete Rampacher und brachte mir zu gleicher Zeit Deine zwei allerliebsten Brieferl. Gottlob! daß Du nicht kalt hattest und eine angnehme Fahrt, heute bete ich fortwährend für das Gelingen! Aber etwas ärgert mich, nämlich, daß Du von dieser Canaille schreibst, daß sie Dich so freundlich empfing, am Ende gewinnt oder rührt sie Dich noch, dieses Komödiantenaas.
Doch nein, Du hängst zu sehr an mir, willst mein Weibi werden, und ich will Dich gewiß selig machen. Ich bin auch desperat, daß Du erst Samstag oder Sonntag kommst, warum so lange ausbleiben? Ich war bei Agnes, denn wie soll ich den Briefträger finden, der den Brief hinträgt; ich will es noch versuchen, doch ob es mir gelingt, weiß ich nicht, ich sagte Agnes, Du habest mir (als geschiedene Frau) geschrieben, daß das Aas krank ist, doch selbst ihre große gefährliche Krankheit nicht ahnt, und Agnes versprach mir, den allenfallsigen Brief des Aases zu geben und der wird dann verbrannt. O Gott, was zittere ich um Dich, mein Abgott, wenn Du nur vorsichtig bist und es Dir gelingt, das ist mein einziger Wunsch, sonst müßten R. und D. hin, sie sind schon avisirt, Gott, nur Du laß Dich nicht zu weit ein, daß man Dich ertappen könnte, was ich leide aus Angst und Kummer, kann nur Gott wissen; ich will Dir ewig dankbar sein, nur für Dich so treu und innig leben, fort und fort küsse ich unter Thränen Deine lieben Zeilen, danke Dir für alle darin ausgedrückte Liebe, ich hoffe zu Gott, Du läßt Dich nicht erweichen, sondern denkst an Deine Zukunft als meine zukünftige rechtmäßige Gattin. O, Gott führe Dich nur baldigst glücklich und gesund in meine Arme, ich bin so wahnsinnig unruhig ohne Dich, die ich mit jedem Momente rasender liebe und anbete, Du mein Götterweibi.«

Ein zweiter Brief ohne Datum, aber jedenfalls am Abend des 21. Nov. geschrieben, hat einen ähnlichen Inhalt. Chorinsky sagt darin:
«Meine Engelsjützi! Mein ewig treuestes Weiberl! Du meine Gottheit! Ich will Dir nur nochmals, bevor ich mich in Dein liebes Betterl legen werde, tausendmal für Deine gar so lieben Zeilen danken. Die Zeit ist so tödlich lang für mich und meine Angst so groß. Daß Dich nur niemand sieht, daß Du es nur gescheit anfängst, Dich nicht rühren noch anplauschen läßt, denn dies Aas ist das durchtriebenste Luder auf der Welt. Ich bin so in Spannung, denn ich möchte nicht, daß Dir was geschieht, oder daß dies Luder noch länger uns im Wege steht. Gottlob! daß Du wenigstens keine unangenehme Reise und keine Kälte hattest; wenn es nur bei der Retourfahrt ebenso wäre und Du nur mit dem Kurierzuge kommen möchtest. So ungewiß sein zu müssen, ist doch etwas Gräßliches!Gottlob! daß Du keine Bekannten gesehen hast, gib nur hier auch Obacht. Hoffentlich ist auch bei der Retourreise keine Karten- noch Sachenvisitation. Wenn ich Dir nur hinschreiben könnte! Du hast mich lieb, das ist aber auch das Einzige, was mich am Leben erhält. Wie ich Dich anbete, kann ich Dir nie beschreiben, aber wie will ich Dich glühend unter Thränen umarmen und küssen, wenn ich Dich wiedersehe und das muß bald sein, sonst sterbe ich noch. Diese infame Canaille, wie kannst Du nur schreiben, daß sie so «überaus freundlich» war, diese Bestie, doch was willst Du einen ganzen Nachmittag bei ihr machen? Diese dummen gemeinen Lügen einer so stinkenden Kröte anhören? Ach könntest Du, die mich heirathen muß, Dich von einer so gemeinen Canaille bethören lassen? Nein, so was hoffe ich nicht, ich bete fort für Dich, daß es nur gelingt und wir dann baldigst vor der Welt ein Paar werden können.Ich bete gewiß für Dich, gebe mich aber noch nicht zu sehr der Hoffnung hin, weil Du es nicht wünschest, kann Dich aber kaum mehr erwarten, ich sitze auf glühenden Nadeln, wenn Du nur alles gleich wegwirfst, sobald der Verkauf abgeschlossen ist und nicht selbst dabei bist.Ich gehe noch morgen früh zur Post, möglich, daß ich den Briefträger gerade erwische, doch ob er mir den Brief gibt, weiß ich nicht, überdies sagte ich Agnes, daß Du Frau bist, getrennt von Deinem Manne und geschieden, dann daß Du sie sehr krank fandest, sie aber keine rechte Idee von ihrem schweren Leiden (falls sie schreibt, sie befände sich wohler) habe, Du jedoch sehr beängstigt schriebst und telegraphirtest, ich bekomme jedoch von Agnes den Brief des Aases. Ach soll ich noch länger warten, wie Sonntag oder Montag? Das ist ja eine furchtbare Aussicht, ich bin ganz weg vor Schmerz darüber, ich kann nur beten, daß Du fest und standhaft, klug und überlegt bleibst, Dich durch nichts abbringen läßt und sobald als möglich nach Verkauf abreisest und Dich nicht mehr zeigst und sogleich alles wegwirfst, was an eine Reise mahnt. Ich möchte nur wissen, ob ich zu Hause zu Dir schreiben soll, daß sie unten sagen, Du seiest bei ihnen gewesen.Gott segne, beschütze, erhalte Dich, mein Weibi, ohne Unterlaß denke in glühendster Liebe und Sehnsucht und Bangen an Dich, mein Alles, mein Engelsjützerl.«

Die Briefe vom 19., 20. und 21. Nov. hatte der Graf nicht abgesendet, sondern nur geschrieben, weil es ihm Bedürfniß war, zu schreiben und sie zum Beweise, daß er an seine Julie gedacht, in ihr Nachtkästchen gelegt. Die Ebergenyi hatte die Schriftstücke aufgehoben, »um gegen den Grafen Chorinsky einen Beweis in der Hand zu haben«, bei ihr wurden sie in Beschlag genommen.

Diese Briefe bedürfen keines Commentars.

Mit Grauen wendet man sich ab von einem Manne, der für das Gelingen des Mordes an seiner Gattin betet und wähnt, Gott werde ein solches Gebet erhören.

Es empört sich das menschliche Gefühl, wenn man liest, wie ein Graf, ein Offizier seine dem Tode geweihte Gattin mit gemeinen Schimpfnamen belegt, wie er von der zärtlichsten Sorge erfüllt ist, daß seine Geliebte, die auszieht, um seine Gemahlin zu vergiften, sich auf der Reise erkälte, daß sie durch den Mangel kleiner Münze Unannehmlichkeiten haben könne!

Die massenhaften, schwülstigen Versicherungen von Liebe und Treue würde man kaum einem jungen Menschen, der zum ersten male liebt, verzeihen. In dem Munde eines fünfunddreißigjährigen Mannes, der bereits sieben Jahre verheirathet ist und gegenüber einer Dame, deren Gunst für Geld jedermann feil war, sind sie unnatürlich und widerwärtig.

Die Versuche des Grafen und der Ebergenyi, die Briefe auf unverfängliche Weise zu erklären, sind so kläglich und so gänzlich mislungen, daß wir sie füglich übergehen können.

Aber nicht blos Abscheu, sondern geradezu Ekel flößt uns das mörderische Paar ein, wenn wir hören, daß sie in Wahrheit gar nicht von einer sie völlig umstrickenden, mächtigen Leidenschaft, der Liebe zueinander und dem brennenden Verlangen sich zu ehelichen, erfüllt waren. Man kann sich psychologisch erklären, daß eine solche Leidenschaft den Menschen verblendet, und es ist schon öfter vorgekommen, daß zwei Liebende zum Mord getrieben worden sind, um einander zu besitzen.

Aber hier füllte die Liebe die Herzen nicht einmal aus. Julie hatte noch Zeit und Lust, während ihr Gewerbe Mord war, in München mit dem Commis Umlauft eine Liebelei anzufangen, und der Graf Chorinsky hatte neben seiner »Engelsjützi, seinem Abgott, seinem einzigsten, schönsten Weiberl« noch eine zweite Geliebte, die Witwe Hottovy, welcher er bis zum 4. Dec. 1867 ebenso überschwengliche Briefe schrieb, deren ewiges treuestes Mannerl er sich ebenfalls nannte.

Erinnern wir nochmals an das Geständniß Juliens, daß sie der Gräfin Cyankali eingegeben, ein Geständniß, welches deshalb so durchaus glaubwürdig ist, weil die Angeschuldigte dabei Umstände angab, die damals in Wien völlig unbekannt waren, z. B. die Lage der Leiche und die Abwesenheit der Fanny Hartmann behufs der Ablieferung eines gefertigten Kleidungsstückes, und niemand wird mehr daran zweifeln, daß Julie Ebergenyi von Telekes am Abend des 21. Nov. 1867 die Gräfin Mathilde von Chorinsky Ledske mit Cyankali meuchelmörderisch vergiftet hat.

Ebenso klar ist, daß der Graf Gustav Chorinsky die Greuelthat nicht nur gewollt, sondern geradezu veranlaßt hat. Wer von seiner Schuld dennoch nicht vollständig überzeugt sein sollte, dem empfehlen wir die meisterhaft gearbeitete Anklageschrift des Staatsanwalts in München wider den Grafen nachzulesen. Dort heißt es am Schlusse:
»Als endlich die Reise der Julie von Ebergenyi nach München beschlossen war, besorgte Graf Chorinsky die Umwechselung des Geldes, die Paßkarten, den Empfehlungsbrief u. s. w. Er schrieb, während sie den Mordanschlag ausführte, jene Ergüsse nieder, die beredte Zeugen seiner vollkommenen Kenntniß ihres Vorhabens sind, seiner Angst um sie, seiner Besorgniß des Fehlschlagens, seines wahrhaft teuflischen Hasses gegen seine Frau, seiner Furcht, daß es ihrer Liebenswürdigkeit gelingen könnte, die Mörderin umzustimmen und von ihrem Vorhaben abzubringen. Er bereitete inzwischen Fräulein Agnes Mariot, jene Freundin seiner Frau, welcher er den Empfehlungsbrief für seine meuchelmörderische Buhlerin abgelockt hatte, durch das unwahre Vorgeben, daß nach erhaltener Mittheilung seine Frau sehr gefährlich krank sei, auf deren durch Mord nahe bevorstehenden Tod vor und suchte den vielleicht widersprechenden Inhalt einer etwaigen Antwort auf den Empfehlungsbrief von vornherein durch die Vorspiegelung zu paralysiren, daß sie von ihrem gefährlichen Zustande nichts ahne.Wie seine Geliebte nach dem Morde, offenbar in der Absicht, sich wieder in den Besitz des sofort ihre Spur verrathenden Empfehlungsbriefes zu setzen, eine Menge der in letzter Zeit an Mathilde Chorinsky gelangten Briese an sich raffte, so traf auch er Veranstaltung, daß eine etwaige, den Empfehlungsbrief erwähnende Zuschrift seiner Frau an die Mariot ihm ausgehändigt würde, ja war sogar bemüht, derartige Briefe schon bei den Briefträgern aufzufangen. Gleichzeitig sann er darauf, einem aufkeimenden Verdachte mit einem falschen Alibibeweise zu begegnen, wie er denn auch nach seiner Verhaftung von hier aus durch Telegramm und Schrift die Angehörigen Juliens zur eidlichen Bestätigung ihrer Anwesenheit in Szecsen vom 19.–22. Nov. zu bestimmen versuchte.Nach ihrer erfolggekrönten Heimkehr fand ihn Rampacher in höchster Aufregung und Furcht – weil bei der rapiden Flucht der Mörderin ungewiß geblieben, ob Mathilde wirklich todt oder nur betäubt war, reiste dann in seinem Auftrage mit dem nächsten Zuge hierher, um diese qualvolle Ungewißheit zu heben. Die durch die hiesige Polizei vermittelte Gewißheit ihres Todes belebte seinen Muth wieder so weit, daß er mit seinem Vater im falschen Gefühle seiner vierfachen Unangreifbarkeit als Ausländer, Offizier, Edelmann und Sohn des Statthalters von Niederösterreich die vom Anstande gebotene Reise hierher zu machen wagte. Allein sein Muth reichte nicht so weit, sich unbefangen zu zeigen, die Leiche der Gemordeten zu sehen, ihr das letzte Geleit zu geben, und so wurde sein von dem königlichen Polizeidirector von Burchtorff beobachtetes, scheues, befangenes Benehmen, seine Aufregung, seine Bestürzung über die für unmöglich gehaltene Verhaftung zu einer Kette weiterer Zeugnisse seiner Schuld. Auch die vom Gefängnißwärter bekundeten Thatsachen, daß er die verrätherischen Photographien der Mörderin nicht herausgeben wollte und auf die Behauptung ihres Besitzes augenfällig hohen Werth legte, erheischt die gleiche Beurtheilung.Nicht minder verfänglich war sein Verhalten und seine Vertheidigungsweise in der Voruntersuchung. Wiederholt schwebte ein Bekenntniß seiner Schuld auf seinen Lippen, das er einmal förmlich ankündigte, dann unter dem Vorwande körperlicher Erschöpfung und Krankheit verzögerte, bis er endlich statt dessen eine durchaus wahrheitswidrige schriftliche Verantwortung abgab. Seine Verhöre strotzen von Unwahrheiten und Widersprüchen.

Daß er anfangs seine intimen Beziehungen zur Ebergenyi verneinte, daß er behauptete, seine Frau habe ihn zur Heirath gezwungen, sein Verhältniß zu seiner weitern Geliebten Marie Hottovy, das noch im Augenblicke der Verhaftung bestand, sei seit Jahren gelöst, die Wohnung der Ebergenyi sei das Winterquartier ihrer Familie, sie habe keine Kenntniß von seiner Verehelichung gehabt, sei vom 19.–22. Nov. in Szecsen gewesen, seine falsche Beschreibung ihres Reiseanzugs und ihres Gepäcks find nur einige Unwahrheiten, die seine beiden ersten Verhöre enthalten, und ebenso viele Beweise seines schuldbeladenen Gewissens. Wenn er dann im Widerspruche mit seiner Geliebten leugnet, daß sie ihm nach ihrer Rückkehr, den Mord verkündete und sich selbst als Thäterin bezeichnte, daß er von jenen hier gekauften Weinfläschchen, deren eins er selbst in Wien ausgetrunken hat, daß er von jener Schachtel, bei deren Versendung er die hervorragendste Thätigkeit entfaltete, daß er von dem Erwerbe und Besitze der photographischen Chemikalien seitens der Julie Ebergenyi keine Kenntniß hatte; wenn er auf die Frage, wer der in einem Briefe erwähnte Louis, nämlich Lo Presti, und die in einem andern Briefe erwähnte Agnes, nämlich Mariot, sei, behauptet, erstern nicht zu kennen, und letztere als ein Dienstmädchen der Agathe Ebergenyi bezeichnet, wenn er bezüglich des Verkehrs mit der Horvath und der Beschreibung ihrer Person mit seiner Geliebten in die auffallendsten Widersprüche geräth, wenn er von der Anfertigung jener Visitenkarten, die er doch als geniale Idee bewunderte, nichts wissen will, so kann dies alles die ohnehin schon niederdrückende Wucht des Schuldbeweises nur noch verstärken.«

Am klarsten tritt jedoch sein Schuldbewußtsein in Briefen hervor, die er heimlich im Gefängniß schrieb, um sie auf Schleichwegen an die Adressaten gelangen zu lassen und dadurch seine Freiheit wiederzugewinnen. Wir geben auch diese höchst charakteristischen Briefe ihrem Wortlaute nach:

Brief des Gefangenen an den Statthalter Chorinsky:
»Ich will nur nochmals die Bitte beifügen, daß entweder Du oder Karl sogleich zu mir kommt, daß Ihr mich nicht in Schand und Elend kommen laßt, nur Du und die Mutter bewogt mich, her nach München zu kommen, wo Du endlich zur Einsicht kamst, was die M- für eine keusche, solide Person war. Solange ich es Euch schrieb, daß sie es stets mit andern Männern hielt, daß sie Euer Haus schändete, was lebende Beweise bezeugen, während der Ehe und nach der Trennung von mir andere Bandeleien hatte, und es nur schauspielermäßig vor Euch verbarg, so lange hieltet Ihr mich für einen Verleumder. Ihr schriebt ihr Briefe, als ob sie ein Ideal wäre, und daß sie gern und ohne Widerrede aus Euerm Hause nach dem 3. Juli 1866 ging, war nicht edel, sondern weil sie Mutter war, entbinden mußte und die Zeit zum Abtreiben vorüber war. Und daß ich so eine Person nicht ausstehen konnte, und daß ich mich an jemand andern kettete, kann mir Gott nicht verübeln.
Ich habe nie jemand im Leben so geliebt wie die arme Julie, der man jetzt ein Verbrechen aufdichtet, was sie gewiß nicht that, sie ist unschuldig, nur wegen der Liebe zu mir soll sie leiden; wenn ich mir denken müßte, daß sie deshalb leiden müßte, so kann ich nicht fortleben, nein, nein, nie, noch nie habe ich so gelitten wie jetzt; nur weil sie mich kannte und mich gern hatte, soll am Ende ihr Name und ihre Zukunft leiden und ich soll am Ende auch meine blutig verdiente Charge und Namen, Orden verlieren; eher mit ehrlichem Namen sterben, wie geschändet sterben. Daher flehe ich bei Gott und der heiligen Maria, mir allsogleich den Karl herzuschicken oder selbst zu kommen, weil ich noch vieles zu bitten und zu sagen habe, was ich nur Euch sagen kann. Geh doch zum Kaiser oder laß den Vater der Armen, die blos wegen mir leidet, was mich Tag und Nacht weinen und heulen macht, zum Kaiser gehen, daß er Gnade gibt und die Sache vergibt und aufhebt.
Jedenfalls, wenn Du mich je geliebt hast, so schickst Du mir den Karl oder kommst selbst, wenn Dir nur etwas an meinem Leben liegt.«

Ein zweiter Brief des Gefangenen an seinen Vater:
»Mein einzig geliebter Vater!
Um Gottes willen flehe ich Dich aus Knien an, besonders da Du und die Mutter mich nach dem verfluchten München brachten, mach‘ jetzt energische Schritte, daß ich erlöst werde, denn sonst kann ich noch verloren sein. Ich will blos frei sein und nicht ins Elend gerathen. Das überlebe ich nicht. Nur meinethalben, nur unserer Familie halber bitte ich Dich, mache Du beim Kaiser, der das Recht hat, eine Untersuchung aufzuheben, Schritte, daß von der Person, die man beschuldigt, der Proceß aufgehoben wird. Beust und Hohenlohe sollen für Dich darum bitten. Sie soll landesverwiesen werden, nur daß ich frei werde. Um Gottes willen, ich kann ja nicht fortleben. Ich will auch Geistlicher werden, ich will fort aus Oesterreich, nur nicht geschändet. Auf Knien flehe ich zu Dir, daß diese Sache durch den Kaiser beendet wird, denn ich kann so nicht fortleben. Ich beschwöre Dich, so wahr ich Dein Sohn bin, erlöse mich von hier, dem boshaftesten Neste der Welt, wenn ich so gefehlt hätte, so gebührt mir und unserm Namen Rücksicht. Ach rette mich, ich bete ohne Unterlaß, ich knie vor Dir und flehe zu Dir. Wenn sie frei wird, so muß ich es auch werden, nur deswegen flehe ich zu Dir. Vielleicht kann Edelsheim was thun, der ihre Familie gut kennt. Nur diesmal rette mich, mach‘ mich wenigstens frei, jeder Vater thäte es, wenn sein Sohn auch noch so gefehlt hätte. Ich beschwöre Dich, mach‘ Schritte beim Kaiser, ich werde dann nichts anderes thun, als was Du willst; aber nur der Kaiser kann jetzt etwas thun. Schnell, schnell um Gottes willen, daß es nicht zu spät werde, bei Gott beschwöre ich Dich darum und sei nicht böse auf mich, wo ich Dich so lieb habe. Warum kommt niemand zu mir, die Sache ist so verwickelt, ich kann mich nicht retten, nur Du kannst und Gott wird es Dir lohnen. Dein Dich namenlos liebender Sohn G.«

Brief des Gefangenen an den Grafen Heinrich Chorinsky:
»Liebster Heinrich! Durch einen gräßlichen Zufall bin ich hier so elend geworden, doch ich bin unschuldig, das schwöre ich Dir. Ich bitte Dich, sag‘ dem Vater nochmals, er soll zum Erzherzog Albrecht, Johann Nuppenau, Oberst Döpfner, ja selbst zum Kaiser gehen und trachten, daß ich erlöst werde. Geh‘ auch zur Julie, sag‘ ihr, sie soll nichts Schlechtes denken von mir; ich bin so unschuldig wie ein Lamm. Man hat mich hier arretirt, mir meine Sachen weggenommen. Ihr alle wißt, daß ich fort in Wien saß. Ach ich bitte Dich, geh‘ auch zu Mathiasch, sonst fragen sie nach mir, und sag‘ ihm mein Elend. Schreibe mir über alles, doch so, daß man es hier lesen kann, da die Briefe mir geöffnet zukommen müssen. Meine arme Mutter, mein armer Vater, ihr armen Geschwister, ich flehe zu Euch, helft mir mit Rath und That. Schauderhaft ist es, so eingesperrt zu sein, Tag und Nacht allein unter Schloß und Riegel. Nie ahnte ich, so eine Qual unverschuldet tragen zu müssen. Dem Vater sagte ich, daß ich Julie so gern habe, was für ein edles Wesen sie ist, ihre Familie ist auch so nobel, gut, und was werden die von mir denken. Doch das Einzige beruhigt mich, daß jeder, der mich kennt, wissen muß, daß ich unschuldig leide. Ich lass‘ den Vater dringendst bitten, wenn er mich nur etwas lieb hat, sich mit Ebergenyi zu verständigen, daß ich derselben einiges verschwieg, was mich jetzt so wurmt – denn sie hielten mich für ledig; wie die Rede auf meinen Stand kam, so hielt ich es für unnöthig, es zu erwähnen. Wenn man nur wüßte, wer mir dies Elend angethan hat, damit ich endlich zu Euch kommen könnte; ich halte es hier kaum mehr aus; was ist’s mit meiner Stellung, ich bleibe doch zugetheilt? Der Vater soll mit Oberst Döpfner wegen meiner Conduite reden, daß sie nicht verschlechtert wird; wie hätte ich je so schlecht und dumm sein können, ein Verbrechen zu begehen? Mir ging es ja so gut und ich war so geachtet, und nun bricht so ein Elend über mich zusammen. Gott, ich kann nur beten, daß ich gerettet werde, und dann will ich auch erst beweisen, wie namenlos ich Euch liebe.Wenn ich nur Nachrichten über Euch und alles, was mich interessirt, erhalten könnte; ich verschmachte hier allein. Könnte mich niemand besuchen? Karl, oder Du oder Stephi? ich möchte so gerne mit Euch reden und Euch überzeugen, wie furchtbar ich unschuldig leide. Erfülle liebreichst meine Bitte, Du kannst Dir denken, wie furchtbar es mir am Herzen liegt, nichts zu wissen, schreibe unter Adresse des Herrn Unt. Richt. Geiger, der die Briefe an mich lesen muß, und küsse mir alle im Hause. Gott, wann werde ich endlich wieder bei Euch sein? Dich sammt allen umarmt unter Thränen aufs herzlichste Dein unglücklicher Bruder.«

Brief des Gefangenen an Stephan von Ebergenyi:
»Lieber Stefi! Ich bitte Dich, trachte, daß du mir meine Bitte erfüllst und daß es nur bald vor Gericht bestätigt wird, daß Julie am 19.–22. Nov. in Szecsen war. Geht doch nach Wien, macht sie frei um Gottes willen. Antwortet mir ja nicht, da ich nicht schreiben soll. Um Gottes willen erfüllt meinen Wunsch. Ich bete Tag und Nacht, daß sie bald die Meine wird. Nur fest ausharren! Euer unglücklicher Gustav.«

Brief des Gefangenen an Gustav Hollan, einen Onkel von Julie von Ebergenyi.
»Liebster Onkel Gusti! Ich beschwöre Dich bei allem, was Dir heilig ist, wenn Du mich je lieb hattest, wenn Du je meine arme Jützi gern hattest, die ich so namenlos liebe, laß diese Zeilen auch der Agathe lesen und sag‘ ihr, was ich leide. Ich hier gefangen und noch dazu muß ich mein rasend geliebtes Jützerl in Wien so elend wissen, weshalb wir uns so liebten, weil uns ein Freund, der uns versprach, daß er uns die Papiere verschaffen werde und uns die Heirath ermöglichen wolle, ein Freund, den ihr auch kennt, uns sitzen ließ. Bei mir fand man die Photographien der armen Jützi, bei ihr fand man meine Briefe, die Jützi trotz meiner Bitten nicht verbrannt hat, sondern ihrem Stubenmädchen gab, welche Gans sie dann hergab. Julie gestand einmal, daß sie hier war, doch sie hatte kein Gift bei sich, ich weiß auch, sie hatte keines, sie wollte blos die Papiere haben und da gab ihr eine gewisse Horvath, die gewiß auch in München war, Opiumpulver und diese Horvath hat vielleicht alles gethan, denn Jützi glaubte noch, sie lebe; deshalb haben wir ja den Rampacher nach München geschickt, so soll Jützi sagen, oder wenn es nicht möglich ist, ihr das beizubringen, so soll Agathe mit Edelsheim oder mit ihrem Vater zum Kaiser gehen, sie sollen meinen Vater auch bitten. Ich schreibe ihm auch dasselbe, Du sollst den alten Eb.-Stefi auch auffordern, daß Ihr zum Kaiser geht, daß diese Sache, dieser Proceß vom Kaiser aufgehoben wird. Wenn nicht anders, so gehe ich mit ihr nach Amerika oder Australien, nur bei ihr sein. Ach, so rasend haben wir uns lieb! Sie soll sagen, daß die Horvath, die mit der Vay in München war und mit ihr in Pesth war, wahrscheinlich dies that, zum Kaiser einen Fußfall machen. Ich bitte Dich, thue mir das und schreibe nach Wien unter der Chiffre F. V. post rest. Wien. Macht nur etwas für Julie. Edelsheim soll etwas thun. Zeige diesen Brief der Agathe, sprich mit ihr.«

Brief des Gefangenen an den Grafen Hannes Wilczek:
»Liebster Hannes! Ich bitte Dich als Vetter und Cavalier auf Knien, erweise mir den letzten Liebesdienst und komme nur auf einen Tag zu mir, Heinrich wird Dir sagen, wo ich bin. Ich bitte Dich, rette mich, bitte Hohenlohe und sprich selbst mit dem Kaiser. Willst Du dieses alles nicht thun, so schicke mir, aber durch einen verläßlichen Menschen, der sich als Doctor ausgibt, wohl verpackt eine Pistole mit Munition. Es steht meine Ehre am Spiele und ich glaube, Du bist zu viel Cavalier, um einen Feldzugskameraden ins Elend stürzen zu lassen. Ich bin nicht schuldig, doch kann ich keine andere Person ins Elend bringen lassest, eher opfere ich mich. Auf Knien bitte ich Dich, schick‘ mir umgehend einen vertrauten Menschen, der sich als Arzt meldet, mit einer kleinen Pistole sammt Munition, die er mir, wenn ich allein mit ihm, geben soll. G.«

Brief des Gefangenen an Julie von Ebergenyi:
»Liebste beste Julie! Da ich meinen Brief durch die Hände des Untersuchungsrichters gehen lassen muß, so können Sie ersehen, daß ich gefangen bin. Schon Montag abends kam ich in Arrest, wurde aller meiner Sachen beraubt, da man mich eines großen Vergehens beargwöhnt; o hätte ich Ihnen nur früher gesagt, daß ich gebunden war, jetzt müssen Sie es durch fremde Leute oder Zeitungen erfahren, und dann noch diesen Verdacht für mich auf so gräßliche Weise. Verachten Sie mich nicht, stoßen Sie mich nicht von sich, ich bin unschuldig und treu dem, was ich sagte; ich bin Ihrer Achtung, Zuneigung noch immer ganz gleich werth; bitte Sie, nehmen Sie diese Zeilen, die nur ein Lebenszeichen von mir sind, da man mich die frühern Tage nicht schreiben ließ, in unveränderter Freundschaft auf. Gott segne, erhalte Sie, Sie edle Freundin, immer werde ich mit gleichen Gesinnungen Ihrer gedenken.Gott gebe baldiges Wiedersehen, beten Sie für mich. Ihr ergebenster G.«

Der letztgedachte Brief wurde nicht heimlich geschrieben, sondern dem Untersuchungsrichter zur Beförderung übergeben, offenbar zu dem Ende, daß Julie seine Verhaftung erfahren und auf ihrer Hut sein sollte.

Auch diese von uns mitgetheilten Briefe bedürfen keines Commentars. Der Staatsanwalt in München sagte in der Anklageschrift mit vollem Recht: »Deutlicher kann das Geständniß der Mitwissenschaft, die Verzweiflung eines schuldbeladenen Gewissens sich nicht aussprechen«, und fährt fort: »So ist denn durch alle diese Umstände und die Gewißheit, daß bei dem zwischen ihm und Julie bestehenden Verhältnisse ein zunächst sein Interesse berührendes, so schwieriges und höchst gefahrvolles Unternehmen nothwendiger Gegenstand vielfacher und eingehender Berathung gewesen sein muß, vollkommen dargethan, daß er in den verbrecherischen Zweck jener Reise vollkommen eingeweiht war, und daß er in der Absicht, denselben zu fördern, ihr Rath und Belehrung ertheilt, und sie mehrfach, insbesondere durch Ermittelung und Bekanntgabe der hiesigen Wohnung seiner Gattin, durch Verschaffung falscher Reisepässe zur Fahrt hierher, durch Erwirkung und Behändigung eines Empfehlungsschreibens für die Julie Ebergenyi seitens der Agnes Mariot an seine Gattin, durch Einwechselung süddeutschen Geldes zur Reise hierher, durch Empfehlung hiesiger Gasthöfe, durch Besorgung des zur Fahrt auf den Bahnhof nöthigen Wagens, endlich durch vorherige Rathschläge und Zusicherungen der Verheimlichung der That und Erzielung eines Alibibeweises unterstützt und hierdurch die Ermordung seiner Gattin Mathilde rechtswidrig befördert, ja geradezu verursacht hat. Zwar haben die beiden Mitschuldigen, da sie leugnen, sich nie über die zwischen ihnen stattgefundenen Beredungen, über den Antheil eines jeden von ihnen an dem Mordplane ausgesprochen, und Julie von Ebergenyi hat versucht, den Grafen zu entlasten, aber gleichwol läßt sie in dem von ihr im Gefängniß auf den Namen der Vay geschriebenen Bekenntnisse, diese – und das war ja sie selbst – sagen, sie sei durch ihren Geliebten zur That verführt worden, während der Graf Chorinsky, so sorgfältig er sich auch sonst vor dem Bekenntnisse einer Schuld hütet, doch wiederholt in seinen Briefen als die höchste Qual bezeichnet, daß Julie aus Liebe zu ihm, daß durch ihn noch jemand anders und eine ganze Familie leide. Indessen auch abgesehen von diesen Bekenntnissen spricht eine auf tägliche Erfahrung gestützte Vermuthung dafür, daß, wenn ein Mann und ein Weib gemeinsam zu einem solchen Verbrechen schreiten, die Anregung von dem starkem, dem thatkräftigern Theil ausgeht, sohin von dem Manne. Diese allgemeine Vermuthung wird hier durch die beteiligten Charaktere zur Gewißheit erhoben.

Die Grundzüge des Wesens der Ebergenyi sind Leichtsinn und Genußsucht. Diese Fehler haben sie aus dem älterlichen Hause nach Wien und auf jenen abschüssigen Weg geführt. Ihr Leichtsinn führte sie zu der Verbindung mit Chorinsky, dessen Verheirathung schon in den ersten Tagen kein Geheimniß mehr für sie war, und ließ sie nebenbei die Verhältnisse mit ihren frühem Liebhabern fortsetzen. Ihr Leichtsinn ließ sie durch die Verlobung mit dem verheiratheten Chorinsky in jenen Conflict gerathen, der nur durch den Mord der rechtmäßigen Gattin gelöst werden konnte. Ihr Leichtsinn tritt in kaum begreiflicher Weise zu Tage in der Ausführung des Verbrechens, indem sie gleich auffallend durch ihre Kleidung, ihren Schmuck, ihr freies Benehmen hierher reist, in einem der ersten Hotels absteigt, dort Bekanntschaften anknüpft, ihren Umgang mit dem Opfer nicht verschleiert, offen die Vorbereitung zur Giftmischung trifft und endlich die That in einer Weise unter Umständen ausführt, welche mehr noch durch ihre fast naive Sorglosigkeit als durch ihre unbedachtsame Verwegenheit in Staunen versetzt. Der gleiche Leichtsinn tritt endlich auch in der Nachlässigkeit hervor, die sie in Beseitigung der Spuren des Verbrechens bethätigte, sowie in der Plan- und Systemlosigkeit ihrer Verantwortung.

Man kann mit Grund behaupten, daß eine solche Persönlichkeit den Entschluß eines Meuchelmordes nicht aus sich selbst schöpft, zumal wenn ihr nicht zwingende Beweggründe zur Seite stehen. Und diese fehlen. Sie hat trotz aller schönen Worte in den Briefen und bei der Verhandlung in Wien keine tiefe, leidenschaftliche Liebe für ihn. Die Thatsache, daß sie während des Verhältnisses mit ihm und als dieses schon zur Verlobung gediehen war, ihre intimen Beziehungen zu andern nicht abbrach, daß sie selbst hier während der Ausführung des Mordes zu einer kleinen Liebelei Lust und Zeit fand, beweist dies zur Genüge, und sie kennzeichnete die Qualität ihrer Zuneigung selbst am besten, als sie in ihrem ersten Verhör sagte: «Ich habe ihn außerordentlich gern, weil er wirklich sehr gemüthlich ist.» Doch der Haß gegen Mathilde Chorinsky erfüllte sie nicht. Es liegt zwar ein Brief, angeblich von ihr, vor, worin sie dieselbe mit verächtlichen, gehässigen Ausdrücken bezeichnet, allein da das Schriftstück von Chorinsky geschrieben ist, wird schwer zu entscheiden sein, ob hier die Copie eines von ihr verfaßten Originals oder das Concept von ihm vorliegt. Jedenfalls hatte sie so viel Unbefangenheit, in ihren von München an Gustav gesendeten Briefen die Liebenswürdigkeit ihrer Nebenbuhlerin in solchem Maße anzuerkennen, daß Chorinsky um die Ausführung ihres Planes ernstlich besorgt wurde. Auch der dienstliche Rang und die Vermögensverhältnisse, der eifersüchtige Charakter Chorinsky’s konnten für ein leichtfertiges, genußsüchtiges Wesen ihrer Art keinen Anreiz zur Verübung eines so schweren Verbrechens üben, und es entspricht ganz ihrem Charakter, wenn sie in ihrer Verantwortung wiederholt behauptet, es sei ihr keineswegs sehr um eine Verheirathung zu thun und die Ungebundenheit ihres unverehelichten Lebens weit lieber gewesen.

Ganz entgegengesetzt war sein Charakter geartet. Von jeher war er gewohnt, in Liebesangelegenheiten sich zügellos dem Drange seiner Leidenschaften hinzugeben. Wie bereits erwähnt, fühlte er sich nur befriedigt und sicher in dem vollen Besitze der Geliebten, in der Herrschaft, die die Ehe und die häusliche Gemeinschaft gewähren. Sein Hang zur Eifersucht ließ in einem losern Verhältnisse Raum zu Gefahren sehen – die namentlich hier keine Gespenster waren, und von deren wirklichem Vorhandensein er nach seinen Briefen auch sehr deutliche Ahnungen hatte.

Deshalb war er von Anbeginn bemüht, der anfangs von seiner Geliebten wol kaum anders als ihre übrigen derartigen Verhältnisse angesehenen losen Verbindung jene Festigkeit und jenen Ernst aufzuprägen, der schließlich zur Katastrophe geführt hat. Dieselbe Leidenschaftlichkeit, welche bei der Werbung um Mathilde Ruef nicht zur Ruhe kam, bis er unter Mißachtung seiner Standesverhältnisse, seiner Kindespflichten, unter Verzicht auf eine ihm theuere Lebensstellung, unter Gleichgültigkeit gegen eine hoffnungslose materielle Lage, sie heimgeführt hatte, bemächtigte sich auch hier wieder seiner und trieb ihn unter Nichtbeachtung des unübersteiglichen Hindernisses seines Ehebandes nach Verheirathung mit Julie Ebergenyi zu streben, an die er sich, nach seinem Ausspruche, wie durch eine übernatürliche Macht gefesselt fühlte.

Aus zahllosen Stellen seiner Briefe ist zu entnehmen, daß der Gedanke einer Heirath sein Gedanke war, und daß er dessen Ausführung unablässig mit größter Energie verfolgte. Ja, so weit ging er in diesem Drängen, daß er die Geliebte nöthigte, sich bereits eines mit der Chiffre seines Geschlechts- und ihres Vornamens versehenen Petschafts zu bedienen und entgegen der Sitte, nach welcher die Ausstattungswäsche mit dem Mädchennamen bezeichnet wird, jene Wäschstempel mit derselben Chiffre fertigen zu lassen. Bei so unbändigem Drange seiner Leidenschaft mußte in ihm bald der Plan der Auflösung seines Ehebandes keimen und wurzeln, und die einzige Möglichkeit war der Tod seiner Frau. Für einen Mann, der, von andern Schändlichkeiten nicht zu sprechen, seiner Gattin, um frei zu werden, direct den Selbstmord zumuthen konnte, war bei der neugeschaffenen Situation nur ein kleiner Schritt zum Morde, und von einem Manne, der so selbstsüchtig und unedel denkt, daß er die Geliebte zum Morde ausziehen läßt, daß er sie schutzlos den Gefahren und ruhig den Folgen einer so verruchten That preisgibt, kann man alles, selbst das Schlimmste erwarten.

Die durch das Walten der göttlichen Gerechtigkeit erhaltenen Briefe des Grafen an seine Buhlerin während ihrer Reise nach München, die darin stets wiederkehrende Furcht, daß Julie Ebergenyi von der Ausführung der That abstehen könnte, die Erinnerung an den Eid, den sie ihm geschworen, den Mord zu vollbringen, die Hinweisung auf ihre Zukunft als seine Gattin, die Versicherung seiner ewigen Dankbarkeit für die That, sie alle beweisen schlagend, daß er sie durch stürmische Ueberredung, durch fortgesetztes Bedrängen, durch stetes Versprechen der Ehe zu dem Entschlusse der That getrieben und mit Mühe darin befestigt hat, daß demnach seine Geliebte nur das Werkzeug in seiner Hand, und er der eigentliche Mörder seiner Gattin war.«

Die Untersuchung in dem Doppelproceß war geschlossen, sie hatte ein so überwältigendes Belastungsmaterial zu Tage gefördert, daß die Frage, ob der Spruch auf Schuldig oder Nichtschuldig lauten würde, kaum entstehen konnte. Die öffentlichen Verhandlungen boten deshalb auch nach dieser Richtung kein Interesse dar und weder die Richter, noch die Geschworenen, noch das Publikum befanden sich, wie in andern berühmten, unserer Sammlung einverleibten Criminalfällen, nach beendigter Beweisaufnahme in Aufregung oder nur in Spannung darüber, welches Verdict zu fällen sei, wie das Urtheil in Betreff der Schuld lauten würde. Es stand eben felsenfest, daß der Graf Chorinsky und Julie von Ebergenyi den Mord der Gräfin verabredet, daß Julie ihn ausgeführt und daß der Graf hierzu Rath gegeben und Beihülfe geleistet hatte. Der einzige Zweifel war, ob der Graf Chorinsky zurechnungsfähig sei und welche Strafe erkannt werden würde.

VI. Der Prozess gegen Julie Ebergenyi

Am 22. April 1868, früh halb 10 Uhr, begann vor dem kaiserlichen Landesgericht in Wien die Schlußverhandlung wider die Stiftsdame Julie Ebergenyi von Telekes. Der Saal war gedrängt voll. Unter den Zuhörern bemerkte man die Fürsten Esterhazy und Bathiany, Mitglieder auswärtiger Gesandtschaften, Reichsrathsabgeordnete u. s. w. Die Angeklagte ging langsamen Schrittes und sichtlich erschüttert auf ihren Platz, schlug die Augen nieder und blickte starr vor sich hin. Ihre Toilette war einfach, aber geschmackvoll: sie trug eine schwarze, weißgesteppte Seidenrobe, um den Hals geschlungen ein leichtes blauseidenes Tuch, in den Ohren Diamantringe.

Ihre Gestalt ist von mittlerer Größe, ihre Züge sind nicht unschön, das spitzige Kinn und die schmalen Lippen lassen auf Energie schließen. In den Augen brennt ein unedles, wollüstiges Feuer und um den Mund bemerkt man einen häßlichen Zug. Ihre Stimme ist dünn und hart. Oft greift sie mit den Händen nach den pochenden Schläfen und drückt das Tuch vor das Gesicht. Auf die Fragen des Präsidenten nach ihrem Namen und Stand antwortet sie leise, unter vielen Thränen.

Nachdem der Staatsanwalt die Anklage entwickelt hat, beginnt das Verhör, aus welchem wir zur Charakteristik der Angeschuldigten Folgendes hervorheben:
Präsident. Sie haben in Wien verschiedene Wohnungen gehabt und es ist Ihnen gekündigt worden, weil Sie Männerbesuche empfingen.
Angeklagte. Das ist Verleumdung.
Präsident. Wann haben Sie den Grafen Gustav Chorinsky kennen gelernt?
Angeklagte. Im Sommer 1867.
Präsident. Wann hat er Sie besucht?
Angeklagte. Schon am nächsten Tage.
Präsident. Wann wurden die Beziehungen inniger?
Angeklagte. Nach ein paar Tagen.
Die Angeklagte räumt ein, daß der Graf und sie sich sehr bald ernstlich mit dem Gedanken beschäftigten, sich zu heirathen. Sie sagt, sie habe gewußt, daß Chorinsky verheirathet sei, aber geglaubt, er könne durch einen Religionswechsel die Scheidung erreichen.
Präsident. Sie haben Ihrer Schwester mitgetheilt, daß Sie die Braut des Grafen Chorinsky seien, daß seine Frau an einem unheilbaren Halsübel leide und Ihnen bald Platz machen werde.
Angeklagte. Ich hatte gehört, daß sie bereits todt sei.
Präsident. War bereits ein Termin zur Abschließung der Ehe festgesetzt?
Angeklagte. Nein. Es war nur unser heiligster Wunsch, uns recht bald zu heirathen.
Präsident. Sie haben sich zu Ihrer Vermählung ein Spitzenkleid gekauft. Ist das richtig.
Angeklagte. Richtig.
Präsident. Der Graf Chorinsky schrieb an Ihre Schwester: »Hochgeborene gnädige Frau! Gestatten Sie, daß ich als zukünftiger Gatte meiner angebeteten himmlischen Julie an Sie schreibe.« In einem andern Briefe des Grafen an Sie heißt es: »Ich möchte Dich heirathen. Du mußt es mir ermöglichen, Gott wird uns helfen!«
Angeklagte. Der gute Gustav! Er hat mich innig geliebt.
Präsident. Sie hatten schon früher ein Verhältniß mit einer Person, welches als ein leichtgeschürztes bezeichnet wird.
Angeklagte. (Erröthend.) Seit ich meinen Gustav kenne, stand ich nie in solchen Beziehungen.
Präsident. Die Person, die gemeint ist, hat Sie im Juli zum letzten mal besucht. Sie löste die Verbindung mit Ihnen, weil Sie zu große materielle Ansprüche machten.
Angeklagte. Schweigt.
Präsident. Hatten Sie jemals die Befürchtung, daß Ihr Verhältniß zum Grafen Folgen haben könnte?
Angeklagte. Ja.
Präsident. Sie waren deshalb bei dem Frauenarzt Dr. Schlesinger und bei einer Hebamme?
Angeklagte. Ja.
Präsident. Verlangten Sie nicht Medicamente, um Ihren Zustand zu beseitigen?
Angeklagte. (In höchster Aufregung.) Verleumdung!
Präsident. Wie sprach der Graf von seiner Gattin?
Angeklagte. Nicht mit besonderer Liebe.
Präsident. Waren es nicht Aeußerungen des tödlichsten Hasses?
Angeklagte. Weint.
Präsident. Es heißt in einem Briefe des Grafen an Sie: »Wenn es Dir nur gelingt, sonst müßten R. und D. hin.« Was bedeuten diese Worte?
Angeklagte. Ich wollte nach München gehen, um zwischen dem Grafen und der Gräfin eine Versöhnung anzubahnen.
Präsident. Sie wollten die beiden Gatten versöhnen?
Angeklagte. Ja, wenn nicht, wollte ich die Gräfin bestimmen, in eine Scheidung zu willigen.

Es kommt nun zur Sprache, daß Chorinsky und seine Geliebte sich an den Baron Lo Presti gewendet haben und daß derselbe gerathen hat, der Graf solle seine Gattin nach Presburg kommen lassen und sein Züchtigungsrecht so schonungslos geltend machen, daß sie dieser Cur nicht widerstehen könne. Ferner, daß die Angeklagte den Baron gebeten hat, ihr einen Todtenschein der Gräfin zu besorgen.

Sie räumt es ein und bemerkt, ihre Freundin Victoria Horvath habe ihr den Tod der Gräfin mitgetheilt.

Präsident. Kennen Sie diese Annonce: »Gift, Composition für Ratten und Mäuse?« Wie kommt sie unter Ihre Liebesbriefe?
Angeklagte. Durch Zufall.
Präsident. Was wollten Sie damit machen?
Angeklagte. Ich wollte ein Mittel haben, um – um (sie trocknet sich den Schweiß ab) um die Ratten im Keller zu tödten.
Präsident. Haben Sie das Gift bestellt?
Angeklagte. Ja.
Präsident. Unter Ihrem Namen?
Angeklagte. Nein, unter dem Namen Marie Ernst, Marchande de Modes.
Präsident. Wußte der Graf darum?
Angeklagte. Nein.
Präsident. Was geschah mit dem Gifte?
Angeklagte. Ich habe es zurückgeschickt, nachdem ich mich überzeugt hatte, daß keine Ratten dawaren.
Die Angeklagte gesteht zu, von dem Photographen Camillo Angerer Chemikalien, darunter vier Loth Cyankali, erhalten zu haben, behauptet aber, sie habe das Packet mit der Post an den Photographen Knebel geschickt, um diesem ein Geschenk zu machen.
Die Sendung der candirten Früchte anlangend beharrt Julie von Ebergenyi dabei, die Schachtel sei ihr von Victoria Horvath übergeben und dabei gesagt worden, sie solle die Sendung anonym und von Brünn aus machen, weil es sich um eine Ueberraschung handle.
Das Verhör kommt dann auf die Reise nach München.
Präsident. Was war der Grund Ihrer Reise?
Angeklagte. Ich wollte sehen, ob eine Versöhnung möglich sei.
Präsident. Das ist neu. Sie sprechen heute von einer Versöhnung, die Sie bewerkstelligen wollten, was meinen Sie damit?
Angeklagte. Bewerkstelligen? Nein. Ich wollte die Gräfin nur ausforschen und wenn keine Versöhnung möglich wäre, sie zur Scheidung überreden.
Präsident. Und wenn nun eine Versöhnung erfolgt wäre?
Angeklagte. Dann hätte ich zwar meine Liebe zum Grafen nicht aufgeben können, aber ich hätte doch dem Rechte einer andern gegenüber zurücktreten müssen.
Präsident. Erzählen Sie das Nähere über Ihre Reise nach München.
Die Angeklagte erzählt, daß sie am 20. Nov. früh in München angekommen sei.
Präsident. Haben Sie die Gräfin Chorinsky am ersten Tage in München besucht?
Angeklagte. Nein.
Präsident. Was geschah weiter?
Angeklagte. Vor meinem Besuche bei der Gräfin traf ich die Witwe Horvath auf der Straße und füllte in ihrem Aufträge zwei Fläschchen mit Wein. Dann gingen wir zusammen zur Gräfin zum Thee. Die Gräfin trank keinen Thee, weil es ihr zu warm war; sie nahm die Lampe, um sich für das Theater anzukleiden, sie bat mich, die Frau Hartmann nach einer Droschke zu schicken. Ich that es und als ich zurückkehrte, machte mir die Witwe Horvath bemerklich, daß sie mit der Gräfin allein zu bleiben wünsche. Ich nahm den Hut, die Gräfin und die Baronin zündeten mir eine Kerze an.
Präsident. Beide Damen zündeten Ihnen die Kerze an?
Angeklagte (verwirrt). Das, das weiß ich nicht mehr.
Präsident. Wer hat Ihnen die Kerze gegeben?
Angeklagte. Ich glaube, ich glaube, die Horvath. Sie pflegt immer ein Stückchen Kerze bei sich zu führen.
Präsident. Das ist eine sehr sonderbare Gewohnheit.
Angeklagte. Ich ging hinab; nach wenigen Minuten kam die Horvath und erzählte mir, die Gräfin sei vom Schlage getroffen. (Tiefe Stille. Die Angeklagte fährt mit einem Tuche über die Stirn und wischt große Schweißtropfen ab.) Die Horvath verbot mir hinaufzugehen und stellte mir ein Packet zu, welches ich aufheben sollte. Ich habe das Packet nicht näher angesehen. Die Horvath hat mir auch einen Schlüssel eingehändigt und mich beauftragt, denselben in die Donau zu werfen.
Präsident. Woher wußten Sie, daß die Gräfin ermordet war?
Angeklagte. Die Horvath hat mir gesagt, sie habe die Gräfin mit Wein vergiftet.
Präsident. Was für ein Interesse hatte die Horvath am Tode der Gräfin?
Angeklagte. Sie wollte deren Curmacher heirathen, wenigstens sagte sie mir dies.
Präsident. Sagen Sie mir, was ist es mit der Baronin Vay? Ihre Aussagen sind voller Widersprüche. Sie haben einen Brief durchzuschmuggeln versucht, welcher ein Geständniß der Vay enthält. Sie haben dieselbe als eine Dame geschildert, welche Ihre Toilette nachahmt.
Angeklagte. Das ist wahr.
Präsident. Die Vay existirt also?
Angeklagte. Die Vay nicht, aber die Horvath hat es so gemacht.
Der Präsident hält ihr das von ihr in der Voruntersuchung abgelegte, aber später von ihr widerrufene Bekenntniß vor.
Angeklagte. Ich habe es nur abgelegt, um die Horvath zu retten. Ich bin unschuldig.

Diese Bruchstücke des Verhörs werden genügen. Man sieht, daß die Angeklagte den wuchtigen Beweisen nur ein albernes Märchen entgegenzusetzen hat. Ihre Erfindungskraft ist erschöpft, sie vermag nur noch zu leugnen und klammert sich an die Fiction einer unbekannten Person. Das Dunstgebilde sinkt zusammen und jedermann weiß, daß Julie von Ebergenyi das gethan hat, was sie der angeblichen Horvath aufbürdet. Dennoch haben die Freunde der Angeklagten den hoffnungslosen Versuch gemacht, die Täuschung aufrecht zu erhalten.

Es gingen während der Verhandlung vor dem Landesgerichte Briefe ein, welche die Existenz der Witwe Horvath darthun sollten. In dem ersten, datirt Josephstadt-Wien, 23. April 1868, meldet sich die Horvath selbst und schreibt:
»Hohes Untersuchungsgericht!Ich mache dem hohen Gerichte bekannt, daß ich mich in Wien befinde, um in den mir bekannten Proceß «mitzugehen». Meine Ankunft in Wien fand am 21. April 1868 statt und bitte ich, diese an das hohe Gericht gerichteten Zeilen mit Genauigkeit durchzulesen. Ich habe die Gräfin Chorinsky mit Cyankali vergiftet; ich habe der Julie Ebergenyi sämmtliche von der Gräfin herrührende Sachen zur Aufbewahrung übergeben. Auch den Schlüssel habe ich der Ebergenyi zur Aufbewahrung übergeben, ich habe ihr den Auftrag gegeben, denselben wegzuwerfen; auch die Fläschchen und den Ring habe ich ihr gegeben. Ich erkläre öffentlich, daß ich die Mörderin der Gräfin Chorinsky bin, ich habe den Schlüssel abgezogen, ich habe auf dem Gange draußen gewartet, die Zimmerfrau ist fortgegangen, hat einen Comfortable geholt; ich habe mich mit der Gräfin eingesperrt, ging, als ich wußte, daß die Quartierfrau einigemal bei der Thür war, nach einer Stunde fort, versperrte das Zimmer, packte die Sachen zusammen und übergab sie der Ebergenyi. Ich habe die Kerze angezündet, nahm sie vom Kasten und die Ebergenyi ging fort. Ich kam später hinunter und habe der Ebergenyi gesagt: «Die Chorinsky ist todt, es hat sie der Schlag getroffen.» Sie wurde todtenbleich und wollte noch hinaufgehen, und da sie zum Thor gehen wollte, kam die Droschke. Ich stieg ein und gab ihr das Packet zum Mitnehmen nach Wien. Mich fragte sie: «Du, Wiky, was ist drin in dem Packe?» Ich sagte: «Eine Theekanne.» Da wurde sie wieder todtenbleich; wollte nach der Wohnung der Chorinsky zurückgehen, ich aber ließ es nicht zu.Ich verfolge den Gang des Processes, werde mich aber nicht früher stellen, als bis die Schwurgerichtsverhandlüng in München vorbei ist. Wird die Ebergenyi als unschuldig erklärt, so bleibt der Schleier über dieses Geheimniß u. s. w.Wiky Horvath.«

In einem zweiten anonymen Schreiben theilt ein Unbekannter mit: »Die mystische Person der Horvath sei ihm sehr genau bekannt und er werde sie seinerzeit hervortreten lassen.«

Der dritte Brief, ebenfalls anonym, lautet:
»Sollte wirklich eine gewisse Horvath im Processe Julie Ebergenyi verwickelt sein und eine Hauptrolle gespielt haben und kein Gericht, kein Comitat sie zu finden wissen, so bin ich so frei, dem hohen Gericht eine verehelichte Horvath, Baronin, früher Schauspielerin, als eine Dame zu schildern, die auf sehr hohem Fuße lebte, zwar so, daß, als sie Witwe wurde, ihr Vermögen auf die Neige ging.Sie wohnte im Jahre 1863 in Gießhübel bei Brünn nächst Mödling, ich bin aber nicht im Stande, ihren jetzigen Aufenthalt zu ermitteln. Würden meine Angaben in diesem Proceß dem hohen Gerichtshofe von Wichtigkeit sein, so würde ich nicht zögern, mich zu stellen.«

Die Briefe wurden natürlich nicht beachtet, sondern im Einverständnisse mit dem Vertheidiger zu den Acten gelegt.

Das Zeugenverhör und die sonstige Beweisaufnahme ergab nichts Neues, wir kennen bereits die sämmtlichen Verdachtsgründe, welcher einer nach dem andern bestätigt wurden und sich zu einer die Angeschuldigte erdrückenden Kette zusammenschlossen.

Der Staatsanwalt hatte eine leichte Aufgabe, er brauchte nur zu recapituliren, was in der Verhandlung vorgekommen war. Sein Schlußantrag ging dahin: Der hohe Gerichtshof wolle Julie Ebergenyi von Telekes des vollbrachten Verbrechens des Meuchelmordes als unmittelbare Thäterin für schuldig erkennen, dieselbe zum Tode durch den Strang verurtheilen und des Adels sowie ihrer Würde als Stiftsdame verlustig zu erklären.

Der Vertheidiger griff getreu der Vorschrift des Gesetzes, daß er nichts, was seiner Ueberzeugung widerspreche, vorbringen solle, den Beweis, daß seine Clientin den Mord vollbracht habe, mit keinem Worte an. Er beleuchtete nur die mildernden Umstände, daß die Angeklagte verführt worden, durch einen ihrem Geliebten geleisteten Eid gebunden gewesen sei. Und dann bestritt er die Zulässigkeit der Todesstrafe, weil weder ein Zeuge der That vorhanden, noch das Geständniß der Ebergenyi klar und bestimmt sei. Eins von beiden aber erfordere das Strafgesetzbuch, um die Todesstrafe verhängen zu können.

Am 25. April verkündigte das kaiserliche Landesgericht das Urtheil:
»Julie Ebergenyi von Telekes ist des vollbrachten Verbrechens des Meuchelmordes schuldig und wird deshalb zur schweren Kerkerstrafe in der Dauer von 20 Jahren verurtheilt. Da nach dem Gesetze vom 15. Nov. 1867 die Eisenstrafe entfällt, wird in Supplirung derselben auf eine Woche Einzelhaft nach Schluß jedes Strafjahres erkannt. Gleichzeitig wird der Verlust des Adels für das Geltungsgebiet des österreichischen Strafgesetzes ausgesprochen.«

In den Gründen des Urtheils werden die Verdachtsmomente der Reihe nach aufgezählt, dann heißt es zur Rechtfertigung der erkannten Strafe:
»Als erschwerend wurde in Anrechnung gebracht, daß der Mord an der Ehegenossin des mitschuldigen Theils begangen wurde, die besondere Arglist und Tücke, mit der die Angeklagte bei der Gemordeten sich einführte und die freundliche Aufnahme zur meuchlerischen That benutzte. Als mildernd wurde in Erwägung gezogen die außerordentliche Gemüthsaffection der Angeschuldigten, der Umstand, daß die That offenbar auf Antrieb eines Dritten verübt wurde, und die frühere Unbescholtenheit der Verurtheilten. Der Gerichtshof mußte sich sagen, daß die Schuld jenes Dritten weit schwerer in die Wagschale fiele, als die eines Weibes, das auf sein Geheiß handelte, und daß die Idee der Gerechtigkeit Abbruch leiden würde, wenn der Anstifter seine Schuld etwa durch eine zeitweilige Freiheitsstrafe leichtern Kaufes bezahlen würde.«
Die Angeklagte athmete, als sie hörte, daß der Spruch auf 20 Jahre schweren Kerker lautete, auf, als wenn ihr ein Stein von der Brust fiel. Sie wandte Berufung ein, aber vergeblich, das Oberlandesgericht bestätigte das Erkenntniß, sie ward nach Neudorf in das Zuchthaus abgeführt, der erste Act des gerichtlichen Dramas war geschlossen.
Im Publikum und in der Presse hat sich keine Stimme erhoben, welche die Gerechtigkeit des Schuldig bezweifelte, nur die Milde des Urtheils wird von verschiedenen Seiten getadelt, und wir glauben nicht mit Unrecht. Der Tod durch den Strang wäre nach unserer Ueberzeugung für diese listig vorbereitete, verwegen ausgeführte, heimtückische That, bei welcher die Mörderin den Entschluß lange vorher gefaßt und hartnäckig festgehalten hatte, die einzig und allein entsprechende Strafe gewesen. Wir vermögen auch die geltend gemachten Milderungsgründe nicht anzuerkennen, denn wir glauben nicht, daß Julie die Verführte war, noch weniger, daß der Eid, den sie ihrem Gustav schwur, einen erheblichen Einfluß auf ihren Willen gehabt hat. Gift ist des Weibes Waffe. Julie Ebergenyi hat das Rattengift bestellt, sie hat sich schlau das Cyankali verschafft, sollte nicht auch der ganze Plan in ihrem Kopfe entsprungen sein? Ein warmblütiger Mann wie der Graf hat diesen Schlangenweg, die Gräfin los zu werden, gewiß nicht vorgeschlagen. Nach allen psychologischen Erfahrungen und nach dem Charakter des Mörderpaares muß man vielmehr annehmen, daß Julie die Anstifterin und Gustav nur ihr Gehülfe war, allerdings aber ein Gehülfe, der mit der ganzen Glut seines Hasses auf den Gedanken einging, für die Reise und das Gelingen des Mordes that, was er thun konnte, und mit verzehrender Ungeduld erwartete, ob das Gift in der Hand seiner viel kälter und besonnener handelnden Geliebten ihm die heißersehnte Freiheit zurückgeben würde. Auch die teuflische List, mit welcher man die Gräfin durch einen Empfehlungsbrief ihrer Freundin Mariot berückte, trauen wir dem jähzornigen, rohen und gemeinen Grafen nicht zu, das ist der Streich einer geriebenen Courtisane, wie die Ebergenyi war, und der Graf hat nur gehorsam ausgerichtet, was sie ihm aufgetragen hatte.

Wir können ferner die Entschuldigung nicht gelten lassen, die Angeklagte habe unter der Herrschaft einer mächtigen, den ganzen Menschen packenden Leidenschaft gestanden. Eine Buhlerin wie sie ist keiner tiefen Liebe fähig, sie gab ihren Leib, während sie mit dem Grafen verlobt war, andern Männern preis, sie hatte, den Giftbecher in der Hand, noch Zeit, sich, mit einem Commis, der ihr zufällig in den Wurf kam, einzulassen, sie würde unbedenklich ihrem Gustav den Laufpaß gegeben haben, wenn sie einen reichern, vornehmern Freund gefunden hätte.

Endlich gehören wir nicht zu den unbedingten Gegnern der Todesstrafe, sondern erachten, daß Verbrecher wie diese den Galgen von Gott und Rechts wegen verdienen und daß es nichts weniger als human ist, solche Giftmischer nach 20 Jahren wieder auf freien Fuß zu setzen. Ja wir besorgen, daß Julie Ebergenyi, wenn sie, 46 Jahre alt, aus dem Kerker entlassen wird, von neuem der menschlichem Gesellschaft gefährlich wird, wenigstens fehlt es an jeder Garantie, daß wirklich Reue und Buße in dieses harte, verlogene Herz einkehrt.

Allein wir räumen ein: nach dem österreichischen Strafrechte durfte nicht auf den Tod erkannt werden, denn kein Zeuge war dabei gewesen, als die Ebergenyi der Gräfin den vergifteten Wein oder Thee reichte, und ihr Geständniß, welches sie in continenti zurücknahm, war lückenhaft und nicht detalllirt. Warum man aber bei dieser Lage der Dinge nicht lebenswieriges Zuchthaus für angemessen gehalten hat, vermögen wir nicht einzusehen. Dasselbe kaiserliche Landesgericht verurtheilte, wie wir in dem Proceß »Albert Troll und Katharina Petrfilka« berichtet haben, den Raubmörder Albert Troll, der in Gemeinschaft mit seiner Geliebten einem jungen Mädchen, Elise Kolb, zu Pfingsten 1867 in der Vorstadt Gumpendorf den Hals abgeschnitten hatte, zu schwerem Kerker auf lebenslang. Hier war ebenfalls ein Mord begangen, ein Mord im Complot wie dort. Die Mörderin gehörte den höhern Lebenskreisen an, sie war also desto strafbarer, sie hatte noch weit größere Heimtücke angewendet, und ob auch ihr Motto ein anderes war, ihre Bosheit war darum wahrhaftig nicht geringer, ihr Werkzeug, das Gift, noch gefährlicher, ihr ganzes Thun noch durchdachter und raffinirter. Nach unserer unmaßgeblichen Meinung hätte sie mit demselben Maße gemessen werden müssen wie der Raubmörder Troll und dessen Geliebte Katharina Petrfilka.
VII. Der Prozess gegen Gustav Chorinskyi

Am 22. Juni 1868 stand der Graf Chorinsky vor dem Schwurgerichte in München. Die Verhandlung wider ihn, der ebenfalls ein sehr gewählter Kreis von Zuhörern, unter ihnen der Herzog Karl Theodor von Baiern, der Justizminister von Lutz u. a. beiwohnten, gewann dadurch ein besonderes Interesse, daß Zweifel entstanden, ob der Angeklagte bei gesundem Verstande gewesen sei. Wir müssen deshalb das Verhör des Angeklagten, was die Zeugen über seine Person und sein Vorleben, was die Sachverständigen über seine Zurechnungsfähigkeit gesagt haben, wir müssen auch das Plaidoyer ausführlicher mittheilen, als dies in Betreff des Processes wider Julie Ebergenyi geschehen ist.

Früh halb 9 Uhr wurde der Angeklagte in den Schwurgerichtssaal eingeführt. Ohne ein Zeichen innerer Erregung schritt er auf die Anklagebank und beantwortete ruhig und klar die an ihn gerichteten allgemeinen Fragen.

Bei Verlesung der Anklageschrift fährt er, als darin die Ebergenyi leichtsinnig und genußsüchtig genannt wird, auf: »Ist nicht wahr.« Vom Präsidenten zur Ruhe verwiesen, unterbricht er zwar nicht wieder, aber bewegt die Lippen fieberhaft, rückt unruhig auf dem Stuhle hin und her, reibt die Finger heftig gegeneinander und stößt etliche male mit dem Absatze des Stiefels stark auf den Boden.

Bei jener Stelle in einem Briefe an seinen Vater, in der es heißt: Man möge ihm helfen, er wolle Geistlicher werden, gleitet ein Lächeln über sein Gesicht.

Auf Befragen des Präsidenten gibt der Angeklagte an:
»Was ich früher gesagt habe, bitte ich nicht so zu nehmen, als wenn ich es nur aus Bosheit gesagt, oder aus Bosheit nicht alles gesagt hätte, was zur Erklärung diente, denn solange ich die Ebergenyi in ihrer schrecklichen Lage gewußt habe, fürchtete ich, daß irgendein Ausdruck von mir ihr schaden könnte, und deshalb habe ich immer zurückgehalten und nichts gesagt; aber jetzt werde ich die Wahrheit sagen von dem Momente an, wo ich die verstorbene Mathilde Ruef kennen gelernt habe. Ich kam im Jahre 1858 von Agram nach Linz in Garnison und bemerkte dort nach einiger Zeit im Theater von der Loge aus, daß mich eine Dame scharf fixirte. Ich schaute auch hin und sie gefiel mir so ziemlich. Ich machte ihre Bekanntschaft bei einer dortigen Schauspielerin, bei welcher wir uns öfters trafen, weil mein damaliger Oberst den Offizieren streng verboten hatte, sich mit Schauspielerinnen öffentlich zu zeigen. Bei einer solchen Gelegenheit war ein kleines Gelage mit Maitrank, und da war es, wo ich in beiderseitigem etwas starkem Rausche sie überredete, in einem Extrazimmer …. (Hier murmelt der etwas schwer zu verstehende Chorinsky einige Worte, welche der Journalistenloge und dem Saale unverständlich bleiben.) Nur das ist mir erinnerlich, daß sie nicht Jungfer war. Sie erzählte mir alle Familiengeheimnisse, sie wäre eine von Ruef, ihre Familie stamme aus Würtemberg und sei dort sehr angesehen; ihre Mutter sei eine Gräfin. Sie sagte ferner, sie besitze Vermögen, welches ein gewisser Moritz Hirsch in Würtemberg in Verwahrung habe. Sie hat mich gebeten, ihr Vorschüsse zu leisten, und ich habe ihr versprochen, sie zu heirathen, allein dies hätte in Oesterreich schwer gehalten, weil in Oesterreich ein Offizier keine Dame, die beim Theater ist, heirathen darf. Sie sprach auch von einer Verlobung, die ich mit ihr geschlossen hätte, aber eine Verlobung ist das nicht gewesen; ich habe ihr wie vielen andern Frauenzimmern gesagt, ich wollte sie heirathen, es ist mir aber hinterher nicht eingefallen. Sie brach ihren Contract, verließ das Theater und reiste nach München und Augsburg. Später ging sie nach Brünn und Troppau. Wir correspondirten und ich schickte ihr öfter Geld. Hierdurch kam ich so in Schulden, daß mein Oberst mir empfahl, den Dienst zu quittiren. Auch mein Vater gab mir denselben Rath und meinte, ich sollte nach Olmütz gehen, ins Kapitel eintreten und Domherr werden.Endlich schrieb mir Mathilde, ich möchte zu ihr nach Salzburg kommen. Das that ich und lebte einige Zeit mit ihr. Als mein Vater es erfuhr, veranlaßte er ihre Ausweisung.Ich machte den Feldzug in Italien mit und wurde bei Solferino Oberlieutenant. Auf der Heimkehr traf ich mit Mathilde in Verona zusammen und reiste mit ihr nach München und Augsburg. Ich trat dann wieder bei einem Regiment in Graz, später in Wien ein und hatte hier ein Verhältniß mit der Tochter eines pensionirten Artillerieobersten. Es kostete mir das viel Geld und ich ward wieder hart von meinen Gläubigern gedrängt. Da schrieb mir ein General, er wüßte im päpstlichen Heere eine famose Stelle für mich. Es würden Offiziere gesucht, die schon einen Feldzug mitgemacht hätten und eine Division oder ein Bataillon als Hauptleute commandiren könnten. Ich trat sofort ein.«

Der Präsident forderte den Angeklagten auf, sich kürzer zu fassen und nur das auf die Gräfin Bezügliche zu erzählen. Der Graf fuhr fort:
»Meine Vermählung mit Mathilde Ruef hat stattgefunden, als ich noch in päpstlichen Diensten war. Aber ich war nur acht Tage bei ihr, da bemerke ich, daß ich nicht mit ihr leben konnte, weil sie einen so fürchterlichen Geruch hatte.«
Präsident. Das hätten Sie aber schon früher merken können.
Angeklagter. Ich hatte ihr früher nie beigewohnt.
Präsident. Sie haben aber selbst gesagt, daß Sie in Linz den Beischlaf mit ihr vollzogen hätten.
Angeklagter. Bei Tage bemerkte man diesen Geruch nicht so wie bei Nacht. Uebrigens war sie auch zänkisch und ich erfuhr, daß sie kein Vermögen besaß und nicht von Adel war.
Präsident. Ihre Briefe an Mathilde aus jener Zeit athmen die glühendste Liebe.
Angeklagter. Das ist ganz richtig, weil ich erst viel später hörte, daß sie mit einem preußischen Offizier Umgang gepflogen hatte.
Präsident. Welche Liebesverhältnisse haben Sie in der ersten Zeit nach dem Zerwürfnisse mit Mathilde unterhalten? Haben Sie nicht eine gewisse Baronin Schrei in Brünn kennen gelernt?
Angeklagter. Ja, ich bin öfters zu ihr nach Brünn gekommen, aber weiter war es nichts.
Präsident. Haben Sie nicht auch ein Verhältniß mit einer gewissen Hottovy gehabt? Es liegen Briefe vor, in denen Sie ihr sehr zärtlich geschrieben haben.
Angeklagter. Ich habe ihr sehr zärtlich geschrieben, weil sie sehr gebildet ist und ich ihr noch 100 Fl. schuldig war.
Präsident. Wann haben Sie die Bekanntschaft der Stiftsdame Ebergenyi gemacht?
Angeklagter. Ich sah sie zum ersten mal am 6. Mai vorigen Jahres.
Präsident. Sie haben ein Verlobungsfest mit ihr gefeiert?
Angeklagter. Nein, wir haben blos Champagner getrunken.
Präsident. Hat die Ebergenyi gewußt, daß Sie verheirathet waren?
Angeklagter. Ja, ich habe es ihr gesagt.
Präsident. Ist nichts über den Zeitpunkt der Verehelichung bestimmt worden?
Angeklagter. Nein.
Präsident. Sie haben in einem Briefe an Ihre Frau erklärt, eins von Ihnen sei überflüssig, und dadurch zu erkennen gegeben, sie solle sich selber das Leben nehmen.
Angeklagter. Nein, ich habe ihr nie einen solchen Antrag gemacht.
Präsident. Wo war Julie Ebergenyi vom 19.–22. Nov. 1867?
Angeklagter. Hier.
Präsident. Warum haben Sie das anfangs geleugnet?
Angeklagter. Ich habe es anfangs nicht gesagt, weil sie mich gebeten hatte, es niemand zu sagen.
Präsident. Sie geben also zu, daß Julie mit Ihrer Einwilligung in München war?
Angeklagter. Nein, mit meiner Einwilligung nicht.
Präsident. Sie haben Zeugen verleiten wollen, auszusagen, daß Julie damals in Szecsen war.
Angeklagter. Ich habe es nur gethan, weil sie mich darum gebeten hatte.
Präsident. Was hat die Ebergenyi für eine Veranlassung gehabt, nach München zu reisen?
Angeklagter. Sie hat mir eine Dame vorgestellt, welche sie Horvath nannte, mit deren Hülfe wollte sie Papiere meiner Frau, die für die von mir beabsichtigte Scheidung von Wichtigkeit waren, bekommen.
Präsident. Sie haben sich also auf unrechtem Wege der Papiere bemächtigen wollen?
Angeklagter. Nein, nicht auf unrechtem Wege.
Präsident. Was sollen das für Papiere sein?
Angeklagter. Der Todtenschein des von Mathilde geborenen Kindes u. dgl.
Präsident. Warum haben Sie hiervon nichts in der Voruntersuchung gesagt?
Angeklagter. Weil ich der Ebergenyi nicht schaden wollte.
Präsident. Wer hat der Ebergenyi die Pässe besorgt?
Angeklagter. Ich habe sie besorgt, einen für die Horvath, einen für sie.
Präsident. Man besorgt doch nicht für fremde Leute Pässe.
Angeklagter. Das kommt in Wien öfters vor, und ich kannte die Horvath ja.
Präsident. Wie oft hatten Sie dieselbe gesehen?
Angeklagter. Drei- oder viermal.
Präsident. Ich glaube, daß die Ebergenyi beide Pässe gehabt hat, denn diese Horvath ist eine Person, die in ganz Ungarn nicht aufgefunden werden konnte.
Angeklagter. Dieselbe wurde mir vorgestellt.
Präsident. Warum reiste die Ebergenyi auf den falschen Namen einer Baronin Vay?
Angeklagter. Ich weiß nicht, warum.
Graf Chorinsky leugnet, daß die Ebergenyi Visitenkarten auf den Namen einer Baronin Vay habe machen lassen, und stellt in Abrede, ihr das Reisegeld verschafft zu haben. Er gesteht dagegen, daß sie durch ihn einen Empfehlungsbrief an Mathilde von Fräulein Agnes Mariot bekommen habe.
Präsident. Was hat die Ebergenyi nach ihrer Rückkehr von München gethan?
Angeklagter. Sie hat mich durch einen Dienstmann rufen lassen, und auf meine Frage, ob sie etwas bekommen habe, gesagt: »Nein, nein! Ich werde es Dir später erzählen!« Später machte sie mir Andeutungen, die Horvath möchte der Mathilde etwas gethan haben, und hierüber erschrocken, schickte ich den Rampacher nach München, um sich zu erkundigen, wie es mit Mathilde stehe.
Präsident. So etwas thut nur, wer seine Frau liebt, dies war aber nach Ihrem eigenen Zugeständnisse nicht der Fall.
Angeklagter. Ich habe eben geglaubt, es sei der Mathilde etwas geschehen.

In Betreff der Uebersendung der candirten Früchte gibt der Angeklagte an: die Horvath habe ihm die Schachtel zugestellt, er habe geglaubt, seiner Frau solle von der Horvath ein Schabernack gespielt werden, und deshalb die Besorgung durch Rampacher veranlaßt.

Weiter räumt er den Rath Lo Presti’s, seine Frau nach Ungarn zu holen und sie dort so zu tractiren, daß sie in die Scheidung willige, ein. Dagegen bestreitet er, von der Anschaffung des Rattengiftes und der Chemikalien, insbesondere des Cyankali, durch seine Geliebte das Geringste zu wissen. Auf Vorhalt aus den Briefen, die er schrieb, während Julie in München war, gibt er an: Wenn darin von einem Ziele, was zu erreichen sei, gesprochen werde, so beziehe sich das auf die Erlangung der den Ehebruch Mathildens nachweisenden Dokumente. Unter der Gefahr, in die sich Julie rächt stürzen solle, habe er ein sich zwischen Mathilde und ihr etwa entspinnendes Handgemenge verstanden. Die Worte: »Gib Acht, daß Du die Pulver nicht verwechselst«, erklärt er damit, daß die Ebergenyi zweierlei homöopathische Pulver bei sich gehabt habe.

Präsident. Nachdem Ihnen diese Briefe in der Voruntersuchung vorgelesen worden waren, versprachen Sie, Geständnisse abzulegen. Dies ist nicht geschehen. Was haben Sie zu gestehen?
Angeklagter. Der Untersuchungsrichter fragte mich, ob ich ein Geständniß ablegen wollte, und ich antwortete blos Ja.
Präsident. Die Sache ist etwas anders. Im Protokolle heißt es: »Graf Chorinsky erklärte, er werde sich in einigen Tagen zum Verhör melden und ein vollkommenes Geständniß ablegen; und im Verhör vom 27. Dec. 1867 erklärte der Angeklagte, er wolle ein reumüthiges Bekenntniß ablegen, und bat, man möge ihm nur einige Tage Zeit lassen, um alles gehörig in seinem Geiste zu sammeln und zu ordnen.«
Angeklagter. Das habe ich nicht gesagt, das ist ein Irrthum des Untersuchungsrichters.
Präsident. Die Ebergenyi hat in der Voruntersuchung gestanden, die Gräfin mit Cyankali umgebracht zu haben.
Angeklagter. So eine That hat Julie nicht gethan. Dazu ist sie ein zu frommes und religiöses Mädchen.
Präsident. Julie Ebergenyi ist schuldig erklärt worden des Mordes und Sie werden der Anstiftung dieses Verbrechens und der Hülfeleistung dabei beschuldigt.
Angeklagter (heftig). Nein, das ist nicht wahr; ich glaube es nicht, nie und nimmermehr, daß Julie das gethan hat. Ich habe nichts gethan.
Präsident. Ich frage Sie zum Schluß: Bleiben Sie bei der Behauptung stehen, daß Sie an den Ihnen zur Last gelegten Handlungen unschuldig sind?
Angeklagter (rasch und entschieden). Ja.

Das Zeugenverhör und die verlesenen Urkunden erhoben zur Gewißheit, was wir bereits über den objektiven Thatbestand des Mordes und die Inzichten wider Julie Ebergenyi und den Grafen Chorinsky als feststehend früher mitgetheilt haben. Wir beschränken uns deshalb lediglich auf die Aussagen derjenigen Zeugen, welche über die Erziehung, den Charakter und das Benehmen des Angeklagten deponirt haben.

Ritter von Glanz war im Jahre 1844 und 1845 Hofmeister des Grafen. Er schildert ihn als einen sehr erregbaren Knaben und sagt: »Bei den geringsten Anlässen gerieth er in die höchste Aufregung und geberdete sich dann so widerspenstig, daß seine Mutter gerufen werden mußte. Auf ihre Ermahnungen hin warf er sich ihr mitunter plötzlich an den Hals, umarmte sie, küßte sie stürmisch und bat sie um Verzeihung. Manchmal halfen aber diese Ermahnungen auch nichts. Gewöhnlich kam der Knabe nach einiger Zeit von selbst zu mir und gab seine Reue zu erkennen. Eine Zeit lang ging es nachher gut, aber bei der unbedeutendsten Ursache ereignete sich wieder eine ähnliche Scene. Ich wußte nicht, was daraus werden sollte, wenn das so fortginge.Das Studiren war nicht seine Sache, er wollte nicht aus eigenem Antriebe lernen, sondern es mußte ihm alles durch wiederholtes Repetiren eingeprägt werden.«

Der Buchhalter Mari, welcher früher als Feldwebel unter dem Grafen diente, gab an:
»Der Graf Chorinsky war zornig und leichtsinnig. Er ließ sich von seiner Umgebung leiten. Als ich einmal einen Mann in Arrest hatte setzen lassen, geberdete sich der Graf ganz wüthend und schrie mich so an, daß ich wol sah, es rappelte bei ihm, er war ein Narr.«
Präsident. Man nennt im gewöhnlichen Leben oft einen Menschen einen Narren, ohne damit sagen zu wollen, er sei geisteskrank. Wollen Sie durch das Wort Narr ausdrücken, der Graf sei geisteskrank?
Mari. Nein, ganz und gar nicht.
Angeklagter. Der Zeuge kann über mich gar nichts sagen. Ich war in päpstlichen Diensten und besitze die besten Zeugnisse, auch habe ich drei Decorationen.
Mari. In der päpstlichen Armee wurde bekanntlich alles decorirt, Herr Graf. Jeder Kapitän bekam den Piusorden.

Nach der Versicherung des jungen Mikulitsch (des Geliebten der Gräfin Chorinsky) hat letztere geäußert: es komme ihr manchmal vor, als ob ihr Mann etwas rappele; er sei ihr ein Räthsel, denn sie könne nicht begreifen, wie man ein schuldloses Weib so leidenschaftlich Hassen und verstoßen und auf der andern Seite doch wieder so gut sein könne.

Die Ebergenyi hat sich gegen eine Freundin über den Jähzorn und die Heftigkeit des Grafen beklagt.

Die Gräfin Stohm lernte den Grafen 1863 und 1864 in Brünn kennen: »Er hatte ein sehr gutes Herz. Seine schwache Seite war seine fürchterliche Schreibwuth. Er wollte mit einer Stiftsdame in Brünn eine Liebschaft anknüpfen und schrieb ihr Briefe von zwanzig enggeschriebenen Seiten. In die Briefe packte er ganze Packete von Blumen, sodaß man sie auf der Post nicht nehmen wollte. Er ging stundenlang vor ihrem Zimmer auf und ab und warf Blumen in die Fenster. Ein Stück von einem ihrer Kleider trug er auf dem Herzen, einen von ihr benutzten Schuh bewahrte er wie ein Heiligthum auf und schenkte ihr Haare aus seinem Barte.Er beklagte sich über die Untreue seiner Gattin und wünschte von ihr geschieden zu sein. Als die Scheidung nicht durchzusetzen war und sein Verhältniß mit jener Stiftsdame gelöst werden sollte, gab er sich dem heftigsten Schmerze hin. Er bekam Zuckungen und lag länger als eine halbe Stunde ohne Besinnung da. Auf den Knien flehte er mich an, ihm noch eine Zusammenkunft zu gestatten, und erbot sich, er wolle sich als Bettelmann mit einem großen Barte verkleiden, sodaß ihn gewiß kein Mensch erkennen werde.Kurze Zeit darauf sah er ein Fräulein von Prohaska nur ein einziges mal und sofort behauptete er, es habe ihn bei ihrem Anblicke ein magnetisches Feuer durchströmt, jetzt sei er ganz glücklich, sie sei ein Engel und nebenbei Millionärin.«

Der Oberst Döpfner, in dessen Bureau Chorinsky seit dem November 1866 beschäftigt war, spricht sich dahin aus: »Er ist seiner dienstlichen Aufgabe immer fleißig und pünktlich nachgekommen: sein Auftreten aber war unstet und unsicher. Er schien ganz von einer Richtung des Geistes eingenommen zu sein.«

Aehnlich der Rittmeister von Prittwitzer im Generalstabsbureau: »Während der Dauer seiner Dienstleistungen habe ich nie eine Geistesstörung wahrgenommen. In seinem Charakter ließ sich zeitweise ein heftiges Aufbrausen wegen geringfügiger Ursachen bemerken, doch war er schnell wieder besänftigt und ich schrieb dies seinem lebhaften Temperament zu. Für geistig gesund hielt ich ihn immer.«

Uebrigens hatten Döpfner und Prittwitzer nur dienstliche und keine nähern persönlichen Beziehungen zu Chorinsky.

Graf Wilczek, ein entfernter Verwandter des Angeklagten, hat nie eine Spur von Aufregung, noch weniger von Geistesstörung wahrgenommen. Chorinsky war bei seinen Kameraden beliebt und hatte sehr feine Begriffe von militärischer Ehre, weshalb er gern als Vermittler bei militärischen Ehrensachen in Anspruch genommen wurde; sein Charakter zeigte Herzensgüte, Anhänglichkeit an die Familie und er hielt ihn für einen ganz ehrenhaften Mann.

Dagegen lautet die vom Generalmajor Erzherzog Heinrich unterzeichnete Conduitenliste über seine letzte Dienstzeit im 12. Infanterieregiment: »Graf Chorinsky entstammt einer sehr achtbaren alten adelichen Familie, besitzt eine schwächliche Gesundheit, ist sehr leichtsinnig, lügenhaft, ohne ausgebildeten Charakter, ohne Ausdauer, von gewöhnlicher geistiger Begabung, ein großer Schwätzer, hat wenig Ehrgefühl, ist ohne besondere militärische Kenntnisse, spricht italienisch, französisch und englisch ziemlich gut, auch etwas russisch, kann gut reiten, fechten und schwimmen, benimmt sich brav vor dem Feinde – in der Schlacht von Königgrätz erhielt er einen Säbelhieb in die Brust und wurde mit dem Militärverdienstkreuz und der Kriegsdecoration ausgezeichnet –, ist ehrerbietig, aber nicht offen gegen seine Vorgesetzten, gegen Gleichgestellte herablassend und gefällig, wegen seines Leichtsinnes aber nicht angesehen; gesellig, artig, zieht sich aber von der bessern Gesellschaft zurück und sucht gern schlechte auf, ferner hat er eine große Neigung zum Schuldenmachen.«

Dem Operateur Bacher, welcher den Grafen im April sechs Wochen lang behandelte, ist der Angeklagte als sehr verwirrt aufgefallen, so, als ob es bei ihm nicht richtig sei. »Er redete oft auf der Straße mit sich selber, bemerkte oft die besten Bekannten nicht, ging bald schnell, bald langsam, bald machte er eine Miene, als ob er eine Festung stürmen wollte.«

Chorinsky fährt auf und ruft: »Daß er mich wegen meiner erfrorenen Füße operirt hat ist wahr, alles andere, was er sagt, ist unwahr und dumm.«

Der Feldmarschallieutenant Marenzi ist nur oberflächlich mit dem Grafen zusammengetroffen. Er hat gehört, Chorinsky sei in Laibach, wo er sich aufhielt, um Mannschaft für die päpstliche Armee anzuwerben, in eine Dame aus achtbarer Familie derart verliebt gewesen, daß er mehrere Stunden mit einer Pistole vor ihrem Fenster auf- und niederspazierte und drohte, er werde sich erschießen, wenn sie nicht am Fenster erscheine. In der Garnison habe man sein Betragen als das eines verrückten Kopfes bezeichnet, im persönlichen Umgange aber nichts Ungewöhnliches an ihm bemerkt.

Der Zeuge Rampacher bemerkt bei seiner Vernehmung beiläufig: er halte den Grafen für einen völligen Narren.

Der Angeklagte stampft mit dem Fuße, verzerrt das Gesicht, verdreht die Augen, gesticulirt mit den Händen und ruft: Ich bin nicht närrisch.

Rampacher erzählt nun, die Ebergenyi habe dem Grafen, wenn er fortgegangen sei, stets aus dem Fenster nachsehen müssen. Wenn sie es unterlassen, sei er jedesmal umgekehrt und habe ihr Vorwürfe gemacht. Er habe oft vor ihr auf den Knien gelegen, aus Eifersucht geweint und sich überhaupt äußerst excentrisch geberdet, sodaß er zu der eben von ihm ausgesprochenen Ueberzeugung gekommen sei.

Der Angeklagte schreit: »Die Behauptung geistiger Beschränktheit ist eine freche Unwahrheit, eine schwere Beleidigung, die ich mir ein für allemal verbitte.«

Die Witwe Marie Hottovy räumt ihr Verhältniß mit dem Grafen ein, behauptet aber, es sei in den letzten Monaten ein rein freundschaftliches und nicht mehr unkeusch gewesen. Sie will oft geistige Störungen an ihm beobachtet haben und fährt dann fort: »Wenn er recht erregt war, zerkratzte er sich die Brust mit seinen Nägeln und verwundete sich mit einem Messer. (Die Aerzte fanden allerdings derartige Narben.) So oft ich ein carrirtes oder geblümtes Kleid anhatte, suchte er den Anfang und das Ende des Musters, er zählte die Felder und berechnete deren Zahl. Ebenso machte er es mit dem Muster der Tapeten. Er sagte oft: «Geh‘ weg mit dem Kleide, es macht mich confus.»In derartigen Erregungen agirte er mit den Händen, wiederholte eine Viertelstunde hindurch dieselben Worte und verdrehte die Augen. Einmal stach er sich mit einer Schere, stürzte nieder und war besinnungslos. Er hatte die seltsame Gewohnheit, seinen Geliebten statt der Haare Nägel zu schenken.«
Präsident. Warum thaten Sie das?

Angeklagter. Nägel bedeuten Glück, Haare Unglück. Die Narben auf meiner Brust rühren von einem Duell her und ich war nie närrisch.

Der Eisenmeister in der Fronfeste zu München bezeugt: »Der Graf wollte anfänglich immer Briefe heimlich wegschicken und suchte die Aufseher zu bestechen. Er war leidenschaftlich und erregbar, namentlich höchst empfindlich gegen die geringste Nachlässigkeit in Bezug auf Essen und Trinken. Bei einem kleinen derartigen Versehen wurde er ganz wüthend, ging mit geballten Fäusten auf mich los und schrie, er wolle nichts mehr essen. Auf ein ernstes Wort von mir wurde er wieder ruhig und bat mich bald nachher wegen seiner Ungebührlichkeit um Verzeihung. Er hatte einmal eine Wasserflasche zerbrochen und war darüber außer sich. Als ich ihm sagte, sie kostete nur 18 Kreuzer, freute er sich kindisch, so billig wegzukommen.Im Frühjahr wurde ich in der Nacht an sein Bett gerufen. Er lag im Fieber und klagte über Herzkrampf. Ich legte ihm Senfteig auf die Brust, am andern Morgen verordnete Professor Dr. Martin Bäder und der Anfall wiederholte sich nicht.Die Aufregung des Grafen war am stärksten im Anfang seiner Haft und in der letzten Zeit, nachdem ihm das Urtheil gegen die Ebergenyi durch einen Brief mitgetheilt worden war. In den ersten Tagen schlief der Graf fast gar nicht; als er die ersten Briefe von der Ebergenhi empfangen hatte, wußte er sich vor Freuden nicht zu lassen, der Jubel dauerte fünf Tage, dann ging es wieder los.«

Auf einige Fragen des Directors der Irrenanstalt von München, Dr. Solbrig, fügte der Eisenmeister noch hinzu: »Zuckungen habe ich nur in jener Nacht, wo ich gerufen wurde, Schaum vor dem Munde nie bemerkt. Ich glaube, der Graf könnte in seiner Aufregung einen Mann angreifen, z. B. einen Burschen niederschlagen, wenn derselbe auf seinen Ruf nicht gleich käme, aber er war gutmüthig und leicht zu besänftigen. Ueber die neuen Kleider, die ihm sein Vater in das Gefängniß schickte, freute er sich wie ein kleines Kind.«

Der Untersuchungsrichter Geiger gibt seine Aussage dahin ab: »Ich habe den Grafen Chorinsky während der Untersuchung oft besucht und zwar nicht blos in meiner amtlichen Eigenschaft, sondern auch wegen seiner Privat- und Familienverhältnisse, besonders wohnte ich auch den Unterredungen bei, wenn sein Bruder Karl ihn besuchte. Er hatte einiges Zutrauen zu mir gefaßt und ich glaubte, daß er sich mir gegenüber so gegeben hat, wie er wirklich war. In seinem Benehmen, seiner ganzen Vertheidigungsweise und seiner Korrespondenz lag für mich kein Anhaltspunkt für die Annahme, daß er geistig irgendwie getrübt sei. Er war auffallend gereizt und reizbar; es beherrschte ihn stets eine besondere Unruhe, er konnte bei keinem Gegenstand länger bleiben. Es scheint ihm die reifere Ueberlegung abzugehen und ich halte ihn trotz seiner 38 Jahre für keinen wirklichen Mann, denn er besitzt nicht die gemessene Ruhe eines Mannes. Der Graf Chorinsky wird, wie ich glaube, von seinen Leidenschaften überwältigt und fortgerissen und ich spreche ihm jene sittlichen Grundsätze nicht zu, vermöge deren andere Menschen ihre Leidenschaften zügeln. Seine Liebe zur Ebergenyi ist mir besonders aufgefallen. Sinnliche Naturen pflegen zu erkalten, nachdem sie ihr Ziel erreicht haben, bei ihm aber ist die Leidenschaft eher gestiegen.Merkwürdig ist ferner seine Schreibsucht; er schrieb Briefe nicht von 3 oder 4, nein von 12–20 klein- und enggeschriebenen Quartseiten an die Ebergenyi, auf allen Seiten stehen dieselben überschwenglichen Betheuerungen seiner innigsten Liebe.Sein Blick ist mitunter stier. Mit seiner Familie hat er, seitdem sein Vater die von ihm aus dem Gefängniß feierlich begehrte Einwilligung zu seiner Verehelichung mit der Ebergenyi versagt hat, zwar nicht ganz gebrochen, spricht aber in undankbarer und indiskreter Weise über sie. Seit dem Beginn der Untersuchung hat er sich den Nagel des kleinen Fingers wachsen lassen, um denselben später der Ebergenyi zu schenken. Ich halte ihn in Bezug auf seine geistigen Kräfte nicht für geschmälert, ich suche seine Schwäche nicht auf der intellektuellen, sondern auf der moralischen Seite.«

Vertheidiger. Halten Sie ihn für gutmüthig?

Geiger. Wenn ich absehe vom Gegenstande der vorliegenden Untersuchung, könnte ich ihn als gutmüthig ansehen, wie dies sinnliche Menschen ja gewöhnlich sind.

VIII. Der Prozess gegen Gustav Chorinsky – Gutachten und Urteil

Am 26. April begann die Vernehmung der Sachverständigen, welche ihre Gutachten über den Geisteszustand des Angeklagten abzugeben hatten.

Professor Dr. Martin aus München, der ihn in der Haft bereits besucht und beobachtet hat, erklärt: »Die körperliche Untersuchung des Angeklagten berechtigt nicht zu einem Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit, denn der Kopf ist vollkommen proportional und normal, abgesehen von einer kleinen Erhöhung über dem linken Scheitelbein, welche jedoch die Entwickelung des Gehirns nicht hemmt. Sein Brustbein hat eine Einsenkung, welche von einer rhachitischen Bildung aus der Jugendzeit herrührt, was jedoch keinerlei störenden Einfluß übt, da der übrige Theil des Brustkorbes ausgedehnt ist. Kein anderes edles Organ desselben ist krank. Auffallend ist, daß die rechte Pupille etwas weiter ist als die linke, und daß sich die Pupillen träger zusammenziehen als bei andern Personen, dann die Bewegung seiner Extremitäten im Affect. Auch in der Fronfeste habe ich keine Erkraukmg und keinen epileptischen Anfall beobachtet; nur jene Aufregung war bemerkbar, die jeder Mensch unter solchen Umständen hat. Dies war namentlich so lange der Fall, als er über der Ebergenyi und  sein Schicksal nicht im Klaren war. Auch beobachtete ich diese Aufregung immer, wenn ihm der Untersuchungsrichter eine Frage vorlegte, auf welche er nicht die passende Antwort wußte. Hier suchte er sich den Untersuchungsrichter vom Leibe zu halten, bis er mit der Antwort im Reinen war. Was sein Abspringen von einem Gegenstande zum andern betrifft, so habe ich dies nicht gefunden; doch bemerke ich, daß ich das Gespräch mit ihm geleitet habe. Gegen mich war er stets sehr freundlich, küßte und umarmte mich bei jedem Besuche. Nach allen diesen Beobachtungen geht mein Gutachten dahin: ich habe weder in der Voruntersuchung noch in der Verhandlung irgendwelche Anhaltepunkte zu der Annahme gefunden, daß die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Zeit der That, insbesondere aber am 19., 20.–33. Nov. 1867 irgendwie alterirt und seine Urtheilskraft beschränkt gewesen sei.«

Uebereinstimmend hiermit sagt der Director der Irrenanstalt Professor Dr. Solbrig:
»Der Angeklagte spricht nicht immer gleichmäßig, er stößt hier und da mit der Zunge an, namentlich wenn er rasch und in Aufregung spricht. Der Graf hat mir erzählt, er sei öfters an der Lunge, am Typhus, an seinen Verwundungen krank gewesen, indeß hätten diese Krankheiten keinen weitern Einfluß auf sein persönliches Gesundheitsgefühl gehabt, nur habe er hier und da Ohnmachtsanfälle. Er bekomme Zuckungen, Herzklopfen und bei sehr hohen Affecten oder großen körperlichen Anstrengungen werde er ohnmächtig.

Diese Abnormitäten sind jedoch nicht als Seelenstörungen zu betrachten und überdies ist es, wenn der Angeklagte wirklich zu solchen Zufällen hinneigt, auffallend, daß die nun schon seit vier Tagen gegen ihn andauernde Procedur bei ihrer Einwirkung auf sein Gemüth, die Hitze, das große Publikum keine solche Ohnmacht hervorgerufen haben.

Aus allen Lebensperioden des Angeklagten liegen Zeugnisse über sein sittliches Verhalten vor. Alle sagen, daß Chorinsky eine nervöse, reizbare, launenhafte, zornmüthige, zu heftigen Reactionen geneigte Natur ist. Andererseits sind aber auch Belege da für seine Gutmüthigkeit, seinen Humor und für sein phantastisches, excentrisches und etwas komödienhaftes Benehmen. In der Liebe besonders war er zu Abenteuern aufgelegt, eine Neigung, die er allerdings mit vielen Offizieren seines Alters und Standes theilt. Er scheute auch den Spott seiner Kameraden nicht, wenn er seine wirkliche oder affectirte Liebe kundthun wollte. Psychologisch fällt dies jedoch nicht ins Gewicht. Für junge Offiziere ist es nichts Unerhörtes, wenn sie gelegentlich von einer geliebten Dame den Strumpf, den Schuh, den Handschuh oder ein Stück Kleid mitnehmen, an die Brust drücken und tragen, oder in einer schönen Sommernacht Blumen in das Fenster der Geliebten werfen, oder mit einem geladenen Revolver, der aber niemals losgeschossen wird, drohend auf- und abgehen.

Ein launischer Mensch, ein zorniger Mensch ist noch kein Narr, wenn man ihn auch mitunter so nennt.Eine Geistesstörung des Angeklagten ist weder aus körperlichen Abnormitäten noch aus psychologischen Momenten abzuleiten. Dies beweisen auch seine Briefe. Sie sind meist aus der kritischen Zeit, immer lebhaft in der Form, aber stets logisch gegliedert, der Inhalt immer der Sachlage angepaßt, nichts confus. Die Liebesbriefe sind alle gleich, überschwenglich, aber das sind auch die Liebesbriefe anderer. Die Ebergenyi ist sicher keine phantastische Person, dennoch schreibt sie ebenso phantastisch. Wo es sich um ernste Dinge handelt, schreibt Chorinsky eindringlich und völlig angemessen, wie z. B. die Briefe an seine Frau wegen der Scheidung zeigen. Er.stellt ihr darin vor, wie sie ohne ihn leben könne, schmeichelt und wird, da er sieht, daß er sein Ziel nicht erreicht, grob.

Die Conduitenlisten ergeben, daß Chorinsky Verstand hat, denn kein dummer Mensch lernt so viele Sprachen und zeichnen wie er. Die Briefe an die Ebergenyi, während sie in München war, sind allerdings im Stil eines italienischen Bravo gehalten, der die Madonna für das Gelingen, eines Mordes anfleht, aber eine geistige Störung verrathen sie nicht. Der Schreiber ist nur sehr ungeduldig und weiß sehr gut, um was es sich handelt, was die Folgen der That sind.

In meinen Unterredungen mit ihm hat er immer formell correct gesprochen, er war unbefangen und gesprächig, weil es sich um unbedeutende Dinge handelte. In der Verhandlung, wo etwas darauf ankam, sprach er wenig, er leugnete die Thatsachen nicht, sondern suchte sie nur für sich weniger gravirend zu machen, sodaß ich glaube, vom Standpunkte des Angeklagten konnte keiner geschickter operiren. Ferner habe ich die große Selbstbeherrschung des Angeklagten beobachtet. Wo er auffuhr, oder im Begriff war aufzufahren, wurde er auf einen Wink des Vertheidigers wieder ruhig. Das thut kein Geisteskranker. Vor und nach den Sitzungen war er nicht aufgeregt, sondern benahm sich cavaliermäßig. Dies erkläre ich mir daraus, daß er den Willen hatte, ruhig zu sein, und es scheint mir dies natürlich, weil ein tapferer Soldat gerade in der Gefahr kaltblütig ist.

Ich bin demnach überzeugt, daß, wenn die dem Angeklagten zur Last gelegte That juristisch erwiesen werden kann, seine Zurechnungsfähigkeit nicht zu beanstanden ist. Wenn er in großem Affect ein Verbrechen mit Anwendung von Gewalt begangen hätte, würde ich sehr zweifelhaft sein, hier aber handelt es sich um einen prämeditirten Mord, es gingen mehrere Versuche voraus, der Angeklagte hatte, wenn dabei auch der Affect des Hasses im Spiele war, Zeit genug zur Ueberlegung. Ich wiederhole deshalb meine schon ausgesprochene Ansicht.«

Director Morel aus Rouen dagegen glaubt, daß der Angeklagte sich nicht in einem Zustande des Gemüths und der Seele befinde, um als verantwortlich erscheinen zu können. Wollte man aber auch annehmen, daß dieser Schluß etwas übertrieben sei, so werde man doch zugeben, daß er eine sehr beschränkte Urteilsfähigkeit besitze, wofür man Beispiele in allen Umständen seines Lebens ohne Ausnahme habe. »Ich will nun aber«, fährt er fort, »in Kürze zu beweisen versuchen, wie ich zu obigem Schlusse gekommen bin. Die Krankheit, an welcher der Angeklagte leidet, ist eine nervöse, die sowol in England als auch in Frankreich und Deutschland wohl bekannt ist. Man heißt sie «moralischer Wahn» oder auch «Handlungenverrücktheit». Solche Menschen glauben jedoch nie, daß sie verrückt sein. Sie haben es selbst an dem Angeklagten sehen können. Man heißt diese Krankheit auch die «Raisonnirkrankheit», in Frankreich auch den «heitern Wahnsinn». Solche Menschen sind manchmal geistreich, großmüthig, wie auch dieser Unglückliche hier, freundschaftlich, und wollen alles küssen und embrassiren. Bei alledem ist ihr Urtheil ein beschränktes; jedoch besitzen sie natürliche Fähigkeiten. Wenn ich Herrn Solbrig richtig verstanden habe, so hat er gesagt, daß Narren gewöhnlich nicht viele Sprachen lernen. Dagegen muß ich ihm bemerken, daß ich in meiner Anstalt Kranke habe, welche die verschiedensten Sprachen sprechen. Als ich in Deutschland reiste, um die Cretins zu studiren, habe ich sogar welche gefunden, die die Orgel in der Kirche spielten und zeichneten. Leute wie der Angeklagte schwanken von einem Extrem zum andern; sie können nicht anders; rasch gehen sie von der Liebe zum Haß über. Auf meine Frage, woher auf einmal dieser gewaltige Haß kam gegen die, welche er vorher so sehr geliebt, gab er mir blos zur Antwort: «Diese hasse ich, diese ist eine Jüdin, sie stinkt wie eine Jüdin.» Dieser rasche Uebergang ist gerade das Charakteristische an diesen Unglücklichen. Als Kinder schon bringen sie ihre Aeltern in Verzweiflung, als Familienväter plagen sie Weib und Kinder, und werden sie Beamte, so bringen sie alles in Unordnung und Verwirrung, und am Ende kommt es so weit, daß man sie in eine Irrenanstalt thun muß. Diese Art von Irren kennt man schon seit langem. Herr Collega Solbrig hat darauf hingewiesen, daß Narren nicht so leicht zu beruhigen seien. Da muß ich aber gleichfalls widersprechen. Bei richtiger Behandlung beruhigen sie sich sehr leicht, sodaß eine Zwangsjacke etwas ganz Ueberflüssiges ist. In meiner Anstalt wenigstens werden Sie keine finden. Kindisch bleiben diese Leute immer, sie sind eben «Grands enfants».

Wenn der Angeklagte freigesprochen wird und seinen frühem Lebenswandel fortsetzt, wird er ganz gewiß in etlichen Jahren paralytisch werden. Auf dem Wege dazu ist er jetzt schon, das beweisen die erweiterten Pupillen.«

Dr. Mayer, Universitätsprofessor zu Göttingen und Irrenhausdirector dortselbst: »Ich bedaure, daß der Angeklagte während seines ganzen Lebens nur einmal einer gründlichen ärztlichen Untersuchung unterworfen worden ist. Ich gestehe, daß ich mit einem gewissen Mistrauen an die Beobachtung der sich mir im Gefängnisse bietenden Erscheinungen gegangen bin. Der Angeklagte begegnete mir aber so unbefangen, daß jeder mögliche Verdacht einer Simulation vollständig entschwand. Der Widerwille des Angeklagten gegen jede Zumuthung, daß sein Geist gestört sein könnte, beweist, daß er nicht durch Simulation von Wahnsinn seine Strafe zu mildern gedenkt. Die Beobachtungen des Ritters von Glanz, der den Angeklagten in seinem dreizehnten Lebensjahre beobachtete, scheinen mir nach der Qualität des Zeugen von besonderer Wichtigkeit zu sein. Hiernach war dem Grafen ein gewisses nervöses Wesen eigen, was nach den Berichten der Familie schon lange vorher bestanden haben soll. Bei sehr geringfügigen Anlässen gerieth er in unbezwingliche Aufregung, sodaß mit Recht Herr von Glanz bemerkte, was daraus werden solle, wenn das so fortgehe. Mit 16 Jahren, als die sexuelle Entwickelung begann, verließ er das väterliche Haus und trat in die Armee. Er wurde wegen seines Leichtsinns vom Obersten getadelt und bestraft; noch ernster ist, daß er sich von einer Geliebten zur andern stürzte, und nachdem er den vollen Genuß des Erstrebten schon erlangt hatte, heirathete. Kaum war er einige Monate im Besitze einer Geliebten, so trat er wieder in ein neues Verhältniß. Frau Gräfin von Stohm hat von einem Verhältnisse in Brünn erzählt, dazwischen spielt has Verhältniß mit der Zeugin Hottovy, woraus das Verhältniß mit der Ebergenyi begann. Ich habe natürlich viel mit ihm über dieses Verhältniß gesprochen, welches das Centrum seiner Seelenbewegung bildet. Obwol die Ebergenyi eine offenbare Courtisane war, was man nur mit geschlossenen Augen nicht bemerken konnte, so blieb ihm doch diese Thatsache fremd; dies weist auf Mangel der Beobachtungsgabe und des Urtheils hin. Es frappirte mich, zu hören, mit welcher Begeisterung er von ihr sprach; sie war seine Heilige, das Ideal seines Lebens. Auffallend ist das magnetische Feuer, mit welchem er zu seiner Frau, dann zu der Dame, von der die Gräfin Stohm erzählt, zu der Hottovy, endlich zu der Ebergenyi hingezogen wurde. Selbst von einer Geistesstörung abgesehen, muß es frappiren, wie er eine nach der andern liebte und dann mit Fußtritten wieder fortjagte. Alle Zeugen bezeichnen seine nervöse Reizbarkeit als charakteristisch; ich glaube nicht, wie Herr Collega Solbrig, daß diese eigenthümliche Reizbarkeit sich in der Sphäre des gesunden Lebens bewegt. Ob ihn der Gedanke an ein entgegenstehendes Hinderniß, ob ihn die Verweigerung eines Wunsches erregt, er fällt in gleich große, excentrische Heftigkeit, ist aber rasch wieder gut. Ein gutes Wort, ein ruhiges Zusprechen besänftigt ihn vollständig. Ich glaube nicht, wie Herr Collega Solbrig – wenn ich ihn richtig verstanden habe – daß sich ein Narr so leicht beruhigen lasse.«

Solbrig (unterbrechend). »Ich habe nicht gesagt, daß Irre überhaupt nicht zu beruhigen seien; ich will nur sagen, daß eine Person, von der man sieht, daß sie eine bei irgendwelcher Gelegenheit entstandene heftige Aufregung sofort wieder dämpfen kann, ein gewisses Maß der Selbstbeherrschung hat.«

Professor Mayer (fährt fort). »Ebenso auffallend ist mir ein anderer wichtiger Umstand. Die Stimmungen im normalen Leben pflegen gewöhnlich den Vorstellungen zu folgen. Obwol mir Collega Morel den Angeklagten als lebhaft irritirt schilderte, so fand ich ihn doch unmittelbar nach dieser Angabe traurig und sehr still dasitzend. Als ich ihn fragte, ob er sich vielleicht vor der Verhandlung ängstige, verneinte er es und sagte, es werde sich schon machen mit seinem Proceß; sein Gemüthszustand entstehe von selbst und er sei besonders in den Morgenstunden davon befallen. Ein solcher Wechsel der Stimmung ohne äußere Gründe scheint mir sehr auffallend.

Ich darf ferner die Erzählung des Angeklagten nicht unerwähnt lassen, daß ihm die Ebergenyi erschienen, vor sein Bett getreten sei und zugerufen habe: «Gustav, komm, komm!» Auch glaubte er das Rauschen ihres Kleides zu vernehmen, und wähnte auch zu hören, wie sie hinausging. Ich lege gerade kein großes Gewicht auf einzelne Erscheinungen, da ich nach meiner Methode den ganzen Fall in seinen gesammten Erscheinungen auffasse, ohne das einzelne Symptom zu sehr zu betonen. Für bedeutender halte ich daher die Beobachtung der Zeugin Hottovy, daß der Angeklagte halbe Stunden lang gezählt habe, auch wenn sie ihn zu hindern suchte. Es scheint mir das zu den Erscheinungen zu gehören, welche die Aerzte als Zwangsgedanken bezeichnen.

Ich glaube, daß er hauptsächlich unter dem Einflusse der geschlechtlichen Aufregung in jene epileptischen Anfälle gerieth, von denen mehrere Zeugen sprachen. Dafür spricht auch der Umstand, daß sie im Gefängnisse seltener wurden, weil er dort den geschlechtlichen Excessen entzogen war. Die Anfälle sind epileptischer Natur, wenn auch die Convulsionen fehlen, was ja öfters stattfindet. Nach den heutigen Erfahrungen der Wissenschaft halte ich demnach den Angeklagten für geisteskrank von Natur, und halte ihn nicht blos für zeitenweise mehr oder weniger zurechnungsfähig, wie Dr. Morel, sondern rechne ihn zu jenen Wesen, denen man ihre Thaten gar nicht zurechnen darf.«

Dr. Gudden, Direktor der Irrenanstalt zu Werneck, führt des genauern aus, daß die kleinen Abnormitäten der Schädelbildung des Angeklagten von einer Zangengeburt herrühren, daß solche in einzelnen Fällen zwar große Diversionen der Schädelknochen hervorbringen können, daß aber im vorliegenden Falle nicht die mindeste Einwirkung auf die Ausbildung des Gehirns vorliege. Auffallend sei die größere Weite der rechten Pupille, auch sei ihm die Unruhe im Gesichte aufgefallen, welche während der Verhandlung, namentlich wenn er aufgeregt wurde, unverkennbar sei. Diese Erscheinungen dürften sich vielleicht doch auf Vorgänge im Gehirn zurückführen lassen, welche mit seiner Erregtheit im Zusammenhange stünden. Im übrigen theile er völlig die Anschauungen der Collegen Martin und Solbrig, und gebe sein Gutachten dahin ab, daß dem Angeklagten, wenn er nach dem Urtheile der Geschworenen der Theilnahme an der Ermordung der Gräfin für überwiesen erachtet werde, die volle Verantwortlichkeit für dieses Verbrechen zur Last falle, d. h. daß er in diesem Falle für vollkommen zurechnungsfähig erachtet werden müsse. Ganz anders würde er urtheilen, wenn der Graf Chorinsky persönlich z. B. einen Nebenbuhler in der Aufregung erstochen hätte, so aber habe er nicht nur die Tragweite seiner Handlungen berechnen und überlegen können, sondem er habe auch die Folgen gekannt, wie dies aus seinen Briefen, die er in den kritischen Tagen schrieb, deutlich hervorgehe. Die Auffassung des Hrn. Dr. Morel sei ihm nicht geläufig; er wisse nicht, was er sich unter dem »moralischen Wahn« oder der »moralischen Krankheit« denken solle.
Der Staatsanwalt richtet noch an Dr. Mayer die Frage, ob die Lehre von dem moralischen Wahne in der Wissenschaft sich schon Geltung verschafft habe.
Dr. Mayer erklärt, diese Lehre gehöre zwar noch in das Bereich der Controversen, aber sie gewinne täglich mehr Anhänger.

Der Angeklagte war während des Verhörs der Sachverständigen aus dem Saale entfernt worden, jetzt trat er wieder ein und der Präsident eröffnete ihm den Inhalt der verschiedenen Gutachten.

Am Nachmittage des 26. Juni 1868 begann das Plaidoyer. Der Staatsanwalt Wülfert faßte in einem zwei volle Stunden in Anspruch nehmenden gediegenen Vortrage alle die einzelnen Indicien, welche die Verhandlung für die Theilnahme des Angeklagten an dem Morde geliefert hatte, zu einem umfassenden klaren Bilde zusammen und ging darauf zur Prüfung der Frage über, ob der Graf Chorinsky im strafrechtlichen Sinne für die That verantwortlich gemacht werden könne. Er sagte: »Wer die Folgen einer That kennt, ist strafgesetzlich verantwortlich, wenn sich auch in seinem geistigen Leben nicht überall ganz normale Erscheinungen zeigen. Es gibt eine Reihe von Verfehlungen gegen das Gesetz, deren Strafbarkeit nicht sofort jedem Menschen erkennbar ist; aber es gibt auch gewisse Handlungen, die selbst dem geistig Beschränkten als unrecht erscheinen, weil sie ein grober Eingriff in die Rechtssphäre sind. Unter diesen Verbrechen ist der Mord das schwerste; es wird mithin der geringste Grad von geistiger Erkenntniß nöthig sein, um dessen Strafbarkeit einzusehen. Jedermann, ist im Stande, die Rechtswidrigkeit des Mordes zu erkennen. Und da es sich hier um einen Mord handelt, der unzweifelhaft monatelang überdacht, die Frucht reiflicher Ueberlegung gewesen ist, so wird um so mehr darauf zu bestehen sein, daß die Unfähigkeit, das Rechtswidrige zu erkennen, klar vorliege. Nun frage ich, erkannte der Angeklagte die Strafbarkeit seines Unternehmens oder nicht? Ich glaube, Ihnen die Antwort hierauf am deutlichsten durch die Niederschreibungen des Angeklagten vom 19.–22. Nov. 1867 geben zu können, welche von Angst und Sorge strotzen, und in welchen sich klar das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit der Handlung ausspricht. Ebenso hat der Angeklagte in seiner ganzen Vertheidigungsweise von Anfang an ein Verhalten eingeschlagen, welches erkennen läßt, daß er sich klar bewußt war, welche Gefahr über ihm schwebte. Man hat in seinen Antworten anfänglich nichts Auffälliges gefunden, er hat sich mit größter Unumwundenheit über gleichgültige Dinge geäußert; als aber die eigentlichen Verhöre begannen, da hat er so knapp als möglich geantwortet und Erklärungen gegeben in Hülle und Fülle, welche seine Unschuld darthun sollten. Auch sein ganzes Auftreten hier im Saale beweist klar, daß er vollständig erkennt, um was es sich handelt. Er ist sich auch jetzt bewußt, eine rechtswidrige That begangen zu haben. Sein ganzes Handeln in dieser Sache ist das eines Vernünftigen; es entspricht jedes Wort, jede Handlung, jede That dem Zwecke, den sie verfolgt. Wer so zweckmäßig handelt, wer einsieht, was er begangen, und sich so zu vertheidigen weiß, ist nicht unzurechnungsfähig. Die zwei Sachverständigen, welche sich für die Unzurechnungsfähigkeit ausgesprochen haben, suchen dieselbe auf dem Gebiete des Willens – ob er nämlich sich frei bestimmen konnte für die Handlung, die er beging. Es liegen jedoch schlagende Beweise vor, daß Chorinsky vollkommen Herr seines Willens ist; die ganze Art seines Auftretens beweist dies. Die andern Experten haben mit Recht betont, daß er außerordentliche Proben von Selbstbeherrschung gegeben hat. Es wäre auch nicht möglich, das ein Mann, der die Freiheit des Willens im strafrechtlichen Sinne nicht hat, eine Stellung wiederholt und zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten hätte behaupten können. Man weiß nichts von Strafen und Ungehörigkeiten; mit Ausnahme von Schuldenmachen und leichtsinnigen Streichen war sein Verhalten im Dienste immer entsprechend, obwol gerade der Militärstand den größten Gehorsam und die strengste Selbstverleugnung auferlegt. Hier ist es erster Grundsatz, den eigenen Willen einem fremden unterzuordnen, und wir haben auch nicht die leiseste Andeutung, daß der Angeklagte sich gegen diesen ersten Grundsatz jemals verfehlt hat. Im Gegentheil, er wird als tüchtiger Soldat geschildert, und ganz gewiß kann niemand sagen, daß, wer eine Compagnie im Felde führen kann, nicht die nöthige Herrschaft über sich selbst besitze. Gewiß war es also rechtlich durchaus in die Willensfreiheit des Angeklagten gestellt, ob er seine Gattin ermorden wollte oder nicht. Daß er nicht den moralischen Fond gehabt habe, einem solchen Entschlusse von Anfang an kräftig zu widerstehen, macht ihn in den Augen des Gesetzes nicht straflos, denn jeder ist eben verpflichtet, die sittlichen und rechtlichen Gesetze zu beobachten, und wenn er dies nicht thut, weil er vorzieht, seinen Trieben und Neigungen zu folgen, so ist er den Strafgesetzen verantwortlich. Angesichts dessen, was über das ganze Leben und die dienstliche Stellung des Angeklagten bekannt ist, bestreite ich entschieden, daß von den erwähnten zwei Sachverständigen der Beweis geliefert ist, der Graf sei so mangelhaft geistig ausgestattet, daß er die Strafbarkeit seiner Handlungen nicht hätte einsehen können, ich pflichte deshalb dem Gutachten der drei übrigen Sachverständigen bei. Die zwei andern Sachverständigen constatiren nur, daß der Graf, vorzüglich in Liebesangelegenheiten, besonders erregbar war; diese Erregung war aber vorübergehend, und außer diesem Zustande handelte er so vernünftig wie jeder andere. Sie werden mir daher beistimmen, wenn ich schließe, daß jenes ahnungsvolle Wort der Gräfin auf der ersten Seite ihres Tagebuchs: «Meine Liebe ist mein Hort, und in diesem Horte will ich sterben», sich erfüllt hat, freilich ganz anders, als sie dachte. Daß die selbstgewollte Zerrüttung der Ehe, daß das Hinderniß, welches die Ehe für die Vereinigung mit einer andern bildete, daß diese Umstände die Gründe des Verbrechens geworden sind, und daß Graf Chorinsky die Ebergenyi veranlaßt hat, seine Gattin zu tödten, darin werden Sie mit mir gewiß einverstanden sein.«

Hierauf erhielt der Vertheidiger Dr. Schauß das Wort. Er spricht sich zunächst über die Zurechnungsfähigkeit seines Clienten aus, indem er geltend macht: »Alle Zeugen geben dem Beschuldigten ein Zeugniß, welches dahin lautet: «Er ist ein gutmüthiger Mensch.» Entweder sprechen alle diese Zeugen die Unwahrheit, oder was er gethan und gesprochen ist Wahnsinn. Verbinden lassen sich die beiden Behauptungen, daß er ein gutmüthiger Mensch sei und daß er dieses Verbrechen verübt habe, absolut nicht. Man hat Ihnen gesagt, daß der Beschuldigte ein in der Liebe excentrischer Mensch sei. Ich habe alle Hochachtung vor der Liebesexcentricität, und ich glaube, keiner in diesem Saale ist so unglücklich, daß er sie nicht einmal in seiner jungen Brust gefühlt; aber nicht einer von uns ist in seiner Liebesexcentricität so weit gekommen wie in hundertfältigem Maße der Angeschuldigte. Wo sind die Verliebten zu finden, die sich die Brust zerfleischen, das Messer in die Brust stechen, ganze Nächte in den Straßen zubringen, alte Schuhe an sich nehmen und herumschleppen, Theile ihres Körpers abschneiden und der Geliebten aufdringen zur ewigen Erinnerung? Das ist Wahnsinn. Ich will nun zu beweisen versuchen, daß der Beschuldigte wirklich verrückt ist. (Angeklagter protestirt jedesmal, so oft ihn der Vertheidiger einen Verrückten u. dgl. nennt.) Ich will vor allem anführen, was der Untersuchungsrichter gesagt hat. Er sagte: «Der Angeschuldigte ist unruhig, aufwallend, leicht reizbar, einer ruhigen Ueberlegung nicht fähig, von den Leidenschaften nicht nur beeinflußt, sondern gänzlich bewältigt.» Ich glaube nun, gerade das ist das Kriterium der Unzurechnungsfähigkeit, daß man seine Leidenschaften nicht zügeln kann. Wir wissen, daß seine Geburt nicht ohne Schwierigkeiten vor sich ging, ein Umstand, der, wie wir von den Sachverständigen gehört haben, bei der Frage über die Zurechnungsfähigkeit schwer ins Gewicht fällt. Auch wissen wir, daß der Angeschuldigte in den ersten Jahren seines Lebens krank war und einen schweren Typhus durchgemacht hat. Auf meine Frage, warum er die Verstorbene in dem Maße gehaßt habe, daß der Haß selbst über das Grab noch hinausreiche, erhielt ich keine Antwort. Erst als ich ihn bearbeitete mit dem Einflusse, den ich über ihn habe, und den ich dem eines Irrenarztes über seinen Kranken vergleiche, vertraute er mir das Geheimniß an, daß sie einen ekelhaften Geruch, so einen Judengeruch gehabt habe. Ich lege die Hand ins Feuer für die Ueberzeugung, daß er glaubte, was er mir mittheilte, weil es unsinnig gewesen wäre, mir gegenüber einen derartigen Umstand aufzutischen. Man hat gesagt: die moralische Krankheit würde zur Immoralität. Das hätte einem grauen Haupte, wie Morel ist, nicht gesagt werden sollen. Morel vertritt keine Principien, die zur Immoralität führen. Er ist die erste Größe Frankreichs in seiner Wissenschaft und Führer einer ganzen Schule. Betrachten Sie ihn, ob er der Mann ist, um in seinem reifen Alter als Schwindler eine Krankheit zu erfinden, damit die Spitzbuben frei werden!

Meine Herren Geschworenen! Sie werden, wenn Sachverständige sagen: wir halten den Beschuldigten für reif, in eine Irrenanstalt gebracht zu werden, sich dreimal besinnen, ihn dem Henker auszuliefern. Glauben Sie denn, daß in Deutschland, ja in ganz Europa, nur die Frage der Thäterschaft geprüft werden wird, o nein, auch die psychiatrische Frage wird geprüft werden, und jedes nicht überlegte Wort wird gerichtet werden. Glauben Sie, daß ein Mann wie Morel ausgesprochen haben würde, in wenig Jahren ist der Angeklagte paralytisch, auf die Gefahr hin, daß man ihm dann vorwerfe: du hast die Unwahrheit gesagt? Wenn Sie aber auch glauben sollten, daß der Angeklagte Herr über seinen Willen war und moralische Kraft genug besaß, um seinen Trieben widerstehen zu können, so werden Sie mindestens geminderte Zurechnungsfähigkeit annehmen, die nach dem Wortlaute des Gesetzes gegeben ist, wenn die Fähigkeit der Selbstbestimmung oder die zur Erkenntniß der Strafbarkeit der That nöthige Urtheilskraft oder Freiheit der Willensbestimmung des Handelnden zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber doch in erheblichem Grade gemindert war. Die Anwendbarkeit dieses Artikels auf den Angeschuldigten wird wol niemand bestreiten. Ich erinnere Sie nochmals an das, was schon Morel bemerke: das ganze psychische Dasein des Angeklagten habe zwei Pole, Liebe und Haß. Wenn sich seine Seelenstimmung diesen beiden Polen nähert, ist sie krank, und alles, was zwischen diesen beiden Polen liegt, was er innerhalb derselben zu thun hat, kann trotzdem recht vernünftig sein.

Erlauben Sie, daß ich jetzt aus die Frage eingehe, ob Chorinsky an der That überhaupt betheiligt ist. Ich sage: diese Betheiligung ist nicht erwiesen. Mit Andeutungen und Folgerungen aus Briefen kann kein Verbrecher überführt werden, es würde sonst jede Gerechtigkeit aufhören; besonders muß ich das bestreiten bei der Anstiftung zu einem Verbrechen. Art. 54 des Strafgesetzbuchs verlangt hierzu ausdrücklichen Rath oder Auftrag durch Ueberreden, Versprechen oder Geben eines Lohnes u. s. w., mit andern Worten, man muß der geistige Vater der That sein. Was liegt nun für die intellektuelle Urheberschaft hier vor? Nichts! Eigentlich hat der Staatsanwalt dies selbst zugegeben. Die Beweise sind nur aus der Individualität des Angeklagten genommen; das genügt aber nicht.«

Der Vertheidiger sucht nun zu deduciren, daß die Ebergenyi auch möglicherweise aus eigenem Antriebe nach München gereist und den Mord verübt haben könne. Vielleicht habe sie das ungewisse Verhältniß mit dem Grafen satt bekommen und sich entschlossen, selbst zu handeln. Er schließt, indem er nochmals die Gutmüthigkeit des Grafen betont: »Es ist viel schneller gerichtet als geprüft. Prüfen Sie, aber lassen Sie sich nicht auf Vermuthungen ein. Urtheilen Sie nur nach wirklichen Beweisen und lassen Sie sich nicht beherrschen von der öffentlichen Meinung. Das würde eine große Gefahr für die Gerechtigkeit sein und das Institut der Schwurgerichte gefährden, welches uns so heilig ist.«

Nach dem Résumé des Präsidenten wurden den Geschworenen drei Fragen vorgelegt, die erste bezog sich darauf, ob der Graf Chorinsky der Anstifter des Mordes sei, die dritte betraf die Zurechnungsfähigkeit, die zweite Frage lautete: »Ist der Angeklagte schuldig, das Verbrechen der Theilnahme an einem Verbrechen des Mordes dadurch begangen zu haben, daß er die von Julie Ebergenyi beschlossene That unterstützte, der Julie Ebergenyi vor Beginn der Ausführung der That Belehrungen über die Art und Weise der Vollbringung derselben ertheilte, und behufs der Ausführung der That der Julie Ebergenyi mehrfache Hülfe leistete, so insbesondere durch Ermittelung und Bekanntgabe der Wohnung seiner Gattin Mathilde, durch Verschaffung falscher Reisepässe von Wien nach München, durch Verschaffung eines Empfehlungsbriefes, durch Einwechseln süddeutscher Münze, Bezeichnung hiesiger Gasthöfe, Besorgung des Wagens, mit dem die Ebergenyi auf die Eisenbahn fuhr, sowie durch vorherige Rathschläge und die Zusicherung eines Alibibeweises den vollbrachten Mord befördert und dazu Hülfe geleistet hat?«

Diese ebengedachte Frage wurde von den Geschworenen nach zweistündiger Berathung bejaht, die erste und dritte dagegen verneint. Hierauf beantragte der Staatsanwalt, den Angeklagten zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe zu verurtheilen.

Der Vertheidiger hielt mit Rücksicht auf die vorliegenden Milderungsgründe das Strafminimum von acht Jahren für ausreichend.

Der Gerichtshof erwog, daß hier ein monatelang vorbereiteter, raffinirt ausgeführter Gattenmord vorlag, andererseits daß der Angeklagte von einer der mächtigsten Leidenschaften zum Verbrechen getrieben worden war und überhaupt ein aufgeregter, nervös gereizter Mensch ist, und erkannte wider ihn eine zwanzigjährige, auf einer Festung zu erstehende Zuchthausstrafe und Landesverweisung nach verbüßter Strafe. Die Umwandlung der Zuchthaus- in Festungsstrafe ward gerechtfertigt durch seine Standes- und Familienverhältnisse, sowie durch die Zeugnisse seiner Vorgesetzten, die ihn als einen tapfern Offizier bezeichneten.

Der Angeklagte hörte das Urtheil ohne sichtliche Bewegung an. Er war unangenehm berührt, als der Staatsanwalt in seinem Strafantrage ihn nicht mehr Graf, sondern nur noch Gustav Chorinsky titulirte, und sprach sich nach dem Schlusse der Verhandlung verwundert darüber aus, daß die Strafe so hart ausgefallen sei. Wie er überhaupt auf seine Geburt und seinen Stand großen Werth legte, schien er auch erwartet zu haben, daß man es in Baiern nicht wagen würde, einen österreichischen Grafen, den Sohn eines kaiserlichen Statthalters, wie jeden andern gemeinen Verbrecher zu behandeln.

Die Manie zu schreiben verließ ihn auch nach Beendigung seines Processes nicht. Kurz vor seiner Abführung auf die Festung Rosenberg in Oberfranken schrieb er einen langen Brief an seinen Vater und bat darin um die Erlaubniß – Marie Hottovy heirathen zu dürfen. Er erging sich in den feurigsten Betheuerungen seiner Liebe und schwur, er werde wirklich verrückt werden oder sich das Leben nehmen, wenn diese seine Bitte nicht erfüllt werde.

Nach diesem Briefe ist seine zärtliche Liebe zur Ebergenyi in bittern Haß umgeschlagen. Die Ebergenyi ist der Dämon, der ihn für kurze Zeit seiner Marie entrissen. Er sagt: »Es war ja blos ein Wahnsinn diese Epoche mit Julie, die ich verfluche, nachdem ich durch beschworene Zeugen erfahren habe, wie elend sie mich betrogen. Unter dem Schwure, mich durch gerichtliche Schritte von Mathilde zu befreien, versicherte sie mich ihrer Unschuld und täuschte mich aufs künstlichste. Sie ließ sich für Geld im Arrest und in den Hotels verkuppeln und hatte noch eine Anzahl Liebhaber, was ich zu meinem höchsten Schmerze und meiner Wuth von allen beschwören hören mußte. Selbst im Arrest hat sie mit Arrestanten innige Verbindungen angeknüpft. Das muß zum Haß und zur Verachtung führen. Ich habe alles von ihr vernichtet und verfluche jene Zeit; nie will ich ihren Namen mehr hören.«

Dieser Brief scheint zu bestätigen, was der Direktor Morel sagte: »Leute wie der Angeklagte schwanken von einem Extrem zum andern, sie können nicht anders; rasch gehen sie von der Liebe zum Haß über.« Dennoch können wir uns nicht davon überzeugen, daß der Graf Chorinsky unzurechnungsfähig oder auch nur in dem Zustande geminderter Zurechnungsfähigkeit gewesen wäre, als er mit der Ebergenyi den Mordplan beredete und zur Ausführung des Verbrechens mitwirkte.

Chorinsky hat einen ganz bestimmten Zweck vor Augen gehabt – den Tod seiner Frau, die Ehelichung der Geliebten – und, um diesen Zweck zu erreichen, als es mit der Scheidung nicht ging, zunächst in einer Schachtel candirte Früchte geheimnißvoll und listig abgesendet, um entweder seine Gemahlin zu vergiften, oder sie für spätere giftige Geschenke empfänglich zu machen; dann hat er bei einem höchst zweifelhaften Menschen, dem Baron Lo Presti, sich Rath geholt, den Rath verworfen und zwei andere nicht minder zweifelhafte Subjecte Rampacher und Dierkes gedungen; endlich hat er den Mord durch seine Julie vollziehen lassen. Wir sehen also einen durchdachten, consequenten Plan. Nachdem der letzte Entschluß gefaßt ist, besorgt der Graf den Empfehlungsbrief, das bairische Geld, die Paßkarten, den Wagen. Er ertheilt Verhaltungsmaßregeln, lebt jede Stunde im Geiste mit der Mörderin zusammen, spricht von den Folgen der That und wie man sich vor ihnen schützen könne. Daraus folgt unwiderleglich, daß er weiß, um was es sich handelt, und auf die Vertheidigung bedacht ist. Ferner nach der That die Sendung Rampacher’s, der von ihm mit in Scene gesetzte Alibibeweis, die von ihm erfundene Witwe Horvath, sind das nicht schlagende Beweise, daß er logisch richtig denkt? Und sein Benehmen in München, die Scheu vor der Polizei, seine enorme Lügenhaftigkeit – sind das Zeichen von Wahnsinn? Seine im Arrest geschriebenen Briefe, die Bitte an seinen Vater, zum Kaiser zu gehen, die Vermittelung einflußreicher Staatsmänner in Anspruch zu nehmen, die Bitte an den Freund, ihm eine Pistole zu senden, um sich tödten zu können, das sind doch alles deutliche Belege dafür, daß er seinen vollen Verstand besaß.

Endlich seine Haltung und Taktik in der fünftägigen Verhandlung! Er antwortet, er lügt sogar ganz correct, wo er die Lüge für zweckdienlich hält, er versteht alles, er folgt den Verhören genau und hat sich in der Gewalt. So benimmt sich kein Mensch, der den Verstand verloren hat.

Wir räumen ein, Chorinsky ist ein aufgeregter, leidenschaftlicher, jähzorniger, nervöser Mann, aber das ist himmelweit verschieden von einem Verrückten. Wir gestehen zu, Chorinsky ist ein Querkopf und hat seine Schrullen, aber ein Querkopf ist noch kein Narr, und wer Schrullen hat, gehört noch nicht ins Irrenhaus. Nein, Chorinsky wußte genau so gut wie jeder Leser dieser Zeilen, daß der Mord ein Verbrechen ist, deshalb hat er die That in seiner Weise vorsichtig und listig vorbereitet, deshalb hat er schon im voraus über seine Vertheidigung nachgedacht, deshalb hat er mit der Waffe der Lüge sich vor dem Schwerte der Gerechtigkeit retten wollen.

Wir bedauern, daß in einem solchen Falle, wo der Laie wahrhaftig nicht zweifelhaft sein wird, zwei angesehene Aerzte eine unhaltbare Theorie aufgestellt und noch dazu dieselbe auf einen Menschen, auf den sie nicht entfernt paßte, anzuwenden versucht haben. Es beweist dies, daß große Gelehrte mitunter sehr weit neben das Ziel schießen. Wir sind fest davon überzeugt, das sittliche Gefühl würde sich empört haben, wenn der Spruch der Geschworenen auf Nichtschuldig gelautet hätte.

Möglich, daß Gustav Chorinsky, entnervt durch seine Ausschweifungen, gebrandmarkt für immer, mit der Blutschuld auf dem Gewissen, in der Einsamkeit der Festung wahnsinnig wird. Zu der Zeit, wo der Mord vollbracht wurde, war er sicher ebenso Herr seiner Vernunft wie jeder andere Mörder, der, fortgerissen von der bösen Lust, Hand legt an ein Menschenleben.

Was die Höhe der Strafe anlangt, so dünkt es uns, daß 20 Jahre auf der Festung kaum eine ausreichende Buße sind für einen mit solcher Tücke verübten Gatten- und Giftmord; indeß geben wir zu, daß der Gerichtshof in München nicht wohl ein anderes Urtheil fällen durfte als das Landesgericht in Wien. Von dem mörderischen Paare konnte nicht ein Theil zum Tode oder zu lebenswierigem Zuchthause, der andere aber nur zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurtheilt werden, und man hatte, nachdem der Spruch in Wien ergangen war, in München kaum noch eine Wahl.

Das Drama ist zu Ende, entrüstet wenden wir uns ab von den Personen, die darin aufgetreten sind, mit Entsetzen blicken wir in den Abgrund von Unzucht, Lüge, Roheit, sittlicher Fäulniß und Gemeinheit, der sich vor unsern Augen öffnet; wir schließen mit dem Wunsche: möchte die Welt nie wieder einen solchen Criminalproceß sehen, der dadurch noch widerwärtiger und skandalöser wird, daß er in den Kreisen der ersten Gesellschaft spielt!

Der Neue Pitaval. Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit. Die Stiftsdame Julie Ebergenyi von Telekes und der Graf Gustav Chorinsky Freiherr von Ledske (Wien und München. Giftmord.). 1867 und 1868. Leipzig, 1868.

#Der Grenzbote (14.1.1872)

Ebergenyi – und Graf Chorinsky. In der Kreis-Irrenanstalt in Erlangen ist am Sylvestertage der wegen Meuchelmordes durch Gift, begangen an seiner Frau Mathilde Chorinsky, gebornen Rueff, zu zwanzigjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt gewesene Graf Gustav Chorinsky gestorben. Chorinsky befand sich seit drei Jahren im Irrenhause. Sein Zustand war ein in hohem Grade kläglicher. Seine Gehirnzerrüttung brachte ihm den Tod.

Gustav Chorinsky’s Leichnam ist am 2. Vormittags mit dem Postzuge der Elisabethbahn in Wien eingetroffen, um dem Vernehmen nach im Familiengrabe bestattet zu werden.

Dagegen befindet sich die wegen desselben Verbrechens zu achtzehn Jahren verurtheilte, in Neudorf ihre Strafe büßende Julie Ebergenyi sehr wohl. Sie hofft baldigst begnadigt zu werden, wenigstens macht sie große Anstrengungen hiezu, denn sie schreibt nicht selten an verschiedene Advokaten Briefe, worin sie bittet, man möge ihr Gnadengesuche machen und für sie mannigfache Wege zum Zwecke ihrer Befreiung unternehmen. Freilich blieb bisher jeder Schritt erfolglos – und Julie Ebergenyi ist auch jetzt um die Hoffnung ärmer, jemals mit ihrem Gustav Zusammenkommen zu können.

Der Grenzbote Nro. 12. Sonntag, den 14. Januar 1872.

#Der Grenzbote (12.5.1872)

(Julie Ebergenyi im Irrenhause.) Am letzten Samstag hat die einstmalige Geliebte des im Wahnsinn verstorbenen Grafen Gustav Chorinsky, die Strafgefangene in Neudorf, Julie Ebergenyi, Aufnahme im Irrenhause am Brünndlfeld gefunden. Als man ihr, die schon seit Längerem Spuren von Geisteszerrüttung zeigte, am Freitag die Mittheilung machte, sie werde anderen Tags Neudorf verlassen, rief sie in Extase aus: »Ah, also doch Gräfin Chorinsky!« Ebergenyi wurde in der Abtheilung für weibliche Irre untergebracht und wird, trotzdem sie Strafgefangene ist, gleich mit den anderen Unglücklichen gehalten, die in dieser Anstalt ihre Tage verbringen.

Der Grenzbote Nro. 19. Sonntag, den 12. Mai 1872.

#Fremden-Blatt (13.9.1873)

Julie Ebergenyi †.

Das Drama, das sich im Sommer des Jahres in München auf so entsetzliche Weise abgespielt und dem die Gattin des Oberlieutenants Grafen Gustav Chorinsky, die ehemalige Schauspielerin Mathilde Rueff, zum Opfer durch die Hand der Giftmischerin Julie v. Ebergenyi und ihres eigenen Mannes, gefallen war, hat durch den Tod der Ebergenyi seinen Abschluß gefunden, indem sämmtliche Betheiligte nun aus dem Leben geschieden sind.

Julie Ebergenyi starb Donnerstag Abends um halb 9 Uhr in der niederösterreichischen Landes-Irrenanstalt am Brechdurchfall.

Allsogleich meldete Dr. Maresch das Ableben Julie Ebergenyi’s der Mutter derselben und gestern Abends 8 Uhr langte auf telegraphischem Wege folgende Antwort an: Euer Wohlgeboren! Gewähren Sie meiner Tochter eine anständige Leichenbestattung im eigenen Grabe.

Dieser Wunsch wird auch ausgeführt.

Julie Ebergenyi, welche in Neudorf ihre 20jährige Kerkerstrafe abbüßen sollte, verfiel nach etwa zwei Jahren in dieser Strafanstalt in Wahnsinn. Sie mußte in die Landes-Irrenanstalt gebracht werden. Sie ahmte die Rufe eines Kukuks und Hahnes nach, tobte oft stundenlang in ihrer Zelle und verfiel in letzterer Zeit, in Tanzwuth, an der sie durch Stunden in einer thatsächlich entsetzlichen Weise litt.

Anfangs war sie in die erste Zahlklasse der Irren eingetheilt, bis ihr, nach dem vor etwa einem Jahre erfolgten Tode ihres Vaters, der ihr jede Unterstützung versagt hatte, eine halbe Kost- und Toilette-Zulage von Seite ihrer Mutter zu Theil wurde. Stets dachte sie an »ihren Gustav« und stets war ihr Sinnen auf ihn gerichtet. Und merkwürdiger Weise, als sie von seinem Ableben Kunde erhielt, wurde sie ruhiger und in den letzten Monaten hörte man sie fast selten den ihr so theuer gewordenen Namen nennen. Sie schrieb zwar noch immer Briefe wie vorher an den Mann ihres Herzens, doch adressirte sie sie an den Himmel. Ihr einstens so feuriges und sinnliches Auge war starr und nur hie und da flammte es in seiner alten Kraft, viele Tage und Stunden kehrte ihr Bewußtsein wieder und da war es vorzüglich ihre Toilette, die sie auf’s Sorgfältigste beachtete.

Verflossenen Montag veranstaltete die Direktion des Irrenhauses ein Kränzchen, an dem auch die Verstorbene Theil nahm. In einem braunen Seidenkleide. mit langem weißen Ueberwurf und prachtvollem Kopfputze, trat sie in den Saal und für die »Königin des Abends« wurde Julie Ebergenyi allgemein gehalten. Heiter drehte sie sich im Tanze und wohl Niemand hätte in ihr die Geisteskranke erkannt und noch weniger geahnt, daß sie schon in einigen Tagen eine Leiche sein werde.

Es ist wohl eigenthümlich, ob Verhängniß oder Zufall, daß Gustav Graf Chorinsky und Julie Edergenyi, beide aus der Straf- in die Irrenanstalt gebracht werden mußten und nach so kurzer Zeit einander ins Grab folgten.

Die Leiche der Verstorbenen wurde zur Obduktion, die morgen Vormittags stattfindet, ins allgemeine Krankenhaus gebracht und werden derselben außer den Haus- auch die Irrenärzte beiwohnen.

Fremden-Blatt Nr. 252. Wien; Samstag, den 13. September 1873.

#Gemeinde-Zeitung (14.9.1873)

Julie Evergenyi, Graf Chorinsky’s Mitschuldige – todt.

Der Tod hat nunmehr auch die zweite Hauptperson aus dem großen Gerichtsdrama Chorinsky-Ebergenyi vom Schauplatze verschwinden lassen: Julie Ebergenyi von Telekes ist am 11. d. Abends um halb 9 Uhr im Landes-Irrenhause ans dem Brünnlfelde an der Cholera gestorben. Das einst so blühende, verführerische Weib war in der Anstalt, wo sie bei anderthalb Jahre zugebracht haben mag, zuletzt an Leib wie an Seele gebrochen. Als sie den furchtbaren Entschluß faßte, Mathilde Rueff, die geschiedene Gattin Chorinsky’s, aus dem Wege zu räumen, zählte Julie Ebergenyi fünfundzwanzig Jahre; die Vergiftung geschah in München am 21. Dezember 1867. Sechs Tage darauf wurde die Mörderin in Wien, in ihrer Wohnung in der Krugerstraße, verhaftet; die Festnehmung Chorinsky’s erfolgte am 29. Dezember in München, wohin sich der Graf zum Leichenbegängnisse seiner Frau begeben hatte. Im April 1868 begann in Wien vor den Schranken des Gerichtshofes jenes mit so grausamer Spannung fesselnde Drama, welches damals ganz Europa beschäftigte; das Urtheil über Ebergenyi, welche hartnäckig die Schuld leugnete, lautete auf zwanzig Jahre schweren Kerkers. Gleiche Strafe traf im Juli 1867 den Genossen der That, Gustav Chorinsky, dessen Zurechnungsfähigkeit von dem Irrennarzte Morel vor den Geschwornen bekanntlich energisch bestritten wurde. Chorinsky starb in der Irrenanstalt in Erlangen am 20. Dezember 1871.

Man weiß, daß Julie Ebergenyi nur schwer an den Gedanken sich gewöhnen konnte, ewig von »Gustav« getrennt zu sein; sie hoffte fieberisch und unablässig auf Vereinigung und Befreiung. Als sie an dem Tode des Mannes nicht mehr zweifeln konnte, war auch jede Aussicht geschwunden, daß Julie Ebergenyi aus der Geistesnacht erwachen könnte, die das schuldbeladene Weib umfangen hatte.

Ihr Todeskampf.

Julie Ebergenyi kämpfte vierzehn Stunden mit dem Tode. Donnerstag Morgens halb 5 Uhr erwachte sie unter heftigen Krämpfen. Da die Gefangene in den letzten Jahren ihrer Haft solchen Leiden ausgesetzt war, ohne daß die berufen Aerzte ihr Linderung derselben zu schaffen vermochten, so fand der erneuerte Eintritt der Krämpfe von Seite der Wärterinen keine sonderliche Beachtung. Nach kurzer Zeit traten jedoch Erscheinungen ein, die auf den veränderten Charakter der Krankheit hinwiesen, Die mit Heftigkeit aufeinanderfolgenden Anfälle von Gelenks-, Waden- und schließlichen Kinnbackenkrämpfen deuteten auf den nahen Eintritt einer Katastrophe, deren Erkenntniß sich die am Krankenlager der Ebergenyi erschienenen Aerzte nicht verschlossen. Der Primar-Arzt Dr. Marschner schickte bereits um 10 Uhr Vormittags ein in diesem Sinne gefaßtes Telegramm an die Stiefmutter der Erkrankten, Frau Alphonsine v. Ebergenyi, nach Scacsna. Geraume Zeit, während des andauernden Todeskampfes, war Julie Ebergenyi im vollen Besitze ihrer geistigen Kräfte; erst Nachmittags nach der zweiten Stunde begannen diese zu schwinden, ihre Klagen wurden leiser, ihr Ringen schwächer und von halb 4 Uhr bis zum Eintritte des Todes blieb sie in völliger Bewußtlosigkeit.

Ihr Todeskampf und die eingetretenen lichten Augenblicke hatten Zeugen in den häufig an ihr Lager tretenden Aerzten, in den an ihrer Seite weilenden Wärterinen. Die kurzen abgerissen hervorgestoßenen Sätze zeigten nichtsdestoweniger einen geistigen Zusammenhang, in ihnen allen trat das Bewußtsein gänzlicher Hilflosigkeit und Verlassenseins in schmerzvoller Weise zutage. Kurz nach dem Eintritt des Todes wurde die Leiche der unglücklichen Ebergenyi in die Leichenkammer des allgemeinen Krankenhauses überführt. Sie war das einundzwanzigste von jenen Opfern, die der unheimliche Gast von den Bewohnern der Landes-Irrenanstalt gefordert.

Gemeinde-Zeitung Nr. 213. Wien; Sonntag, den 14. September 1873.

#19 – 5 – 26 (Wiesnet)


Grab der Familie Wiesnet auf dem Alten Südfriedhof München (Februar 2020)

#19 – 5 – 27 (Brendl)


Grab der Familie Brendl auf dem Alten Südfriedhof München (Mai 2018)

#19 – 5 – 30·31 (Popp · Schreiner)


SIE HABEN
IHRE HEIMAT GEFUNDEN
Z¿

POPP UND SCHREINER ¿


Grab der Familien Popp · Schreiner auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2016)

#19 – 6 – 2 (Kirchmair)


Josef Kirchmair
* 1806 Rockerfing
† 1846 München
Glas u. Porzellanmaler


  • Kirchmair, Josef; 1806 (Rockerfing) – 25.12.1846 (München); Genremaler, Glasmaler und Porzellanmaler

Grab der Familie Kirchmair auf dem Alten Südfriedhof München (Dezember 2012)

Grab der Familie Kirchmair auf dem Alten Südfriedhof München (August 2011)

#Josef Kirchmair

* 1806 (Rockerfing)
† 25.12.1846 (München)
Genremaler, Glasmaler und Porzellanmaler

#Conversations-Lexikon für Bildende Kunst (1850)

Josef Kirchmair zu München, geb. daselbst 1806. Unter Friedrich Gärtner im Architektonischen und Ornamentlichen vorgebildet, kam er als Verzierungskünstler in die kön. Porzellanmanufaktur, wo er mehre Vasen schmückte und eine Anzahl Teller und Gefässe zu kostbaren Services malte. Dann ward er als Ornamentist für die Prachtfenster des Regensburger Domes mitverwandt, worauf er in der Glasmalereianstalt auch bei Ausführung der Auer Kirchenfenster Betheiligung fand. Für Dr. Sulpiz Boisseree glasmalte Kirchmair einen englischen Gruss. (Derselbe Künstler ist bekanntlich auch Oelmaler und ausgezeichnet in lebentreffenden Jagdscenen.)

Conversations-Lexikon für Bildende Kunst. Leipzig, 1850.

#Allgemeine Deutsche Biographie (1882)

Kirchmair: Jos. K., Genre-, Porzellan- und Glasmaler, geb. 1806 zu München, † ebendaselbst 1846; arbeitete zuerst in der königl. Porzellanmanufaktur, wo er einen Theil des prächtigen Services malte, dessen Ausführung König Ludwig noch als Kronprinz anbefahl, sowie eine Anzahl der Gefäße in etrurischem Stile für den Grafen Schönborn; wendete sich dann zur Glasmalerei und half mit an den Fensterbildern für den Dom zu Regensburg und die Auerkirche. Außerdem excellirte K. in kleinen, meist humoristischen Jagdbildern in Oel, von denen manche durch ihn auch auf Stein gezeichnet (z. B. ein angeschossener Hirsch von Hunden verfolgt; alter Jäger bei erlegtem Hirsch; der erlegte Achtzehnender, lithogr. von J. Bergmann) vervielfältigt wurden. Sechszehn Deckenbilder ähnlichen Inhalts lieferte K. für den Jagdsalon des Grafen Arco-Zinneberg.

Sein Bruder, Franz K., war Zimmermann und construirte den schwierigen, höchst sinnreich erfundenen Dachstuhl für das Schloß Hohenschwangau; er schnitzte aber auch und zwar ohne je Anleitung genossen zu haben, in Holz und Elfenbein und trieb zierliche Kleinkunst. Viele Holzornamente in Hohenschwangau stammen aus seiner Hand.

Vgl. Raczynski, Gesch. der neueren Kunst, II, 402. 464 f. Nagler, 1839, VII, 27. Kunstvereinsbericht f. 1846, S. 60.

Hyac. Holland.

Dr. phil. Hyazinth Holland: Allgemeine Deutsche Biographie. Leipzig, 1882.

#Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München (1983)

Kirchmair Josef, 1806 (Rockerfing/Ndb.) – 1846, Genre-, Glas- und Porzellanmaler und Kunstgewerbler; K. studierte an der Münchner Kunstakademie und war als Porzellanmaler an der Nymphenburger Manufaktur tätig, wo er außer vielen Vasen einen Teil des Prachtservices für den Kronprinzen Ludwig (I.) und ein Service für den Grafen von Schönborn dekorierte; er nahm auch an der Ausführung der Glasfenster für den Kölner und Regensburger Dom sowie für die Maria-Hilf-Kirche in München-Au und einige heimatliche Kirchen teil; als Genremaler war K. ebenfalls tätig; seine gut beobachteten, humoristisch aufgefaßten, Jagdszenen besitzen der Kunstverein Leipzig (Jäger an einem Fuchsbau, Jäger, einen Fuchs ausweidend) und die Berliner Akademie-Ausstellung (Der erlegte Hirsch); für Graf von Arco-Zinneberg schmückte K. dessen Jagdschloß Zinneberg aus (Jagdszenen auf Decke, Entwürfe zu aus Hirschgeweihen gefertigten Möbeln). (Ks. Bruder Franz K. schuf den Dachstuhl des Schlosses Hohenschwangau.)

© Dr. phil. Max Joseph Hufnagel: Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München. Zeke Verlag; 4. Auflage. Würzburg, 1983.

#19 – 6 – 9* (Metzinger)


Die Grabinschrift ist nicht überliefert


  • Metzinger, Katharina (vw); – 1886; Kunstmalers-Witwe
  • Metzinger, Kilian; 19.6.1806 (Aschaffenburg) – 17.3.1869 (München); Landschaftsmaler

Todesanzeige für Kilian Metzinger

Das Grab ist nicht erhalten


#Kilian Metzinger

* 19.6.1806 (Aschaffenburg)
† 17.3.1869 (München)
Landschaftsmaler

#Neues allgemeines Künstler-Lexicon (1840)

Metzinger, Kilian, Maler von Aschaffenburg, wurde 1806 geboren, und nachdem er in seiner Vaterstadt mit den Anfangsgründen der Kunst vertraut geworden war, begab er sich 1830 auf die Akademie der Künste in München, um daselbst seine Studien fortzusetzen. Metzinger widmete sich dem Landschaftsfache, und hierin, so wie in Seestücken, leistet er Vorzügliches. Seine Bilder sind immer von einem interessanten Standpunkte aus genommen, von klarer harmonischer Färbung, und besonders wirksam in ihrer Sonnenbeleuchtung. Der Künstler weiss sich aber auch dann zu finden, wenn der Nebel über die Gewässer hinzieht, und im magischen Dämmerlichte Alles liegt. In der Perspektive und in Tüchtigkeit der Ausführung verdienen sie gleiches Lob. Im Lokale des Kunstvereines zu München, wo der Künstler noch lebt, sah man zu verschieden Malen Proben eines nicht gemeinen Talentes.

Dr. Georg Kaspar Nagler: Neues allgemeines Künstler-Lexicon oder Nachrichten von dem Leben und Werken der Maler, Bildhauer, Baumeister, Kupferstecher, Formschneider, Lithographen, Zeichner, Medailleure, Elfenbeinarbeiter etc. Bearbeitet von Dr. G. K. Nagler. München, 1840.

#Die bildende Kunst in München (1842)

Kilian Metzinger, geboren 1806 in Aschaffenburg, seit dem Jahre 1830 in München, wo er an der Akademie sich bildete, strebt vorzüglich, seine landschaftlichen Darstellungen, ob er nun Gebirgs- oder ebene sandige Gegenden, Meeresküsten oder Thäler schildert, durch angenehme wirksame Beleuchtung und eine harmonische Färbung zu beleben. Diese Lichtwirkung gewährt seinen Bildern einen eigenen Reiz, ob er nun die blendenden Sonnenstrahlen durch Gewölk oder Gebüsch auf einen einzelnen Gegenstand, die Trümmer einer Burg auf steilen Felsen, oder den Theil einer Gegend hervorbrechen läßt, oder im Mondlicht die in Schlummer versenkte Landschaft umher zeigt, oder uns auch von einem Hafen aus den See überblicken läßt.

Dr. Johann Michael von Söltl: Die bildende Kunst in München. München, 1842.

#Beiblatt zur Zeitschrift für bildende Kunst (21.5.1869)

R. Kilian Metzinger, Landschaftsmaler. Am 17. März l. J. ging in München der Landschaftsmaler Kilian Metzinger nach fünfzehnmonatlichem Herzleiden mit Tod ab. Er war am 19. Juni 1806 in Aschaffenburg geboren, wo sein Vater als Schreinermeister lebte. Nachdem er auf dem Gymnasium und dem Lyceum seiner Vaterstadt sich eine allgemein wissenschaftliche Bildung angeeignet, wendete er sich, einer inzwischen erwachten Neigung folgend, der Kunst zu und siedelte 1830 in Folge dessen an die Akademie zu München über. Bei dem Umstande, daß sein Vater, dem eine zahlreiche Familie bescheert war, sich außer Stand sah, den Sohn in München zu unterstützen, mußte dieser darauf bedacht sein, wie er neben seinem Studium durch Nebenbeschäftigung sich den nöthigen Lebensunterhalt verschaffe. Trotzdem gelang es ihm schon in verhältnißmäßig kurzer Zeit, sich unter den Münchener Künstlern einen achtungswerthen Platz zu erringen, so daß das Nagler’sche Künstlerlexikon bereits im Jahre 1840 Metzinger’s in anerkennender Weise gedenkt. Vier Jahre später erhielt Metzinger auf seine Bewerbung hin die Stelle eines Sekretärs beim Kunstvereine zu München und widmete von nun an den besten Theil seiner Kraft der Verwaltung der Vereinsangelegenheiten, ohne indeß darüber ganz auf die Ausübung seiner Kunst zu verzichten, wie er denn regelmäßig alle Jahre wenigstens einmal mit einer künstlerischen Leistung vor das Publikum trat. Die Art und Weise, in welcher Metzinger unter oft höchst schwierigen Verhältnissen seine Amtspflichten erfüllte, erwarb ihm die vollste Hochachtung aller seiner Vorgesetzten und sicherte ihm ein ehrenvolles Andenken in den Jahrbüchern des Kunstvereins. Namentlich in Folge der Vorbereitungen und während der Durchführung des Baues eines eigenen Vereinsgebäudes löste Metzinger seine verantwortungsvolle Aufgabe in glänzender Weise. Zu Anfang des vorigen Jahres machten sich die ersten Anfänge eines Herzleidens bei Metzinger geltend, welches bald größere Dimensionen annahm und von dem er sich nie mehr erholen sollte. Gleichwohl ließ er sich dadurch nicht hindern, seinen Berufspflichten mit Eifer und Aufopferung aller Kräfte nachzukommen, bis er am 17. März l. J. ruhig entschlief.

Metzinger malte theils Landschaften, theils Seestücke. Er wußte immer interessante Standpunkte zu finden, und sein Kolorit war klar und harmonisch; besonders wirksam aber verstand er die Effekte der Sonnenbeleuchtung wiederzugeben. In der Ausführung war er gewissenhaft, ohne in Aengstlichkeit zu verfallen, und in der Perspektive fest und sicher.

Beiblatt zur Zeitschrift für bildende Kunst Nr. 15. 21. Mai 1869.

#19 – 6 – 26 (Collorio · Reichsberger · Schiegl)


Grab der Familien Collorio · Reichsberger · Schiegl auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2016)

#19 – 6 – 27 (Meyer)


Grab der Familie Meyer auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2016)

#19 – 6 – 30 (Schmitt)


Grab der Familie Schmitt auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2016)

#19 – 6 – 32 (n. n.)


(Oktober 2016)

#19 – 7 – 6* (Feederle)


Die Grabinschrift ist nicht überliefert


  • Feederle, Karl; 4.3.1832 (Donaueschingen) – 12.03.1881 (München); Kunstmaler und Lithograph

Todesanzeige für Karl Feederle

Das Grab ist nicht erhalten


#Karl Feederle

* 4.3.1832 (Donaueschingen)
† 12.03.1881 (München)
Lithograph und Kunstmaler

#Neueste Nachrichten (19.6.1881)

Kunst und Literatur:
Kunstverein. Neu ausgestellte Kunstwerke: [...] Karl Feederle †: dessen Nachlaß, bestehend aus »250 Oelstudien, Aquarellen und Zeichnungen.«

Neueste Nachrichten Nr. 170 & 171. München; Sonntag, den 19. Juni 1881.

#Allgemeine Zeitung (22.6.1881)

Nekrologe Münchener Künstler.
XVIII.
Karl Feederle. Wilhelm Reinhardt.

Zweier wackeren Künstler sei heute an dieser Stelle gedacht, welche, auf vielfach verwandtem Gebiete thätig, in rascher Folge starben: Karl Feederle und Wilh. Reinhardt.

Karl Feederle wurde, aus einer alten Försterfamilie stammend, am 4 März 1832 zu Donaueschingen geboren, absolvirte seine Studien am Gymnasium seiner Vaterstadt, erlernte dann die Lithographie bei Heinemann in Hüfingen, und lag derselben mit eben so viel Fleiß als Geschick ob. Ueber Frankfurt kam Feederle nach München, wo er sowohl bei Keller als bei Emminger, namentlich aber für die Kunstanstalt Piloty und Löhle, reichliche Beschäftigung fand. Für das von dieser Firma herausgegebene große Galleriewerk zeichnete er viele brillante Blätter auf Stein, darunter etliche Wouwerman, die große Amazonenschlacht nach Rubens und das Porträt der Helene Forman mit ihrem Töchterlein u. s. w. Auch für das in gleichem Verlag publicirte »König-Ludwig-Album« reproducirte er z. B. den »Schulmeister« nach Hanno Rhomberg, das »Johanniskind bei Zacharias« nach Electrine Freifrau v. Freyberg, die »Wartburg« nach H. v. Ritgen, die »Heimfahrt von der Kindtaufe« nach Frhrn. v. Pechmann, die »Vierzehn Nothhelfer« nach A. Palme. Auch im Porträt leistete Feederle vorzügliches, z. B. mit dem Bildnisse Sr. Maj. Königs Ludwig II in Generalsuniform, mit der Kette des Hubertusordens (Kniestück nach einer Albert'schen Photographie), ferner das Bildniß Sr. kgl. Hoh. des Prinzen Otto in Oberlieutenantsuniform, sodann mit G. Straub das Familienbild für Prinz Luitpold u. s. w. Weitere Erwähnung verdienen eine »italienische Landschaft mit Reisenden« nach C. W. v. Heideck, die »Trausnitz bei Landshut« nach B. Kreitmaher, ein »Brunnenproject« nach Joh. Leeb, der »Morgen auf der Kampenwand« nach Karl Millner, die »Bauern vor einem Friseurladen« nach Fr. Schwörer, der »Grottenhof in der Residenz« nach Angelo Quaglio, die »Auswanderung der Salzburger« nach O. Schwerdgeburth. Vieles arbeitete Feederle für die Verlagshandlung Hölzel in Wien. Deßgleichen machte er sich mit dem Farbendruck bekannt; eine Leistung dieser Art ist die »heilige Cäcilia« nach Julius Frank. Zwischendurch ging Feederle zur weiteren Ausbildung nach Paris, wo er 1859 auf 1860 längere Zeit verweilte und damals auch schon die Oelmalerei besonders ins Auge faßte, zu welcher er später ganz überging, so daß er seit 1873 nur Landschaftsbilder malte, wozu er mit besonderer Vorliebe aus Tirol seine Studien holte. Vier sehr gelungene Arbeiten dieser Art erregten die Aufmerksamkeit Sr. Durchl. des Fürsten von Fürstenberg, welcher dieselben für seine Gallerie erwarb. Ein schönes Landschaftsbild erschien 1879 auf der internationalen Exposition zu München. Drei liebenswürdige kleine Oelbilder zeigte im Mai 1880 der Münchener Kunstverein. Bevor jedoch der Künstler seinen Namen auch auf diesem Gebiete weiter begründen konnte, endete ein schnell entwickeltes Herzleiden schon am 12 März 1881 seine vielversprechende Thätigkeit. Feederle war ein Mann von großer Energie, voll eisernen Fleißes und des redlichsten Willens, ein höchst achtenswerther Charakter, eine jener stillen Naturen, welchen es leichter wird in seltener Bescheidenheit zurückzustehen, als sich zur Geltung in den Vordergrund zu drängen.

Allgemeine Zeitung Nr. 173. Augsburg; Mittwoch, den 22. Juni 1881.

#19 – 8 – 32 (Würsching)


Familie Würsching.

Hier ruhet in Gottes Frieden
unsere geliebte Gattin, Mutter u. Schwester
Frau
Walburga Würsching
geb. Sturm
gest. d. 7. Feb. 1893, im 24. Lebensjahre.
Friedrich Johann
geb. d. 16. Ap. 1896, gest. d. 24. Jan. 1898.
Walb. Therese Würsching
verunglückte 4.-5. Febr. 1912,
im 21. Lebensjahre.


  • Würsching, Johann; 16.4.1896 – 24.1.1898
  • Würsching, Walb. Therese; – 5.2.1912
  • Würsching, Walburga (vh) / Sturm (gb); – 7.2.1893

Grab der Familie Würsching auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2011)

#19 – 9 – 33 (Stückl)


Grab der Familie Stückl auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2011)

#19 – 10 – 8·9* (Götz)


Die Grabinschrift ist nicht überliefert


  • Götz, Johann; – 27.12.1887 (München), 31 Jahre alt; Steinmetz und Schriftgraveur

Todesanzeige für Johann Götz

Das Grab ist nicht erhalten

#19 – 10 – 33·34 (Schwertschkoff)


Grab der Familie Schwertschkoff auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2011)

#19 – 10 – 35 (Widmann)


Hier ruhet im Frieden
meine unvergessliche Gattin u. Mutter
Frau Katharina Widmann,
Bäckermeistersgattin,
gest. 23. Nov. 1886 im 52. Lebensjahre.
Ihr folgte
ihr treubesorgter Gatte u. Vater
Herr Josef Widmann,
Privatier,
gest. am 12. August 1896 in Mariabrunn
im 64. Lebensjahre.

Ruhet im Frieden!

Sockel
Herr Jos. Widmann
geb. ¿.4.1867 – gest. 22.8.1923,
Frau Anna Widmann
geb. 26.7.1862 – gest. 2.11.1942


  • Widmann, Anna (vh); 26.7.1862 – 2.11.1942
  • Widmann, Josef; ¿.4.1867 – 22.8.1923
  • Widmann, Josef; – 12.8.1896 (Mariabrunn), 63 Jahre alt; Privatier
  • Widmann, Katharina (vh); – 23.11.1886, 51 Jahre alt; Bäckermeisters-Gattin

Grab der Familie Widmann auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2011)

#19 – 10 – 39 (Pangkofer)


DR. PHIL.
JOSEF ANTON PANGKOFER
SCHRIFTSTELLER
* 1804 RIEDENBURG
† 1854 MÜNCHEN


  • Pangkofer, Josef Anton, Dr. phil.; 21.7.1804 (Riedenburg a. d. Altmühl) – 15.9.1854 (München); Schriftsteller

Grab der Familie Pangkofer auf dem Alten Südfriedhof München (August 2007)

#Dr. phil. Josef Anton Pangkofer

* 21.7.1804 (Riedenburg a. d. Altmühl)
† 15.9.1854 (München)
Schriftsteller

#Der Bayerische Landbote (20.9.1854)

Nekrolog.

Dr. Joseph Anselm Pangkofer, ein Mann von reichem Wissen, ein begabter Dichter, ist, ein Opfer der Epidemie, dahingeschieden, im rüstigen Mannesalter plötzlich entrissen einem Leben voll unermüdlichen Schaffens, vermißt und beklagt von Allen, die ihm näher standen. Er war ein biederer, ehrenwerther Charakter, der seine Ueberzeugung auszusprechen und zu vertreten wagte; ein Mann, welchem reiche Lebenserfahrung, oft wohl theuer erkauft, zur Seite stand und der dennoch aus dem vielbewegtem Leben nicht Geld und Gut, aber einen unerschütterlichen religiösen Glauben, ein heiteres Gemüth, tiefes Gefühl für alles Schöne und ein theilnehmendes Herz sich bewahrt hatte. Der Sohn eines herrschaftlichen Beamten, geboren zu Herenagger in der Oberpfalz im Jahre 1804, wandte er sich nach seinen Universitätsstudien auch der Landwirthschaft zu, und zu einem tüchtigen Oekonomen ausgebildet, übernahm er die Verwaltung der bedeutenden herrschaftlichen Güter zu Herenagger und gründete sich da seinen häuslichen Heerd. Aber nicht zwei volle Jahre hatte er an der Seite einer heißgeliebten Gattin verlebt, als der Tod sle ihm entriß — ein Verlust, den er nie verschmerzt hat, und welcher durch den nicht lange darauf erfolgten Tod des Kindes, das sie ihm geschenkt, nur um so herber ward. Sein einziger Trost war das gläubige feste Hoffen des einstigen Wiederfindens seiner Lieben. Nach mancherlei, zum Theil trübem Geschick, wählte er sich endlich München zum Aufenthalt, wo er bis zu seinem nun erfolgten Tode rastlos und in den verschiedensten Fächern, als Dichter und Schriftsteller gewirkt hat. Schon früher war eine Sammlung seiner Gedichte im Drucke erschienen, von denen besonders die in bayerischer Mundart seinen Ruf als Volksdichter begründeten und in jüngster Zeit, bedeutend vermehrt, in neuer Auflage sich in die Volkskrelse verbreiteten und sogar in ansehnlicher Zahl nach Amerika ausgeführt wurden. Von Pangkofers Vielseitigkeit und seiner ungewöhnlichen Productivität geben außerdem eine Menge kleinere Schriften, wie z. B. seine Beschreibungen der Walhalla, Ruhmeshalle, des Siegesthores u. a. m. seine in verschiedenen gelehrten, belletristischen und politischen Journalen enthaltenen und im Laufe der Jahre fast unzählbar gewordenen selbstständigen Arbeiten, Kunstkritiken u. s. w. ein unwiderlegbares Zeugniß. Auch der Sprachforschung wendete sein Talent sich zu und unter dem Titel: »Deutschlands Mundarten« erschienen bereits zwei Hefte einer Zeitschrift, deren Gründung er anstrebte, an deren Fortsetzung aber, wie an so vielem Andern, ihn nun der Tod hinderte und seine vielfach begonnenen Arbeiten und Pläne für immer unterbrach. War sein Hlnscheiden auch ein so unerwartetes und plötzliches, so war ihm doch schon vor Monaten und zwar in äußerst seltsamer Weise eine Mahnung geworden. Pangkofer war ein Schüler Franz v. Baaders und dessen philosophischen Systemen und mystischen Anschauungen mit Ueberzeugung ergeben. Mit der ihm vorangegangenen geliebten Gattin glaubte er noch immer in einer Art direktem geistigen Verkehr zu stehen, welcher sich ihm nach seiner Versicherung in verschiedener Weise, insbesondere aber in Träumen offenbarte. So erzählte er denn auch vor einigen Monaten im Kreise mehrerer Freunde, seine Frau sei ihm Nachts zuvor im Traume erschienen, habe ihm eine Menge Blumen gereicht und dabei die Worte gesprochen:

»Wenn die Blumen wieder blüh'n,
Bist Du nicht mehr hier;
Wird der Rasen wieder grün,
Grünt er über Dir!«

Und er ist in Erfüllung gegangen dieser Traum, das nächste Grün wird nun auch sein Grab decken, ihm aber möge geschehen, wie er geglaubt hat und ihm erfüllt werden, was er gehofft.

Der Bayerische Landbote No. 266. München; Mittwoch, den 20. September 1864.

#Münchener Bote für Stadt und Land (4.11.1854)

Nekrolog.

Nach dem Verschwinden der unheimlichen Krankheit, welche so viele schmerzliche Lücken riß, ist es heilige Pflicht der Ueberlebenden, der Geschiedenen zu gedenken, und auf die Gräber, die sich so unerwartet über ihnen geschlossen, den Zoll gerechter Anerkennung und Würdigung niederzulegen.

Zu den uns Entrissenen gehört auch Joseph Anselm Pangkofer. Er war am 21. Juli 1804 in Riedenburg geboren, wo sein Vater churfürstlicher Beamter war, und vollendete die Gymnasial- und Lyceal-Studien 1825 in Amberg. Hier legte er in des vortrefflichen Rirner philosophischem Unterricht den dauernden Grund zu der umfassnden Geistesbildung und Gemüthstiefe, welche ihn so sehr kennzeichneten. Nachdem er an der Universität in Landshut und München die Rechte gehört, kehrte er in das Haus seines Vaters zurück, der inzwischen eine gutsherrliche Bedienstung im Schlosse zu Herenagger übernommen hatte. Bei der Gewandtheit seines Geistes ward er in Kürze mit dem Betriebe der Landwirtschaft in so hohem Grade vertraut, daß er im Februar 1832 die Bestallung als Rentenverwalter in Herenagger erhielt. Damit öffnete sich ihm die Aussicht in eine schöne gesicherte Existenz, und er war in den Stand gesetzt, am 2. November 1832 mit dem Ideale seiner Jugend , Agathe Loritz aus Regensburg vor den Altar zu treten. Leider wurde ihm die geliebte Gattin schon am 26. September 1834 durch den Tod wieder entrißen — ein Verlust, den ihm sein ganzes Leben nicht mehr ersetzte, und der bis ans Ende dessen elegischen Grundton bildete. Bald darnach gab er seine Stellung in dem ihm einsam gewordenen Herenagger auf, um in Regensburg ausschließend den Wissenschaften und der Dichtkunst zu leben. Im Jahre 1849 siedelte er nach München über, wo er 50 Jahre alt, am 15. Sept. 1854 unerwartet, aber mit der vollen besonnenen Ruhe des Mannes hinüberging. Pangkofers literarische Thätigkeit war eine sehr vielseitige. Schon in seinen Jugendjahren hatte er einen Band Gedichte unter dem Titel: »Krystalle,« und später ein Bändchen Gedichte in der Mundart seiner Heimat erscheinen lassen. 1840 folgte eine Sammlung religiöser Gedichte, und 1854 zwei Bändchen mundartlicher Gedichte, von denen das eine die zweite Auflage der früher erschienenen bildete. Ausserdem haben ihn seine artistischen Monographien über die Walhalla, die Bavaria, die Ruhmeshalle, die Propyläen auch in weiteren Kreisen bekannt gemacht, und auf politischem Gebiete haben seine »Beiträge zum Thema über Kirche und Staat« nicht verfehlt, ihm Anerkennung zu erwerben. Als Dichter zeichnet Pangkofer eine lebbafte Phantasie, Reichthum an überraschenden Bildern und treffenden Gedanken aus; zwar ist der Eindruck durch die zu nachlässige Handhabung der Form nicht selten beeinträchtigt, aber überall tritt dem Leser das Bild eines schönen reichdegabten Gemüths wohlthuend entgegen. In seiner wissenschaftlichen Thätigkeit, als Mitglied mehrerer historischer Vereine, der Lotos-Gesellschaft in Prag, der botanischen und naturforschenden Gesellschaften in Regensburg, so wie als Kritiker wußte er Gründlichkeit und dialektische Schärfe mit parteilosem Freimuthe glücklich zu verbinden. Als Mensch war P. einfach, anspruchslos und genügsam, ein treuer teilnehmender Freund, ein heiterer Gesellschafter. Er war zufrieden, im Umgange mit sinnesverwandten Freunden und im Kreise einiger ihm näher stehenden Familien, ein geistiges Leben leben zu dürfen. Bei seinen vielen Kenntnissen würde er sich wohl kaum vergeblich um eine entsprechende Anstellung beworben haben; allein er hatte zu viel Sinn zur Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, als daß er sie, selbst um die Zukunft eines sorgenlosen Alters hinzugeben vermocht hätte. So mußte er daher bis zuletzt mit dem Leben um den Erwerb ringen, so blieb er in jugendlich frischer Thätigkeit bis zu dem Abend, der ihn dahin nahm — betrauert von allen, die ihn kannten, — ein bleibendes Andenken seiner Freunde, von denen einer der vertrautesten, Xaver Schwanthaler, ihm nach wenigen Tagen folgte. Sein reicher poetischer Nachlaß ist in den Händen eines andern Freundes, um in angemessener Weise zur Veröffentlichung zu gelangen. Möge der reinigende Tod seinem Andenken die Anerkennung gewähren, die ihm im Leben nicht selten verkümmert wurde.

Münchener Bote für Stadt und Land No. 262. München; Samstag, den 4. November 1854.

#Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München (1983)

Pangkofer Josef Anton, Dr. phil., 1804 (Riedenburg a. d. Altmühl) – 1854, Schriftsteller und Philologe; er studierte in Landshut und München Philosophie; neben der Verwaltung seines Gutes Hexenacker bei Riedenburg an der Altmühl betätigte sich P. als Lyriker, Epiker, Dialektdichter, Kulturhistoriker und Folklorist; kurz vor seinem Tod begründete er die von G. K. Frommann fortgesetzte Zeitschrift »Die deutschen Mundarten«.

Hauptwerke: Krystalle (Gedichte), Gedichte in in hochdeutscher und altbayerischer Mundart, Walhalla und Stauf an der Donau, Jesu geheimes Leben (Epos in Legendem und Paramythien).

© Dr. phil. Max Joseph Hufnagel: Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München. Zeke Verlag; 4. Auflage. Würzburg, 1983.

#19 – 10 – 40 (Pappenberger · Strauss)


Hier ruht
Frau
Josefine Strauss
gest. den 7. Juli 1861
nebst ihrem Töchterchen
Appollonia.
Herr
Oberingenieur Strauss
gest. den 21. Mai 1881.
Herr
Zollassistent Strauss
gest. den 6. Mai 1885.
Fräulein Marie Strauss
geb. den 14. Mai 1809
gest. den 31. Dezember 1893.
Herr Heinrich Strauss
kgl. Eisenbahn-Official a. D.
gest. den 18. Dezember 1903.
Frau
Oberzollrat Pappenberger
gest. den 19. Aug. 1927.

Sockel
Ruhestätte
der
Familie Strauss.

Schwarz.


  • Pappenberger (vh); – 19.8.1927; Oberzollrats-Gattin
  • Strauss, Appollonia; Ingenieurs-Tochter
  • Strauss, Heinrich; – 18.12.1903; Eisenbahnoffizial a. D.
  • Strauss, Josefine (vh); – 7.7.1861 (München), 35 Jahre alt; Oberingenieurs-Gattin
  • Strauss, Marie; 14.5.1809 – 31.12.1893
  • Strauss; – 21.5.1881; Oberingenieur
  • Strauss; – 6.5.1885; Zollassistent

Grab der Familien Pappenberger · Strauss auf dem Alten Südfriedhof München (April 2020)

#19 – 11 – 19 (Schiessl)


Hier ruhen in Gott
mein guter Vater
Herr
Karl Schiessl
1868 – 1936
und seine Eltern

Sockel
R. I. P.


  • Schiessl, Karl; 1868 – 1936

Grab der Familie Schiessl auf dem Alten Südfriedhof München (April 2020)

#19 – 12 – 6* (Berghofer)


Die Grabinschrift ist nicht überliefert


  • Berghofer, Friedrich; – 1888; Privatier
  • Berghofer, Marie; – (6).4.1887 (München), 80 Jahre alt; Hoftheatersängerin

Todesanzeige für Marie Berghofer

Das Grab ist nicht erhalten

#19 – 12 – 23 (Goßmann)


Hier ruhen in Gott

Dr. J. B. Goßmann
k. Gymnasialprofessor
* 1811, † 1854.
Anton Goßmann
* 1843, † 1862.
Fritz Goßmann
* 1846, † 1876.
Magdalena Goßmann
Gymnasiaprofessorswittwe
* 1818, † 1902.
Dr. med. Josef Goßmann
k. Hofrath
* 1845, † 1907.
Frau Anna Goßmann
* 1859, † 1938.


  • Goßmann, Anna (vh); 1859 – 1938
  • Goßmann, Anton; 1843 – 2.10.1862 (München); Gymnasialprofessors-Sohn
  • Goßmann, Fritz; 1846 – November 1876 (München); Ingenieur
  • Goßmann, Johann Bartholomäus, Dr.; 1811 – 18.8.1854 (München); Gymnasialprofessor
  • Goßmann, Josef, Dr. med.; 1845 – 17.10.1907 (München); Königlicher Hofrat
  • Goßmann, Magdalena (vw); 1818 – 29.3.1902 (München); Gymnasialprofessors-Witwe

Todesanzeige für Dr. Johann Bartholomäus Goßmann

Todesanzeige für Dr. Johann Bartholomäus Goßmann

Todesanzeige für Anton Goßmann

Todesanzeige für Magdalena Goßmann

Todesanzeige für Dr. med. Josef Goßmann

Grab der Familie Goßmann auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2017)

#19 – 12 – 25 (Arter · Bergmann)


BERGMANN


  • Arter, Julius; 19.6.1797 (Zürich) – 12.9.1839 (München), Tod durch Selbstmord; Kunstmaler, Kupferstecher, Radierer und Zeichner
  • Arter, Barbara; – 12.9.1839 (München), 18 Jahre alt, Tod durch Selbstmord; Kunstmalers-Tochter

Grab der Familien Arter · Bergmann auf dem Alten Südfriedhof München (April 2018)

#Julius Arter

* 19.6.1797 (Zürich)
† 12.9.1839 (München), Tod durch Selbstmord
Kunstmaler, Kupferstecher, Radierer und Zeichner

#Münchener Tagpost (17.9.1839)

München. — Heute früh fand man eine Manns- und eine Weibsperson im englischen Garten ertrunken in einem dortigen Kanale.

Münchener Tagpost No. 256. Dienstag, den 17. September 1839.

#Münchner Tagblatt (18.9.1839)

Hiesiges.

Ein Maler aus Zürich soll bei der Bachauskehr unweit dem Dianabade mit seiner Tochter im Kanal ertrunken, gefunden worden seyn.

Münchner Tagblatt No. 257. Mittwoch, den 18. September 1839.

#Münchener Tagpost (19.9.1839)

München. — Die am 14. früh im englischen Garten ertrunken gefundenen Leichname sind der Maler Arter und dessen 18jährige Tochter, beide aus Zürich. Mißliche Verhältnisse sollen die Unglücklichen zu diesem Schritt bewogen haben.

Münchener Tagpost No. 258. Donnerstag, 19. September 1839.

#Augsburger Tagblatt (22.9.1839)

Vermischte Nachrichten.

München, 20. Sept. — In den letzten Tagen fielen hier einige Selbstmorde vor, einer derselben hat vielen Antheil erregt; es wurde nämlich ein Maler aus Zürich, der sich längere Zeit hier aufgehalten hatte, mit seiner Tochter, einem hübschen Mädchen von 18 Jahren, ertrunken gefunden; beide waren fest umschlungen. Man gibt Mangel an Subsistenzmitteln als Motiv des unseligen Entschlusses an. (A. Z.)

Augsburger Tagblatt No. 260. Sonntag, den 22.9.1839.

#Schweizerisches Künstler-Lexikon (1902)

Arter, Paul Julius, Maler und Kupferstecher, geb. in Zürich 1797, gest. in München 1839. Ueber seine Personalien, seinen Studiengang und die Leistungen seiner späteren Jahre ist nichts bekannt, doch scheint die Ausbildung eine mehr autodidaktische gewesen zu sein, und die Werke reichen kaum über einen gewissen Dilettantismus hinaus. Seine namhafteste Leistung ist das 1853 bei J. J. Siegfried erschienene, 66 Blätter zählende und nach seinem Tode noch einmal von Orell Füßli & Co. herausgegebene Werk »Sammlung zürch. Altertümer in Baukunst und Freskomalerei«, das in illustrativer Weise Bezug nimmt auf Kirchenrat Sal. Voegelins Publikation: »Das alte Zürich histor. und topogr. dargestellt oder eine Wanderung durch dasselbe im Jahr 1504.« Der Wert der fleißigen Aufnahmen A.s wird etwas beeinträchtigt durch den sichtlichen Mangel ausreichender historischer Bildung, sowie an Zuverlässigkeit bei der Wiedergabe des Geschauten, in welches sich barocke Phantasien oft in etwas naiver Weise hineinmischen. A. aquarellierte nicht ungeschickt architektonische Prospekte, während seine selbst radierten Landschaften und die nach seinen Zeichnungen von J. Brodtmann u. a. lithographierten Schweizergegenden unbedeutend genannt werden müssen.

Schweizerisches Künstler-Lexikon. Zürich, 1902.

#19 – 12 – 35 (Siewecke)


Grab der Familie Siewecke auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2011)

Grab der Familie Siewecke auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2011)

#19 – 12 – 40 (Beitter · Steck)


Hier ruhen in Gott
unser unvergesslicher Gatte u. Vater
Herr Anton Steck
Privatier ehemal. Hofwagenmeister
geb. d. ¿. Mai 181¿ gest. ¿. Januar 18¿
dessen ¿
Frau Marie Steck
geb. ¿
¿

Sockel
unsere lieben Grosseltern
Herr Mich. Beitter u. Frau Barb. Beitter.
Lederhändlerseheleute.

R. I. P.

P. Fischer


  • Beitter, Barbara (vw); – 25.7.1872 (München), 82 Jahre alt; Lederhändlers-Witwe
  • Beitter, Michael; – 8.1854 (München), 66 Jahre alt; Lederhändler
  • Steck, Anton; – Januar 1891; Privatier, ehemaliger Hofwagnermeister
  • Steck, Marie (vw) / Beitter (gb); – 23.2.1902 (München), 72 Jahre alt; Lederausschneiders-Tochter / Wagnermeisters-Witwe

Todesanzeige für Marie Steck

Grab der Familien Beitter · Steck auf dem Alten Südfriedhof München (April 2020)

#19 – 12 – 42 (Baumann)


Grab der Familie Baumann auf dem Alten Südfriedhof München (April 2020)

Grab der Familie Baumann auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2011)

#19 – 13 – 1 (Bruckbräu)


* 1791 † 1874
FRIEDRICH WILHELM
BRUCKBRÄU
DICHTER UND
ÜBERSETZER


  • Bruckbräu, Friedrich Wilhelm / Belial, Baron (ps); 14.4.1792 (München) – 23.12.1874 (München); Dichter und Übersetzer

Todesanzeige für Friedrich Wilhelm Bruckbräu

Grab der Familie Bruckbräu auf dem Alten Südfriedhof München (November 2011)

#Friedrich Wilhelm Bruckbräu / Baron Belial (ps)

* 14.4.1792 (München)
† 23.12.1874 (München)
Dichter und Übersetzer

#Panorama von München (1835)

Dichter, Schriftsteller, Journalisten.

Neben diesen Müller ist unbedingt Bruckbräu zu stellen. Auch er ist ein Dichter, und die Dresdener Abendzeitung brachte viele Sonnette und andere Sachen von ihm an’s Tageslicht, und die geistreichen Corresponznachrichten aus München in jenem Blatte rührten ebenfalls durch viele Jahre von ihm her.

Bruckbräu hat außerdem »die Gardinenseufzer,« »den Papst im Unterrock« und »das galante München« geschrieben; Werke, bei deren Nennung einem gebildeten Menschen die Haut schaudert. Alle kritischen Blätter Deutschlands haben längst ihrem Verfasser seinen Platz angewiesen. Dieser Bruckbräu war Einer von denen, die stets vom Scandale lebten. Er glaubte, daß es ihm gelinge» würde, die obscöne Literatur wieder in Aufnahme zu bringen. Unsere Zeit hat aber den Geschmack daran verloren, und Bruckbräu schreibt so fad und geistlos, daß selbst die alten Herren, die aus früherer Gewohnheit darnach griffen, das Zeug mit Ekel wegwarfen.

Sein Blatt, welches er gründete und redigirte, hieß »der Bayerische Beobachter und das Münchener Conversationsblatt.« Jenes war der politische Theil, unbedeutend und nur Nachdruck, dieses brüstete sich mit Originalität und enthielt außer den schon erwähnten Inseraten einen eigenen Artikel: »Münchener Conversation,« der Haarsträuben erregte, wenn man sich einen Augenblick überreden wollte, daß wirklich unsere Conversation über dergleichen Gegenstände und in solcher Art geführt würde. Zum Glücke war dieß aber nicht der Fall.

Bruckbräu stellte sich gern als ein Opfer der Verfolgungen mächtiger Feinde dar. Er erzählte unter Anderm, daß ihm einst von hoher Hand eine starke Rolle mit Kronenthalern gesendet wurde, von dem Wunsche begleitet: »er möge die Schauspielerin H* nicht mit seinen bösen Kritiken verfolgen.« Er aber habe das Geschenk schnöde zurückgewiesen, mit dem kurzen Bemerken: »er verkaufe seine Stimme nicht.« Dieß hochherzige Benehmen sey aber die Quelle aller später erduldeten Unbilden gewesen. Der vornehme Gönner der H* hatte von Bruckbräu’s Treiben, wie es schien, eine durchaus falsche Meinung. Für die Hälfte jener Summe würde er unbedingt ein ganzes Jahr hindurch in dem »Münchener Conversationsblatt« nicht nur die H* nach Herzenslust haben loben, sondern ihre Gegner noch überdieß schmähen können. Denn so machte es ein Jeder hinsichtlich der Gegenstände seines Hasses oder seiner Neigung. Die Insertionskosten waren aber nur sehr gering.

Bruckbräu’s Verfolgungen oder vielmehr Bestrafungen lagen jedoch ganz andern Ursachen zum Grunde. Seine Taktlosigkeit trat überall zu klar an den Tag. Von dem Augenblicke an, daß er sein lächerliches Aushängeschild »Censur-Frei!« welches so gedruckt war, von seiner Kneipenwirthschaft herunternehmen mußte, war er bemüht einen elenden Ton der Unterwürfigkeit anzustimmen, der oftmals um so empörender wirkte, wenn man ihn mit dem noch vor Kurzem vernommenen in Einklang zu bringen gedachte. All sein Streben, mußte man glauben, ging nun darauf hin, das höchste Wohlgefallen der Regierung auf sich zu ziehen. Während dieser Bemühungen aber unterliefen dann wieder Artikel, welche nicht nur Zweifel über seine Besserung erregten, sondern sogar als Beweise einer boshaften Gesinnung gelten mußten, die gleichsam unter einer schicklich gewählten Maske desto sicherer ihre Hiebe anbringen konnte. So erschien zu einer Zeit, wo die Werbung für Griechenland, nicht ohne einige Hindernisse, in’s Werk gesetzt werden sollte, und alle Blätter, Bruckbräu’s nicht ausgenommen, aus vollen Backen den Enthusiasmus für Hellas und seine Verbindung mit Baiern anzufeuern bemüht waren, plötzlich – über Nacht – ein Artikel im Conversationsblatt, worin nach alten Chroniken, die Niemand mehr kannte, eine Schilderung des Elends enthalten war, dem in frühern Zeiten baierische Kriegsknechte auf Zügen nach dem Morgenlands ausgesetzt gewesen waren. Dieß saubere Pröbchen Münchener Conversation, woran ohne Bruckbräu kein conversirender Münchener gedacht hätte, kam dem Unbesonnenen etwas theuer zu stehen. Jetzt ist er von München entfernt worden und lebt – als Zollbeamter in einem obscuren Städtchen. Seine treffliche Redaction ist in andere Hände übergegangen.

August Lewald: Panorama von München. Zweiter Theil. Stuttgart, 1835.

#Beilage zur Augsburger Postzeitung (11.1.1875)

Deutsche Dichter.

»Es muß auch solche Käuze geben.
Schade daß es wahr ist und wahr ist’s,
daß es schade ist.«

RB. Im Laufe des Jahres 1874 starben in München zwei sogenannte Dichter. Es waren sehr eigen geartete Naturen; jeder ein Charakterkopf, aber kein anziehender. Jeder erfreute sich eine Zeitlang einer gewissen Blüthe, als diese zu Ende ging, suchten sie sich gefährlich oder fürchterlich zu machen, um dann in neidloser Stille zu verschwinden. Beide ergänzen sich wechselseitig als Schriftsteller und »Literaten« – aber im schnödesten Sinne des Wortes.

Ersterer, welcher am 29. Juli spurlos und unbemerkt schied, hieß ehedem Carl Wilhelm Vogt. […]

Der zweite ist der am 26. Dezember begrabene k. Oberzollbeamte Friedr. Wilhelm Bruckbraeu. Geboren am 14. April 1792 zu München, [Sein Vater war der General-, Zoll- und Mauth-Direktionsrath Jos. Bruckbräu (geb. 1760, gest. 1832) der gleichfalls schriftstellerte und in die wenigen Münchener Blätter Beiträge lieferte (vgl. Neuer Nekrolog der Deutschen. X. B. S. 985. Nr. 1391)] studirte er daselbst, trieb neuere Sprachen, trat in den Mauth- und Zolldienst, redigirte 1817 die »Eos« und seit 1829 den »Bayerischen Beobachter« und das Münchener »Conversationsblatt«.

Die Poesie war ihm keine hohe mächtige Göttin, wohl aber eine tüchtig mit Butter versorgende Kuh; seine Feder war in verschiedenen Branchen sattelgerecht: schlüpferige Geschichten zu verfassen, Schauerromane aus dem Französischen zu übersetzen oder Gebetbücher zu schreiben; vielleicht sind auch allerlei »Prophezeiungen eines alten Schäfers« und allerlei ähnlicher Unrath auf seine Rechnung zu setzen. August Lewald, der zwar allerlei Schwankungen erlebte und auf verschiedenen Schultern Wasser trug, dieser Journalistik gegenüber aber immer wie ein Edelmann sich betrug, kannte den »Herrn von Bruckbräu« wie man ihn damals nach Münchener Sitte nannte, sehr genau und zeichnete schon 1835 in seinem »Panorama von München« (Stuttg. 1835. II, 102) ein nicht sehr einladendes Porträtbild. Er erwähnt die »Gardinenseufzer«, den »Papst im Unterrock« und »Das galante München« und nennt das »Werke, bei deren Nennung einem gebildeten Menschen die Haut schaudert«; nach Saphir’s schnödem Vorbild »lebte er nur von Scandal und Obscönität« und bewährte sich unter dem Ministerium Wallerstein als servil und liberal, ersteres nach oben, letzteres nach unten. Während er auf der einen Seite sich Verfolgungen aussetzte, verstand er sehr wohl die geheimen Wege der Polizei zu ebenen.

Außer der »Freimüthigen Widerlegung einiger Ansichten der neuesten Teutschheit« (München 1816) schrieb Bruckbräu auch einen »Katechismus über das Gewerbsgesetz und die Grundbestimmungen für das Gewerbswesen in den 7 ätern Kreisen des Königreichs Bayern« (Sulzb. 1826). Mit patriotischen Festliedern stellte er sich zu verschiedenen Zeiten ein »huldigend mit Sangesgluth.« Wenn es wahr ist, daß die Gelegenheit den Dichtet macht, so ist es auch richtig, daß diese Gelegenheitsdichter unregelmäßig sich für die größten ihres Zeichens halten. Auch patriotische Stoffe gestalteten sich unter seinen Händen, sowohl dramatisch, wie »Maria von Brabant, historisches Trauerspiel in 5 Aufzügen« (Dresden 1824) oder romanhaft, wie »Agnes Bernauer, der Engel von Augsburg, hist, romant. Zeit- und Sittengemälde« (2 Theile, München 1854) oder »Herzog Christoph der Kämpfer« (Augsb. 1844) und »Meister Schwanthaler und die Burg Schwaneck« (Augsb. 1853) oder er bebaute das Gebiet der Volkserzählung mit einem »Plinganser« (1857) und »Bayerischen Hiesel« (1843 2. Aufl.). Dann machte er sich wieder an eine »Geschichte der Mariensäule von 1638 bis 1855« (München 1855) und sammelte »Charakterzüge und Anekdoten aus dem Leben Max Joseph I. König von Bayern« (2. Aufl. München 1856).

Zwischendurch fallen ein Paar Taschenbücher für München und die Umgegend und für Reisende auf der München-Salzburger und Lindauer Eisenbahn. Am fruchtbarsten aber war Bruckbräu immer mit schlüpferigen Romanen, von denen der bekannte Literaturhistoriker Karl Gödeke (Grundriß. III, 727) mit Recht sagte, daß sie »ihm und der Literatur wenig Ehre machten«; darunter steht obenan der »Leibpage der Maria Antoinette« oder die »Geheimen Liebschaften der Pariser Hofdamen« (Stuttg. 1828), das »Orakel der Liebe« (1828), »Mittheilungen aus den geheimen Memoiren einer deutschen Sängerin« (1829), »Die Verschwörung von München, eine Gallerie von Liebschaften« (1829) u. s. w. Gleichzeitig wurde auch ein »Jesus und die Jungfrau« betiteltes »Gebetbuch« fabricirt (München 1829). Seine Uebersetzungen von Petrarca’s Gedichten (1827) und Thomson’s Jahreszeiten (1827, 1836) erhoben sich nicht über die Mittelmäßigkeit.

Zuletzt flüchtete Bruckbräu in den Schooß der »altkatholischen« Gemeinde und wurde als ein treues Glied derselben begraben.

Beilage zur Augsburger Postzeitung Nr. 2. 11. Januar 1875.

#Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München (1983)

Bruckbräu Friedrich Wilhelm, 1791 (München) – 1874, Zollbeamter, Dichter und Schriftsteller; er studierte in München, leitete 1817 die »Eos«, 1829–1833 den »Bayerischer Beobachter«, »Eichenkron« 1832/33 und das »Münchner Konversationsblatt«, wurde 1833 Oberzollverwalter in Burghausen und lebte zuletzt wieder in München; er war auch der Herausgeber des »Taschenbuch für Reisende« (1855), Dichter und Übersetzer (u. a. von italienischen Operntexten); obwohl B. viele wertvolle Schriften verfaßte (Hauptwerke: Maria von Brabant, [Trauerspiel], Petrarcas Kanzonen, Sonette usw. – übersetzt – J. Thomsons Jahreszeiten, übersetzt, Jesus und die Jungfrau, Erzählungen, Novellen und Sardellen, Allgemeines Hilfsbüchlein in Schreib- und Rechnungsgeschäften, Der bayrische Hiesel, Burg Schwaneck und Meister Schwanthaler, Geschichte der Mariensäule, Ehrenspiegel des glorreichen Hauses Wittelsbach u. a.), so war er doch einer von denen, die stets vom Skandale lebten; Schriften wie Gardinenseufzer, Papst im Unterrock, Galantes München lassen bei Nennung die Haut eines gebildeten Menschen schaudern; B., der sich gern als Opfer der Verfolgungen mächtiger Feinde darstellte, wurde wegen seiner unsauberern Schriftstellerei zeitweise von München entfernt und als Zollbeamter in entlegene Gegenden versetzt, wogegen er anfangs heftigen, aber erfolglosen, Widerstand leistete.

© Dr. phil. Max Joseph Hufnagel: Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München. Zeke Verlag; 4. Auflage. Würzburg, 1983.

#19 – 13 – 5·6 (Trautmann)


HOFRAT
Dr. hc.
FRANZ TRAUTMANN
SCHRIFTSTELLER
1815 – 1887


  • Trautmann, Franz, Dr. phil. h. c.; 28.3.1813 (München) – 2.11.1887 (München); Hofrat und Schriftsteller

Grab der Familie Trautmann auf dem Alten Südfriedhof München (August 2007)

#Dr. phil. h. c. Franz Trautmann

* 28.3.1813 (München)
† 2.11.1887 (München)
Hofrat und Schriftsteller

#Biographisch-literarisches Lexikon der katholischen deutschen Dichter, Volks- und Jugendschriftsteller im 19. Jahrhundert (1868)

Dr. Franz Trautmann

wurde geboren am 28. März 1815 zu München, studierte daselbst, machte dann in Begleitung eines Engländers große Reisen, prakticierte hierauf einige Zeit als Jurist, dazwischen der Malerei huldigend und sie übend, entsagte dann diesen Beschäftigungen und ergab sich ganz der Schriftstellerei.

Tr. ist ein Volksschriftsteller. Ihm ist im Jahr 1868 vom König von Bayern in Anerkennung seiner aus der Geschichte Bayerns geschöpften belletristischen Schriften und seiner Mitwirkung bei Gründung des bayrischen National-Museums das Ritterkreuz I. Kl. des Verdienstordens vom heil. Michael verliehen worden. »In seinen Schriften waltet herzliche Naivetät und ein gewisser Zauber wohlthuenden Humors; es tritt in religiöser Beziehung nach keiner Seite hin Verletzendes auf, während fromme Wärme für Sitte und Katholicität sichtbar ist.« Heindl 2, 553. – « Fr. Trautmann, der später bei der Prosadichtung ausführlicher zu besprechen ist, hat auch eine Reihe von dramatischen Dichtungen veröffentlicht, die seinen Romanen jedoch nicht ebenbürtig, sind. Aus der römischen Geschichte bearbeitete er den »Jugurtha, Trauerspiel in 5 Akten« (München), in welchem sich die Handlung in so große Breite verirrt, daß die Uebersichtlichkeit ganz verloren geht. In den übrigen Stücken hat er sich schon in den Stoffen vergriffen, die eher zur novellistischen als zur dramatischen Behandlung geeignet sind, daher die Entwickelung unklar ist, wie im »Schloß Latour, Original-Lustspiel in 4 Akten« (München 1846), dessen Handlung oft stehen bleibt, und wie in »Frauenhuld tilgt jede Schuld, historisches Charakter-Lustspiel in 5 Akten« (Eb. 1853). Gelungener als diese sind: »Das Debüt wider Willen, dramatischer Scherz in 1 Akt« (Eb. 1851) und »Blemers Leiden oder Ein Gedicht, Original-Lustspiel in 1 Akt« (Eb.), welches nach Anlage und heiterer Ausführung als sein bestes Drama zu bezeichnen ist.« Kurz 4, 49l. – Lindemann 697. Litz. 1856, 84. 1861, 208.

Proteus. Zwei Dichtungen. München 1843. – Eppele von Gailingen. Frankfurt 1852. – Die Abenteuer des Herzogs Christoph von Bayern. Frankfurt 1852–53. 2 Bde. 2. A. 1857. – Die gute alte Zeit. Frankfurt 1855. – Chronika des Herrn Petrus Röckerlein. Frankfurt 1856 2 Thle. – Das Plauderstüblein. Für Alt und Jung erzählt. München 1855. – Münchener Stadtbüchlein. München 1856. – Münchener Geister. München 1858. – Ludw. Schwanthalers Reliquien. München 1858. – Heitere Stadtgeschichten aus alter Zeit. Kühn und munter, fromm mitunter. Frankfurt 1861. – Die Alt-Münchener Wahr- und Denkzeichen. München 1864. – Das Gleichen-Denkmal im Mariendom zu Erfurt und Ernst III., der Zweibeweibte, Graf von Gleichen. 3 kritisch-historische Betrachtungen. Erfurt 1866. – Kunst und Kunstgewerbe vom frühesten Mittelalter bis Ende des 18. Jahrh. Nördlingen 1869. – Beiträge in verschied. Zeitschr.

Joseph Kehrein: Biographisch-literarisches Lexikon der katholischen deutschen Dichter, Volks- und Jugendschriftsteller im 19. Jahrhundert. Zürich, Stuttgart und Würzburg, 1868.

#Deutsches Dichter-Lexikon (1876/1877)

Trautmann, Franz, wurde am 28. März 1813 zu München geboren, wo sein hochgeachteter Vater, ein Kunstkenner und bedeutender Sammler, als Juwelier des königl. Hofes lebte. Seine ersten poetisch-historischen »Anwandlungen« hatte Trautmann als kleiner Knabe in schönen Herbstzeiten zu Wessobrunn, dem alten Kloster unweit des Ammersee’s. Noch ist dort der Stein am Wegrain, an dem er, wie in der Gegend erzählt wird, im üppigen Grase lag und von der Vergangenheit träumte, von Mönchen und Chorgesängen, gelegentlich auch von den wilden Ungarn und ihren Ueberfällen. Auch in München, wo er seine Gymnasialstudien machte, fehlte es ihm an poetisch anregenden Eindrücken nicht. Wie viele Baulichkeiten, Sitten, sinnreiche Gewohnheiten gemahnten dort nicht an die alte Zeit; wie viele alte Männer und Frauen lebten damals noch, welche die Sagen der Vorzeit, ob auch mehr oder weniger stückweise, fortpflanzten, und mit solchen Leuten zusammenzukommen, hatte der Knabe und Jüngling hinreichende Gelegenheit.

Durch dies alles und durch früh begonnene Lektüre von Schriften, welche sich auf frühere Jahrhunderte bezogen, wurde das Verlangen Trautmanns, die Vorzeit zu schildern, immer mehr wach, während andrerseits die Fülle des mannigfach Schönen, welches ihn in Hinsicht auf Kunst und Kunstgewerbliches von der Wiege an umgeben hatte, das Verlangen erregte, auch in dieser Richtung tiefere Kenntnisse zu erringen. Aus diesem Verlangen und dem treuen Folgegeben desselben erwuchs ihm in späteren Jahren die Möglichkeit, sein bahnbrechendes Werk »Kunst und Kunstgewerbe vom frühesten Mittelalter bis Ende des 18. Jahrh. Ein Hand- und Nachschlagebuch zur leichteren Orientierung….« (Nördlingen 1869) herzustellen. Abgesehen von spezifisch literarischen und archivalischen Studien kamen ihm bei der Abfassung des Werkes seine ausgedehnten Reisen auf dem Kontinente, wie auch nach England und Schottland, und die Erfahrungen zustatten, welche er durch unausgesetzte Mitthätigkeit vom Beginn des bayerischen Nationalmuseums bis zu dessen Vollendung zu sammeln und auch geltend zu machen reiche Gelegenheit hatte.

Alle diese Bestrebungen erklären es zur Genüge, weshalb Trautmann seinen ursprünglich gewählten Lebensberuf später aufgab. Zwar hatte er in München unter tüchtigen Lehrern die Rechte studiert und die Universitätsjahre auf das treueste ausgenutzt; zwar hatte er in der juristischen Praxis sieben volle Jahre am Stadtgericht zu München pflichttreu gearbeitet, und seine Anstellung stand bereits in nicht zu ferner Aussicht: allein es waren Jahre eines inneren schweren Kampfes, die er zu durchleben hatte, um so schwerer, als seine Erfolge auf verschiedenen Kunstgebieten, Poesie, Musik und Landschaftsmalerei, zu weiterer Entwickelung einluden. Er verließ also seinen Beruf, um sich hinfort schriftstellerischer Thätigkeit und Kunstbestrebungen zu widmen. In der Hoffnung, dieser inneren Bestimmung mindestens nebenbei Rechnung tragen zu können, nahm er einen Ruf des Prinzen Karl von Bayern an, in dessen Dienst sich der sprachenkundige Trautmann allmählich zum ersten Sekretär heranbilden sollte. Die gehegten Hoffnungen, irgend produktiv sein zu können, wurden durch die Menge der Arbeit enttäuscht, eine schwere Krankheit stellte sich ein, und so legte Trautmann nach seiner Genesung sein Amt dem hohen Herrn zu Füßen.

Von nun an begann seine literarische Thätigkeit, hier und da begleitet von solcher auf dem Gebiete der Malerei, gelegentlich auch der Musik, sich mehr zu entfalten. Bereits als siebzehnjähriger Jüngling hatte er ein Bändchen Gedichte ediert, dann 1830–31 wesentlich an Saphirs »Deutschem Horizont« mitgewirkt, 1840 mit Fr. Lentner die »Lesefrüchte« redigiert, während eines Aufenthaltes in Franken 1849–50 den »Nürnberger Trichter«, ein reich illustriertes Blatt heiteren politischen Charakters, herausgegeben und zwischendurch fleißig an den »Fliegenden Blättern« und der »Hauschronik« mitgearbeltet, bis er nach einigen Versuchen im Dramatischen sich schließlich dem Gebiete zuwandte, auf dem er die meisten Lorbeeren geerntet hat: nämlich der Erzählung, deren Stoffe dem früben Mittelalter angehören. Trautmanns Leistungen nach dieser Seite hin gehören zu den besten, welche unsere Literatur aufzuweisen hat und haben ihm mancherlei Anerkennung, wie z. B. von der Münchener Universität das Diplom eines Doktors der Philosophie, eingetragen. Trautmann lebt seit 1851 in München in angenehmen Verhältnissen und ist mit Elise, einer Schwester des Dichters Julius Grosse, verheiratet.

Dichtungen: Gedichte. München 1830. – Jugurtha. Trsp. in 5 A. (Bühnenmanuscr. Ebd 1837.) – Die Verstoßene. Drama (Manuscr. Ebd 1838) – Kaiser Maximilians Urständ. Lyrischer Cyklus bei Gelegenheit des großen Künstler-Maskenfestes. München 1840 (Inhalt: Das Erwachen. – Der Page. – Narrenlied. – Der Landsknecht. – Die deutschen Frauen. – Raubritter. – Reichsbürger. – Künstlenwappen.) – Proteus Dichtungen; II Ebd. 1843. (Inhalt: I. Ein Abend auf dem Helicon. – II. Das Welt-Ende.) – Schloß Latour. Orig.-Lustsp. in 4 A. (Manuscript. Ebd. 1846.) – Eagliostro. Drama. (Manuscr. Ebd 1846.) – Das Debüt wider Willen. Dramat. Scherz in 1 A (Manuscr. Ebd. 1851.) – Eppelein von Geilingen und was sich seiner Zeit mit diesem ritterlichen Eulenspiegel und seinen Spießgesellen im Fränkischen zugetragen. Frankf. 1832. 2. Aufl. 1856. – Die Abenteuer des Herzogs Christoph von Bayern, genannt der Kämpfer; II. Ebd 1852–53. 2 Aufl. 1857. 3. Aufl. in Vorbereitung. (Inhalt: I. Die Gruft. – Der schwarze Christoph. – Hörst’s Gras wachsen. – Zwei Finger. – Die Jungfrau von Pavia. – Lindwurmeck. – Der Löffelwirt am Rathhaus. – Der Brüder Zwist. – Der Degenberg und Rußberg. – Der Baumeister von U. L. Frau – Der alte Bonifaz. – Ein Stück aus H. Christophs und Albertus Ausgaben. – Der Schulmeister von St. Peter. – Margreth von Sigenheim. – Sidonia von Cleve. – H. Christophs Gefangenschaft und Befreiung. – Engels Tod. – II. Ab vom Land Bayern. – Das Turnier zu Landshut. – Der Klosterschreiber von Seldenthal. – Sieg ohne Kampf. – Der letzte Abensberger. – Kunegunde. – König, Narr und Herzog. – Die zwei letzten Steine zu U. l. Frauen. – Des Kaisers Zorn, neuer Bruderzwist. – Unweit München. – Allerlei frumm froh und frei. – Der Achenthaler Ur. – H. Christophs Wurf und Sprung. – Zum heil. Grab. – Ein Brief von München nach Wien und der heil. Onuphrius auf dem Eiermarkt zu München. – Aus H. Christophs Pilgrambuch. – H. Christophs Tod und Begräbnis.) – Frauenhuld tilgt jede Schuld. Histor. Charakter-Lustsp. in 5 A. München 1853. – Die gute alte Zeit. Münchener Geschichten. Frkf. 1855. (Inhalt: Der Wettermacher von Frankfurt. – Türmers Töchterlein. – Sultan. – Magister Calomalus. – Der Meister von Nürnberg.) – Das Plauderstüblein. Für jung und alt erzählt. München 1855. – Die Cbronika des Herrn Petrus Nöckerlein, eines Glücksritters aus alter Zeit; II. Frkf. 1856. – Das Münchener Stadtbüchlein. (Kleinere Erzhlgn. a. d. Vorzeit.) München 1857. – Münchener Geister. (Heiteres Traumbild von altem Volkswahn und Sitten der Vergangenheit.) Ebd. 1858. – Heitere Stadtgeschichten aus alter Zeit. Frkf. 1862. (Inhalt: Herr Esselmann von Erfurt. – Der Rosenaurekrieg. – Der tapfere Springinkler. – Der Schlagbaum am Krempfer Thor. – Die Krone von Ungarn. – Brummele im Faß. – Fritze woher, Fritze wohin? – Die Klostervisitation. – Der Ragnitz und Hodenheimer. – Müller Krebs. – Kleine Nürnbergersagen. – Der Stock im Eisen. – Trau, schau, wem? – Der Student von Erfurt. – Der Franzos im Bad.) – Traum und Sage. München 1864. – Leben, Abenteuer und Tod des Dr. Theodosius Thaddäus Donner… Eine neudeutsche göttliche Komödie. Ebd. 1864. – Alt-Münchener Wahr- und Denkzeichen. Ebd. 1864. – Meine Ruh’ will ich, oder: Blemers Leiden. Original-Lustsp. in 1 A. (Manuscr. Ebd. 1864.) – Astern und Rosen, Disteln und Mimosen. Aus der Kriegszeit 1870. Gedichte. Berl. 1870. – Die Glocken von St. Alban. Stadt- und Familien-Roman aus bewegten Zeiten des 17. Jahrh.; III. Regensb. 1875. – Verschiedene Lieder nebst eigenen Kompositionen a. d. J. 1870.

Vermischte Schriften: Ludwig Schwanthalers Reliquien. Illustriert. München 1858. – Das Gleichendenkmal im Dom zu Erfurt (histor.-kritisch). Erfurt 1867.

Franz Brümmer: Deutsches Dichter-Lexikon. Biographische und bibliographische Mittheilungen über deutsche Dichter aller Zeiten. Unter besonderer Berücksichtigung der Gegenwart. Eichstätt & Stuttgart, 1876/1877.

#Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München (1983)

Trautmann Franz, Dr. phil. h. c., 1815 (München) – 1887, Hofrat, Dichter und Schriftsteller; er studierte in seiner Vaterstadt und begann beim dortigen Stadtgericht die juristische Laufbahn, widmete sich aber später ganz der literarischen Betätigung; T. begründete seinen literarischen Ruf vor allem durch seinen »Eppelein von Gailingen« und die »Abenteuer des Herzogs Christoph von Bayern«; ihnen folgten viele Erzählungen, deren Stoffe meist der älteren Geschichte Bayerns, insbesondere Münchens, entnommen sind; sie tragen alle eine antiquierte mittelalterliche Färbung und sind gern in einem derb treuherzigen Chronikstil gehalten; in dem Roman »Die Glocken von St. Alban« usw. bewegt sich T. auf rheinischem Gebiet; er veröffentlichte auch mehrere Bände lyrischer Dichtungen, einige Dramen, das Werk »Kunst und Kunstgewerbe, vom frühesten Mittelalter bis Ende des 18. Jh.« und eine Schwanthaler-Biographie »Schwanthalers Reliquien«.

© Dr. phil. Max Joseph Hufnagel: Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München. Zeke Verlag; 4. Auflage. Würzburg, 1983.

#19 – 13 – 21 (Blössner)


Grab der Familie Blössner auf dem Alten Südfriedhof München (Februar 2020)

#19 – 13 – 27 (Frasccassini · Pretzschner)


Hier ruht in Gottes Frieden
Adolf Freiherr von Pfretzschner
k. Staatsminister und
Staatsrath i. a. o. D.
geboren 15. August 1820.
gestorben 27. April 1901.

Sockel
Margaretha Fraccassini,
geb. Brendel,
Oberst-Justizraths-Wittwe,
geb. 7. Mai 1771,
gest. 24. April 1847.

19.13.27.


  • Fraccassini, Margaretha (vw) / Brendel (gb); 7.5.1771 – 24.4.1847 (München); Oberjustizrats-Witwe
  • Pfretzschner, Adolf von; 15.8.1820 – 27.4.1901; Staatsminister und Staatsrat

Grab der Familien Frasccassini · Pretzschner auf dem Alten Südfriedhof München (März 2008)

#19 – 13 – 28·29 (n. n.)


(Februar 2020)

#19 – 13 – 30 (Beyhl)


Grab der Familie Beyhl auf dem Alten Südfriedhof München (Februar 2020)

#19 – 13 – 34 (Falkner)


Grab der Familie Falkner auf dem Alten Südfriedhof München (Januar 2021)

#19 – 13 – 40 (Schörg)


Hier ruht in Gott
Herr Carl Schörg
Dekorationsmaler
geb. 26. Nov. 1851, gest. 4. Mai 1913.
Frau Klara Schörg
geb. Glas
geb. 2¿. März 1869 gest. 26. Aug. 19¿

R. I. P.


  • Schörg, Karl; 26.11.1851 – 4.5.1913 (München); Dekorationsmaler
  • Schörg, Klara (vh) / Glas (gb); 2¿.3.1869 – 26.8.19¿

Todesanzeige für Karl Schörg

Todesanzeige für Karl Schörg

Grab der Familie Schörg auf dem Alten Südfriedhof München (Februar 2020)

#Karl Schörg

* 26.11.1851
† 4.5.1913
Dekorationsmaler

#Generalanzeiger (7.5.1913)

Münchener Tagesneuigkeiten

München, 6. Mai
Beerdigungen. Im südlichen Friedhof wurde der Dekorationsmalermeister Karl Schörg beerdigt. Viele Bürger und Geschäftsleute gaben ihm ein letztes ehrendes Geleite. Am Grabe des Verstorbenen, der in früheren Jahren das Amt eines Distriktsvorstehers versah, ließ der Verein zur Obsorge für entlassene Strafgefangene eine Kranzspende niederlegen.

Generalanzeiger Nr. 231. Gratisbeilage der Münchner Neuesten Nachrichten. Mittwoch, den 7. Mai 1913.

#19 – 13 – 42 (Rest · Vogl)


Familiengrab
Rest-Vogl

Johann Paul Rest
1797 – 1879.
Kreszenz Rest
1808 – 1879.
Auguste Vogl
1844 – 1903.
¿ Vogl
1866 – 1924.


  • Rest, Johann Paul; 1797 – 18.6.1879 (München); Privatier, ehemaliger Brauereibesitzer zum Eberl
  • Rest, Kreszenz; 1808 – 1879
  • Vogl, Auguste; 1844 – 1903

Todesanzeige für Johann Paul Rest

Grab der Familien Rest · Vogl auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2011)

#19 – 13 – 43·44 (Wolfanger)


Grab der Familie Wolfanger auf dem Alten Südfriedhof München (Februar 2021)

#19 – 13 – 45 (Heis · Squindo)


Josef Emil
Squindo
Kunstmaler
† 19.11.1882
25 Jahre alt

19.13.45.

Rückseite
HEIS UND SQUINDO’SCHES
FAMILIENGRAB.

ANNA HEIS, GEB. 26. OCT. 1859, GEST. 3. OCT. 1873.
MAGDA SQUINDO, RENTIERS-GATTIN, GEB. 3.OCT. 1833, GEST. 2. SEPT. 1897.
JOSEF ANTON SQUINDO. GEB. 3. FEBR. 1825, GEST. 7. JUNI 1901.


  • Heis, Anna; 26.10.1859 – 3.10.1873 (München); Juweliers-Tochter
  • Squindo, Josef Anton; 3.2.1825 – 7.6.1901 (München); Rentner, Kunstsammler
  • Squindo, Josef Emil; 1857 (Nördlingen) – 19.11.1882 (München); Historienmaler
  • Squindo, Magda (vh) / Baur (gb); 3.10.1833 – 2.9.1897 (Tegernsee); Rentiers-Gattin

Todesanzeige für Anna Heis

Todesanzeige für Magda Squindo

Todesanzeige für Josef Anton Squindo

Grab der Familien Heis · Squindo auf dem Alten Südfriedhof München (Februar 2008)

#Josef Emil Squindo

* 1857 (Nördlingen)
† 19.11.1882 (München)
Historienmaler

#Allgemeine Zeitung (25.2.1883)

Nekrologe Münchener Künstler.
(S. »Allg. Ztg.« Nr. 47 B.)

XXIX.

Wir haben noch eine Ehrenpflicht nachzutragen für verschiedene unserer Kunstgenossen; sie finden in den Reihefolgen, wie selbe aus der Welt gegangen, hier ihre Erwähnung.

Als Squindo’s Name zuerst in die Oeffentlichkeit trat, war dessen Träger schon daraus geschieden. Was der junge, strebsame Mann in dieser kurzen Spanne Zeit geleistet, sichert ihm die wärmste Theilnahme. Sein Nachlaß enthält freilich nur ein unvollendetes Bild, aber ein »ex ungue leonem!« Der junge Mann hatte zu seiner Darstellung den Zug erwählt, in welchem Ludwig XVI mit der Königin und dem Dauphin am 6 Oktober 1789 durch Gesindel aller Art von Versailles nach Paris esconirt wurde. Diese figurenreiche Composition athmete eine Lebendigkeit und Frische, eine solche jugendkühne Unmittelbarkeit, welche, so weit man wenigstens aus dem Beginn schließen dürfte, über der weiteren Ausführung und Durchbildung dem Maler kaum verloren gegangen wäre.

Joseph Emil Squindo wurde am 13 Februar 1857 zu Nördlingen geboren, kam 1863 nach München, wo er die deutsche, Latein- und Realschule mit Auszeichnung absolvirte. Von Jugend auf zeichnete und skizzirte er fleißig, insbesondere Pferde, wozu ihm vielfache Ritte mit dem Vater Anlaß boten. Seinem glücklichen Genie gelang Alles leicht und ging ihm wie spielend aus der Hand; ohne daß die ernste Mühe fühlbar blieb, traf er immer das Charakteristische. So gab der Vater nach und ließ den zum Kaufmann bestimmten Jüngling statt in das Comptoir, in die Akademie eintreten, wo derselbe sich unter Hiltensperger, Löfftz und W. Diez schnell und erfreulich entwickelte. Die aus seinem Nachlasse im Kunstverein ausgestellten Charakterköpfe und Pferde-Portraits, eine große Farbenskizze »aus den Kämpfen des Herzogs Christoph,« womit Squindo bei einer akademischen Concurrenz die silberne Medaille gewann (den ersten Preis errang H. Kirchbach), noch mehr aber das Eingangs genannte große historische Bild, welches der Maler mit frischem Muthe begann, zeigten von seiner eminenten Begabung. Im Besitze aller Mittel, welche eine ehrenvolle Künstlerlaufbahn sicher versprachen, erkrankte der junge Mann in Folge einer Verkältung, welche er sich bei einem Turnerfeste zuzog, und starb nach höchst schmerzhaften Leiden am 18 November 1882. Sein Name bleibt unvergessen: Hr. Jos. Ant. Squindo schenkte das Bild seines Sohnes an den Staat; so fand dasselbe in der Neuen Pinakothek nächst den Skizzen von Schleich und Löffler eine würdige Stelle. Schade daß die letzte, den »Barmherzigen Samariter« vorstellende Gruppe des bei jenem Kolosseum-Feste am 18 Februar 1881 verunglückten Bildhauer Adam Christ nicht auch in diese Räume kam, wo die Ausstellung einiger plastischen Werke erwünscht und von bester Wirkung sein dürfte.

Allgemeinen Zeitung Nr. 56. Sonntag, den 25. Februar 1883.

#Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München (1983)

Squindo Josef Emil, 1857 (Nördlingen) – 1882, Historienmaler; als Schüler der Münchner Akademie war er der letzte Piloty-Schüler; mit seinem unvollendeten Pinakothekbild »König Ludwig XVI. mit seiner Familie auf dem Weg von Versailles nach Paris am 6. Oktober 1789« bewies der früh Verstorbene, über welch reiche blühende Palette und über welch kräftige Vorstellungsgabe er verfügte; Bilder von Squ. besitzen das Stadtgeschichtliche Museum Nördlingen, das Städtische Museum Stralsund und das Museum der Universität Würzburg.

© Dr. phil. Max Joseph Hufnagel: Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München. Zeke Verlag; 4. Auflage. Würzburg, 1983.

#19 – 13 – 46 (Krafft-Festenberg)


Grab der Familie Krafft-Festenberg auf dem Alten Südfriedhof München (Oktober 2011)